Defekte Wäre. Verkäufer nimmt Artikel nicht zurück

    • Defekte Wäre. Verkäufer nimmt Artikel nicht zurück

      Hallo zusammen, ich bin noch nicht lange bei eBay und kenne mich deshalb auch noch nicht so richtig damit aus und benötige Hilfe wie ich nun vorgehen kann. Ich habe bei einem Privatverkäufer ein elektronisches Gerät für ca. 80 EUR gekauft. Nun habe ich das Gerät seit ein paar Tagen zum testen zuhause. Leider musste ich dabei feststellen, dass es nicht zu 100 % funktioniert. Deshalb habe ich um eine Rücknahme gebeten. Der Verkäufer meint , dass er das Gerät vorher auf Funktion geprüft habe und alles funktionierte. Wie komme ich mein Geld zurück. Der Verkäufer weigert sich das Gerät zurückzunehmen. Ich wollte schon zum Anwalt und mich beraten lassen. Aber ich habe mal gehört, dass man als Käufer bei privat sehr schlechte Chancen hat.
    • Grundsätzlich kommt es immer erstmal auf den Inhalt eures Kaufvertrags an. Wenn der VK in seiner Beschreibung die volle Funktionsfähigkeit zugesichert hat, schuldet er dir natürlich die Übersendung eines genau solchen, nämlich voll funktionsfähigen Artikels. Allerdings nur bis zur Versendung, sprich Übergabe an Paketdienst oder Post. Bei allem, was danach kaputt geht, ist er als Privatverkäufer in der Regel raus. Der VK kann einreden, dass der Schaden erst auf dem Versandweg oder bei dir zuhause entstanden ist. Am Ende geht es um die Beweisfrage: Du müsstest wohl beweisen, dass das Gerät schon bei der Versendung defekt war und der VK davon wusste bzw. davon hätte wissen müssen. Das hängt auch von der Art des Defekts ab, ist aber mit Sicherheit schwierig. Bei 80,- würde ich da kein Klagerisiko eingehen, zumindest wenn nicht RS-versichert...
      Verlink doch mal das Angebot (ebay oder KA?).

      [Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, andere Meinungen sind möglich.]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Ja so ähnlich hat er mir das auch geschrieben. Das Gerät hat bei ihm funktioniert. Er meinte, dass es bei mir kaputt gegangen ist. Außerdem hat er eine Gewährleistung als Privatverkäufer ausgeschlossen. Damit ist er wohl raus. Eigentlich darf ich dann ja nie bei privat kaufen. So was kann ja immer wieder passieren. Bin zwar im Rechtsschutz aber die Selbstbeteiligung wäre höher als der Wert des Gerätes. Habe gerade eben noch mit einem Anwalt telefoniert (Beratung über Versicherung kostenlos). Der Anwalt meinte auch, dass man bei privat eigentlich keine Chance hat.

      Link möchte ich lieber nicht schreiben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Meg ()

    • Meg schrieb:

      Außerdem hat er eine Gewährleistung als Privatverkäufer ausgeschlossen. Damit ist er wohl raus
      Auch wenn er die Gewährleistung ausschließt, muss er selbstverständlich ein Gerät liefern, das die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn die 100%ige Funktionsfähigkeit zugesichert wurde, muss er daher auch entsprechend leisten. Nur: Er ist raus, wenn der Schaden erst nach dem Gefahrenübergang (=Absendung) eintritt - und das Gegenteil müsste dann bewiesen werden, was eben schwer sein dürfte. Ich würde zumindest noch versuchen, bei dem VK wenigsten eine Teilerstattung des Kaufpreises zu erwirken o.ä.und das Gerät dann ausdrücklich als defekt deklariert selbst zu verkaufen, um deinen Schaden zu minimieren.
    • Nino schrieb:

      - und das Gegenteil müsste dann bewiesen werden, was eben schwer sein dürfte.
      Das ist nicht nur schwer, sondern unmöglich. Deshalb hat es mMn auch keinen Sinn, den VK um eine Kaufpreisminderung zu bitten.

      @Meg hake das ganze als "negative Erfahrung" ab, und sei froh, dass es nur 80 Euro waren, die du in den sand gesetzt hast.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • mr.mr schrieb:

      Das ist nicht nur schwer, sondern unmöglich
      Natürlich geht die Wahrscheinlichkeit gegen 0, aber so absolut käme das auf die Umstände des Einzelfalls an. Theoretisch gäbe es m.E. schon Konstellationen: Z.B. wenn der K unmittelbar nach Öffnen des unbeschädigten Pakets unter Zeugen eine Funktionseinschränkung feststellt, sofort das Gerät öffnet und feststellt, dass ein entsprechendes Bauteil fehlt oder zerstört ist. Aber so war es hier wohl nicht, d'accord.


      mr.mr schrieb:

      Deshalb hat es mMn auch keinen Sinn, den VK um eine Kaufpreisminderung zu bitten.
      Fragen kostet ja nichts. Vielleicht hat er aus Gründen ein schlechtes Gewissen und lässt sich drauf ein. Selbst schon erlebt (als Käufer natürlich).