Der nächste Kleinunternehmer geht gleich...

    • Der nächste Kleinunternehmer geht gleich...

      ...vor versammelter Mannschaft unter?? :lach:

      der Titel ist natürlich etwas ironisch gewählt und soll im besten Fall nicht eintreten :=

      Hallo erstmal,
      ich habe dieses Forum zufällig beim recherchieren gefunden und mir ist aufgefallen, dass hier auf sehr viele Fragen auch von Anfängern doch sehr sachlich geantwortet wird.
      So habe ich mir gedacht, unter all den erfahrenen Selbständigen, die mittlerweile Gewinne jenseits der vierstelligen Bereiche Monatlich verdienen, bekomme ich sicher Tipps wie ich es ihnen gleichtun kann haha ;)

      Etwas Spass sollte man immer behalten....aber in Wirklichkeit habe ich vor lauter lesen und den ganzen Regelungen/Gesetzen ein Kopf wie ein Luftballon und mit Sicherheit schon die ersten Magengeschwöre :/

      Aber nun zum Ernst und meinen Fragen, hoffe, dass der ein oder andere aus seiner Erfahrung heraus mir etwas unter die Arme greifft und seine Erfahrung teilt.
      Und zwar, habe ich das Gewerbe bereits bei uns im Amt angezeigt, habe auch die Bestätigung in der Hand und seit dem angegebenen "Startdatum" ist bereits über eine Woche vergangen.
      Folglich muss langsam Kohle her um es mal so platt zu formulieren.


      Angegeban habe ich Handel/An u. Verkauf von Gebrauchtteilen und zwischendurch würde ich auch das ein oder andere gebraucht KFZ verkaufen wenns sich ergibt, auch das habe ich natürlich so angegeben.
      Es ist nicht so, dass ich das Gewerbe angemeldet habe und erst jetzt anfange mich damit zu beschäftigen, im Gegenteil es hat lang genug gedauert bis ich mir sicher war es zu versuchen.
      Nur trotzallem komme ich jetzt irgendwie nicht aus der pötte...irgendwie steht sich ständig der linke Fuß auf dem rechten ^^

      Erstmal ist angesagt ein Shop bzw. Internetpräsenz mit Angeboten auf die Beine zu stellen, das dauert seine Zeit um auch nichts mit den ganzen AGB's usw. falsch zu machen.
      Ich habe mir gedacht zur Not könnte ich ja schon mal ein KFZ so verscherbeln. Und da fängts schon an, theoretisch müsste ich ja erstmal warten bis die Rückmeldung vom FA samt Steuernummer usw. kommt.
      Da ich ja nichts Illegales machen würde und alles schriftlich festhalten würde, sollte es auch schon möglich sein noch bevor ich das Schreiben vom FA bekommen habe etwas zu verkaufen??

      Hier nochmal wie ich mir das vorstelle, wie gesagt wäre sehr hilfreich wenn mich jemand berichtig falls falsch gedacht:
      1. Gewerblichen Account Ebay/Ebay-Kleinanzeigen erstellen. Hier ist es wohl nur vom Vorteil einfach einen neuen zu erstellen anstatt irgendwas vorhandenes Privat ins Gewerblich umzuwandeln??
      2.Anzeige einstellen.
      3. Hans-Günther(Name frei erfunden) meldet sich zur Besichtigung. Ein Preis wird ausgehandelt. "Hier haste fünfufzich und tschüss"...
      4. Stopp ich händige für beide einen Kaufvertrag aus.
      5. Hier fängt mein Wissen an zu hapern. Kann ich jetzt ruhigen Gewissens zurück zum Schreibtisch und hier in Ruhe, zusätzlich eine Rechnung fürs FA erstellen, entsprechend natürlich des angegbenen Verkaufspreises laut Kaufvertrag??
      Wenn ja, die Rechnung dann logischerweise als Rechnungsnummer 1 festhalten?
      Welche Steuernummer sollte auf die Rechnung, bis ich vom FA Rückmeldung bekomme?
      -----
      Oder völlig falsch gedacht und der Käufer MUSS auch die Rechnung gleich mit unterschreiben plus eine Kopie davon bekommen?

      Ich habe gelegentlich schon mal ein Fahrzeug gekauft, kann mich aber nicht mehr wirklich erinnern wie das war. Einmal hat mir einer ein Kaufvertrag ausgestellt und ich glaube Rechnung hat er sich aus so einem Block mit vorgefertigten Rechnungsbügen gezogen und nur für sich festgehalten. Also in etwa so wie ich es mir denke. Allerdings war das der nette Teppichverkäufer im Hinterhof, also bin ich mir hier nicht ganz sicher.


      Um den Roman hier mal abzukürzen, belasse ich es ertmal bei diesen Fragen und würde mich freuen wenn jemand seine Erfahrungen/Wissen teilt.
      MFG


      p.s. Mir ist natürlich klar, dass es sich hier im Forum um "Auktionshilfe" handelt. Trifft ja bei mir auch zu, Hauptziel ist Onlineverkauf, das mit dem Fahrzeug wäre jetzt erstmal nur eine Notlösung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LachendInsVerderben ()

    • LachendInsVerderben schrieb:

      3. Hans-Günther(Name frei erfunden) meldet sich zur Besichtigung. Ein Preis wird ausgehandelt. "Hier haste fünfufzich und tschüss"...
      Wenn du über Ebay (nicht KA) verkaufst wird der Kaufvertrag bereits über die Plattform durch das Höchstgebot bzw. Sofortkauf geschlossen und nicht erst hinterher ausgehandelt.


      LachendInsVerderben schrieb:

      . Hier fängt mein Wissen an zu hapern. Kann ich jetzt ruhigen Gewissens zurück zum Schreibtisch und hier in Ruhe, zusätzlich eine Rechnung fürs FA erstellen, entsprechend natürlich des angegbenen Verkaufspreises laut Kaufvertrag??
      Wenn du an einen Unternehmer verkaufst, musst du eine Rechnung ausstellen, einem Privatkunden musst du auf Verlangen mindestens eine Quittung aushändigen, bei Barzahlung normalerweise bei Erhalt des Betrages. In jedem Fall musst du deine Einnahmen natürlich für deine jährliche Steuererklärung und USt-Anmeldungen nachvollziehbar dokumentieren.

      LachendInsVerderben schrieb:

      Wenn ja, die Rechnung dann logischerweise als Rechnungsnummer 1 festhalten?
      Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein, ein System kannst du dir selbst ausdenken (z.B. 1,2,3,4 oder 2018-1, 2018-2, 2018-3, etc.


      LachendInsVerderben schrieb:

      Welche Steuernummer sollte auf die Rechnung, bis ich vom FA Rückmeldung bekomme?
      Auf eine Rechnung gehört die Steuernummer oder UStID, die dir vom FA für dein Gewerbe zugeteilt ist

      Dir ist schon klar, dass du penibel Buch führen musst (Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz), ggf. Umsatzsteuererklärungen machen bzw. dich um § 19 UStG kümmern musst usw.? Dass du Gewährleistungspflichten hast und den Käufern Widerrufsrechte einräumen musst, wenn du online verkaufst?

      Meiner Kenntnis nach bieten Handwerks-/Handelskammern oft Seminare für Existenzgründer an, alternativ gibt es Ratgeber in Buchform. Vielleicht solltest du deine Kenntnisse so nochmal vertiefen, bevor du Waren an Kunden "verscherbelst", wie du es selbst nennst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Für die Internetpräsenz kann ich Händlerbund oder IT Rechtskanzlei München empfehlen

      Buchhaltungssoftware kann ich dir Lexware ans Herz legen.

      Bevor du zum Steuerberater rennst: Denk dran dass das Finanzamt dir all die Infos zur korrekten Buchhaltung kostenfrei geben muss ;)

      Barzahlungen an der Kasse zunächst quittieren, und ordentlich verbuchen. Wie du das am Fiskus vorbei bekommst, wirst du spätestens nach einem Jahr selbst wissen, vorausgesetzt es läuft.

      Mit eBay anzufangen ist gar nicht so schelcht, versuche aber schnellstmögich von eBay unabhängig zu werden und einen Online Shop auf die Beine zu stellen. Als System kann ich Shopware empfehlen: Kostenlos und leistungsstark. Als Hoster bitte keinen deutschen für Unsummen, sondern einen Offshore Hoster im Ausland (hostinger könnte deine Anlaufstele dafür sein).

      Konkurrenz beachten...
    • Herzlichen Dank schon mal für Eure Antworten.
      Ich versuche das mal alles mit der Zitatfunktion zu beantworten und hoffe mal, dass es weiterhin übersichtlich bleibt.


      Nino schrieb:

      Vielleicht solltest du deine Kenntnisse so nochmal vertiefen, bevor du Waren an Kunden "verscherbelst", wie du es selbst nennst.
      Hier möchte ich mich als erstes gleich ausbessern, das umgangssprachliche "Verscherbeln" war an dieser Stelle villeicht etwas falsch gewählt ^^
      Mir ist am seriösen Kauf/Verkauf für beide beteiligten Seiten gelegen. Vom Verkauf der Katz' im Sack bzw. des geschönten Schrotthaufens nehme ich deutlich Abstand.
      Hoffe das Missverständniss ist aus dem Weg geräumt.


      Nino schrieb:


      Wenn du über Ebay (nicht KA) verkaufst wird der Kaufvertrag bereits über die Plattform durch das Höchstgebot bzw. Sofortkauf geschlossen und
      nicht erst hinterher ausgehandelt.
      Ich bezog mich (villeicht nicht deutlich genug ausgedrückt) darauf wenn der Interressent sich auf ein KA VB Inserat hin, vor Ort ankündigt, dann wird ja unter Umständen der Preis nochmals neu verhandelt.
      Bei Ebay wird der Vertag nach Auktionsende bzw. Sofortkauf geschlossen und am Preis wird dann auch nichts mehr geändert, das ist klar.


      Nino schrieb:

      Wenn du an einen Unternehmer verkaufst, musst du eine Rechnung ausstellen, einem Privatkunden musst du auf Verlangen mindestens eine Quittung aushändigen, bei Barzahlung normalerweise bei Erhalt des Betrages. In jedem Fall musst du deine Einnahmen natürlich für deine jährliche Steuererklärung und USt-Anmeldungen nachvollziehbar dokumentieren.
      Danke!^^ Logisch und nachvollziehbar eigentlich. Es werden halt immer mehr Bäume, bald find ich den Wald nicht mehr ;))
      Wenn ich an einen Unternehmer/Gewerbetreibenden verkaufe wird dieser warscheinlich von sich aus so oder so eine Rechnung, für seine Unterlagen verlangen.
      Beim Verkauf an Privat, würde der Käufer von mir so oder so einen Kaufvertrag mitkriegen, dem ist dann zusätzlich eine Quittung/Rechnung NUR bei Verlangen zusätzlich auszustellen? okok 8)


      Nino schrieb:

      Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein, ein System kannst du dir selbst ausdenken (z.B. 1,2,3,4 oder 2018-1, 2018-2, 2018-3, etc.
      Ok super vielen Dank


      Nino schrieb:

      Dir ist schon klar, dass du penibel Buch führen musst (Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz), ggf. Umsatzsteuererklärungen machen bzw. dich um § 19 UStG kümmern musst usw.? Dass du Gewährleistungspflichten hast und den Käufern Widerrufsrechte einräumen musst, wenn du online verkaufst?
      Ja ist mir alles sowas von klar und deswegen habe ich ja einen Kopf wie'n Luftballon, weil ich mich weiterhin in das Thema versuche einzulesen 8| :cursing: :lach:
      Also Penible Buchführung ist das A und O, das kriege ich hin...für alles andere was sonst noch hinzu kommt, treffe ich mich bald mit der Steuerberatung ohne gehts nicht.
      Gewährleisungspflichten / Widerrufsrechte sind mir auch bekannt, die haken wir hier wohl besser erstmal aus das würde den Rahmen sprengen, aber ich beschäftige mich natürlich auch damit. Danke für den Hinweis.


      Nino schrieb:

      Auf eine Rechnung gehört die Steuernummer oder UStID, die dir vom FA für dein Gewerbe zugeteilt ist
      Darf ich hier nochmal einhaken? Denn das war ja mein Hauptanliegen im Eingangspost.
      Und zwar wenn ich jetzt heute was verkaufen würde, kann ich ja keine Steuernummer auf die Rechnung schreiben die mir das FA für mein Gewerbe zugeteilt hat, weil darauf warte ich ja eben noch.
      Es soll ja zuerst das Schreiben vom FA kommen auf dem ich meine Angaben (Kleinunternehmer usw.) mache, das dann zurücksende und dann ihrgendwann kommt erst die "richtige" Steuernummer? So habe ich es verstanden.
      Muss dann auf der Rechnung vermerkt werden etwas wie "Steuernummer wird nachgereicht" habe ich irgendwo gelesen :O


      ExFill schrieb:


      Für die Internetpräsenz kann ich Händlerbund oder IT Rechtskanzlei München empfehlen


      Buchhaltungssoftware kann ich dir Lexware ans Herz legen.
      Ok, danke für die Tipps werd ich mir mal vermerken.


      ExFill schrieb:

      Bevor du zum Steuerberater rennst: Denk dran dass das Finanzamt dir all die Infos zur korrekten Buchhaltung kostenfrei geben muss
      Auch das gut zu wissen, allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich davon unbedingt Gebrauch machen will ;)


      ExFill schrieb:

      Barzahlungen an der Kasse zunächst quittieren, und ordentlich verbuchen..
      Das hab ich mir letztens auch gedacht...meine Frau war letztens eh unterwegs, also besorgte sie einige Büro/Schreibutensilien. Ich sagte ihr sie solle bitte eine Rechnung verlangen, da steht jetzt nun mein Name usw. samt Stempel allerdings hat sie in der Hektik, das ganze aus ihrer Tasche bezahlt.
      Quasi Lehrgeld und wohl Anfängerfehler Nr.1? Denn somit wäre die Ausgabe nicht nachvollziehbar und so kann ich die Rechnung wohl gleich in die Mülltonne schmeissen richtig? :wallbash


      ExFill schrieb:

      Mit eBay anzufangen ist gar nicht so schelcht, versuche aber schnellstmögich von eBay unabhängig zu werden und einen Online Shop auf die Beine zu stellen. Als System kann ich Shopware empfehlen: Kostenlos und leistungsstark. Als Hoster bitte keinen deutschen für Unsummen, sondern einen Offshore Hoster im Ausland (hostinger könnte deine Anlaufstele dafür sein).
      Sehr gute Tipps danke! Auch hier will ich genau das versuchen, natürlich Ebay ist halt Monopol, auch wenn nicht mehr das was es Mal war erreicht man hier den größten Käuferkreis. Aber das Thema ist wohl durchgekaut und muss jeder für sich entscheiden ob er es will oder nicht. Ich will versuchen, mich ohne durchzuschlagen 8)


      ExFill schrieb:

      Konkurrenz beachten...

      Auf jeden Fall...in dem Bereich in dem ich mich bewegen will, besteht genug Luft nach oben. Ob es sich umsetzen lässt kann ich in einem Jahr spätestens oder auch schon zuvor sagen ;)

      Danke nochmals
      MFG
    • Die Umsatzsteuer-ID wird nicht vom Finanzamt zugeteilt, sondern auf Antrag:
      de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

      Oder hast du eine GmbH gegründet?

      Diese ist für Handel bzw. Geschäfte mit Bürgern außerhalb von Deutschland zwingend erforderlich.
      Wenn du jetzt etwas verkaufst, reicht deine persönliche Steuernummer (die Nr. auf dem Einkommensteuerbescheid).

      Wenn du, nach Gewerbeanmeldung, den zugestellten Fragebogen des Finanzamtes richtig ausgefüllt hast, wirst du wahrscheinlich den Antrag auf Differenzbesteuerung gestellt haben im Bezug auf den Ankauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen oder Gebrauchtautoteilen? Oder willst du tatsächlich voll Umsatzsteuerpflichtig werden?
    • Wie kommst du darauf, dass auf jeder Ankaufsrechnung dein Name und deine Adresse stehen muss, wenn du z. B. einen Bürostuhl kaufst?

      Der betriebliche Nutzen des Gegensatandes muss belegbar sein, den du kaufst, bei Großbeträgen natürlich auch dein Name und deine Firmenadresse, aber alles unter 1.000 € wird durchgewunken.
    • Kaiolito schrieb:

      bei Großbeträgen natürlich auch dein Name und deine Firmenadresse, aber alles unter 1.000 € wird durchgewunken
      Liegt die Grenze für Kleinrechnungen nicht bereits bei 250,00 €? Darüber müsste m.M.n. eine Rechnung von Unternehmer an Unternehmer auch Name und Anschrift des Leistungsempfängers enthalten (§ 14 Abs. 6 Nr. 3 UStG i. V. m. Liegt§ 33 UStDV )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Hallo, "LachendinsVerderben",

      manchmal kann "nomen est omen" werden ... aus langjähriger Erfahrung weiss ich, dass die zuständigen FA insbesondere die Branche Handel mit Kraftfahrzeugen/Teilen sehr intensiv im Blick haben. Dies kann bei "blauäugigem Vorgehen" bei Gründung und Führung eines Unternehmens dazu führen, dass nach 2 Jahren oder auch später z. B. nach einer Betriebsprüfung ein "böses Erwachen" stattfindet...
      Im Prinzip führt kein Weg an einer Beratung durch Sachkundige wie zum Beispiel IHK, Steuerberater usw. vor der Aufnahme der geschäftlichen
      Tätigkeit vorbei...
      Leider muss man häufig feststellen, das die Kenntnisse im Bezug auf gesetzliche Erfordernisse und Gegebenheiten lückenhaft und damit auch fehlerbehaftet sind... auch halte ich nicht unbedingt das FA für einen guten Berater ... auch wenn es natürlich dazu verpflichtet ist, den später
      Steuerpflichtigen nicht "ins offene Messer" laufen zu lassen...
      Ich spreche hier beispielsweise an ... Steuernummer ... wird durch FA vergeben nach Gewerbeanmeldung (hat nichts nit der pers. SteuerID zu tun, die jeder Bürger besitzt) ... Entscheidung für Kleinunternehmer - Regelung ... (Ja/Nein - Bindungsfrist beachten)... Umsatzsteuer ... Einkommenssteuer ... Differenzbesteuerung ... Einkauf/Verkauf von Unternehmern/Privat ... Abzugsfähigkeit Betriebsausgaben ... Vorsteuer ...
      Abschreibung linear/degressiv ... Wertgrenzen ... Buchhaltungspflicht (unterschiedlich nach Form des Unternehmens) ... erforderliche Versicherungen (Kranken-, Rechtschutz-, Haftpflicht-, Betriebsausfall- usw.)
      ... UmsatzsteuerID wird vom BZA für Steuern erteilt und nicht benötigt, soweit keine Umsätze außerhalb von D getätigt werden; es schadet nicht,
      sich eine solche zuteilen zu lassen ... im Falle von darüber abgewickelten Geschäften ändert sich dann allerdings auch die Umsatzsteuervoranmeldung ... und auf "Durchwinken" von Beträgen von z. B. Betriebsausgaben durch ein FA würde ich mich nicht verlassen ...

      Eine Tätigkeit als Unternehmer kann und sollte Spaß machen und für ein gewisses Maß an finanziellem Freiraum bei Seriosität sorgen ... aber man kann sich auch in eine Situation bringen, die den dann (hoffentlich) lohnabhängig beschäftigten ehemals Gewerbetreibenden noch auch Jahre belastet ...

      Gutes Gelingen trotzdem ...
    • Nino schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      bei Großbeträgen natürlich auch dein Name und deine Firmenadresse, aber alles unter 1.000 € wird durchgewunken
      Liegt die Grenze für Kleinrechnungen nicht bereits bei 250,00 €? Darüber müsste m.M.n. eine Rechnung von Unternehmer an Unternehmer auch Name und Anschrift des Leistungsempfängers enthalten (§ 14 Abs. 6 Nr. 3 UStG i. V. m. Liegt§ 33 UStDV )
      Ja, müssen schon, aber ich hatte geschrieben, dass das durchgewunken wird, wenn mann das glaubhaft machen kann. Denke kein Finanzbeamter hat ein Problem damit, eine RE für einen Bürostuhl auch ohne Namen und Adressen durchzuwinken, wenn er selbst nachweislich darauf sitzt.......

      Die Bestimmungen werden inszwischen weit ausgelegt, allgemein bekannt, aber die Nachweispflicht unterliegt selbstverständlich immer dem Steuerpflichtigen, da hast du recht.
    • Dennoch hattest/hast du natürlich recht, Nino. Kein Thema.
      Auf Verlangen sind diese Belege entsprechend einzureichen oder einzureichen und glaubhaft zu machen. Mir ging es darum, dass der TE hier schrieb, dass er deswegen wohl eine RE in die Tonne kloppen kann, weil die vorhandenen Richtlinien nicht erfüllt sind. Dem ist allgemein nicht so, wenn man eben....... glaubhaft machen kann.

      @TE
      Vergiss nicht, falls du deine Steuererklärungen selbst machen möchtest, die Umsatzsteuervoranmeldungen selbst erledigen möchtest (falls du nicht die Kleinunternehmerregulung nutzt) zeitnah ein Elsterzertifikat zu beantragen, geht ganz einfach online:

      elster.de/eportal/registrierung-auswahl
    • Moin

      Beim Kfz Handel daran denken das du als gewerblicher Anbieter gesetzliche Gewährleistung geben musst wenn du an Privat verkaufen willst, und wenn du nicht selber schrauben kannst kann das schnell zum finanziellen Destaster werden, die ersten 6 Monate ab Kaufdatum stehtst du praktisch für alles gerade was außer Verschleiß an der Fuhre kaputt geht

      In welchem Bereich willsted enn da tätig werden, Verbrauchtwagen von 500 - 5000 Euro oder im höheren Bereich?
    • Mal 'n bisschen aus der Praxis.

      LachendInsVerderben schrieb:

      Angegeban habe ich Handel/An u. Verkauf von Gebrauchtteilen und zwischendurch würde ich auch das ein oder andere gebraucht KFZ verkaufen wenns sich ergibt, auch das habe ich natürlich so angegeben.

      Also willst Du deinen Schrottplatz kommerzialisieren. ;) Da bist Du nicht der Erste. Gegenüber dem Verbraucher kannst Du die Gewährleistung verkürzen, aber nicht ausschliessen. Gar nicht beschränken kannst Du die Haftung für "Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit". Da bei KFZ-Teilen oder ganzen Autos dieses Risiko aber durchaus recht konkret besteht, solltest Du durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung Vorsoge tragen. Ja, die kostet. Und nein, ich verkaufe keine Versicherungen. ;)

      LachendInsVerderben schrieb:

      Erstmal ist angesagt ein Shop bzw. Internetpräsenz mit Angeboten auf die Beine zu stellen, das dauert seine Zeit um auch nichts mit den ganzen AGB's usw. falsch zu machen.

      Stell schon mal. Wenn Du alles zusammen hast hast du dafür keine Zeit mehr. Wenn Du einen eigenen Shop einrichten willst, kannst Du ihn in der Vorbereitungszeit versteckt laufen lassen und auf der Startseite darauf hinweisen, dass derzeit alle Bestellungen nur zu Testzewcken getätigt werden und keinen Kaufvertrag begründen.

      LachendInsVerderben schrieb:

      Ich habe mir gedacht zur Not könnte ich ja schon mal ein KFZ so verscherbeln. Und da fängts schon an, theoretisch müsste ich ja erstmal warten bis die Rückmeldung vom FA samt Steuernummer usw. kommt.

      Da habe ich eine lustige Idee. Die Steuernnummer ist normalerweise dann vorhanden, wenn das FA beginnt sich mit dir zu beschäftigen. Auch wenn da noch kein Brief rausgeht. Aber der Sachbearbeiter kann die von seinem Bildschirm ablesen und sie dir sagen.

      LachendInsVerderben schrieb:

      1. Gewerblichen Account Ebay/Ebay-Kleinanzeigen erstellen. Hier ist es wohl nur vom Vorteil einfach einen neuen zu erstellen anstatt irgendwas vorhandenes Privat ins Gewerblich umzuwandeln??

      Definitiv. Vom ganzen rechtlichen Brimborium abgesehen, die so eine Umstellung mit sich bringen könnte, ist es ein sauberer Schnitt. Wenn Du am Anfng bei ebay ein zu geringes Limit auf dem neuen Account hast, dann ruf beim Support in der Limitabteilung an und lass dein Limit mit Verweis auf den alten privaten Account hochsetzen. Dazu ist es hilfreich, wenn Du konkrete Angaben zu Stückzahlen und Einstellvolumen machen kannst. Wenn man weiss, was man braucht habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Limit dann meist darüber angesetzt wird. Auch hilfreich ist es dabei, das bestehende Limit bereits ausgereizt zu haben. Dazu kannst Du die Artikel mit Startzeitplanung einstellen. Die kannst Du ja später von Hand rausnehmen.

      Ob Du für den Anfang einen ebay-Shop brauchst oder mit den Freiangeboten arbeitest musst Du selbst wissen. Vor dem echten Anlauf würde ich jedenfalls keinen Shop anlegen.

      LachendInsVerderben schrieb:

      3. Hans-Günther(Name frei erfunden) meldet sich zur Besichtigung. Ein Preis wird ausgehandelt. "Hier haste fünfufzich und tschüss"...
      4. Stopp ich händige für beide einen Kaufvertrag aus.

      Also beim Auto... Da bekommt der Käufer ein Exemplar des Kaufvertrags von dir unterschrieben. Du bekommst ein Exemplar des Kaufvertrags vom Käufer unterschrieben. Wer dann seine eigene Unterschrift auch noch drauf haben will kann das ja jederzeit tun.

      Wichtig ist der Kaufvertrag auch zur Beweissicherung. Da steht nämlich dann drin, dass der Käufer das Fahrzeug besichtigt und probegefahren hat. Damit hast Du den Beleg, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist - was dann einige Gewährleistungsprobleme aus der Welt schafft.

      Dann bekommst du das Geld und der Käufer eine Quittung darüber. Von der Quittung behältst Du das Doppel. Geht in die Buchhaltung. Das ist die NAchvollziehbarkeit, von der kaio geschrieben hat. Du hattest ein Auto (Einkaufsbeleg), das Auto ist nicht mehr da (Augenschein, ist ja nicht mehr auf dem Hof) es gibt einen Kaufvertrag über den Betrag, der auch in der Quittung auftaucht.

      Nun bekommt der Käufer die Karre nebst Papieren und fährt hoffentlich von dannen, ohne schon auf den ersten zehn Metern relevante Teile zu verlieren.

      Achso - Probefahrt. Lass dir vorher den Führerschein zeigen.

      Bei angemeldeten KFZ kommt noch die Bestätigung des Käufers zu den UNterlagen, dass er das Fahrzeug unverzüglich ummeldet und pflichtversichert.

      Wichtig ist der Kaufvertrag auch noch für den Fall, dass die Karre in zwei Wochen ausgeschlachtet im Wald rumliegt und das Erdreich verseucht. Dann solltest Du beweisen können, dass Du das Ding verkauft hast. Sonst darfst Du die Reste kostenpflichtig entsorgen.


      LachendInsVerderben schrieb:

      Oder völlig falsch gedacht und der Käufer MUSS auch die Rechnung gleich mit unterschreiben plus eine Kopie davon bekommen?

      Der Käufer muss doch keine Rechunng unterschreiben. Der bekommt eine. Was er dann damit macht ist sein Privatvergnügen. Du hast bei Barzahlungen dein Quittungsdoppel zusammen mit dem Kaufvertrag. Bei unbarer Zahlung stellt sich das Problem gar nicht.

      Du wirst ausser vom FA auch noch Post bekommen von der Krankenkasse. Und von der IHK. Krankenkasse ist sinnvoll, IHK-Mitgliedschaft ist Pflicht. Es gibt zwar die Möglichkeit, sich bis zu einem bestimmten Betriebsergebnis vom IHK-Beitrag befreien zu lassen, aber wenn Du kein professioneller Steuervermeider bist (du bist keiner, dazu fehlt dir das buchhalterische Wissen) wirst Du das nicht hinbekommen, wenn du von deinem Handel leben willst. Andererseits kannst Du im Gegenzug dann auch die IHK mit Fragen zu allem möglichen löchern. Dazu sind die nämlich da.

      Weils angesprochen wurde... Umsatzsteuer. Mal als Kurzkompendium.

      Du denkst vielleicht darüber nach, Kleinunternehmer (§19 UStG) zu sein. Lass es. Von dem, was Du da an Umsatz zu machen gedenkst wirst Du nicht leben wollen. Existieren vielleicht. Aber nicht leben. Die Optierung zur Differenzbesteuerung nach §25a UStG ist für dich die Wahl würde ich sagen.

      Klingt kompliziert und ich kenne sogar Steuerberater, die nicht korrekt erklären können, was das ist. Ist es aber nicht.

      Bei jedem Verkauf kassiert der Staat eine Steuer auf den Umsatz. Daher "Umsatzsteuer". Üblicherweise 19%. Die weist Du auf der Rechnung aus und musst das dann auch ans Finanzamt abführen. Die Umastzsteuer ist eine Steuer, die vom (End)Verbraucher zu zahlen ist.

      Normalerweise hast Du dann vorher was eingekauft. Wenn du beim Unternehmer eingekauft hast hat sich das Finanzamt bei dem Umsatz auch schon mit 19% bedient. Für den anderen ist das Umsatzsteuer. Für dich ist das - weil diese Steuer schon vor deiner kassiert wurde - "Vorsteuer". Den Betrag bekommst Du vom FA direkt zurück. Denn die USt ist ja eine Verbrauchersteuer und wird mit der Rechnung an den Endkäufer letztlich in voller Pracht und Herrlichkeit erhoben. Du zahlst also auf deinen Umsatz die USt, bekommst auf den Umsatz im Einkauf die VSt zurück. Rein rchnerisch bekommt das FA von dir also nur die Differenz zwischen USt und VSt. (Nein, das ist keine Differenzbesteuerung, das ist der Regelfall. Oder eigentlich.. ja, die Besteuerung der Differenz ist der unternehmerische Regelfall.)

      Beispiel: Du kaufst 1000 Zahnstocher Ebenholz extrafein zum Preis von 100 Euro. Zusätzlich stehen 19 Euro USt auf der Rechnung. Diese 19 Euro sind die Vorsteuer. Du verkaufst die Zahnstocher weiter für 200 Euro. Plus 38 Euro Umsatzsteuer. Da Du die 19 Euro VSt vom FA zurückbekommst, hast Du tatsächlich nur 19 Euro USt ans FA abgeführt.

      Soweit der Normalfall.

      Nun kommt es aber auch vor, dass man bei einem Einkauf von beweglichen Gegenständen zum Wiederverkauf keine Rechnung mit ausgewiesener USt bekommt. Weil man zum Beispiel beim Kleinunternehmer einkauft. Oder auch von einer Privatperson. Wen Du so was dann weiterverkaufst, zahlst Du natürlich die ausgewiesene USt auf deiner Rechnung ans FA. Du hast aber keine VSt, die Du gegenrechnen kannst und dan vom FA zurückbekommst. Das ist der Punkt, den kaio angesprochen hat. Hier besteht keine Differenz zwischen VSt und USt, weil es ja eben keine ausgewiesene VSt gibt.

      Dann nimmst Du die Einkaufsrechnung so wie sie ist (also brutto), ziehst den Betrag von deinem Brutto-Verkaufspreis ab und die Umsatzsteuer aus (genauer: in) diesem Umsatz berechnet sich dann nur aus dieser Differenz. (Daher der Name Differenzbesteuerung)

      Das damit ausgeräumte Problem wird am Beispiel deutlich.

      Du kaufst wieder deine Zahnstocher. 119 Euro ohne ausgewiesene USt. Du verkaufst sie für (brutto) 238 Euro. Nun zahlst Du an das FA zwar deine 38 Euro USt, hast aber keine VSt, die Du gegenrechnen kannst. Du würdest also tatsächlich den Anteil an USt mitzahlen, den eigentlich dein Lieferant abführen müsste. Wenn er es müsste. Muss er aber nicht, sonst würde er sie ja ausweisen.

      Der Fiskus erlaubt dir dann, mit der Differenzbesteuerung die USt nur auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf zu berechnen und abzuführen. Und damit stimmt die Sache wieder. Du zahlst 119 Euro, bekommst 238 Euro und zahlst nur aus der Differenz von 119 Euro die USt. (Klammer mal nun bitte das Problem mit "USt auf Betrag" und "USt im Betrag" aus. Es geht ums Prinzip. Ausserdem sind das alles Bruttobeträge, netto sind das 100 Euro und 200 Euro, denn auch wenn keine USt ausgewiesen ist oder geschuldet wird ist sie rechnerisch fürs FA drin.)

      Falsch ist allerdings die Annahme, das gelte nur für gebrauchte Sachen oder Käufe von Privat. Das gilt für alle Gegenstände die an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert wurden, wenn für die Lieferung Umsatzsteuer nicht geschuldet (beim Kauf von privat z.B.) oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben (beim Kauf vom Kleinunternehmer also) oder die Differenzbesteuerung vorgenommen (also wenn dein Lieferant auch ein 25a ist) wurde. Steht so in §25a UStG

      Gibt ein paar Ausnahmen wie z.B. Gold und Edelsteine aber das Problem hast Du ja vermutlich nicht.

      Falls dir jetzt aufgefallen ist, dass der differenzbesteuerte Lieferant da auch drunterfällt: logisch. Denn der weist ja keine Umsatzsteuer auf der Rechnung aus. Du dann übrigens auch nicht. Zumindest nicht für die Positionen, die der Differenzbesteuerung unterliegen. Was auch nachvollziehbar ist, denn würdest Du da USt ausweisen würde das erstens reichlich irritierend wirken (wenn auf 200 Euro 19% USt mit 19 Euro berechnet wären) und zweitens könnte jeder, der weiss was Differenzbesteuerung ist, nachrechnen können, was Du im Einkauf dafür bezahlt hast.

      Die Diferenzbesteuerung ist allerdings nur ein Spezialfall für eine ganz bestimmte Art von Einkäufen. Wenn Du eine Rechnung mit ausgewiesener USt bekommst dann kassierst Du ganz normal vom FA die Vorsteuer und weist auf deiner Verkaufsrechnung auch ganz normal die USt aus, die Du ans FA abführst. Notfalls musst Du dann eben für jede einzelne Position auf der Rechnung ausweisen ob sie differenz- oder regelbesteuert ist. So mach ich das jedenfalls, wenn ich "gemischte" Rechnungen habe.

      Und wenn Du das jetzt "gefressen" hast weisst Du vermutlich mehr als so mancher Steuerberater. ;)


      Kaiolito schrieb:

      Vergiss nicht, falls du deine Steuererklärungen selbst machen möchtest, die Umsatzsteuervoranmeldungen selbst erledigen möchtest (falls du nicht die Kleinunternehmerregulung nutzt) zeitnah ein Elsterzertifikat zu beantragen, geht ganz einfach online:

      Noch ein Hinweis für diejenigen, die immer noch feststellen, dass Elster unter Linux auch im WINE nicht läuft oder die ganz einfach ein wenig paranoid sind: es gibt auch eine rein browserbasierte Lösung, mit der man die Daten online eingeben und übertragen kann. Es ist also nicht erforderlich, seinen Rechner mit irgendeiner Schnüffelsoftware des Finanzministeriums zu infizieren, von der man nicht weiss, welche Feinheiten im nicht offengelegten Quelltext des Staatstrojaners schlummern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Du meinstest statt Krankenkasse sicher Berufsgenossenschaft?

      Nein, ich meinte Krankenkasse. Die wollen mindestens mal wissen, wie man sich das Leben mit dem Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung vorstellt. Da man ja als Unternehmer nicht mehr automatisch zwangsversichert ist, wenn man das nicht nebenberuflich macht, eine durchaus berechtigte Frage. Und wenn ich mir so anschaue, was meine Medizinmänner so an Kohle von mir haben möchte, auch eine rentable. ;)

      Eine BG hat sich bei mir in den letzten 25 Jahren nicht oft gemeldet. Also mal abgesehen von meinem landwirtschaftlichen Betrieb. (Alter Spruch von mir: wenn ich mir ein Bein breche, tragt mich raus in den Garten, dann war es ein Betriebsunfall auf der Streuobstwiese) Und auch (meine ich) ab und zu mal Nachfragen, ob ich immer noch keine Angestellten habe. Aber eigentlich sind die recht zurückhaltend.

      Aber Du hast recht, die kommen natürlich auch noch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster insbesondere und einige Andere haben in diesem Thread schon umfangreiche Statements abgegeben; ich würde jedoch dem TE in jedem Fall eine umfassende Einzelberatung empfehlen; der Teufel steckt leider nur allzu häufig im Detail, speziell im Bereich KFZ.

      IHK informiert die zuständige Berufsgenossenschaft - kann z. B. Handel und Warendistribution sein - oder bei Betreiben eines Service- oder Instandsetzungsbetriebes - BG Metall (Tätigkeitsbeschreibung ist sehr wichtig, auch im Hinblick auf Gefahrenklassen und unterschiedliche Beiträge in den verschiedenen BG`s) Als Einzelunternehmer ohne Beschäftigte kein Problem, aber nur 1 MA (auch Minijobber) und schon besteht
      Beitragspflicht. Meldepflichtig ist der Unternehmer; Versäumnisse wirken sich nachteilig aus ...

      Krankenkasse ... auch die nebenberufliche Selbstständigkeit ist beitragspflichtig ... Beiträge werden durch die KK vorläufig festgesetzt und endgültig nach Vorlage von Einkommensnachweisen (Steuerbescheid) festgesetzt. Nachforderungen auf zu geringe Beiträge sind dann selbst-
      verständlich; Rückzahlungen nach aktueller Gesetzeslage für zuviel entrichtete Beiträge seit diesem Jahr.
      Für hauptberuflich Selbstständige fallen Mindestbeiträge an, deren Höhe schon manch einen Gründer geschockt hat. Es gibt zwar die Möglichkeit
      der Erstattung und Anpassung, aber auch erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides.

      Versicherungen ... KFZ-Handel und Handwerk ... sehr kostspielig ... hohes Risiko sagen die Versicherer ...
      Probefahrten ... Händlerdauerkennzeichen ggf.erforderlich ... Führungszeugnis erforderlich ... Versicherungsprämie beachten ...

      Böses Beispiel: Händler X kauft von Kunde Y ein Fahrzeug an; der Kunde bringt das abgemeldete Fahrzeug vormittags auf den Hof; nachmittag
      erscheint der Interessent Z und macht eine Probefahrt mit entstempelten Kennzeichen, nach dem Motto "Fahrzeug ist ja noch bis 00:00 Uhr
      versichert"... Verfahren gegen Kunde und Interessent wegen Gebrauch bzw. Zulassen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeuges ...
      versichert ist nämlich nur der bisherige Halter bei der Fahrt zum endgültigen Bestimmungsort ... und das war der Sitz des Händlers.
      Bei einem Unfall können hier Regreßforderungen im Raum stehen für den Rest des Lebens ...

      ... so kommt Eins zum Anderen ... und immer wieder tun sich neue Fragen auf ... deswegen Beratung vorab unbedingt umfassend erforderlich.
      Natürlich gibt es die "Fähnchenhändler" (Geschäftssitz heute hier und in 3 Monaten sonstwo) die hinter dem "Stern" oder der "Niere" sitzen
      und, wenn man sie hört, "topzufrieden" sind; allerdings habe ich in den Zeiten seit 1974 bis heute so manches Scheitern erlebt ... ich möchte den TE nicht entmutigen, bin jedoch der Meinung, das dieses Forum keine spezialisierte Beratung ersetzen kann und vorrangig Denkanstösse geben sollte.
    • Ach noch was wenn Du meinst Autos reparieren zu wollen kann es sein das wenn Du keinen Meister an der Hand hast oder von Irgendwehm Rückendeckung
      mal ganz schnell ne Anzeige wegen Schwarzarbeit kommt die Innung und die lieben Kollegen sind da sehr genau
      was andere machen. Da mußt dir schon deine Sporren verdienen damit die dich in Ruhe lassen
      und akzeptieren auch wenn du denen rein pfuschst undKunden weg nimmst
    • ... so nicht ganz richtig ...

      nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Rep und Lackarbeiten zulässig, sofern der Handel überwiegt ... BVerwG 1C3.64 ...
      weiter greifen hier die Vorschriften zum unerheblichen handwerlichen Nebenbetrieb hinsichtlich Fz-Rep für Dritte ... als Zeitlimit wird hier von 1664 Stunden pro Jahr angenommen ... falls es Kollegen gibt, die beobachten wollen ... viel Vergnügen ... wichtig auch die Trennung zwischen eigenen (im Bestand des Händlers befindlichen ... kein Zeitlimit) und fremden (verkauften) Fahrzeugen ...

      ... eine AU-Berechtigung z. B. wäre früher noch ein Thema gewesen ... heute Bestandteil der Hauptuntersuchung bei den Prüforganisationen