Ware bei Versand beschädigt - Vorgehensweise Paketdienst, etc.

    • Ware bei Versand beschädigt - Vorgehensweise Paketdienst, etc.

      Hallo,

      ich bin neu hier und hätte eine Frage.

      Vor Kurzem hatte ich privat einen unbenutzten Hobbyartikel aus Kohlefaser verkauft.
      Diesen hatte ich sehr gut verpackt (mehrfach Polsterfolie und Innenkarton) verschickt.
      Der Käufer ist nett und hatte mir den Empfang bestätigt.
      Nun habe ich zwei Tage nach Empfang die Mitteilung erhalten, dass der Karton jetzt ausgepackt wurde und die Spitze des Artikels abgebrochen ist.

      Ans Forum habe ich die Frage, wie gegenüber dem Paketdienst DHL vorzugehen wäre?
      - Kann ich alle Rechte an den Käufer übertragen?
      - Ist eine Schadensmeldung noch nach zwei bis drei Tagen möglich?
      - Wie und wo müsste gemeldet werden (online, telefonisch, in einer mehrere km entfernten Filiale)?
      - Eine Rechnung habe ich nicht mehr. Wie wäre die Schadenshöhe zu bestimmen?

      Ich bedanke mich vorab!

      LG Hanni
    • Guggst Du hier:

      Transportschäden, die von außen nicht erkennbar sind


      Transportschäden, die von außen nicht erkennbar sind



      Leider gelingt es nicht immer, Transportschäden schon vor der Empfangsquittierung eines Pakets zu erkennen. Dies gilt z.B. auch für Pakete, die von Nachbarn angenommen wurden, und die nicht auf Beschädigungen geachtet haben. Wenn ein Paket äußerlich unbeschädigt ist, der Inhalt im Inneren jedoch beschädigt beim Empfänger angekommen ist (sog. "verdeckter Schaden"), kann der Schaden im Nachhinein nur mit mehr Aufwand bewiesen und geltend gemacht werden.
      Paketdienste berufen sich häufig darauf, dass die Ware unzureichend verpackt war. Das entspricht sogar oft den Tatsachen, deshalb fotografiert der Absender im Idealfall den verpackten Paketinhalt vor dem Versand. Die Verpackung sollte Stöße und ein Herunterfallen des Pakets aushalten können, ansonsten besteht bei Transportschäden kein Versicherungsschutz.
      Im Falle eines verdeckten Transportschadens ist der Absender auf die Mithilfe des Empfängers angewiesen. Der Empfänger muss den beschädigten Karton samt Inhalt und Polstermaterial zu Beweiszwecken aufbewahren und idealerweise fotografieren. Bei DHL muss das beschädigte Paket vom Empfänger zusammen mit einer Schadenanzeige in einer Filiale abgegeben werden zwecks Begutachtung.
      Wichtig zu wissen: Paketdienste argumentieren oft damit, dass ein Empfänger keinen Schadenersatz geltend machen kann, weil das Vertragsverhältnis über den Paketversand zwischen dem Absender und dem Paketdienst besteht. Das ist jedoch nur halb richtig. Der Empfänger hat zwar das Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Aber es gibt den § 421 Absatz 1 HGB. Demnach kann auch der Empfänger Ansprüche gegen den Paketdienst geltend machen.

      Wenn ich mich recht erinnere muss eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen eingereicht werden
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JusticeHunter ()

    • Hallo,

      vielen Dank für die Verlinkung der Informationen!

      Nach diesem von dir verlinkten Paragraphen müsste ich als Versender nicht extra alle Rechte an den Empfänger schriftlich abtreten:
      gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html
      Ist das korrekt?

      In Prinzip wäre es für den Versender auch gar nicht möglich dem von DHL auf
      dhl.de/de/privatkunden/hilfe-k…vice/schadensanzeige.html
      geforderten nachzukommen.
      Das ist nur für den Empfänger möglich.

      LG
    • Hanni schrieb:


      In Prinzip wäre es für den Versender auch gar nicht möglich dem von DHL auf
      dhl.de/de/privatkunden/hilfe-k…vice/schadensanzeige.html
      geforderten nachzukommen.
      Das ist nur für den Empfänger möglich.
      Da es sich um ein Paket von DHL handelt, musst Du so vorgehen wie es DHL Dir vorgibt...

      Im Prinzip wäre es dem Versender (also Dir) schon möglich dem von DHL geforderten nachzukommen ...wenn Dein Käufer Dir das Paket zurück schickt...
      Das müsste er tun, wenn er von Dir das Geld wegen defekter Ware zurück haben will.

      Behält er freundlicherweise die Ware und Du das Geld, muss er die Beschädigung vorbringen.

      Lt. DHL ist es nur bei internationalem Versand ein muss, dass Empfänger im Ausland den Schaden bei seiner nationalen Postgesellschaft anzeigt.
      Innerhalb von Deutschland kann er das, muss er aber nicht.

      Somit sollte Deine erste Frage auch beantwortet sein.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Hallo,

      danke für die weiteren Infos!

      Es ist so wie von dir mitgeteilt, bzw. verlinkt.

      Angeblich wäre es besser, das Paket zu einer "echten Filiale" zu bringen, nur gibt es diese fast nur noch in größeren Städten.
      Es soll auch einen Abholservice für beschädigte Pakete geben, falls sich keine Filiale im Umkreis befindet.

      LG
    • Hanni schrieb:

      Vor Kurzem hatte ich privat einen unbenutzten Hobbyartikel aus Kohlefaser verkauft.
      Diesen hatte ich sehr gut verpackt (mehrfach Polsterfolie und Innenkarton) verschickt.
      Der Käufer ist nett und hatte mir den Empfang bestätigt.
      Nun habe ich zwei Tage nach Empfang die Mitteilung erhalten, dass der Karton jetzt ausgepackt wurde und die Spitze des Artikels abgebrochen ist.

      @Hanni
      ich denke jetzt nicht, dass DHL da was erstatten wird .. wenn der Karton äußerlich NICHT beschädigt war.
      Auch wenn du gut verpackt hast - meist liegt es dennoch an der Verpackung.

      Zu viel Druck kann schon beim Einpacken passiert sein, ohne dass es bemerkt wurde.