Warnung vor folgendem Konto Kerstin Hollnberger DE59100110012625088800 auf NTSBDEB1XXX

    • So, der Anwalt vom Rechtsschutz antwortet, was ja eigentlich Eurem Thema entspricht. Ich versuche es in wenigen Worten zu informieren, so langsam verliere ich auch den Überblick wo was steht, wer was geschrieben oder gesagt hat:

      Also, der Anwalt vom Rechtschutz

      Rechtswalt Rechtsschutz schrieb:

      Sehr geehrter Herr "This_is_War",


      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Wenn Sie den Bescheid der Staatsanwaltschaft förmlich anfechten wollen, müssen Sie - zwingend - innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei Ihnen Beschwerde einlegen. Das können Sie bei der Staatsanwaltschaft Regensburg machen. Ergänzend schauen Sie bitte in die dem Bescheid sicherlich beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung.

      Eine Beschwerde macht aber nur dann Sinn, wenn Sie eine Bestrafung speziell von Frau Hollnberger erreichen wollen. Nach meinem Eindruck scheint es Ihnen allerdings eher darum zu gehen, dass generell - auch im Hinblick auf etwaige weitere Verdächtige - weiter ermittelt und der Vorgang untersucht wird. Dafür wäre das Beschwerdeverfahren wohl nicht das richtige Mittel. Sie sollten sich dann eher formlos mit den Fragen, die Sie auch in dieser Anfrage aufgeworfen haben, noch einmal an die Staatsanwaltschaft wenden.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt
      also, ich habe mit dem Hinweis von Schützin zum Thema Unfreiwillige-Kontoinhaber einiges jetzt begriffen und kann einige der oben gestellten Fragen mit Eurer Hilfe beantworten. Hier meine Fragen und die Antworten dazu:

      1 Wer hat mit mir über Ebay kommuniziert <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger
      2 Wer hatte Kontozugriff auf das Konto von Frau Hollberger? <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger, aber eben grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
      3 Wie hatte der Täter Zugriff auf das Konto? <- Durch das Videoidentverfahren welches die Hollberger als Finanzagent durchführte und dem Täter durch Ihre Dummheit ein jungfräuliches Konto servierte
      4 Wohin ging das Geld? >- in die Taschen des Täters - aber das wäre wichtig, es zu recherchieren
      5 Wer hatte dazu Pin und TAN oder den Zugriff auf das Transfergerät (Handy) ? <- Der immer noch unbekannte Täter, nicht Hollnberger, aber eben grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger
      6 Von wem !? <- Hollnberger, grobe Fahrlössigkeit von Hollnberger

      ZUSAMMENFASSUNG - meine Aufgaben:

      Ich denke, das einzig zielgerichtete ist es , beide nachfolgenden Fragen an den Oberstaatsanwalt zu richten.

      1) Die Staatsanwaltschaft soll nach dem Täter ermitteln - insbesondere in dem Zusammenhang mit dem N26 Konto. Auch mit Hinweis auf diesen Beitrag.

      2) Ich versuche , diese Kerstin Hollnberger für den mir entstandenen Schaden haftbar zu machen, Ich besorge von zuständigen Staatsanwaltschaft den kompletten Datensatz der Kontoinhaberin mit dem Hinweis, dass ich zivilrechtlich gegen sie vorgehen will. Sie hat ja gewusst, dass Sie ein Konto eröffnet.

      Beitrag unfreiwillige Kontoinhaber schrieb:

      Unklar ist bei diesen Konstellationen bisher die zivilrechtliche Haftungsfrage.

      Grundsätzlich haften ja, wie im ersten Beitrag erklärt, Kontoinhaber immer zivilrechtlich dafür, wenn über ihr Bankkonto Geld gewaschen wird, auch wenn sie selbst keine Betrugsabsicht hatten.
      Ob das allerdings auch dann immer noch gilt, wenn der Kontoinhaber gar nicht bemerkt hat, daß er ein Bankkonto eröffnet hat, das jetzt ein Dritter nutzt, müsste erst noch von einem Richter im Zuge einer Zivilklage eines Geschädigten, der auf ein solches Konto überwiesen hat, geklärt und entschieden werden.

      Aktuell ist keine Klage oder gar ein Urteil bekannt, bei dem ein Geschädigter, der auf so ein Phantomkonto bei der Fidor-Bank oder der N26 überwiesen hat, den unfreiwilligen Kontoinhaber zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt hat. Es kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder auf einen Präzedenzfall verwiesen noch die Wahrscheinlichkeit des Ausganges einer solchen Klage prognostiziert werden.

      Auch wenn kein Vorsatz vorhanden war, mindestens grobe Fahrlässigkeit könnte man einer entsprechenden Zivilklage wohl zugrunde legen. Man macht nun mal nicht auf Geheiß irgendeines dubiosen Unbekannten ein VideoIdent-Verfahren für irgendeinen Humbug, ohne genaue Kenntnis zu dessen Hintergrund zu haben. Und erst recht eröffnet man nicht gleich am laufenden Band wissentlich Bankkonten, nur weil einem irgendein Unbekannter, den man über eine Kleinanzeige kontaktiert hat, erzählt, das sei nur ein Test.

      Habt Ihr mir vielleicht irgendwelche Hinweise / Ratschläge / Verbesserungen für das Anschreiben an den Staatsanwaltschaft?

      Vielen Dank!

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    • Mist, nach wenigen Minuten fallen Die Beiträge ins Gesperrte. Man muss ja auch mal nachdenken ...

      Also, ich habe das Schreiben am 16.8.2018 erreicht und es wäre mir noch möglich, gegen den Bescheid des Oberstaatsanwaltes Einspruch zu erheben.

      Was ich nicht verstehe, ist warum die Ermittlungebehörden sich auf die Hollnberger so einschießen, insbesondere wenn bekannt ist dass es andere Täter geben muss und gegen die wird nicht ermittelt?

      Es handelten ja zwei Personen

      - der Täter über Ebay, über das Veranlassen unter einem Vorwand an die Hollnberger das Konto zu gründen
      - Die Hollnberger durch Unwissenheit was da genau mit Ihr passiert.

      Also, die Unwissende geht rechtlich aus der Sache mit einem Persilschein nach § 170 Abs. 2 StPO raus, ist okay.

      Aber der Täter bleibt ermittlungs- und straffrei. Das ist doch eine unfassbare Geschichte, die da abgeht ...Da begeht einer eine Straftat und gegen ihn wird weder ermittelt noch überhaupt etwas zur Klärung unternommen. Da möchte ich einhaken. Es ist ja auch die Frage, was in der Anzeige stand. Ermittlung gegen Unbekannt oder gegen Kerstin Hollnberger.

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    • So, nachdem ich Euch so zugemüllt habe, ist die Sache anwaltlich destilliert:



      Anwalt vom Rechtsschutz schrieb:

      Sehr geehrter Herr This is war,

      Sie könnten hier zweigleisig vorgehen:

      1) Zum Einen bietet sich - in strafrechtlicher Hinsicht - eine (erneute) Anzeige gegen Unbekannt an, um, wie ich auch schon angeregt hatte, die Ermittlungsbehörden zu weiterer Tätigkeit zu zwingen.

      2) Zum Anderen könnten Sie versuchen, gegen Frau Hollnberger zivilrechtlich vorgehen, denn für einen Schadensersatzanspruch reicht als Verschuldensform grundsätzlich schon die einfache Fahrlässigkeit, das Außerachtlassen der verkehrserforderichen Sorgfalt, aus, das ja selbst die Staatsanwaltschaft hier bejaht hatte. Die weiteren Einzelheiten sollten Sie persönlich mit einem Anwalt oder einer Anwältin besprechen. Diese erste Onlineberatung stößt da an ihre Grenzen.

      Der Kollege oder die Kollegin kann dann auch Akteneinsicht nehmen. Die werden Sie alleine nicht bekommen.
      Sorry, unsereins ist Laie und dann muss man sich auf das gesamte Thema erst mal einschießen.

      Macht es Sinn gemeinerweise noch Einspruch gegen Hollnberger Freischuss nach §170 Abs.2 StPO erheben?

      Da ich anführe, Frau Hollberger war bekannt, dass Sie ein Konto eröffent und hat es billigend in Kauf genommen um einen Nebenjob zu erhalten, dass mit Ihren Angaben ein Betrug möglich wurde. Frei nach dem Motto "ist doch mir egal, was die mit meinem Konto machen, ich brauche einen Nebenjob". Nur mit Dummheit lässt sich das Handeln von Frau Hollnberger nicht erklären, sondern mit leichtfertigem Handeln und das ist strafbar.




      Oberstaatsanwalt Regensburg schrieb:


      Nach § 261 Abs. 5 StGB erfüllt der Beschuldigte den Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche dann, wenn er leichtfertig die Herkunft des Tatobjektsaus einer Katalogtat nicht erkennt und im Übrigen - also bezüglich seiner Tathandlung und desTaterfolgs - vorsätzlich handelt.

      Leichtfertig handelt, wer grob fahrlässig nicht bedenkt, dass der Gegenstand aus einer Katalogtat herrührt, sich also aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit keine oder unzutreffende Gedanken über die Herkunft des Gegenstandes macht, obwohl sich die wahre Herkunft nach der Sachlage geradezu aufdrängt (BGH 43,168; LG Berlin NJW 03, 2694).
      Hierzu ist schon eine gewaltige Ignoranz notwendig, so einen Deal einzugehen ohne ihn zu hinterfragen und sich besonders nach dem Abschluss des Videoidentverfahren sich überhaupt nicht mehr darum zu kümmern. Ich finde, nur "in dubio pro reo" ist hier doch recht zweifelhaft.

      Oder macht das gar keinen Sinn und nur zivilrechtlich?

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    • weil strafrechtlich niemand vorläufig ermittelt wird, weil

      1. es gibt den Anweber bei Hollnberger
      2. dieser hat das Konto im Darknet verkauft
      3. dein Verkäufer, der das Konto gekauft hat.

      Mit Glück schnappen sie vielleicht irgendwann den Anweber - dann bleibt noch dein VK übrig und ob sie den schnappen??

      Jedenfalls wirst du von denen kaum dein Geld wiedersehen
    • Hi atropa_belladonna, erst mal Danke fürs Aufschlauen. Ich bin schon ein wenig älter und habe Verständnisprobleme in Eurem Sprachgebrauch ..


      atropa_belladonna! schrieb:

      weil strafrechtlich niemand vorläufig ermittelt wird, weil
      warum vorläufig`? Ich verstehe diesen Satz nicht so recht.

      Ist es das hier auf

      Staatsanwaltschaft Stuttgart - Internet Texte schrieb:


      Istder Beschuldigte nicht ermittelt worden, wird das Verfahren wegenNichtermittlung des Täters (vorläufig) eingestellt.

      Istder Beschuldigte flüchtig oder sein Aufenthalt nicht mehrbekannt, wird das Verfahren ebenfalls vorläufig eingestellt,es bestehen dann verschiedene Möglichkeiten der Fahndung nachdem Täter.

      Selbstverständlich erfolgt indiesen Fällen eine Wiederaufnahme, sobald neue Erkenntnisseüber den Täter vorliegen.


      Inallen Fällen, in denen die Voraussetzungen für eineEinstellung nicht vorliegen, legt die Staatsanwaltschaft die Aktendem zuständigen Gericht mit einem Antrag auf Erlass einesStrafbefehls oder einer Anklage vor. Damit ist dasErmittlungsverfahren beendet, nunmehr wird aus dem Vorgang einStrafverfahren.
      Da nie Erkenntnisse über den Täter vorliegen werden? Dann sind die Täter mit einem Schutzwall versehen.

      atropa_belladonna! schrieb:

      . es gibt den Anweber bei Hollnberger

      Was ist ein Anweber? Wenn Du dieses Wort nicht zweimal geschrieben hättest, würde ich vermuten, es fehlt ein "r" und bedeutet "Anwerber" ?

      Ich finde es ja echt happig ..

      Erste Person -> "Anweber" täuscht die Hollnberger um lediglich mit einem Kontoverkauf Cash zu machen und verkauft das N26-Konto an den "Verkäufer
      Zweite Person -> Hollnberger lässt sich vom "Anweber" betrügen
      Dritte Person -> Verkauft einen gehackten Ebay Account an den "Verkäufer"
      Vierte Person -> "Verkäufer" kauft sich im Darknet das N26 Bankkonto und den Ebay Account und zockt damit mich ab

      Hollnberger ist außen vor, weil die bekommt nur den ersten Preis für Dummheit
      Ich als Käufer erhalte den zweiten Preis für meine Dummheit an das Konto zu überweisen vom Verkäufer

      Mithin würde dann strafrechtlich die getäuschte Hollnberger belangt. Aber das wäre nur für Ihre Ingnoranz oder Leichtfertigkeit. Die gesamten anderen Personen, die Täter bleiben unentdeckt.

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    • Super, danke !! (auch wenn Dein "r" klemmt)

      Letzte Frage, dann denke ich habe ich es kapiert:

      Ich will wissen, ob der Kontotransfer ermittelt wurde und wohin das Geld von mir weiterging. Das wäre doch das Naheliegendste! Und was hört man von den Ermittlern über den Herrn O-Staatsanwalt?

      Die Story vom Pferd, äääh der Hollnberger ...

      Schwachsinn Nummer 1: So ein Mist aber auch. Man kann es vergessen! Sich das Geld von der Hollnberger holen (zu müssen unter dem Vorwurf der Leichtfertigkeit) ist schon heftig und nur aus der Gesetzeslage begründet ..

      Schwachsinn Nummer 2: Also, Ermittlungen gehen gegen Personen. Es gibt ja kein Verfahren für "ich will mein Geld wieder". Insofern wurden offensichtlich nur Personendaten ermittelt.

      Die Täter handeln in einer Schutzatmosphäre gegen Ermittlung ihrer Identität.

      atropa_belladonna! schrieb:

      sollte irgendwann einmal der Täter geschnappt werden -...
      Das ist doch nicht Deine Sicht der Dinge. Wie hoch ist denn hier die reale Ermittlungsrate? 0,00005 Prozent? Wieviele tausend Deals und Betrügereien laufen hier allein in Deuschland ab und wie viel lächerlich wenig Beamte "ermitteln"?

      Fuck ... Ich wechsele die Seite.

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    • noch einmal du solltest zivilrechtlich gegen die Hollnberger vorgehen. Schließlich hat sie sich eindeutig via VideoIdent verfiziert, das ist Fakt.

      Zu Deiner Frage wohin die Beute ging, vermutlich auf irgendein Bitcoin Konto oder es wurde direkt am Automaten abgeholt. Das wird schon die Polizei ermitteln
    • Wir haben gleich am 25.8.ten Akteneinsicht beantragt. Bis heute ist nichts eingegangen. Ich muss eingestehen, meine Achtung vor den Tätern steigt von Tag zu Tag ... Das ist das perfekte Verbrechen. Das sagen ja auch die ermittelnden Beamten, dass sie nicht an die wahren Täter rankommen.

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    • atropa_belladonna! schrieb:

      noch einmal du solltest zivilrechtlich gegen die Hollnberger vorgehen. Schließlich hat sie sich eindeutig via VideoIdent verfiziert, das ist Fakt.

      Zu Deiner Frage wohin die Beute ging, vermutlich auf irgendein Bitcoin Konto oder es wurde direkt am Automaten abgeholt. Das wird schon die Polizei ermitteln
      Das Geld ging nach England.

      Das eigentliche Problem ist doch, dass die Behörden gegen die falschen Personen ermitteln und vorgehen. Die Zentralen Personen, der Anwerber, diese Frau Frey von Conrad SE und wer der Inhaber des englischen Kontos ist, wurde von den Behörden nicht ermittelt.

      Kernpunkt gegen die Zivilrechtliche Klage gegen die Frau Hollberger wäre (was ich absurd finde, denn die ist mithin auch Betrugsopfer, wenn auch massiv nachlässig und naiv) :

      Die Hollnberger wurde beim Videoident gefragt wofür die Identifizierung gemacht wird. Sie muß hier die Frage des Video-Intentverfahrens nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben. Das Video-Identverfahren weist klar darauf hin und frägt, dass er sich zum Beispiel auf ein Stellenangebot beworben hat und dafür die Identifizierung sei, würden die Mitarbeiter des Verfahrens die Identifizierung abbrechen und den Jobsuchenden auf die Gefahr hinweisen. Ergo .. grob fahrlässig ...Wenn man Ihr beweisen kann, dass sie gewusst hat, ein Konto zu eröffnen.

      Aber aus der Akteneinsicht geht hervor, dass sie von der N26 Bank dazu die entsprechenden Unterlagen erhalten hat, aber zu blöd war zu erkennen, dass damit ein Konto eröffnet wurde.

      polizei-praevention.de/aktuell…ideo-ident-verfahren.html

      Mich treibt die Frage um, warum nicht gegen die Personen, die die Hollnberger zur Kontoeröffnung motiviert haben und gegen den Inhaber des Transferkontos in England ermittelt wird. Besonders, da insgesamt über 5.000 Euro so ergaunert wurden !!!
    • This_is_War schrieb:

      Aber aus der Akteneinsicht geht hervor, dass sie von der N26 Bank dazu die entsprechenden Unterlagen erhalten hat, aber zu blöd war zu erkennen, dass damit ein Konto eröffnet wurde.
      Korrektur: Sie hat die explizite Sicherheitsabfrage der N26 Bank, ob Sie sich auf eine Anstellung bewirbt, nicht wahrheitsgemäß beantwortet!

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    • Über die Rechtschutzversicherung ist der Fall nicht abgedeckt, habe ich gerade erfahren, da der Täter dazu ermittelt sein muss. Das ist aber nicht geschehen. Warum die Behörden nicht dem Inhaber des Kontos in England nachgehen und das bestehende Geld von 777 Euro auf dem Konto sicherstellen, ist mir völlig schleierhaft. Diese Betrüger haben sich ein perfektes System geschaffen.

      Und hier ist das Thema offensichtlich zur Selbstbefriedigung mutiert. Keine Antwort, keine Aktionen? Jetzt wo Fakten vorliegen, antwortet niemand drauf.
    • This_is_War schrieb:

      Warum die Behörden nicht dem Inhaber des Kontos in England nachgehen ...

      Das Konto selbst wird in Deutschland geführt, das ist bei der Deutsche Kontor Privatbank. Gib mal deren BLZ 70011110 auf der Startseite von Auktionshilfe oben rechts in die Forensuche ein. Das gibt Dir dann eine Richtung, um wen oder was es sich beim Kontoinhaber mit Sitz in UK handeln dürfte.
      Die Deutsche Kontor ist unter anderem spezialisiert auf gewerbliche Kunden, die Sammelkonten betreiben. Dazu gehören unter anderem auch diverse Zahlsysteme wie zB Skrill, Viabuy und Neteller und wohl noch unzählige ähnliche andere, nicht so bekannte. Was genau nun diese "Orillia BV" ist, an die das Geld vom Konto der Kerstin Hollnberger vom Täter sofort weitergeleitet wurde, weiß ich auch nicht. Aber Du kannst davon ausgehen, daß es sich da ebenfalls um ein Sammelkonto handelt, dh, das eingehende Geld wurde von der Firma, der das Bankkonto gehört, über den angegebenen Verwendungszweck einem vermutlich nicht weiter geprüften Kunden dieser Firma gutgeschrieben.
      Der "Kontoinhaber" selbst ist also mit ziemlicher Sicherheit sozusagen nur ein gewerblicher Geldwäscher, der vom eigentlichen Geldempfänger vermutlich kaum mehr hat als eine Wegwerf-Mailadresse und ansonsten wahrscheinlich frei erfundene Daten.
    • Schützin schrieb:

      Der "Kontoinhaber" selbst ist also mit ziemlicher Sicherheit sozusagen nur ein gewerblicher Geldwäscher, der vom eigentlichen Geldempfänger vermutlich kaum mehr hat als eine Wegwerf-Mailadresse und ansonsten wahrscheinlich frei erfundene Daten
      Also ist hier nochmal eine Zwischenebene eingezogen um den Täter zu verschleiern. Ich bewundere Deine / Eure Denkleistung zu diesem Thema. Wie aus der Pistole geschossen kommt hier der Hinweis auf die Deutsche Kontor. Irgendwo am Anfang des Threads steht die Ansage
    • This_is_War schrieb:

      Hier arbeiten Betrüger schneller und effektiver mit Verwirrsystemen und Zwischenebenen von mehreren ineinander verschachtelten Handlungen von Tätern, als denn träge, überforderte Beamtenappart unvollständig ermitteln. Und die Gerichtsbarkeit schließt das ab nach $ 170 Abs.2 StPO mit einem Dreizeiler ergänzt um diverse Microsoft Word Textbausteine.

      Das ist jetzt nicht mehr lamentieren, es wird eine Zustandsbeschreibung der aktuellen Lage. Die Behörden sind einfach komplett damit überfordert. Ihr hier habt es echt drauf, aber was hilft das wenn der Dorfpolizist dann die "Täterin" oder "Zeugin" befragt und abschließend in der Ermittlungsprotokoll für die Staatsanwaltschaft die Aussage kommt "Ich habe nicht einmal gesehen, was alles über dieses Konto gelaufen ist. Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Mehr kann ich dazu nicht sagen".

      Wie ein Oberstaatsanwalt dann nach diesen Kalauer noch nach dem "in-dubio-pro Reo"-Motto zu einem $170 Abs.2 StPO greift ist für mich nicht logisch und juristisch begründet nachvollziehbar.

      Auch wenn Atropa_Belladonna hier pragmatisch und verständlicherweise auf den Weg mit der höchten Erfolgsaussicht zum Fokus auf die Zivilklage rät, mir haut es schon die Sicherungen raus weil der Täter hier sich immer noch völlig aussen vor halten kann und nicht mal ansatzweise gegen ihn ermittelt wird. Ich empfinde keine Wut gegenüber der Frau Hollnberger, allerdings mutet es mich an, als wären bei Ihr in Vorfreude auf diesen angesagten 450 Euro Job ihr gesamte Reflektion über das "was mache ich denn da gerade und was passiert da" grob fahrlässig ausgeblendet. Der zivilrechtliche Zugriff auf sie ist der juristisch an einfachsten umsetzbarer Weg.

      Es bleibt dabei. Der eigentliche Täter ist immer noch völlig unermittelt. "Orillia BV" ist ein völlig sinnfreier Name ähnlich Rumpelstilzchen.

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