Käufer beklagt sich

    • Käufer beklagt sich

      Guten morgen,
      Ich habe mich registriert um nochmal ein paar Meinungen von anderen zu hören

      Ich beschreibe meinen Fall:

      Ich bzw meine Freundin hat ein Smartphone auf eBay Kleinanzeigen verkauft welches schon ca 5-6 Jahre alt ist und bei uns noch in Betrieb war für Kleinigkeiten wie mal was googlen oder WhatsApp oder Musik. Da wir uns aber für die Zwecke ein neues zugelegt haben haben wir das Telefon für 20€ bei eBay Kleinanzeigen reingestellt unter Angabe das es nun nicht mehr gebraucht wird.

      Nach einigen Tagen kam auch gleich eine Frage von einem Interessenten ob das Telefon WhatsApp fähig ist. Dies wurde mit ja beantwortet da wird es ja selber nutzen damit. Nach einigem hin und her geschreibe kam der Interessent vorbei, testete das Telefon und nahm es mit. Es solle als kurzes Übergangs Gerät dienen. Ein Tag später kamen Nachrichten das man sich mit dem Telefon nicht bei dem Playstore anmelden könnte da die Android Version zu alt ist und man damit dann kein WhatsApp installieren kann. Nachdem ich mich selber im Internet schlau gemacht habe und die Android Version zu alt war sagte ich das WhatsApp bei uns funktioniert hatte und man sich dir APK Datei einfach aus dem Internet laden kann und es dann funktioniert. Dann kamen Nachrichten das wir die Anzeige unter falschen Behauptungen eingestellt haben und sie betrogen haben und sie das Telefon gerne wieder zurück geben würde und die 20€ gerne wieder hätte plus eine Pauschale von 10€ für die Fahrt!?! Dies haben wir natürlich sofort verneint da wir die Forderung von 10€ Fahrt Geld dreist fanden. Nach einigem diskutieren sagte der Käufer er gehe zur Polizei und erstatte Anzeige deswegen.

      Was würdet ihr nun machen?

      Grüße
    • Ich habe von dem technischen Zeugs 0 Ahnung, deswegen dazu keine Meinung.

      Solidgamer90 schrieb:

      Nach einigem diskutieren sagte der Käufer er gehe zur Polizei und erstatte Anzeige deswegen.
      Was will der Trottel bei der Polizei? Das ist eine reine Zivilsache, Privatverkauf, imho gekauft wie gesehen.

      Das wird ihm auch die Polizei sagen. Und wegen seines umsonstigen Weges dahin soll er von denen auch gleich noch 10€ Wegpauschale verlangen. :lach:
    • Ich bin konsequenter Verweigerer dieser Technik.
      Aber verstehe ich das richtig?

      Übertragen auf ein Auto hat er gefragt, ob der Oldtimer ein Schiebedach hat, und jetzt beklagt er sich, dass er nicht auch noch die Klimaautomatik findet?

      OK... Ich würde ihm mitteilen, ich erwarte die Rückmeldung der Polizei, sollten die ihn nicht schon vorher auslachen und den Kontakt einstellen.
    • Es ist tatsächlich so, dass Whatsapp nicht mehr benutzt werden kann, obwohl es noch auf dem Handy ist. Ein Update (sollte ich schreiben, Zwangsupdate?) wird verhindert, weil die Handysoftware dafür zu alt ist.

      Die Tatsache, dass das bisher nicht festgestellt wurde, also Whatsapp weiter sichtbar war und eigentlich sichbar funktionstüchtig hat nichts damit zu tun, dass das eigentlich seit Monaten nicht mehr tut. Die Frage die sich nun stellt......, da ich davon ausgehe, dass ihr das Handy "zurückgesetzt" habt (schließlich sollte ja keiner lesen, was da bisher geschrieben war....), war Wa noch installiert und konnte das getestet werden? (war die App noch installiert und funkitionierte?).

      Wenn nicht............ dann ist das ein klarer Mangel (ihr hattet eine Eigenschaft zugesagt, die nicht vorhanden ist) und natürlich könnte ein Käufer sich auch von euch Kosten erstatten lassen, die ihm im Bezug auf den Kauf entstanden sind. Ein Rechtsanwalt wird das sicher für ihr klären.....
    • Und...... eule, hihihihihi

      Es handelt sich hier um eine angefragte und zugesagte Eigenschaft. Es käme hier auf das Zeitfenster an und ein Nachweis, dass Wa tatsächlich funktionierte könnte natürlich damit erreicht werden, wenn man den Nachweis erbringen könnte, dass am Verkaufstag des Handys tatsächlich noch Wa`s verschickt werden konnten. Einen Tag später liegt das in der Verantwortung des Käufers......, da ich aber sicher bin, dass es jede Menge Meldungen im Netz gibt, ab wann ein bestimmtes Handy und/oder ein bestimmtes Betriebssystem nicht mehr funktionierte, wird der Nachweis recht leicht zu erbringen sein, dass zum Verkaufstag das Handy die zugesicherte Eigenschaft nicht mehr hatte.....
    • Danke für die Erklärung Kaio.

      In dem Fall muss ich mich korrigieren, weil dann das Handy die zugesicherten Eigenschaften tatsächlich nicht mehr hat.
      Da hat dann sogar der Käufer recht, der sich die Auslagen für die Fahrt erstatten lassen möchte - und da sind dann auch die 10 Euro nicht zu hoch gegriffen.

      Die Polizei hat damit tatsächlich nichts zu tun. Zivilrechtlich könnte es für den Solidgamer teuer werden, wenn sein Käufer sein Recht tatsächlich durchsetzen will.
    • Mein "hihihihihi" bezog sich natürlich auf dein Beispiel mit dem Oldtimer, eule....... das fand ich einfach klasse, hab viel gelacht. Danke.
      Bin mir fast sicher, dass wir auch solche Anfragen hier schon hatten und dann natürlich völlig anders geantwortet haben.
    • ich habe eben gegooglt, weil mich das interessierte
      Whatsapp wird erst 2020 die ersten Androidversionen ausschließen

      googlesplaystore als hauptverteilplattform der apps tut es jetzt schon

      bloß scheint es nach übereinstimmenden berichten im netz durchaus nicht so schwer zu sein, die Programmdatei bei Whatsapp direkt runterzuladen und zu installieren ohne den googleplaystore zu benutzen

      insofern sehe ich die Sache nicht so eindeutig
      bzw tendiere eher zu: geht doch für WA, also würde ich aus Kulanz maximal Rücknahme zum Kaufpreis anbieten, aber nicht 10,- fahrtkosten
    • inside-handy.de/news/41964-wha…te-smartphones-laeuft-aus

      Während die Neuanschaffung für iOS- und Windows-Geräte die einzige Möglichkeit ist, kann es bei Android eventuell möglich sein, das Smartphone mit einem Custom-ROM auf eine neuere Android-Version zu bringen. Dies ist jedoch von Gerät zu Gerät unterschiedlich und erfordert ein wenig technisches Knowhow und viel Recherche. Wer hier Fehler macht, riskiert das Smartphone unbrauchbar zu machen.

      Das Problem wird sein, dass es einem Käufer kaum zuzumuten ist, irgendwelche Risiken einzugehen, um zugesicherte Eigenschaften (beim Kauf, nicht danach) einzugehen.
    • Kaiolito schrieb:

      Das Problem wird sein, dass es einem Käufer kaum zuzumuten ist, irgendwelche Risiken einzugehen, um zugesicherte Eigenschaften (beim Kauf, nicht danach) einzugehen.
      Was war denn schon genau zugesichert? nur dass WA damit momentan/prinzipiell geht, also das Handy selbst die technisch/mechanische Möglichkeit dafür bietet

      aurum schrieb:

      geht doch für WA,
      WIE genau diese APP zu bearbeiten ist, mit diesem Handy (bekannten und googlebaren Typs, das offensichtlich prinzipiell fähig) ist, DAS ist doch im Aufgabenbereich des Käufers zu finden,

      denn dass das Handy zurückgesetzt übergeben wird und also neu eingerichtet werden muss ist doch üblich, selbstverständlich, nicht anders zu erwarten und ganz bestimmt auch so besprochen und abgemacht (da bitte zutreffendes ankreuzen :) )

      Wenn er das nicht vor Kauf geprüft hat (warum eigentlich nicht vor Kauf, denn wenn ihm WA so wichtig ist, sollte er sich doch gleich ein entsprechende neueres Phon holen!?), und sich um die Erhältlichkeit der notwendigen Software gekümmert hat, dann muss er das halt nun tun, oder jemanden fragen, der sich damit auskennt.

      Vielleicht fehlt ihm auch nur ein Zugang zu den "handverlesenen" Samsung Apps, die er bei Google Playstore dann halt vergeblich gesucht hat. tech.de/test/samsung-apps-vs-google-play-100991.html
    • Nach einigen Tagen kam auch gleich eine Frage von einem Interessenten ob das Telefon WhatsApp fähig ist. Dies wurde mit ja beantwortet.........


      Das ist das "Totschlagargument" vor Gericht.
      Wir wissen natürlich nicht, was da genau steht, aber die Zusage wurde wohl getroffen.

      "Kann man das System/Handy für Whatsapp nutzen?"
      "Ja, funktioniert"

      Es spielt keine Rolle, ob man das auch irgendwie nach Recherchen zum Laufen bekommt. Es fehlt eine zugesichterte Eigenschaft bei Kauf. Denn witzigerweise kann man die App, auch wenn sie nicht mehr funktioniert, sehen (also auf den Display). Dann versuchst du diese App aufzurufen und sie teilt dir mit, dass du aktualisieren musst. Dann versuchst du das, in deinem eigenen W-Lan und bekommst die Meldung, dass das Betriebssystem das nicht mehr zulässt.

      Das kann man keinem Käufer, auch bei persönlicher Abholung zumuten. Die Aussage und das optische Bild ergab, dass die App da ist. Keiner schreibt sich da schnell selbst an.


    • Kaiolito schrieb:

      Telefon WhatsApp fähig
      zugesichterte Eigenschaft ist nur die Fähigkeit, nicht die Fähigkeit der APP - die ja nicht
      "mit verkauft " wurde. Dass der Käufer die nicht funktionsfähig installiert bekommt, ist sein Problem, denn wie aurum schrieb gibt es die Komponenten sehr wohl, die die App laufen lassen - nur wohl nicht da, wo der Käufer sucht - beim GPS.

      Die Fähigkeit ist also nach wie vor gegeben, beim Handy, nicht beim Käufer.