Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

    • Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos

      Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in erster und letzter Instanz auf die Klage einer Internetknotenpunkt-Betreiberin (DE-CIX) entschieden, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) sie verpflichten kann, bei der Durchführung strategischer Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) mitzuwirken.

      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Technischer Hintergrund zu dem Abfangverfahren

      https://www.wbs-law.de/datenschutz/de-cix-verliert-vor-bverwg-bnd-darf-weiter-spitzeln-tge schrieb:

      DE-CIX ist ein Internetknotenpunkt. Solche Knotenpunkte sind Schaltstellen, an die sich verschiedene Internetprovider (ISPs) anschließen lassen, um Daten untereinander auszutauschen und eine globale Internetverbindung netzübergreifend sicherzustellen. Der Knoten in Frankfurt verbindet mehr als 700 internationale Provider, die pro Sekunde fünf Terabyte an Daten übertragen. Damit ist DE-CIX der größte Internet-Knotenpunkt der Welt. Der BND möchte an diesem neuralgischen Datensammelplatz Zugriff auf den Datenverkehr erhalten, indem er sog. Y-Stücke implementiert, die sämtliche übertragenen Daten abspeichern und der Filterung durch den Nachrichtendienst zugänglich machen.
      aber dass das allerletzte Wort doch noch nicht gesprochen ist, steht da auch noch

      https://www.wbs-law.de/datenschutz/de-cix-verliert-vor-bverwg-bnd-darf-weiter-spitzeln tge schrieb:

      Weiterhin hat das DE-CIX-Management angekündigt, in dieser Frage das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anzurufen. Dieses Gericht würde dann – im Unterschied zu den Leipziger Richtern – nicht nur die Rechtmäßigkeit der ministeriellen Anordnungen prüfen, sondern auch die Verfassungsmäßigkeit der Grundlage dieses Handels aus dem G-10-Gesetz diskutieren. In dieser Frage steht dann auch der Rechtsweg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) offen, der für eine europarechtskonforme Auslegung der Gesetze vom BVerfG selbst oder am Ende von den Klägern angerufen werden könnte.
      fett von mir