Warnung vor folgendem Konto Kerstin Hollnberger DE59100110012625088800 auf NTSBDEB1XXX

    • Warnung vor folgendem Konto Kerstin Hollnberger DE59100110012625088800 auf NTSBDEB1XXX

      Habe ein Objektiv mit der Bezeichung Canon EF 70-200 F 2.8 L II IS USM Objektiv bei dem Verkäufer "wuelratte" per Banküberweisung gekauft, wo ich der unterlegene Bieter war und sie es mir über das Ebay Mailsystem im Privatkauf ohne weiteres Angebot an unterlegene Bieter angeboten hat. Alle Kommunikation ist innerhalb Ebay gelaufen, also keine Fake Emails. Deutsche Kontonummer, aber Handybank N26 in Berlin NTSBDEB1XXX Der Verkäufer wuelratte soll über 650 positive Bewertungen haben, vermutlich wurde der Account gehacked und umgeboten.

      980 Euro (neunhunderachtzig) wurde überwiesen an Kerstin Hollnberger DE59100110012625088800 auf NTSBDEB1XXX

      Die von "wuehlratte" zugesagte Angabe der Trackingnummer für die Sendung an die Packstation und die Ware überhaupt bleibt aus. Mahnung und in Verzug setzen ohne Antwort.

      Fall an Ebay gemeldet. Ebay hat den Fremdzugriff schriftlich bestätigt. Für mich der klassische Hack eines älteren Accounts,der länger nicht sehr aktiv war. Der Account hat lange nichts verkauft...Nur Kleinkram und mal ein Satz Winterreifen.Alles schon länger her.Letzte BW als Käufer (wenn sie es selbst war) im März. Für mich deutet das auf einen Hack hin. Entweder sie ist eine von den alten Bestandskunden,deren Daten vor ein paar Jahren direkt bei Ebay gezogen wurden. oder sie hat irgendwas geöffnet,was sie als E-Mail bekommen hat.

      Die eigentlichen Accountinhaber haben mit dem Verkauf von dem Zeug mit hoher Wahrscheinlichkeitabsolut nichts zu tun.Mal wieder ein typisches Netbanking Konto,mit dem da Schindluder getrieben wird.

      Heute wurde Strafanzeige unter dem polizeilichen Aktenzeichen 1136791/2018 gestellt.
    • Ebay warnt vor einem Hack der Verkäuferseite erst 4 Tage nach Kaufende!

      Hallo Gemeinde,
      was sagt Ihr dazu ... die Warnung

      Ebay schrieb:

      MC139 Sicherheitshinweis: Möglicher Missbrauch des eBay-E-Mail-Systems
      wir haben festgestellt, dass Sie vor kurzem über das eBay-E-Mail-System eine Nachricht von w*****e erhalten haben.

      Es gibt Anzeichen dafür, dass eine unberechtigte dritte Person daseBay-Mitgliedskonto genutzt hat, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu
      versenden. Dies geschah möglicherweise ohne die Zustimmung desKontoinhabers.

      In solchen Spam-E-Mails werden Sie zum Beispiel aufgefordert, Artikelaußerhalb von eBay zu kaufen oder zu verkaufen. Außerdem werden Ihnen
      darin unter Umständen auch Fragen gestellt, die mit eBay nichts zu tunhaben. Dies geschieht oft mit der Absicht, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihr
      eBay-Passwort in Erfahrung zu bringen. Rufen Sie daher nicht vorschnellLinks zu Foren oder Artikeln auf, die angeblich mit Ihrem Mitgliedskonto
      zu tun haben.

      Wir empfehlen Ihnen, bei solchen E-Mails Vorsicht walten zu lassen und nicht darauf zu reagieren bzw. uns diese zu melden.

      Ja, toll, da war die Überweisung an den Verkäufer schon unterwegs und abgebucht ... :cursing:

      Sollten die mal nicht Ihren Erkennungsalgoritmus überarbeiten?
      Nach dem Totalverlust das Warnschild aufzustellen ist ja wohl ein wenig verfehlt ...

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    • So, heute kam Post von der Staatsanwaltschaft.

      Sehr geehrter Herr Geschädigter.
      das Verfahren gegen die Beschuldigte wurde gern. § 170 Abs.
      2 StPO eingestellt.

      Gründe: siehe Anlage

      Gründe:
      Der Beschuldigten lag zur Last, als sog. .Finanzaqentin" ihr Konto bei der N26-Bank für betrügerisch durch unbekannte Dritte über die Online-Plattform .Ebay" erwirkte Überweisungen,u.a. auch zulasten des Geschädigten r, zur Verfügung gestellt zu haben,strafbar als Geldwäsche gem. § 261 StGB.

      Die Beschuldigte gab zum Tatvorwurf sinngemäß an, dass sie über das Internet einen Nebenjob bei der Fa. "Conrad Electronics SE" angenommen habe. Zur Verifizierung ihrer Personalien habe sie ein Konto bei der N26-Bank eröffnen und zu diesem Zweck ein Videoident-Verfahren durchführen müssen, wobei das Konto nach Durchführung der Identitätsprüfung nach Angebe der für die Fa. .Conrad Electronics SE" auftretenden Frau .XXX" wieder
      deaktiviert werden. In der Folgezeit habe sich Frau "XXX" jedoch nicht mehr gemeldet.

      Vielmehr habe sich ein Geschädigter namens "Dieter" gemeldet, welcher den Kaufpreis für den Erwerb einer Drohne über Ebay auf das Konto bei der N26-Bank überwiesen, die Ware aber nicht erhalten habe. Sie habe in der Folge jedoch festgestellt, dass sie keinen Zugriff auf das Konto habe und wisse auch nicht, was über das Konto gelaufen sei.

      Die Angaben der Beschuldigten decken sich mit den polizeilichen Ermittlungen und sind glaubhaft. Ihre Schilderungen entsprechen den kriminalistischen Erfahrungen in vergleichbaren Fällen. Die Beschuldigte konnte auch entsprechende Unterlagen vorlegen, die ihre Aussage untermauern.

      Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen kann d. Beschuldigten nicht nachgewiesen werden,dass er/sie vorsätzlich handelte oder leichtfertig nicht erkannt hatte, dass ihr Konto als Ziel konto für betrügerisch erwirkte Geldzahlungen benutzt werden sollte.

      Die ihr mitgeteilten Fakten waren in sich zunächst nachvollziehbar und nicht von vorneherein unglaubwürdig.Ein gesteigertes Maß an Sorglosigkeit von Seiten d. Beschuldigten, d. letztlich selbst "hereingelegt" wurde ist nicht erkennbar. Zwar mag die Beschuldigte fahrlässig gehandelt haben, indem sie zur bloßen Verifizierung ihrer Personalien auf Geheiß ein Bankkonto eröffnet hat.

      Strafbar ist jedoch in diesem Zusammenhang nur vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln.

      Vom Vorsatz muss die Tatobjekteigenschaft, die Tathandlung und der Taterfolg erfasst sein. Im Hinblick auf das Tatobjekt muss dem Beschuldigten nachgewiesen werden, dass er zum Zeitpunkt der Tathandlung zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass dieses aus einer Katalogtat des § 261 Abs. 1 StGB - im hiesigen Fall eines gewerbsmäßig bzw. bandenmäßig begangenen Betrugs bzw. Computerbetrugs herrührt, wenngleich er die Details
      der Vortat nicht kennen muss.

      Kann dem Beschuldigten dies nicht nachgewiesen, verbietet sich eine Strafverfolgung. Das gleiche gilt, wenn ihm nur nachgewiesen werden kann, dass er pauschal angenommen hat, das Tatobjekt könnte deliktischen Ursprungs sein, da eine derartige Vorstellung von einer möglicherweise illegalen Herkunft des Tatobjekts noch keinen Vorsatz begründet (BGH wistra 03, 260, LG Darmstadt wistra 06, 469).

      Zusätzlich ist hinsichtlich der Tathandlung und des Taterfolgs der Nachweis erforderlich, dass der Beschuldigte bei seinem Handeln davon ausgegangen ist, dass er zumindest eine konkrete Gefahr für die Herkunftsermittlung des Tatobjekts herbeiführt. Nach § 261 Abs. 5 StGB erfüllt der Beschuldigte den Tatbestand der leichtfertigen Geldwäsche dann, wenn er leichtfertig die Herkunft des Tatobjekts aus einer Katalogtat nicht erkennt und im Übrigen - also bezüglich seiner Tathandlung und des Taterfolgs - vorsätzlich handelt.

      Leichtfertig handelt, wer grob fahrlässig nicht bedenkt, dass der Gegenstand aus einer Katalogtat herrührt, sich also aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit keine oder unzutreffende Gedanken über die Herkunft des Gegenstandes macht, obwohl sich die wahre Herkunft nach der Sachlage geradezu aufdrängt (BGH 43,168; LG Berlin NJW 03, 2694). Wer - nach den ihm bekannten objektiven Umständen - überhaupt keinen Anlass hat, sich über die Herkunft des Tatobjekts Gedanken zu machen, handelt daher nicht leichtfertig, sondern - wenn ihm in Hinblick auf die inkriminierte Herkunftdes Tatobjekts nachgewiesen werden könnte, dass er diese Herkunft bei entsprechender Sorgfalt hätte erkennen können - nur fahrlässig, was zur Tatbestandserfüllung jedoch nicht ausreicht.

      Das Verfahren war daher gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

      Soweit der Schrieb der Staatsanwaltschaft.

      Es stellt sich mir die Frage, mit welchen Informationen die unbekannten Täter den Zugang zum Konto dieser Frau Kerstin Hollberger erlangt haben. Das kann ja nur über

      - einen Hack des Kontos
      - die Bekanntgabe der Kontozugangsdaten des N26 Kontos durch die Frau Hollnberger erfolgen.

      Ich sehe möchte deswegen den Entscheid anfechten, denn wer einen Kontzugang jemanden überlässt ...?

      Bitte um Meinungen dazu. Die gesamte Story hört sich ja echt abenteuerlich an. Conrad SE überprüft Personalien über ein Video-Identverfahren einer fremden Bank ...

      Ich kann deswegen auch die Logik des Staatsanwaltes in keinster Weise nachvollziehen. Die lassen sich vom Beschuldigten die Story vom Pferd erzählen und beschreiben das dann als "glaubwürdig" und

      Geht's noch?

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    • Das ist kein Rechtsstaat mehr.

      Hier arbeiten Betrüger schneller und effektiver mit Verwirrsystemen und Zwischenebenen von mehreren ineinander verschachtelten Handlungen von Tätern, als denn träge, überforderte Beamten unvollständig ermitteln. Das ist nur noch Scheiß! Und die Gerichtsbarkeit schließt das ab mit einem Dreizeiler ergänzt um diverse Microsoft Word Textbausteine.
    • This_is_War schrieb:

      Das ist kein Rechtsstaat mehr.
      Offensichtlich weißt du nicht, was "Rechtsstaat" heißt. Es bedeutet in erster Linie, dass jedes staatliches Handeln an geltende Gesetze gebunden sein muss. Genau das hat die Staatsanwaltschaft begründet: Weil Geldwäsche nach dem Gesetz ein vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln voraussetzt und dieses nicht nachgewiesen werden konnte, war das Verfahren einzustellen. Falls nicht, dann

      This_is_War schrieb:

      ... den Entscheid anfechten

      Das steht dir auch zu, weil: genau, Rechtsstaat.
    • Was nützt es Dir, den Entscheid anzufechten? Selbst wenn die unfreiwillige Kontoinhaberin im zweiten Anlauf wegen Geldwäsche verurteilt würde, brächte Dir das Dein Geld nicht zurück.
      Daß sie strafrechtlich nicht weiter belangt wird, hat mit der zivilrechtlichen Seite der Angelegenheit überhauptnichts zu tun. Lies Dir bitte mal diesen Beitrag durch: ==> Unfreiwillige-Kontoinhaber
      Dort wird genau erklärt, worum es hier eigentlich geht, bzw, wie die Sache abgelaufen ist. Natürlich hatte die Kerstin Hollnberger nie Kontakt zur echten Conrad Electronics SE. Die hat sich auf irgendeine Kleinanzeige gemeldet, in der irgendein unbekannter Betrüger behauptete, er sei die Conrad Electronics SE, die auf diesem Wege Mitarbeiter für irgendeinen völlig absurden Job sucht und der ihr im weiteren Verlauf eine noch schwachsinnigere Geschichte aufgetischt hat, die dann in diesem Videoidentverfahren gipfelte. Die Kontoinhaberin hat weder Dein Geld je erhalten oder darüber verfügt, noch kannte sie das Bankkonto, das sie in ihrer unglaublichen Dämlichkeit verifiziert hat. Sie hatte weder irgendeinen Betrugsvorsatz, noch hatte sie je Zugriff auf dieses Bankkonto noch hat sie Geld erhalten und weitergeleitet. Die Einstellung der Ermittlungen bzw des Strafverfahrens gegen sie ist also völlig normal und korrekt. Dämlichkeit und Intelligenzabstinenz bis hin zur völligen Merkbefreitheit sind nun mal nicht strafbar.

      Wohl aber könnten diese Punkte eine zivilrechtliche Haftung für den entstandenen Schaden bedingen. Der zuständige Staatsanwalt sieht da keine grobe Fahrlässigkeit, die eine Verurteilung wg Geldwäsche möglich machen würde.
      Ein Amtsrichter am Zivilgericht könnte hingegen die Haftungsfrage zivilrechtlich aber völlig anders beurteilen. Beispiel:
      Du fährst beim einparken eine satte Beule in das danebenstehende Auto. Da Du das weder mit Absicht gemacht hast noch betrunken warst, hast Du Dich nicht strafbar gemacht und wirst deswegen auch nicht von der Justiz verfolgt. Aber den angerichteten Schaden musst Du natürlich trotzdem ersetzen. Da braucht es keine grobe Fahrlässigkeit, die einfache Fahrlässigkeit reicht schon aus. Das ist aber eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Besitzer des beschädigten Fahrzeuges.

      Wenn die Informationen im Schreiben des Staatsanwaltes so korrekt wiedergegeben wurden, dann hat in diesem Fall die Kerstin Hollnberger ja sogar beim Videoidentverfahren gewusst, daß sie damit ein Bankkonto eröffnet. Das ist noch einen Schritt bekloppter als in den bisher bekannten üblichen Fällen, bei denen die Leute dazu gebracht werden, so ein Videoident zu machen, ohne daß sie dabei merken, daß sie ein Bankkonto freischalten. Ein Bankkonto eröffnen, um ihre "Personalien zu verifizieren" -- äh - HALLO, GEHTS NOCH??! Wie bescheuert kann man denn eigentlich sein??
      Wenn Du also versuchen willst, diese Kerstin Hollnberger für den Dir entstandenen Schaden haftbar zu machen, dann besorge Dir zunächst mal von der zuständigen Staatsanwaltschaft den kompletten Datensatz der Kontoinhaberin mit dem Hinweis, daß Du zivilrechtlich gegen sie vorgehen willst. Und dann geh mit den gesamten Unterlagen zu diesem Fall zu einem Anwalt. Druck Dir am besten auch den oben verlinkten Beitrag aus, damit der Anwalt überhaupt erstmal durchschaut, wie es zu diesem Bankkonto gekommen ist und warum trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens eine zivilrechtliche Haftung der unfreiwilligen Kontoinhaberin durchaus im Raume steht.

      Soweit hier bei Auktionshilfe bekannt, hat, obwohl diese Masche seit fast 2 Jahren läuft, keiner der Geschädigten je ernsthaft versucht, gegen den jeweiligen "Inhaber" des Bankkontos zivilrechtlich vorzugehen. Die Geschädigten sind offenbar regelmäßig zu faul, sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern und schreiben ihr Geld stattdessen lieber einfach ab, selbst wenn es sich dabei um Summen im hohen 3stelligen oder sogar 4stelligen Bereich handelt. Daher gibt es bisher auch keine Präzedenzfälle, auf die hier verwiesen werden könnte.
      Solltest Du aber tatsächlich Dich entschließen, die Sache zusammen mit einem Anwalt anzugehen und die "Kontoinhaberin" zu verklagen, kannst Du oder Dein Anwalt Dich gerne bei der Redaktion von Auktionshilfe unter kontakt@auktionshilfe.info melden und Detailfragen zur Sache stellen. Auktionshilfe beschäftigt sich schon seit langem mit diesen "unfreiwilligen Kontoinhabern" und kann Dich und Deinen Anwalt wahrscheinlich mit Details und Sachinformationen unterstützen.
    • Nino schrieb:

      This_is_War schrieb:

      Das ist kein Rechtsstaat mehr.
      Offensichtlich weißt du nicht, was "Rechtsstaat" heißt. Es bedeutet in erster Linie, dass jedes staatliches Handeln an geltende Gesetze gebunden sein muss. Genau das hat die Staatsanwaltschaft begründet: Weil Geldwäsche nach dem Gesetz ein vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln voraussetzt und dieses nicht nachgewiesen werden konnte, war das Verfahren einzustellen. Falls nicht, dann

      This_is_War schrieb:

      ... den Entscheid anfechten
      Das steht dir auch zu, weil: genau, Rechtsstaat.

      Meine Antwort dazu:

      Hier arbeiten Betrüger schneller und effektiver mit Verwirrsystemen und Zwischenebenen von mehreren ineinander verschachtelten Handlungen von Tätern, als denn träge, überforderte Beamtenappart unvollständig ermitteln. Und die Gerichtsbarkeit schließt das ab nach $ 170 Abs.2 StPO mit einem Dreizeiler ergänzt um diverse Microsoft Word Textbausteine.

      Das ist ein juristischer Freifahrtschein für alle, die mit dieser Masche unterwegs sind.

      Meine Tochter hat mich deswegen schon gebügelt. Sie ist Juristin an der Uni und ich möchte es Euch nicht vorenthalten. Es soll aber nicht den Beitrag von Schützin verwässern und entgleisen lassen, denn dieser ist wesentlich zielführender.


      Meine Tochter (angehender Dr. Jur.) schrieb:

      Also die Staatsanwaltschaft hat leider alles richtig gemacht und ich bin da die falsche Ansprechpartnerin für Sprüche wie „das ist kein rechtsstaat mehr“ ich kann sowas nich mehr hören genau das ist ein oder eben unser Rechtsstaat, in dem man keine Anklage erhebt gegen eine Frau der man nichts beweisen kann... Ich muss das meinen Studenten im Tutorium auch oft erklären, bin da schon ein bisschen geübt drin


      man muss der Frau Vorsatz oder Leichtfertigkeit beweisen (!!) können und dafür gab es in dem Fall nun mal einfach keine Beweise, keine Strafe ohne schuld, nulla poena sine lege - ist der (!) Grundsatz im Strafrecht, man muss lückenlos und ohne Zweifel den Vorsatz, das heißt, das wissen und wollen der tatbestandsverwirklichung oder das billigende in Kauf nehmen nachweisen oder bei leichtfertigem handeln muss sie sich in wirklich krasser weise über die gebotenen Sicherheitspflichten hinweggesetzt haben.



      Das ergibt sich aus der Schilderung einfach nicht und auch die Polizei sagt ja, dass ihre Schilderungen passen. Auf die liege spannen und foltern kann man die Frau nicht


      170 abs. 2 ist gängige Praxis bei der StA und solang man eben keine handfesten beweise hat geht da auch nichts. Allein den Kontozugang überlassen ist nicht strafbar, wenn man ihr auf nicht Juristendeutsch „keinen bösen Willen nachweisen kann“... also gegen die Frau seh ich schwarz. Die ist wahrscheinlich ein Mini kleines Rädchen in dem ganzen System und war vielleicht sogar wirklich einfach dämlich und bei manchen Delikten, die ohne fahrlässigkeitstatbestand, und davon gibt es viele, schützt Dummheit dann halt doch mal vor Strafe Im Strafrecht geht es um Rechtsgüterschutz,


      Der 261 StGB schützt die strafrechtspflege und nicht zB das Eigentum des einzelnen. Selbst bei Delikten die das Eigentum schützen gibt es keine Fahrlässigkeitstatbestände, sondern nur vorsatzdelikte, die beweisrechtlichen Hürden sind also sehr hoch.


      Das macht auch vor dem Hintergrund der Überbelastung der Gerichte Sinn, würde man jeden Verstoß gegen einfach Sorgfaltspflichten unter Strafe stellen würden die Gerichte noch mehr aus allen Nähten platzen. Wen man drankriegen sollte, sind die die tatsächlich dahinter stecken... aber gegen die Frau kommt man erstmal nicht mehr strafrechtlich weiter.


      Über das Zivilrecht und 823 BGB kommt man auch nur weiter, wenn man ihr Leichtfertigkeit nachweisen kann und somit parallel auch 261 StGB. Es ist einfach runtergebrochen ein beweisrechtliches Problem. Wenn man es der Frau beweisen kann - kein Problem, können wir aber einfach nicht hinreichend/ausreichend für so einen, ich sag’s jetzt mal so, „krassen“ Tatbestand wie 261 StGB.


      Ich hoff das war ein bisschen verständlich is blöd aber is leider so... man fühlt sich natürlich wie der letzte Depp dann, weil man will, dass was gemacht wird aber umgekehrt würdest du ja auch wollen, dass man dir, falls du mal in so eine Situation kommen solltest und tatsächlich einfach nur dämlich warst, auch lückenlos nachweisen würde, dass du vorsätzlich gehandelt hast und man dir das nicht unterstellt ohne handfeste (!) Beweise.


      Strafe ist immer erst ultima ratio
      Soweit ... ( die Theorie).

      Schützin schrieb:

      Wenn die Informationen im Schreiben des Staatsanwaltes so korrekt wiedergegeben wurden, dann hat in diesem Fall die Kerstin Hollnberger ja sogar beim Videoidentverfahren gewusst, dass sie damit ein Bankkonto eröffnet. Das ist noch einen Schritt bekloppter als in den bisher bekannten üblichen Fällen, bei denen die Leute dazu gebracht werden, so ein Videoident zu machen, ohne dass sie dabei merken, dass sie ein Bankkonto freischalten. Ein Bankkonto eröffnen, um ihre "Personalien zu verifizieren" -- äh - HALLO, GEHTS NOCH??! Wie bescheuert kann man denn eigentlich sein??
      Genau meine Auffassung. Insbesondere ist seitens der Staatsanwaltschaft kein Sterbenswörtchen zu den Ebay Aktivitäten gefallen. Ich habe mal den Spruch gehört, Dummheit schützt vor Strafe nicht.

      Schützin schrieb:

      Was nützt es Dir, den Entscheid anzufechten? Selbst wenn die unfreiwillige Kontoinhaberin im zweiten Anlauf wegen Geldwäsche verurteilt würde, brächte Dir das Dein Geld nicht zurück.
      Daß sie strafrechtlich nicht weiter belangt wird, hat mit der zivilrechtlichen Seite der Angelegenheit überhaupt nichts zu tun. Lies Dir bitte mal diesen Beitrag durch: ==> Unfreiwillige-Kontoinhaber


      Dort wird genau erklärt, worum es hier eigentlich geht, bzw, wie die Sache abgelaufen ist.


      Natürlich hatte die Kerstin Hollnberger nie Kontakt zur echten Conrad Electronics SE. Die hat sich auf irgendeine Kleinanzeige gemeldet, in der irgendein unbekannter Betrüger behauptete, er sei die Conrad Electronics SE, die auf diesem Wege Mitarbeiter für irgendeinen völlig absurden Job sucht und der ihr im weiteren Verlauf eine noch schwachsinnigere Geschichte aufgetischt hat, die dann in diesem Videoidentverfahren gipfelte.


      Die Kontoinhaberin hat weder Dein Geld je erhalten oder darüber verfügt, noch kannte sie das Bankkonto, das sie in ihrer unglaublichen Dämlichkeit verifiziert hat. Sie hatte weder irgendeinen Betrugsvorsatz, noch hatte sie je Zugriff auf dieses Bankkonto noch hat sie Geld erhalten und weitergeleitet. Die Einstellung der Ermittlungen bzw des Strafverfahrens gegen sie ist also völlig normal und korrekt. Dämlichkeit und Intelligenzabstinenz bis hin zur völligen Merkbefreitheit sind nun mal nicht strafbar.

      Wohl aber könnten diese Punkte eine zivilrechtliche Haftung für den entstandenen Schaden bedingen. Der zuständige Staatsanwalt sieht da keine grobe Fahrlässigkeit, die eine Verurteilung wg Geldwäsche möglich machen würde.


      Soweit hier bei Auktionshilfe bekannt, hat, obwohl diese Masche seit fast 2 Jahren läuft, keiner der Geschädigten je ernsthaft versucht, gegen den jeweiligen "Inhaber" des Bankkontos zivilrechtlich vorzugehen. Die Geschädigten sind offenbar regelmäßig zu faul, sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern und schreiben ihr Geld stattdessen lieber einfach ab, selbst wenn es sich dabei um Summen im hohen 3stelligen oder sogar 4stelligen Bereich handelt. Daher gibt es bisher auch keine Präzedenzfälle, auf die hier verwiesen werden könnte.


      Solltest Du aber tatsächlich Dich entschließen, die Sache zusammen mit einem Anwalt anzugehen und die "Kontoinhaberin" zu verklagen, kannst Du oder Dein Anwalt Dich gerne bei der Redaktion von Auktionshilfe unter kontakt@auktionshilfe.info melden und Detailfragen zur Sache stellen. Auktionshilfe beschäftigt sich schon seit langem mit diesen "unfreiwilligen Kontoinhabern" und kann Dich und Deinen Anwalt wahrscheinlich mit Details und Sachinformationen unterstützen.
      Ich werde dagegen zivilrechtlich vorgehen und Dich dazu auch kontaktieren. Was gerade läuft ist eine Anfrage bei meiner Rechtschutzversicherung wegen Deckungszusage, parallel dazu ist der gesamte Vorgang bei der Alege-Online Rechtsberatung.

      Was mich am meisten interessiert, ist die Beweisführung zu dem Ebay-Account wuelratte. Ich habe Sorge, dass dieser Account gelöscht wurde. Ebay hat ja nur den Fremdzugriff bestätigt aber nicht mal das glaube ich. Was machen die in der Hotline denn ... die prüfen das doch nicht sondern werfen das einfach in den Raum. Ist diese Kerstin Hollnberger aber gleich die wuelratte, dann wird es interessant.

      Deswegen unbedingt auch Einsicht in die Ermittlungsakte. Läuft auch an.

      @Schützin -> Vielen Dank, super Antwort und sehr, sehr hilfreich. Ich blicke jetzt nach Deinen Erklärungen die mehrschichtige Struktur des gesamten Betruges besser.
    • This_is_War schrieb:

      Was gerade läuft ist eine Anfrage bei meiner Rechtschutzversicherung wegen Deckungszusage
      Ich sage dir das mal mit ganz einfachen Worten... in der Kürze liegt die Würze:

      Bei allem, was du nun noch tust, wirst du niemals den treffen, der dich eigentlich betrogen hat. ;)
      Der ist fein raus, weil seine Identität in diesem Fall niemals herausgefunden werden kann.
      Ihr seid in gewisser Hinsicht "alle" Opfer dieses Täters. Weise wäre es, sich damit abzufinden... auch, wenn das nicht ganz einfach ist.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Schützin schrieb:

      Wenn Du also versuchen willst, diese Kerstin Hollnberger für den Dir entstandenen Schaden haftbar zu machen, dann besorge Dir zunächst mal den kompletten Datensatz der Kontoinhaberin von der zuständigen Staatsanwalt mit dem Hinweis, daß Du zivilrechtlich gegen sie vorgehen willst. Und dann geh mit den gesamten Unterlagen zu diesem Fall zu einem Anwalt. Druck Dir am besten auch den oben verlinkten Beitrag aus, damit der Anwalt überhaupt erstmal durchschaut, wie es zu diesem Bankkonto gekommen ist und warum trotz der Einstellung des Ermittlungsverfahrens eine zivilrechtliche Haftung der unfreiwilligen Kontoinhaberin durchaus im Raume steht.
      ich werde mir auch den den kompletten Datensatz des Ebay Accounts der wuelratte von der zuständigen Staatsanwalt besorgen.
    • Der eBay-Account wurde nicht gesperrt:
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…tems=200&userid=wuelratte
      Da wurde von eBay das Passwort administrativ zurückgesetzt und der echte Accountinhaber bekam eine Mail mit einem Link, über den er sich dann ein neues Passwort erstellen konnte, um den Account wieder unter seine Kontrolle zu bekommen.
      Möglicherweise hatte der auch schon gleich selbst Anzeige erstattet wegen der Accountübernahme.
      Falls nicht, wurde er vermutlich im Zuge der Ermittlungen auch polizeilich vernommen, hat die unbefugte Übernahme seines Accounts zu Protokoll gegeben und das wars dann für ihn.

      Mit dem gehackten Account wuelratte hatte die Kontoinhaberin mit Sicherheit nicht das Geringste zu tun. Nochmal:
      Die hat mit dem gesamten Betrugsfall überhauptnichts zu tun.
      Die war auf der Suche nach einem Job in Heimarbeit und war erstens naiv genug, zu glauben, daß sie einen real existierenden seriösen Job (vermutlich auch noch mit einer spitzenmäßigen Bezahlung) bei Conrad Electronics tatsächlich über eine Annonce bei den eBay Kleinanzeigen oder einer Fakeseite im Net bekommen könnte, ohne sich jemals persönlich irgendwo vorzustellen. Im weiteren Verlauf hielt sie es dann offenbar auch noch für normal, ihre Identität zu verifizieren, indem sie ein Bankkonto bei der N26 eröffnet, zu dem sie nie irgendwelche Unterlagen erhalten würde und das dann ihr vermeintlicher Arbeitgeber (!!) wieder für sie kündigt (Häh??).
      Nachdem sie das Konto, das der Betrüger mit ihren Daten und der Ausweiskopie, die sie ihm mit Sicherheit auch noch geschickt hat, beantragt hatte, durch das Videoident freigeschaltet hatte, hat sie vom Betrüger nie mehr was gehört. Anscheinend hat sie sich aber auch dann noch keine Gedanken gemacht. Erst, als dieser Dieter, der wahrscheinlich bei einem anderen gehackten Account eine Drohne gekauft hatte, sich bei ihr gemeldet hat (Du findest sie über Google bei sämtlichen asozialen Medien), dämmerte es ihr wohl, daß da irgendwelche Probleme auf sie zukommen könnten.
      Mit Sicherheit ist SIE sich keinerlei Schuld bewusst, hält sich selbst für ein ganz armes Opfer (obwohl sie die Einzige ist, der kein finanzieller Schaden entstanden ist) und die Idee, daß ihr merkbefreites Verhalten überhaupt erst dazu geführt hat, daß jetzt Dritte um ihr Geld gebracht wurden, garantiert für völlig absurd.
      Entsprechend wird sie auch auf die Schadensersatzforderungen von Dir und Deinem Anwalt reagieren.

      Diese Bankkonten bei der N26 und der Fidor Bank werden in einschlägigen Betrugsforen gehandelt wie Ware, ebenso wie die Passworte zu eBay-Accounts. Letzere kauft man dort in der Regel gleich als Bundle, also zB 50 Stück für 100 Euro oder so.
      Die Bankkonten kosten 200-500 EUR pro Stück, wobei es inzwischen bei der N26 und Fidor so viele derartige Phantom-Konten gibt, daß die Preise immer weiter fallen. Und täglich stehen Dutzende weitere Deppen auf, die ein Videoidentverfahren machen und ein Konto für die Betrüger freischalten.
      Der Täter investiert also ein paar hundert Euro im Darknet (bezahlt in der virtuellen Währung Bitcoin), kauft sich ein paar Bankkonten und hundert gehackte eBay- oder Kleinanzeigen-Accounts von anderen Straftätern und zockt dann Dutzende von Käufern ab. Mit den eingehenden Zahlungen kauft er sofort wieder Bitcoins ein und bleibt so völlig anonym. Wenn ein Bankkonto gesperrt wird, macht er sofort mit dem nächsten weiter.

      Wenn Du einen Anwalt beauftragst, kann der direkt Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen. Ich gehe davon aus, daß es zu dem Bankkonto noch weitere Geschädigte gibt, mindestens aber diesen "Dieter" mit der Drohne. Der hat möglicherweise bei einem ganz anderen eBay-Account gekauft. In der Regel nutzen diese Serienbetrüger nicht nur einen, sondern viele gehackte Accounts gleichzeitig. Oft sind sie sogar parallel bei den Kleinanzeigen und auf der eBay-Plattform unterwegs.

      Bist Du übrigens auch der Geschädigte aus dem Thread im sogenannten "eBay-Sicherheitsforum"?
      community.ebay.de/t5/eBay-Sich…auf-gemacht/qaq-p/3681087
      Da ist die Rede von einer vierstelligen Summe, während es bei Dir "nur" 980,- EUR waren, deswegen bin ich da nicht ganz sicher.
      Falls Du das nicht bist, kontaktiere den doch mal. Der hätte dann nämlich höchstwahrscheinlich sogar genau dasselbe Objektiv an eBay vorbei gekauft wie Du.
    • PS:
      Deine juristisch vorgeschädigte ;) Tochter sagt im großen und Ganzen dasselbe wie ich: Dämlichkeit ist nicht strafbar.
      Aber wenn man mit derart schmerzhafter Fahrlässigkeit Dinge tut, die ein Mensch, der seine Latten noch alle am Zaun hat, eben nicht täte, und dadurch kommen andere zu finanziellem Schaden, dann ist dafür eben das Zivilrecht und ein entsprechender Richter zuständig, der sich die Fakten und Vorgänge anschaut und dann im Rahmen des Zivilgesetzbuches entscheidet, ob die Kontoinhaberin aufgrund von Fahrlässigkeit ursächlich verantwortlich ist für den Dir entstandenen Schaden.
    • Schützin schrieb:

      Dämlichkeit ist nicht strafbar.
      Sollte sich das per Gesetz mal ändern und derjenige tatsächlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden, geht eigentlich auch nur das Zählen der fehlenden Latten weiter.

      - Menschen, die Kredite ohne Schufa aufnehmen möchten, versuchen das auf diesem Weg, weil sie "auf dem normalen Weg" nirgendwo mehr auch nur einen einzigen Cent kriegen würden.
      Stichworte: Negative Schufa-Einträge, Überschuldung, Leben am Existenzminimum, Pfändungsfreibeträge, Vermögensauskunft

      - Menschen, die aus der Not heraus jedes Jobangebot annehmen würden, solange es nur irgendwie wieder Geld in die Kasse bringt, sehen nicht mehr alles so kritisch, wie sie das eigentlich tun sollten.
      Da werden schnell mal Dokumente verschickt und auch bei anderen Sachen wird sich einfach nichts dabei gedacht.
      Und auch da gelten die gleichen Stichworte wie zuvor.

      Unterm Strich hat das alles was gemeinsam, was die Folgen betrifft:
      - Einem nackten Menschen kann man nicht in die Taschen greifen und "wo nichts ist, da ist auch nichts mehr zu holen."

      An dieser Tatsache ändert auch kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, kein Urteil, kein Gerichtsvollzieher und auch keine Kontopfändung etwas.

      Das dient nur noch zur Feststellung der jeweiligen Verhältnisse.

      Wer schlau und einsichtig ist, der berücksichtigt das vorher - dann ist hinterher das Gejammer nicht so groß ;)

      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Wollmilchsau ()

    • Schützin schrieb:

      ist Du übrigens auch der Geschädigte aus dem Thread im sogenannten "eBay-Sicherheitsforum"?
      community.ebay.de/t5/eBay-Sich…auf-gemacht/qaq-p/3681087
      Da ist die Rede von einer vierstelligen Summe, während es bei Dir "nur" 980,- EUR waren, deswegen bin ich da nicht ganz sicher.
      Falls Du das nicht bist, kontaktiere den doch mal. Der hätte dann nämlich höchstwahrscheinlich sogar genau dasselbe Objektiv an eBay vorbei gekauft wie Du.
      980 Euro aufgerundet ist vierstellig. Auf die 20 Euro ist geschissen. Der das Objektiv kaufen wollte, den kenne ich sehr gut. Sitzt gerade bei mir in mir vor dem Rechner.

      Ich bleibe dran. Für heute bin ich aber bedient und um Overflow. Besonders gut fand ich die Erklärungen von

      @Wollmichsau, ja ... Dein Beitrag ist nachvollziehbar ...

      Wollmilchsau schrieb:

      Wer schlau und einsichtig ist, der berücksichtigt das vorher - dann ist hinterher das Gejammer nicht so groß
      ... mit diesem Satz auch ironisch. Hat was oberlehrerhaftes. Ich glaube, daran musst Du mich jetzt nicht gerade erinnern.

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    • So mal grundsätzlich gefragt ...

      Mit der N26 Bank positioniert sich ja ein Unternehmen mit recht "laschen" Aufnahmemechanismen. Diese gesamte Geschichte wie man bei der N26 ein Konto eröffnen kann, ist ja schon recht unseriös. Die Möglichkeiten, eine falsche Identität vorzutäuschen sind ja gigantisch.

      Was sagt denn dazu die Bankenaufsicht, die Bafin? Weiss da jemand etwas? Mithin ist die N26 ja eine der Plattformen, welche diese Betrugsszenarien erst möglich machen,
    • Schützin schrieb:

      Dämlichkeit ist nicht strafbar.
      Das gilt wohl im gleichen Sinne für die ermittelnden Behörden.

      Anstatt diese Hollnberger zu interviewen und deren Schmarrn dann in ein Protokoll einzutüten wäre es doch wesentlich zielgerichter gewesen, sich die Transaktionen auf dem N26 Konto anzuschauen und mal hier Licht ins Dunkel zu bringen. Ich habe so den Eindruck, da machen alle ihr Standardgeschäft und gegen den einfachsten Weg und am Ende ... ja, brauche dazu nichts mehr zu sagen.

      Jetzt vergeht wieder unnötig Zeit. Akteneinsicht, Bank anfragen, wahrscheinlich sind die Transferdaten eh von den Bankservern gelöscht weil eben nicht langzeitgespeichert. Alles Bullshit.