Bringeschuld oder Holeschuld ...

    • Bringeschuld oder Holeschuld ...

      ...
      Moin Gemeinde,
      eben darüber mache ich mir gerade sorgenvolle Gedanken.

      Die Situation:
      Der Hermes-Bote hat mich bekniet,eine Sendung für eine Empfägerin zwei Häuser weiter anzunehmen.
      Grrrm.
      Ich habe ihn gebeten,der Empfängerin einen deutlichen Hinweis zu hinterlassen.
      Hat er.
      Das Ding klebt noch immer ziemlich plakativ auf dem Klingelschild der Bestellerin.
      Mein Name & Hausnummer darauf ist klar lesbar.
      Das Teil selbst gilt als "zugestellt".
      Meine Frage also:
      Habe ich als Annehmender eine Bringeschuld ?

      Das Ding steht mir persönlich einfach im Weg.
      Hach ja.
      Wie weiter vorgehen ?

      Gruß
      K.P.
    • K.P.Noktem schrieb:

      Habe ich als Annehmender eine Bringeschuld ?

      Das Ding steht mir persönlich einfach im Weg.
      Hach ja.
      Von einer Bringeschuld würde ich nicht ausgehen, denn du bist kein Zusteller. Der Paketdienst ist dafür zuständig, dass das Paket in den Machtbereich des Empfängers gelangt, und hat dieses durch die Benachrichtigung desselben ermöglicht. Ob eine Nachricht nur am Klingelschild, wo sie jeder abreißen kann (und nicht im Briefkasten) ausreicht bzw. AGB-konform ist, sei mal dahingestellt. Du hast aber m.E. lediglich eine Herausgabepflicht an die Empfängerin.


      K.P.Noktem schrieb:

      Wie weiter vorgehen ?
      Wenn du sowieso mal an ihrem Haus vorbeikommst (tust du ja wohl, denn du siehst ja auch den Zettel dort kleben), kannst du doch einfach mal klingeln und sie bitten, ihr Paket abzuholen. Vielleicht ist sie auch ein paar Tage verreist, wäre über den "Brückentag" fast naheliegend.

      Anderenfalls könntest du nach einer gewissen Frist auch versuchen, das Paket einem Hermes-Fahrer wieder in die Hand zu drücken.

      Wenn du ganz stur bist, stell es in den Keller oder sonst wo hin, frühestens nach dem 31.12.2021 kannst du es entsorgen, denn dann verjährt der Herausgabeanspruch der Empfängerin.
    • Du darfst den Kram auch kostenpflichtig irgendwo einlagern, sofern Annahmeverzug vorliegt. Den spricht man genauso aus wie Zahlungsverzug, angemessene Frist setzen usw.


      schumiline schrieb:

      Wenn das Paket wg. langer Lagerzeit bei dir stört, dann den Nachbarn kurzerhand vorbeibringen und für dich vermerken, nie wieder ein Paket für diesen Nachbarn annehmen!

      Ihh, was für ein praktischer und nützlicher Ratschlag. Ich dachte wir fachsimpeln hier. 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Das hätte ich auch gemacht. Aber das Problem war. glaube ich, dass die Dame gar nicht
      anwesend war, da dieser Abholezettel noch immer an dem Klingelschild klebte.

      Da sich TE nicht mehr äußert, scheint das Problem :?: vielleicht schon gelöst zu sein.
    • K.P.Noktem schrieb:

      Ich habe ihn gebeten,der Empfängerin einen deutlichen Hinweis zu hinterlassen.Hat er.
      muss er


      K.P.Noktem schrieb:

      Habe ich als Annehmender eine Bringeschuld ?
      Nein

      Du musst der zwei Häuser weiter wohnenden Nachbarin (echt jetzt? das ist Dein "Problem"?) das Paket nicht hinterher tragen.

      Was Du musst:
      1. Du musst das Paket bis zur Abholung sicher verwahren
      2. Du musst es bei der Abholung heraus geben
      was Du nicht musst (bzw. darfst):
      1. das Paket beim Nachbarn einfach vor der Haus- oder Wohnungstür abstellen


      was Du evtl. mal tun solltest:
      Dich mal mit Deiner 2 Häuser entfernt wohnenden Nachbarin in Verbindung setzen (Name und Straße sollten Dir ja bekannt sein), statt hier so einen Thread zu eröffnen.

      Und wenn Sie (noch) nicht zu Hause ist, dann das Paket weiterhin aufbewahren...
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Moin Gemeide,
      zunächst Dank für Eure Einschläge.

      Das Problem hat sich gerade gelöst:
      Der gleiche Hermesbote hat das erwähnte Paket gerade wieder abgeholt,gegen seine vorbereitete Quittung.
      Und zwar ohne mein Zutun.

      Ohne in's Plaudern zu verfallen:
      Mir ging es tatsächlich um die Frage,welche Pflichten man als Annehmender übernimmt.

      Und selbstredend habe ich bei der Empfängerin zu verschiedenen Tagen/Zeiten geklingelt - soweit ist's ja nicht.
      Und ja,ich habe auch (erfolglos) versucht,eine Telefonnummer herauszufinden.
      Warum ich überhaupt eine Sendung an einen mir unbekannten Nachbarn angenommen habe?
      Hrrrm.
      Wieso denn nicht?!

      Gruß

      K.P.



      * ...,der versucht,sein Hirn einzuschalten,halbwegs logisch zu denken und nach strenger Kontrolle diesen Post losläßt.
      ;)