Hallo liebe Community!

    • Hallo liebe Community!

      Ich habe mal eine Frage bezüglich eines Laptops verkauft bei Ebay und würde mich freuen, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
      Ich habe bei ebay einen Laptop verkauft, der zuvor gebraucht gekauft wurde. Mit den angegebenen Daten der Artikelnummer habe ich den Laptop als Defekt verkauft und die Rückgabe und Garantie als privater Verkäufer ausgeschlossen. Der Herr der ihn gekauft hat, hat ihn wohl auseinander geschraubt und sagt nun, es sei kein i7 Prozessor darin sondern ein i5 Prozessor. Ich habe ihn nie aufgeschraubt, weiss also nicht was drin war! Nun fragt er wie wir uns einigen sollen...
      Ich wäre froh über einen Rat, vielen dank im vorraus.
    • Guten Abend Marc,

      meistens steht hinten die genaue Typ-Bezeichnung drauf, im Bios kann man ebenfalls die verbaute Hardware nachlesen. Ist der Laptop defekt und das Display geht nicht, kannst du natürlich nur nach der genauen Typ-Bezeichnung die hinten drauf steht gehen. Wenn das Notebook aber nicht deines ist und du weil es defekt ist, die Hardware nicht prüfen kannst.. solltest du natürlich nicht mit einer Hardwareliste was angeblich verbaut ist verkaufen.
      Du weißt ja überhaupt nicht was mal damit passiert ist und wenn doch.. könnte man hier von Vorsatz sprechen.

      Du musst natürlich richtige Angaben machen und wenn du keine Ahnung hast, gar keine Hardware-Angaben machen.

      Wenn der Käufer bei dir einen i7 gekauft hat, sollte auch ein i7 drin sein. Preislich ist das nun mal ein großer Unterschied und nach der Hardware richtet sich der Preis.

      Auch wenn du als defekt verkauft hast, musst du schon versenden, was du angeboten hast. Ansonsten bist du schadensersatzpflichtig.

      Wenn sich das Notebook anschalten ließ, hast du natürlich die Arschkarte gezogen - weil du dann sogar unter Windows hättest schauen können ,welcher CPU verbaut ist.

      Nunja, nun hat der Käufer das Notebook geöffnet und kann natürlich vieles behaupten! Er könnte auch Hardware austauschen. Denkbar wäre es..
      dann ist meiner Meinung nach eine Wertminderung fehl am Platz. Eine Rückgabe nur dann möglich, wenn nachweislich aus Versehen falsche Hardware-Angaben gemacht wurden und das kann man mit der Typ-Bezeichnung überprüfen. Hast du falsche Angaben gemacht, musst du für den Schaden aufkommen.. also den i7.^

      LG