Rechtliche Vertagssituation, wenn Händler ungefragt alle Kosten erstattet und nicht liefert

    • Rechtliche Vertagssituation, wenn Händler ungefragt alle Kosten erstattet und nicht liefert

      Hallo,

      ich habe eine Frage zu folgender Situation, die einige von euch möglicherweise auch schon kennengelernt haben:

      - Sportartikel bei einem Händler (gewerblich) gekauft
      - erste Lieferung kam beschädigt an - Annahme verweigert (Paket war ca. 20% gestaucht - Sportartikel schaute scheinbar beschädigt aus dem Paket - Artikel hatte bei Stauchvorgang das Paket von innen nach außen durchbohrt)
      - alles mit Fotos dokumentiert dem VK mitgeteilt und um Ersatzlieferung nach Klärung des Problems mit dem Paketdienst gebeten
      - das wurde von VK bejaht
      - Wochen später setze ich dem VK eine Frist und eröffnete unbewusst einen Fall. Im Fall gab ich an, die Ware erhalten zu wollen.
      (VK verkauft diesen Artikel weiterhin per Sofortkauf)
      - wenige Tage vor Fristablauf überweist der Shop den vollen Betrag kommentarlos zurück, also entgegengesetzt der Absprache und entgegengesetzt meiner Angaben im Fall

      Nun stelle ich mir die Frage, ob ein geschlossener Kaufvertrag so von einem Händler einseitig und gegen den Willen des Käufers annulliert werden kann? Wie wäre dieser Vorgang im BGB bezeichnet?

      Würde dieses Geschäftsgebaren vom Gesetzgeber geduldet, könnte man sich auf keinen Kaufvertrag mehr verlassen und hätte immer eine unsichere Situation.

      VG
    • Hassen tue ich deswegen niemand.
      Ich finde die Situation im Handel nur sehr unglücklich für Verbraucher, wenn auf diesem Weg eine Möglichkeit geschaffen wird, über die Händler nach Belieben den Vertrag nicht einhalten müssen.
    • ExFill schrieb:

      Genau wegen solchen Fällen hasse ich Deutschland...
      Ja ist echt abartig. Da ist der Verkäufer so nett bzw genervt von dem Käufer und erstattet den kompletten Betrag damit er seine Ruhe hat, und der Käufer sucht immer noch Wege um dem Verkäufer zu schädigen. Ganz ehrlich @Regor hättest mal bei mir einkaufen sollen dann würdest du mal sehen was du davon hast das wünsche ich dir beim nächsten Einkauf.
    • [Red.: nervtötendes absolut unnötiges Vorposting-Vollzitat entfernt]



      Du wärest genervt von einem Käufer, der bezahlt hat und seine Ware nach Wochen gerne erhalten möchte, nachdem sie bei ersten Zustellversuch beschädigt wurde?

      Was würde ich denn davon haben, wenn ich bei dir gekauft hätte?
    • Genug getrollt. Es ist niemandem zuzumuten, alle Beiträge eines Schreibers durchzulesen, um den Hintergrund der Antworten abzuklopfen.
      Fastmoney ist Geschichte.


      Regor,
      der Schreiber hat zumindest in vorherigen Postings den Einduck erweckt, dass er Geld kassiert, ohne die Absicht zu haben, überhaupt Ware zu liefern.


      Mit Paypal kenne ich mich zu wenig aus. Durchaus möglich, dein Lieferant hat damit neben der Tatsache, dass ein Käufer (ungewollt) einen Fall eröffnet auch schon erlebt, dass Paypal sich an seinem Guthaben bedient hat, obwohl er doppelt geliefert hat.

      Schon mal versucht, den Artikel nochmal zu kaufen, wenn er doch noch im Angebot ist?
    • Regor schrieb:

      Ich finde die Situation im Handel nur sehr unglücklich für Verbraucher, wenn auf diesem Weg eine Möglichkeit geschaffen wird, über die Händler nach Belieben den Vertrag nicht einhalten müssen.
      Natürlich gibt es Regeln und der VK kann nicht den bestehenden Kaufvertrag,
      einfach mal so über deinen Kopf hinweg, beenden.
      Du könntest einen Deckungskauf tätigen und auf Schadenersatz klagen,
      sollte er nicht liefern. Das würde ich ihm mitteilen, vielleicht kommt er dann in die Hufe
      und schickt dir das Teil. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
    • Regor schrieb:

      Hassen tue ich deswegen niemand.
      Ich finde die Situation im Handel nur sehr unglücklich für Verbraucher, wenn auf diesem Weg eine Möglichkeit geschaffen wird, über die Händler nach Belieben den Vertrag nicht einhalten müssen.
      Genau diese Mentalität meine ich... "Mimimi, Vertrag nicht eingehalten"... Neben Vertrag gibt es noch eine menschliche Seite, wo man nach einer gewissen Tat nicht von dem gegenüber gehasst wird, oder bei jeder Kleinigkeit irgendwelche Fristen setzt, jmd. mit Paragraphen beschießt und die Anwaltskeule raushaut...

      Fastmoney schrieb:


      ExFill schrieb:

      Genau wegen solchen Fällen hasse ich Deutschland...
      Ja ist echt abartig. Da ist der Verkäufer so nett bzw genervt von dem Käufer und erstattet den kompletten Betrag damit er seine Ruhe hat, und der Käufer sucht immer noch Wege um dem Verkäufer zu schädigen. Ganz ehrlich @Regor hättest mal bei mir einkaufen sollen dann würdest du mal sehen was du davon hast das wünsche ich dir beim nächsten Einkauf.
      Geht ja nicht darum, dass der Verkäufer genervt ist. Vielleicht hat er irgendwie Stress, hat einen Fehler gemacht, hat es sich anders überlegt, oder versehentlich die Sache irgendwo anders verkauft, oder ein besseres Angebot bekommen, oder sein Hamster wurde von einem Goldfisch aufgefressen... Was weiß ich, aber mit der Rückerstattung signalisiert er doch einfach "Hey sorry, Geschäft klappt nicht, hier Geld zurück", und das wars. Ne, Käufer muss ja unbedingt irgendwas machen, oder zumindest in Erwägung ziehen etwas zu machen, wo man sich als Verkäufer dann denkt "Was für ein Bastardsohn!". Das gibt einfach nur unnötigen Ärger für einen ganz normalen Menschen, der einfach seinen Verkauf mal nicht auf die Reihe bekommen hat.

      Regor schrieb:


      Fastmoney schrieb:


      ExFill schrieb:

      Genau wegen solchen Fällen hasse ich Deutschland...
      Ja ist echt abartig. Da ist der Verkäufer so nett bzw genervt von dem Käufer und erstattet den kompletten Betrag damit er seine Ruhe hat, und der Käufer sucht immer noch Wege um dem Verkäufer zu schädigen. Ganz ehrlich @Regor hättest mal bei mir einkaufen sollen dann würdest du mal sehen was du davon hast das wünsche ich dir beim nächsten Einkauf.
      Du wärest genervt von einem Käufer, der bezahlt hat und seine Ware nach Wochen gerne erhalten möchte, nachdem sie bei ersten Zustellversuch beschädigt wurde?
      Was würde ich denn davon haben, wenn ich bei dir gekauft hätte?
      Da würde es sich vermutlich um einen Fakeshop handeln, und da hättest du gar keine Probleme mit dem Verkäufer, und der Verkäufer nicht mit dir. Du wärst nur ärmer und würdest denken, wie jeder zweite auf diesem Board: "DER HAT SICH HIER MIT DEM FALSCHEN ANGELEGT! ICH FINDE IHN UND WERDE DEN HAMMER DER GERECHTIGKEIT ÜBER IHN HERABLASSEN, ICH SCHALTE EINEN ANWALT EIN UND DER GEHT FÜR SEIN GANZES LEBEN IN DEN KNAST!" - was dann aber doch nicht so einfach ist, leider, oder zum Glück.

      Aber so etwas jemandem zu wünschen ist auch nicht moralisch korrekt @Fastmoney. Wenn es dein Job ist, dann mach ihn, ich finde aber als Fraudler sollte man sich auf Fraud konzentrieren, ohne irgendwelche Emotionen.
    • Hallo,

      danke für die Tipps und den Hinweis auf den Deckungskauf!
      Der Deckungskauf ist wohl nur erstattungsfähig, wenn der Händler endgültig erklärt hat, dass er nicht liefern möchte.

      Mir erklärt der Händler gar nichts. Er hatte nur den Betrag erstattet.

      Hätte er mir geschrieben und einen Grund genannt, wäre es kein Problem.

      So wie es jetzt ist, weiß ich eigentlich gar nicht, was los ist.


      Einen Anwalt würde ich deshalb nicht einschalten und auch keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

      Das wäre also möglich. Danke für den Hinweis.


      Somit stellt die Rückzahlungsmöglichkeit / Kaufabbruch seitens des gewerblichen Händlers eine durch Ebay / Paypal geschaffene Möglichkeit dar, ein "Kaufabbruchsrecht" bzw. -möglichkeit zu schaffen. Lediglich der aufwendige Klageweg würde dem Käufer dann noch seinen Artikel verschaffen können.

      Von diesen Kaufabbrüchen habe ich in letzter Zeit schon oft gehört.

      Ebay könnte dem Abhilfe schaffen und diese Möglichkeit, über den Kopf des Käufers, der schon bezahlt hat, hinweg, unterbinden.

      Für mich ist auch unverständlich, dass Ebay ohne mich zu fragen den Kauf aus meinen Käufen entfernt hat und ich mit normalen Möglichkeiten nicht mehr drauf zugreifen kann.

      Anmerkung:
      Es geht nicht um einen Privatverkäufer, der aus welchen Gründen auch immer nicht mehr verkaufen will oder kann, sondern um einen Shop der das selbe Modell/Artikel noch mehrfach zum Sofortkauf anbietet.
      Mein Kauf per Auktion war ca. 30% günstiger als der normale Preis.

      Frage:
      Könnte man die o.t. Beiträge in einen Laberthread verschieben?
    • Regor schrieb:

      - das wurde von VK bejaht - Wochen später setze ich dem VK eine Frist und eröffnete unbewusst einen Fall. Im Fall gab ich an, die Ware erhalten zu wollen.(VK verkauft diesen Artikel weiterhin per Sofortkauf)- wenige Tage vor Fristablauf überweist der Shop den vollen Betrag kommentarlos zurück, also entgegengesetzt der Absprache und entgegengesetzt meiner Angaben im Fall. Nun stelle ich mir die Frage, ob ein geschlossener Kaufvertrag so von einem Händler einseitig und gegen den Willen des Käufers annulliert werden kann? Wie wäre dieser Vorgang im BGB bezeichnet? Würde dieses Geschäftsgebaren vom Gesetzgeber geduldet, könnte man sich auf keinen Kaufvertrag mehr verlassen und hätte immer eine unsichere Situation.
      widersprüchlicher geht es ja gar nicht mehr.

      Du eröffnest einen Fall, gibst an "Ware erhalten".
      Du hast dein Geld zurück bekommen.

      Der Verkäufer hat dich jetzt bis in alle Ewigkeit als Käufer gesperrt, da wirst du nicht mehr kaufen können / sollen.

      Ich hätte es ebenfalls so gehandhabt.

      Was für eine "unsichere Situation" würde sich sich da ergeben? Kann ich nicht nachvollziehen.

      Deckungskauf gibt es meines Wissens nur bei Lieferverzug.

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    • Glashaus-W schrieb:

      widersprüchlicher geht es ja gar nicht mehr.

      Du eröffnest einen Fall, gibst an "Ware erhalten".
      Wo hast Du das gelesen? Regor hat angegeben, dass er die Ware erhalten will!

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum 666
      das wollen ist irgendwo unterwegs verloren gegangen .. soryy.

      Es geht um die Fallöffnung .. da kann ich keine Frist setzen.
      Nur wenn ich per Mail kontaktiere .. das war aber nach der Schilderung nicht.

      Der K hat ja sein Geld bekommen .. da ist ein "in Verzug setzen" ja nicht möglich.

      Verkäufer hat Ware - Käufer hat Geld - welcher Schaden - was sollte hier eingeklagt werden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • War denn der Artikel tatsächlich defekt oder ist das nur eine Mutmaßung dass er kaputt gewesen sein könnte?

      Meine Vermutung: Artikel kam zum VK zurück, der hat die Sendung überprüft. Versandkarton zwar defekt ( gestaucht ), Artikel selbst nicht defekt. Eine Verweigerung der Annahme einer Sendung ist ja nicht gleichzeitig ein Widerruf der Bestellung ( das wurde ja inzwischen von den Gerichten so festgestellt ). Das Gericht hatte aber auch festgestellt, dass ein Käufer sich in Annahmeverzug befindet, wenn er eine Sendung nicht annimmt und diese zurück geht.

      Die Widerrufsfrist hat mit der Verweigerung der Annahme des Paketes bereits begonnen zu laufen, da der Empfänger von seiner Sachherrschaft ( §854 Abs. 1 BGB ) durch die Annahmeverweigerung Gebrauch gemacht hat.

      Der Verkäufer wird nun gewartet haben, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist, den Vertrag wegen Annahmeverzug des Käufer gekündigt haben und dann den Kaufpreis erstattet haben.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @Regor

      wenn ich die §en richtig verstanden habe, welche mir ein Rechtsverdreher erklärte, dann
      KANN der Käufer Nachbesserung oder NEUlieferung der Ware verlangen.

      Der Verkäufer KANN NACHbessern und / oder NEUlieferung veranlassen .. er muss es aber nicht, wenn

      Aus zug - Teilzitat: § 439 Nacherfüllung (4)
      .. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. (3) Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

      Link: dejure.org/gesetze/BGB/439.html
    • Hallo und danke für die Informationen!

      auktions-manni schrieb:

      War denn der Artikel tatsächlich defekt oder ist das nur eine Mutmaßung dass er kaputt gewesen sein könnte?

      Meine Vermutung: Artikel kam zum VK zurück, der hat die Sendung überprüft. Versandkarton zwar defekt ( gestaucht ), Artikel selbst nicht defekt. Eine Verweigerung der Annahme einer Sendung ist ja nicht gleichzeitig ein Widerruf der Bestellung ( das wurde ja inzwischen von den Gerichten so festgestellt ). Das Gericht hatte aber auch festgestellt, dass ein Käufer sich in Annahmeverzug befindet, wenn er eine Sendung nicht annimmt und diese zurück geht.

      Die Widerrufsfrist hat mit der Verweigerung der Annahme des Paketes bereits begonnen zu laufen, da der Empfänger von seiner Sachherrschaft ( §854 Abs. 1 BGB ) durch die Annahmeverweigerung Gebrauch gemacht hat.

      Der Verkäufer wird nun gewartet haben, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist, den Vertrag wegen Annahmeverzug des Käufer gekündigt haben und dann den Kaufpreis erstattet haben.
      Ich habe zum ersten Mal eine Sendung nicht angenommen.
      Soweit ich informiert bin, habe ich damit richtig gehandelt, da der Karton ca. 10 cm gestaucht war und das Gerät aus dem Karton schaute.

      Weder der Verkäufer noch ich können beurteilen, ob das Faserbauteil (Glas-Kohlefaser Duroplast) beschädigt wurde.
      Dafür müsste es geröntgt werden:
      ndt.net/article/dgzfp02/papers/p18/p18.htm
      Solche Bauteile lassen sich zwar sehr stark biegen, wofür die gebaut wurden (Beispiel "Flitzebogen"), jedoch nicht um mehrere cm stauchen, ohne dass Faserbrüche entstehen.

      Aus diesem Grund hatte ich den VK auch darum gebeten, mir keinesfalls das selbe Teil wieder zurück zu schicken, auch wenn es äußerlich unbeschädigt erscheint, sondern ein anderes, was auch bejaht wurde.
    • Glashaus-W schrieb:

      @Regor

      wenn ich die §en richtig verstanden habe, welche mir ein Rechtsverdreher erklärte, dann
      KANN der Käufer Nachbesserung oder NEUlieferung der Ware verlangen.

      Der Verkäufer KANN NACHbessern und / oder NEUlieferung veranlassen .. er muss es aber nicht, wenn

      Aus zug - Teilzitat: § 439 Nacherfüllung (4)
      .. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. (3) Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

      Link: dejure.org/gesetze/BGB/439.html
      Danke für das Heraussuchen des zuständigen Paragraphen!

      Es wir immer "die andere Art der Nacherfüllung" erwähnt.
      Aus dem § ist mir allerdings nicht klar geworden, was mit "die andere Art der Nacherfüllung" gemeint ist.

      Ob der nochmalige Versand "unverhältnismäßige Kosten" bedeutet, kann ich nicht beurteilen, jedoch gehe ich nicht davon aus, da es sonst keine Nachbesserungen in dieser Form geben würde.


      ==============
      Ich werde die Sache jetzt auf sich beruhen lassen. Danke für eure Meinungen zum Thema!

      Eines ist mir aber klar geworden.
      Durch die Möglichkeit, gewerblichen Händlern einfach den Kaufabbruch incl. Rückzahlung und Löschen des Kaufs aus dem Käuferprofil zu ermöglichen, leistet Ebay / Paypal dem Problem Vorschub, dass Käufer ihrem Kaufvertrag einklagen müssen.

      Bei Banküberweisung wäre das so nicht möglich, da der VK ja nicht sicher gehen könnte, dass das Geld vom Konto des Käufers aus überwiesen wurde.