Paypal Acount gesperrt wegen CBD verkauf

    • Paypal Acount gesperrt wegen CBD verkauf

      Hallo

      mir wurde mein Paypal Account gesperrt, weil Ich CBD Produkte verkauft habe. Cbd wird aus Hanf gewonnen ist jedoch nicht berauschend und ist in Deutschland erlaubt. Ebay hat damit auch keine Probleme (gibt hunderte Angebote auch mit PP) nur Paypal sagt es fehlt unter angeblich unter BTM.
      Nun wurde mein Geld für 180 Tage eingefroren und ich kann kein PP mehr anbieten was weitaus schlimmer ist. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken die sperre mit einer UG zu umgehen (mit meinen alten Ebay Account), CBD wird natürlich nicht mehr im Angebot seien, es war auch nur 1 von 3000 Produkten. Ich habe gelesen das es dafür eine Vorgehensweise gibt. Jedoch finde ich diese nicht, kann mir einer einen Tip geben wo ich diese Anleitung bekomme?

      Noch eine Frage wenn ich diese UG habe muss ich diese auch Amazon mitteilen oder kann ich für EBay eine eigene UG haben? Grund: Amazon Account Umstellung soll der Horror seien.

      Ich würde mich über einige TIps sehr freuen.
    • timtaler schrieb:

      Cbd wird aus Hanf gewonnen ist jedoch nicht berauschend und ist in Deutschland erlaubt.
      nicht berauschend?

      https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabidiol schrieb:

      Cannabidiol (CBD) ist ein kaum :!: psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf
      kann natürlich sein, dass es in D erlaubt ist, aber für PP gelten auch an anderen Stellen andere Gesetze, im Zweifel in der AGB auch könnte auch von der Tagesform des Prüferst oder TAG-Wort-Suche abhängig sein.

      Zu Paypal und UG such mal hier nach "Probleme mit Paypal" - da gibts ja einige hilfreiche Beiträge: z,.B.:

      PayPal friert willkürlich Guthaben für bis zu 180 Tage ein
      US-Embargo - Kuba, Rossmann, Paypal und die Schweine-Bucht
      Paypal bucht Geld zurück wegen nicht autorisierten Transaktionen
      PayPal als Verkäufer bei EBAY einsetzen => Vorsicht
      PayPal Sperrt Konto - Zu hoher Umsatz

      oder irgendwo in dem Bereich, PayPal und sonstiger Zahlungsverkehr
      bin ich sicher, da findest du Antworten. Notfalls mit SuFu
    • auf .de steht u.a.:

      Verbotene Aktivitäten



      Sie dürfen PayPal nicht für folgende Aktivitäten nutzen, die

      1. gegen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften verstoßen.
      2. mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln, Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen, (b) Drogenutensilien, (c) Zigaretten, (d) Artikeln, die andere ermutigen, fördern, unterstützen oder unterweisen, sich illegal zu betätigen, (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (f) der Förderung von Hass, Gewalt oder der finanziellen Verwertung eines Verbrechens, (g) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (h) Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen irgendeiner Rechtsprechung verletzen, (i) bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten, (j) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (k) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben.


      ehrlich gesagt wundert es mich, dass das bei eBay "erlaubt" sein sollte - vermutlich wird's nur nicht rigoros gelöscht
    • hasjana schrieb:

      auf .de steht u.a.:

      Verbotene Aktivitäten



      Sie dürfen PayPal nicht für folgende Aktivitäten nutzen, die

      Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch Paypal ohne einen Beschlagnahmebveschluss der zuständigen Staatsanwaltschaft hier nicht einfach die Kohle einfrieren darf.

      Den würde ich jetzt mal bei Paypal anfordern. Denn eigentlich müsste TE ja da schon wenigstens irgendeine Information der StA bekommen haben.

      Achso - Paypal wird dir am Telefon mitteilen, dass sie dir natürlich keine Rechtsauskuinft geben dürfen. Ist auch richtig. Nur haben sie genauso keine rechtliche Würdigung irgendeiner Sachlage vorzunehmen. Das obliegt in Deutschland immer noch der Judikative. Und die dürfte Paypal da empfindlich in den Hintern treten, wenn Untreue ins Spiel kommt. Die ist nämlich ein Straftatbestand.

      Dazu kommt von deiner Seite aus eine Beschwerde an die CSSF.

      Axo - was Paypal natürlich tun kann: sie können dir die Freundschaft - sprich: den Account - kündigen. Mehr aber auch nicht.

      Stubentiger schrieb:

      kann natürlich sein, dass es in D erlaubt ist

      Dazu ein klares Jein. Kommt nämlich stark darauf an, wie man es anbietet. Ich zitiere mal aus der Deutschen Apotheker-Zeitung:


      Deutsche Apotheker-Zeitung schrieb:

      AlsKosmetika und Nahrungsergänzungsmittel dürften Medropharms Cannabis-Präparatein der Freiwahl platziert werden.

      Mit anderen Worten: das kann vorne bei den Hustenbonbons stehen. Vorausgesetzt, es wird als Nahrungsergänzungsmittel deklariert und nicht als Arzneimittel. Als Arzneimittel mit anderem Aufkleberist das selbe Zeug in der selben Flasche verschreibungspflichtig. Muss man nicht verstehen, ist einfach so. Die deutsche Rechtslage hat eben nicht immer was mit Logik zu tun.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für eure Antworten, das CBD berauschend seien kann wenn mann davon 10 liter trinkt mag möglich seien aber bestimmt nicht Praktikabel. Ich weis aber das es vielen hilft und das ist auch gut so.

      Nun habe ich aber immer noch mein Problem und 2 Lösungsansätze.

      1. Ich übergebe mein Ebay Konto einer Person meines Vertrauens evtl. auch über eine UG oder kann ich einfach sein Paypal Konto nehmen?

      oder

      Ich mache diese Variantemit den 2 UG´s, wobei ja mein Konto bei Ebay nicht betroffen ist nur halt Paypal

      Zitat:

      besser du fragst 100x hier, als das paypal dir gleich mit ebay zusammen ins gesicht springt.

      sicherheitshalber nochmal in kurzform, damit das wirklich klar ist:
      du machst UG 1, das ist deine neue firma
      dann machst du UG2, das ist der vertretungsberechtigte von UG1 - somit ist dein name aus der nr. erstmal raus.
      dann alles neu machen:
      - neues bankkonto
      - neuen pc
      - neue prepaidkarte fürs handy (falls ebay dich mal anrufen will), prepaid reicht, du willst keinen neuen vertrag oder?
      - neue adresse (darf vorher noch nicht bei ebay aufgetaucht sein!)

      gibt es dafür evtl. eine genauere Anleitung?
    • timtaler schrieb:

      gibt es dafür evtl. eine genauere Anleitung?

      Ganz ehrlich? Wird dir aber nicht gefallen.

      Ich schreibe jetzt das, was ich schon mal irgendwo geschrieben habe. Wenn Du dafür 'ne Anleitung brauchst, ist das für dich nichts. Zumindest nicht ohne einen versierten Steuerberater. Denn im Grunde ist das - wie man in Bayern sagen würde - watsch'n-einfach.

      Die erste UG (bei dir eigentlich die zweite) gründest DU selbst. Das ist die Verwaltungsgesellschaft. Die ist dann selbst eine (juristische) Person und kann selbst eine Firma gründen. Das tut sie dann auch. Nämlich die zweite (in deinerm Text die erste) UG. Und die handelt dann auf ebay.

      Damit ist das ebay-Mitglied eine juristische Person, die einer juristischen Person gehört. Und wie juristische Personen das so an sich haben ist es denen egal, wenn sie von ebay gesperrt werden. Dann leben sie eben ab.

      Der Haken dabei ist zum einen natürich die Gründung der beiden UG. Und hinterher die Buchhaltung mit dem ganzen Rattenschwanz, die Gelder so in Richtung Geldbeutel zu schleusen, dass auch das Finanzamt nichts zu meckern hat.

      Und noch was dazu...

      timtaler schrieb:

      Nun habe ich aber immer noch mein Problem und 2 Lösungsansätze.

      Den dritten Lösungsansatz hast Du dabei vollkommen ausser Acht gelassen. Nämlich den, Paypal jetzt erst mal derart in den Hintern zu treten, dass ihnen womöglich ihre Banklizenz um die Ohren fliegt. Auf dem Ohr hört Paypal ganz gut, denn ohne Banklizenz sieht deren Geschäftsmodell ziemlich blass aus.

      Ich würde dir daher erst mal raten, Paypal in die Zange zu nehmen. Passieren kann dabei eigentlich nichts, was nicht sowieso schon passiert wäre.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.