Betrug als Verkäufer / Kann mit was passieren - Ebay Kleinanzeigen

    • Herrybo79 schrieb:

      Ab jetzt wäre doch die Post oder Fr. Lohmann in der Haftung oder nicht?

      Nö, die Post ist damit raus. Und sollte Frau L nun von dir das Geld zurückfordern, weil sie es gar nicht überwiesen hat, hätte sie zumindest das Problem, dass sie dir deine Ware ebenfalls zurückgeben müsste. Denn entweder habt ihr einen Vertrag, dann ist das Ding vom Tisch oder ihr habt keinen Vertrag (weil Dreiecksbetrug), dann hat sie jetzt ein Gerät, für das sie keinen Vertrag hat. Ob sie es tatsächlich hat ist dabei erst mal egal, relevant ist, dass Du den Anscheinsbeweis antreten kannst, dass sie es in Besitz genommen hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • puh, hier wurde auch das Geld bei einer Überweisung zurückgebucht,- aber das Rückbuchen ist nicht das eigendliche Problem sondern ob man das Geld rechtmässig behalten darf- Aber das ganze Ist für mich dubios: jemand bestellt nach Kontaktaufnahme per SMS zur Lieferung an eine Stelle die telefonisch nicht erreichbar ist. Das Gartencenter (allein der Name ? Center und dann kein Telefon), Da das Gartencenter wohl so ein kleiner Betrieb ist wurde er vorhergefragt ob er gefälligerweise so ein Paket annimt....und weil die mit Telekommunikation nicht viel am Hut haben gerne zugesagt. Evtl. ist der Name in der Überweisung zufällig gleich.

      Warum kommt dei Überweiung nicht von Mika, ist das ein Gerät was man sich schenken lässt ?

      Ok . evtl sehe ich zu schwarz, aber für mich ist das ...-..

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    • BietBietBiet schrieb:

      puh, hier wurde auch das Geld bei einer Überweisung zurückgebucht,-
      Das eine fremde Bank einfach Geld zurückbuchen kann, wenn es bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, bezweifle ich doch sehr. Schon gar nicht, weil ein "falscher" Name auf der Überweisung stand. Wie hier schon öfter geschrieben wurde, kann da auch Osterhase, Nikolaus oder sonst etwas stehen. Es geht nur um die IBAN.
      Das hier ein Anderer sich nach dem Gerät erkundigt, als derjenige, der es schlussendlich kauft und bezahlt halte ich nicht für so ungewöhnlich. Sollte es sich bei besgter Fr Lohmann um eine ältere Dame handeln, kann es ja durchaus sein, dass sie mit Internet nicht so vertraut ist.
      in dem Fall kann sie durchaus einen Neffen, Bekannten oder Freund beauftragt haben, sich nach einem solchen Gerät umzuschauen.
      Also, ich wäre erstmal entspannt. :)
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • mr.mr schrieb:

      Das eine fremde Bank einfach Geld zurückbuchen kann, wenn es bereits auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, bezweifle ich doch sehr. Schon gar nicht, weil ein "falscher" Name auf der Überweisung stand
      Technisch ist das machbar (die Banken machen es aber nicht, wenn man es selber mal möchte) , das mit dem Namen war auch nur eine Ausrede der Bank, aber das eigendlich Problem ist, ob man das Geld welches auf dem Konto gelandet ist, rechtmässig behalten darf. Wurde ein fremdes Konto gehackt und das Geld ist auf Deinem Konto gelandet bist Du wohl eher nicht der rechtmässige Besitzer dieses Geldes, auch wenn man ein Paket an irgendwen anderes verschickt hat. Klar hat man das Geld erstmal, aber im Falle eines Gerichtsstrets ist man das Geld schnell wieder los, Ausname ist wenn man stets klamm ist und alles Geld ausgeben muss um seinen Lebensunterhlat zu bestreiten, da gehen Gerichte schon mal davon aus das man es gutgläubig erhalten hat und auch ohne Rückzahlung verbraucht haben darf und gar nicht in der Lage ist das Geld zurückzu überweisen. Sonst würden ja auch alle Fehlbuchungen bei denen ausvershen mal ein paar Mio falsch transferiert wurden dort bleiben können.

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    • Zwischen einer Fehlbuchung und einer Überweisung Geld gegen Ware besteht ja wohl schon ein Unterschied.

      Wenn ich dieses Geld zurückgeben muss, dann muss besagte Frau Lohmann das Paket, wofür sie unterschrieben hat, auch an mich zurücksenden. Oder she ich das falsch??

      Wie soll ich denn erkennen, ob das Geld von einem gehackten Konto stammt??
      Dann bliebe ja nur noch: Ware gegen Barzahlung (Abholung).

      Das wäre das Ende der Verkausplattformen...
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mr.mr ()

    • Die Frage ist halt ob der Kontobesitzer Lohman und der Gartencenter Lohman die gleiche Person sind oder nur zufällig den gleichen Namen haben.


      Aber das mit dem Erkennen woher das Geld kommt ist ja auch das Probelm beim Dreicksbetrug....

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    • [Red.: Vollzitat des direkten Vorpostings editiert - steht schon da ↑]

      Moment mal, der Namen bei Überweisung ist doch eindeutig oder? Also ich bekomme doch den Namen vom Kontoinhaber angezeigt? Dreieicksbetrug bedeutet doch eher das jemand an mich zahlt was er eigentlich nicht bestellt hat? Oder ist der Namen auch frei wählbar?
    • So, habe mich extra dafür registriert:
      Als Tipp für nächstes Mal: Nenne dem Käufer einen Verwendungszweck (einzigartig), welcher definitiv eingehalten werden muss. Bspw. "eBay KA Ware xy Kauf von Max Mustermann Artikelnr. 123456789"
      Grade durch die Artikelnummer bist du laut Gerichtsurteilen auch im Falle eines Dreiecksbetrugs geschützt und darfst dein Geld behalten. Da die Schuld dann beim Käufer liegt, der nichtmal die falsche Angebotsnr. verglichen hat.

      Hatte den Fall letztens auch: Überweisung mit "Kauf eines Handy" und Versand sollte an andere Adresse erfolgen. Hab es zurücküberwiesen und ihm den korrekten Verwendungszweck nach obigem Schema genannt. Er war zuerst etwas genervt, hat mich dann aber verstanden und nochmal überwiesen. So kann ich mich in Sicherheit wiegen und der Käufer ist auch besser geschützt.
    • salehunter2013 schrieb:

      Grade durch die Artikelnummer bist du laut Gerichtsurteilen auch im Falle eines Dreiecksbetrugs geschützt und darfst dein Geld behalten. Da die Schuld dann beim Käufer liegt, der nichtmal die falsche Angebotsnr. verglichen hat.

      Es ist ja nicht so, dass ich dieser Argumentation selbst nicht uneingeschränkt folgen kann.
      Aber hast du mal ein Gerichtsurteil als Quelle zur Hand?
    • So, mal kurzes Feedback........
      so ganz gelassen bin ich immer noch nicht.......aber ich habe mir heute schon mal Vorab von der Post die Unterschrift schicken lassen.

      Da habe ich nochmal ein frage zu.
      Ich habe ja mit "Alterssichtspüfung" ausliefern lassen.

      Auf dem Beleg steht nun auch
      STATUS: mit Alterssichtprüfung ausgeliefert
      und dann die Auslieferungsadresse mit dem Vor- und Nachnamen.

      Auch die Unterschrift ist "ob echt oder gefälscht" die Richtige.

      Heisst das das dich die Post den Ausweis zeigen lassen hat, oder eben nur die "Gesichtskontrolle" gemacht hat?

      Ich weis ich nerve....