Kreditkartenzahlung-Rückerstattung-PayPal-Konto nötig?

    • bei Angeboten mit eBay-Garantie wird der Käuferschutz durch PayPal geleistet - egal wie bezahlt wurde, also egal ob mit PP, per Lastschrift / Kreditkarte (läuft, sofern es direkt unterhalb von PP steht, eh über PP), oder Überweisung oder sonstwas

      wenn bei hier ein Käuferschutzfall eintritt, wird das Geld ausschließlich auf ein PP-Konto erstattet, der Käufer muss also ggf., sofern er kein PP-Konto hat, eines eröffnen, um an die Erstattung zu kommen

      sollte es ein Artikel ohne eBay-Garantie sein und per PP gezahlt worden sein (aus Guthaben, per Lastschrift oder KK bei bestehendem Konto oder per Lastschrift oder KK als Gastzahlung), wird die Erstattung von PP an die "Quelle" der Zahlung - also auch an ein Bankkonto oder eine KK - gesendet


      ein Käufer oder Verkäufer kann natürlich auch selbst die eMail-Adresse des Transaktionspartners als Ziel einer PP-Zahlung nutzen, wenn er diese kennt

      gibt es kein dazugehörendes PP-Konto, wird der "Empfänger" halt aufgefordert, ein PP-Konto für den Erhalt der Zahlung zu eröffnen - muss er natürlich nicht, wenn er nicht will - der Auftraggeber muss dann ggf. die Zahlung stornieren (wird aber glaube ich nach diversen Tagen auch automatisch wieder zurückgebucht), und halt direkt an den Käufer auf ein Bankkonto zahlen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hasjana ()

    • hasjana schrieb:

      gibt es kein dazugehörendes PP-Konto, wird der "Empfänger" halt aufgefordert, ein PP-Konto für den Erhalt der Zahlung zu eröffnen - muss er natürlich nicht, wenn er nicht will - der Auftraggeber muss dann ggf. die Zahlung stornieren (wird aber glaube ich nach diversen Tagen auch automatisch wieder zurückgebucht), und halt direkt an den Käufer auf ein Bankkonto zahlen
      Und genau diese Aufforderung hast Du von PP bekommen. Und zwar ausschließlich für die Erstattung der 7 Euro.
      Die Gesamtsumme aus der Ursprungstransaktion (Kaufpreis + VSK hin) werden auf dem selben Wege zurück gebucht, wie sie eingegangen waren.
      eBay KÄUFERSCHUTZ ist nicht dasselbe wie eBay Garantie.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • har-monie
      so wie ich es jetzt verstanden habe, hast du dich mit dem Verkäufer geeinigt, dass du die Ware zurück schickst / geschickt hast.

      Du musst kein PP-Konto eröffnen.

      Wenn der "Fall" nicht über PP gelaufen ist und NICHT Paypal entschieden hat, hat der Verkäufer die Möglichkeit, dir dein Geld zu erstatten, wie du bezahlt hast.

      So lief es bei meinen ersten Käufen. bevor ich ein Paypal-Konto eröffnete.