kim-mediastore gesperrter gewerblicher eBay-Verkäufer

    • Hmmmmm, fährt der VK zweigleisig ??????

      Einerseits machte er Geschäfte, welche auch nach der Ebaysperre reibungslos abliefen und auf der anderen Seite scheinen Leute im Regen stehen gelassen zu werden.

      Zusätzlich stand eine geplante Geschäftsbeziehung mit ihm auf dem Programm.

      Bin jetzt mal gespannt, ob er sich noch bei mir meldet.

      Jedenfalls ist der Unterschied zwischen den beiden Seiten der Medaille echt krass. Eine Seite Gold und auf der anderen Seite scheinbar Pech und Schwefel!

      Meines Wissens muss man zur Gründung einer GmbH als einzelner Gesellschafter 25.000€ vorweisen können, das ist schon eine Hausnummer und nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt.

      Aber bei Misswirtschaft ist die Kohle auch ruckzuck verbrannt.

      Wenn er - wie auktions-manni vermutet - Pleite ist, dann sollte eigentlich ein Insolvenzantrag vorliegen wegen Zahlungsunfähigkeit, oder irre ich mich da?

      Ein Geschäftsmodell auf Basis von Löcherstopfen funktioniert nie und nirgendwo.

      Wenn er sich meldet, gebe ich Bescheid.

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    • SinclairZX schrieb:

      Was Du meinen ???????????????
      Mir träumte, dass das Geld weg sei, und zwar in bar ...




      Halt' dich daran.

      YmxlZXA= schrieb:

      Ach was, vergesst es.



      Edit

      SinclairZX schrieb:

      Aber hierzu soll und will sich der VK zur gegebenen Zeit selber äußern.
      Da lässt er sich aber ziemlich viel Zeit ...

      Äh...., woher weißt du, dass er das will?
    • Der VK hat versucht, sich anwaltlich gegen die Ebay-Sperre und die damit einhergehende Paypal-Sperre zu wehren.

      Zu diesem Zeitpunkt wäre jede öffentliche Äußerung des VK nicht die beste Idee gewesen.

      Hiernach wollte er sich aber nach eigenen Angaben zum Sachverhalt äußern, da er in diesem Forum liest.

      An dieser Stelle bin ich dann bei Dir und sage, ab einem gewissen Zeitpunkt wäre es ein feiner Zug von dem VK gewesen, sich hier zu Wort zu melden.

      Fehler können jedem passieren und auch Geschäftsmodelle bei falscher Handhabung zum GAU führen.

      Man muss aber Eier in der Hose haben um Farbe zu bekennen und Schadensbegrenzung betreiben, sofern ersichtlich ist, das welcher entstehen könnte .

      Jetzt ist der Zug wohl abgefahren und die rote Laterne leuchtet.


      Aus mir unbekannten Gründen (hatte ich schon mehrfach geschrieben) bin ich mit dem VK gut ausgekommen, wurde nicht über den Leisten gezogen und kann daher persönlich auch nicht schlecht über ihn schreiben.

      Ich bekam gute Ware zu guten Preisen, wurde freundlich und fair von ihm behandelt, habe mit ihm weitere Einkäufe für mich geplant, da passt dann sein Verhalten gegenüber Jacky für mich irgendwie nicht so recht ins Bild.

      Allerdings muss er sich an dieser Stelle Kritik von mir an seinem Verhalten gefallen lassen und sollte zeitnah alles ins Reine bringen was noch aussteht (Stichwort "Jacky").

      Da ich noch an der ein oder anderen Sache von diesem VK Interesse habe und zu kaufen plane, bin ich gespannt, wie er sich da verhält.

      .

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    • YmxlZXA= schrieb:

      Vielleicht hat er wieder welches, wenn er die letzten Reste seines Handelsimperiums verkauft hat.
      Seit gestern gibt es auch wieder ein paar Samsung Galaxy.

      Samsung Galaxy A5 (2017) 32GB, blue-mist, A520F / Kunde Retoure Preis: 219 € VB archive.li/0OyLn

      Samsung Galaxy A3 (2017) 16GB, Black-sky, A320F / Kunden retoure Preis: 180 € VB archive.li/iQw1w
    • SinclairZX schrieb:

      Falls Dein Verdacht einer Pleite sich bestätigt, müsste dem Insolvenzgericht in Ulm entsprechende Anträge vorliegen, tut es aktuell aber nicht.

      Insolvenzverschleppung ist kein Pappenstiel.
      Der Geschäftsführer muss, ohne schuldhaftes Verzögern, innerhalb 3 Wochen einen Insolvenzantrag stellen, bei Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit. Die Frage ist, und die kann nur der Geschäftsführer beantworten, ob und seit wann einer der Punkte vorliegt.

      Der Geschäftsführer ist ja auch noch recht jung. Die Frage ist, ob er überhaupt von seinen Pflichten Kenntnis hat? Wäre nicht der erste, der hier in die Haftungsfalle tappt. Wobei das in die Haftungsfalle tappen nicht zwingend vom Alter abhängig ist.


      SinclairZX schrieb:


      Meines Wissens muss man zur Gründung einer GmbH als einzelner
      Gesellschafter 25.000€ vorweisen können, das ist schon eine Hausnummer
      und nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt.

      Das ist richtig. von den 25000 Euro müssen bei der Gründung 12500 Euro vorhanden sein, die anderen 12500 Euro können später nachgezahlt werden. Für die ausstehende Stammeinlage stehen die/der Gesellschafter persönlich in der Haftung. Also, im Fall einer Insolvenz, wird der Insolvenzverwalter diese bei dem/den Gesellschafter(n) einfordern. Es gibt aber auch die sogenannte Sachgründung, wo Gegenstände in die GmbH eingebracht werden anstatt Geld bzw. beides, also Geld und eine Sacheinlage.

      SinclairZX schrieb:

      Aber bei Misswirtschaft ist die Kohle auch ruckzuck verbrannt.

      Richtig, das Stammkapital liegt nicht irgendwo auf einem Sperrkonto, sondern damit wird der Geschäftsbetrieb getätigt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • .

      Danke Manni, hast mein Teilwissen bestätigt und weiter ergänzt.

      Als Randinfo, ich habe tatsächlich weiter Kontakt mit dem VK, er meldet sich selbstständig per Telefon oder SMS.

      So wie sich die aktuelle Sachlage darstellt - Sendungsnummer und Versand wurde per SMS bestätigt, DHL Sendungsverfolgung funktioniert ebenfalls -, wird Jacky wohl Anfang der Woche sein Handy in Händen halten.

      Im Übrigen hat der VK die Übersicht über den Mailverkehr und den offenen Bestellungen/ Rückzahlungen aufgrund der Reklamationsschwemme völlig verloren.

      Daher war mein Ratschlag mit der Abwicklung während des Telefonats der richtige Weg. So konnte ich den Versand für Jacky erreichen.

      Es war zwar ein gewisser Zeitaufwand von Nöten, aber dieser scheint sich ausgezahlt zu haben.

      Und mich würde es freuen, wenn es jetzt geklappt hat und ich helfen konnte.

      Falls noch jemand im Regen steht, darf er sich gerne bei mir melden, bin aber ab Monatg für einige Tage im KH.

      Grüße
      SinclairZX

      .

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von SinclairZX () aus folgendem Grund: Schreibfehler

    • SinclairZX schrieb:

      Falls noch jemand im Regen steht, darf er sich gerne bei mir melden, bin aber ab Monatg für einige Tage im KH.
      Ich habe die Vermutung, dass noch eine ganze Reihe anderer Leute ebenfalls auf ihre Ware oder Kaufpreiserstattung warten.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Stubentiger schrieb:

      es kann ja auch nicht der Sinn der Sache sein, nur die Leute "ruhig zu stellen" die laut werden und sich über Nichtlieferung beschweren ...
      Korrekt, zumal der Geschäftsführer dadurch durchaus in die nächste Haftungsfalle geraten kann ( Gläubigerbegünstigung )
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @Stubentiger

      da stimme ich Dir vollständig zu.

      Ich bin weder Hellseher noch allmächtig, kann aber wenigstens denjenigen ein wenig Hilfe anbieten, die sich melden.

      Heißt natürlich nicht, dass ich für zig Leute gleichzeitig etwas machen kann oder gar verspreche, dass ich Erfolg habe.

      Auch mir sind da Grenzen gesetzt.

      .
    • .

      Es geht mir nicht darum dem VK einen Gefallen zu tun, denn er ist bereits gefallen! Sein Ende ist ja klar definiert.

      Ich zwinge keinem meine Hilfe auf, sondern ist und war lediglich ein freundliches Angebot.

      Nenne es von mir aus Helfersyndrom.

      Ich mag es nicht, wenn man gefallenen Menschen unnötig nach tritt, wenn es nicht unbedingt sein muss und es andere Lösungswege gibt. Im Gegenzug aber auch nicht, das Menschen geschädigt oder über den Tisch gezogen werden.

      Der VK ist und hat sich mit seinem Firmen- sowie Realnamen selbst verbrannt und wird so schnell auch kein Bein mehr auf den Boden bekommen, richtig?


      Subjektiv betrachtet, wenn ich Einzelnen helfen kann zu ihrem Geld oder der Ware zu kommen, womit schade ich dann Vielen ?

      Logisch betrachtet nützt es doch keinem mehr, wenn der VK von der Justiz an die Wand genagelt wird, denn dann gehen Alle leer aus oder habe ich da einen falschen Blickwinkel?

      Aus meiner subjektiven Sicht sehe ich meinen Lösungsweg, - VK ist erreichbar, versendet Ware oder erstattet das Geld - als die bessere Alternative an, als mit Kanonen zu schießen und dann geprellte Käufer mit nichts außer einem Titel dastehen zu sehen.

      Allerdings bin ich lernfähig und lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn ich daneben liegen sollte.

      Ich bitte sogar um ein Feedback hierzu, damit meine gut gemeinte Hilfe keinen Schaden anrichtet.

      .
    • SinclairZX schrieb:

      Falls noch jemand im Regen steht, darf er sich gerne bei mir melden,
      Wenn Voraussetzung für deine Hilfe wäre, nicht öffentlich aufzutreten sondern zu helfen, dass alles unterm Teppich bleibt dann schadet er jedem, der sich zu lange in falscher Hoffnung wiegt und deshalb nicht die nötigen rechtlichen Schritte geht.

      Und Gläubigerbegünstigung sogar eine Straftat

      https://dejure.org/gesetze/StGB/283c.html schrieb:




      (1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.
    • Musste den Gesetzetext gerade mehrmals lesen, bis bei mir der Groschen fiel.


      Es entzieht sich doch der Allgemeinheit und mir die Kenntnis, ob es überhaupt noch andere Gläubiger gibt und/oder ob der VK diese zwischenzeitlich bedient hat.

      Dass es noch welche gibt ist eine reine Spekulation und lässt sich aus dem Wörtchen "falls" schon ableiten.

      Andernfalls hätte ich ja schreiben müssen "Alle im Regen stehegelassenen dürfen mich um Hilfe bitten."

      Ausschließlich Jacky hat sich gemeldet und ihm konnte ich scheinbar helfen, worin ich keine Straftat sehe.

      Jacky wäre der Rechtsweg doch weiterhin offen geblieben wenn der VK nicht reagiert hätte.

      Zudem habe ich niemals geäußert, dass man auf rechtliche Schritte verzichten solle, oder?
    • .

      Musste den Gesetzetext gerade mehrmals lesen, bis bei mir der Groschen fiel.

      Bin momentan ein wenig aus der Übung mit dem Lesen von Gesetzestexten, kommt aber langsam wieder rein.


      Ja, im Grundprinzip hast Du recht, sehe den tatsächlichen Sachverhalt allerdings etwas anders.


      Es entzieht sich doch der Allgemeinheit und mir die Kenntnis, ob es überhaupt noch andere Gläubiger gibt.

      Dass es noch welche gibt ist eine reine Spekulation und lässt sich aus dem Wörtchen "falls" ableiten.

      Andernfalls hätte ich schreiben müssen "Alle im Regen stehengelassenen dürfen mich um Hilfe bitten.", womit ich (eventuell) in eindeutiger Kenntnis anderer Gläubiger gehandelt hätte und somit Dein oben genannter Paragraph greifen könnte.

      Spekulation definiert (auch in Gesetzestexten) Vermutungen/ Annahmen aber nicht Wissen, wodurch der Straftatbestand wie in Paragraph StGB 283c Abs. 1), 2), etc. erwähnt zunächst nicht erfüllt ist.

      Im Falle eines (möglichen) künftigen Insolvenzverwalters kann dieser nicht einfach auf gut dünken Rückforderungen z.B. an Jacky stellen. Auch Insolvenzverwalter stehen in der Beweispflicht, einen eventuell gegebenen Straftatbestand erst einmal zu belegen. Dies ist nicht so einfach, wie es sich in dem Gesetzestext liest.

      Der alleinige Umstand, dass der VK und ich Kontakt haben, ist hierfür nicht ausreichend.

      Das "Bekloppte" an Gesetzestexten ist ja immer, es gibt 1 Paragraphen und 20 Auslegungen hierzu. Gummiwurst Ahoi!

      .