eBay blockiert Rückgaberecht-Optionen seit 5 Wochen

    • eBay blockiert Rückgaberecht-Optionen seit 5 Wochen

      Hallo meine Lieben,

      wie ihr sicherlich schon gemerkt habt, ist es seit nunmehr 5 Wochen nicht mehr möglich verderbliche Waren, Software, CDs, Waren die auf eine Person zugeschnitten werden etc. vom Rückgaberecht auszuschließen. Die Option "kein Rückgaberecht" funktioniert nicht mehr. Überall wird sich darüber beschwert, gerade in den Anwalts-Foren.. nur ändern tut sich nichts. Bei Anrufen folgt stehts die selbe Aussage wie vor 5 Wochen: eBay kennt das Problem und arbeitet daran.
      Schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet, Anfragen über Facebook gelöscht. Viele Verkäufer müssen jetzt in Ihrer Auktion schreiben "Obwohl es eBay hier anbietet, gibt es kein Rückgaberecht weil.." dieser Umstand ist wiederum eine Abmahnfalle..
      oben steht "kann nicht zurückgegeben werden" unten.. 14-Tage Rückgaberecht..

      Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein sogenannter "Bug" jemals 5 Wochen lang bestehen blieb, gerade weil es den Verkauf unter Umständen verhindert.
      Was ist mit den Shop-Kosten? Diese müssten eigentlich von eBay erstattet werden, denn seit 5 Wochen kann man keine Waren die zur Kategorie "oben genannt" gehören - verkaufen.
      Handelt es sich hier wirklich um einen "Fehler" oder will eBay ab sofort gegen deutsches Recht restlos allen Verkäufern ein Rückgaberecht zu jedem Produkt aufzwingen?
      Was meint ihr ?
    • Smarty schrieb:

      wie ihr sicherlich schon gemerkt habt, ist es seit nunmehr 5 Wochen nicht mehr möglich verderbliche Waren, Software, CDs, Waren die auf eine Person zugeschnitten werden etc. vom Rückgaberecht auszuschließen.

      Nö, habe ich nicht, weil ich in dem Bereich nichts anbiete. Ich teste das aber gerne mal. Es würde sich aber mit meiner Kenntnis decken, dass ebay vor maximal sechs bis sieben Wochen am Einstellvorgang rumbebastelt hat. Denn inzwischen kann ich über den ebay CSV-Manager nicht nur bis zu 12 Bilder hochladen (konnte ich sowieso schon immer, auch wenn die Doku was anderes behauptet) sondern ich kann sie seither auch bearbeiten bzw welche löschen oder hinzufügen. Das ging vorher lange nicht.


      Smarty schrieb:

      Schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet, Anfragen über Facebook gelöscht.

      Du kennst sicher meine Vorgehensweise, wenn ebay Blödsinn macht?

      Abmahnung, Klage, Urteil.

      Und da dein Vertragspartner ebay seit 1. Mai netterweise seinen Sitz in Deutschland hat, kann dein Anwalt seine Kostennote gleich mitschicken.

      Mal eine kurze Rückfrage: arbeitest Du mit den normalen Einstellformular-Funktionen oder nutzt Du Rahmenbedingungen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Smarty schrieb:

      ich arbeite mit Rahmenbedingungen.

      Ich auch, Daher meine Frage. Sonst hätte ich erst mal einen enuen Account basteln müssen. Und so ganz richtig ist es auch nicht, dass ich nciht damit arbeite. Ich habe einen Verlag als Kunde, der über ebay auch Einzelexemplare seiner Zeitschriften anbietet. Der ist also von dem Problem betroffen. Bei bereits laufenden Angeboten (baw) funktioniert das aber

      Ich teste das dann mal. Und falls das zutrifft, bekommt ebay eben mal wieder Post von mir. Vielleicht reagieren sie ja auf meinen Namen etwas "allergischer". ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • genau bestehende sind zwar noch online, jedoch lassen sich diese nicht mehr bearbeiten, es können keine Änderungen mehr an der Artikelbeschreibung oder Preis vorgenommen werden, bei denen unten "kein Rückgaberecht" ausgewählt wurde. Es erfolgt dann stehts eine Fehlermeldung. Wäre ja alles kein Problem wenn es 2-3 Tage bis zur "Nachbesserung" gedauert hätte.. aber ab morgen geht es in die 6. Woche und das ist für Verkäufer wirklich eine lange Zeit, gerade in Sommerloch-Zeiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • Ok, ein nettes Vögelein bei ebay hat mir gezwitschert, dass es
      1.) ein "Bug" ist. (Eher die Unfähigkeit der Amis)
      2.) eine Liste gibt, wer sich alles darüber beschwert
      3.) als Ziel für ie Erledigung noch der August genannt wird,
      4.) spätestens aber im September.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      September welchen Jahres?

      Sei doch nicht so neugierig. Ich vermute mal, noch dieses Jahrtausend. :lach:

      Nein, mal eben kurz ernsthaft: ich hab natürlich nicht nur einfach so angerufen. Ich habe bei so was immer das konkrete Interesse meiner eigenen Kunden im Auge. In dem Fall einige Verlage, die Einzelexemplare ihrer Zeitschriften über ebay anbieten wollen.

      Das geht natürlich derzeit nicht. Und das wiederum kostet ebay Geld. (Auf dem Ohr hört ebay ganz gut :whistling: :saint: )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      fallen in die Rubrik verderbliche oder individualisierte, nicht rückgabefähige Ware?

      Fallen sie. HIer die komplette Liste aus § 312g Abs. 2 BGB. Guggsdu Ziff 7.

      Das Blassrosa Gummi-Boot (BGB) schrieb:

      (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

      1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

      2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

      3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

      4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

      5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

      6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

      7. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

      8. Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,

      9. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

      10. Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),

      11. Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,

      12. Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und

      13.notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.


      Natürlich in blassrosa. Wieso kennst Du diese Liste nicht? Die ist doch wichtig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • aurum schrieb:

      in der zeit ist man doch trockener Alkoholiker geworden und hat gar keine Verwendung mehr dafür, oder?

      Du kannst ja statt dessen Ischias bekommen...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun hat der Monat nur noch drei Tage und der Fehler wurde auch in der 6. Woche nicht behoben!
      Dabei sagte man mir am Telefon "am letzten Wochenende, spät. Montag den 27.08. wird der neue Patch für eBay.de installiert und alle Probleme behoben."
      Das war wohl nix!
    • Smarty schrieb:

      spät. Montag den 27.08

      Steht da ein Jahr dabei?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Weitere drei Wochen sind vergangen und der Fehler wurde weder geändert noch gibt eBay noch Auskunft.
      Anfragen über Facebook werden direkt gelöscht und das jeweilige Mitglied gesperrt.
      Merkwürdig, wie so ein großer Name mit seinen Kunden und dem deutschen Recht umgeht.
      Interessant, dass niemand etwas sagt..

      Mittlerweile habe ich das Gefühl, im Internet ist alles erlaubt, es gibt keine Regeln mehr - nur die kleinen Privatleute bekommen einen drauf, die großen machen was sie wollen.
      Traurig, sehr traurig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • Aktuell gehen u.a. beim Bundeskartellamt sehr viele Beschwerden von Amazonhändler ein, die sich darüber beschweren, wie Amazon mit seinen Händlern umgeht...
      Es tut sich also einiges in dem Bereich: Machtmissbrauch durch Plattformen

      Amazon, Facebook, Google.... überall findet Machtmissbrauch statt. Und auch der Umgang mit Fehlern und den Informationen dazu, ist ein Feld in dem Macht missbraucht wird.

      Parallel zu diesen Beschwerden beim Bundeskartellamt und eines laufenden Verfahrens gegen Amazon ( gruenderszene.de/business/kartellamt-untersucht-amazon) wird eine Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten" im EU-Parlament diskutiert.
      Die Diskussionen solcher Verordnungen sollten wohl in erster Linie beeinflusst werden durch die Betroffenen: Die Händler auf Onlinemarktplätzen !

      Wenn nicht jetzt - wann dann: Es könnte sich lohnen, auch als kleiner Händler Missstände aufzuzeigen und sich zu wehren, sich nicht alles gefallen zu lassen.
      Unterschlagung von Information, wochenlanges Hinhalten, Löschen von Beiträgen und Sperren von Mitgliedern.... das alles sind Informationen, die die Zuständigen, die solche "Verordnungen" erstellen brauchen... und nicht haben, wenn die Händler selbst nicht aktiv werden.


      Smarty schrieb:

      Interessant, dass niemand etwas sagt..
      .... ja, wer soll denn "was sagen" - wenn nicht ihr selbst ?!

      Ich habe heute zu dem Thema mit einem zuständigen Mitarbeiter aus dem BMWi gesprochen.,
      Die sind auf Rückmeldungen - wie solche - angewiesen.... und bekommen meist nur Stellungnahmen von Verbänden (die wieder eigene Interessen haben)
      Auch wenn es vermutlich lange dauern wird, aber jetzt ist die Gelegenheit sich zu "wehren".
    • mea culpa. mea maxima culpa. Und mea maximilian culpa oder so...

      Wasserstandszwischenmeldung, wenn auch wegen des anderen Kasperletheaters um fast drei Tage verspätet: pünktlich zum Termin einen Tag bevor mein beendetes Angebot in der 60-Tages-Frist verschwunden wäre hat ebay den Fehler zum 23.10.2018 repariert.

      Also... es geht wieder.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.