daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • Das Schreiben von meinem Anwalt was zu ebay ging hab ich nicht zur Hand. Nur die Antwort von ebay auf das Schreiben... Es lautet ungefähr so : ebay darf keine Auskünfte über ebay Nutzer erteilen. Nur wenn eine Anzeige gegen diese Person gestellt wird darf der Kripo Auskünfte erteilt werden. So die ungefähre Auskunft von ebay...
    • Naja, und was sagt dein Anwalt dazu?

      Ich würde meinen, daß eBay zu allerlei Auskünften verpflichtet ist, Rücksichtnahme auf deine Rechte als Vertragspartner, 241 BGB.

      Hattet ihr Kontakt zum Support (ggf. E-Mail?) oder habt ihr direkt an die Rechtsabteilung geschrieben? Was du wiedergibst klingt wie ein Textbaustein vom stinknormalen Kundensupport.

      Konkrete Fragen an die Rechtsabteilung werden in aller Regel vernünftig beantwortet.

      Hat dein Anwalt eBay erklärt, daß er gedenkt, die zuständigen Mitarbeiter als Zeugen vorladen zu lassen?

      Habt ihr denn Strafanzeige erstattet? Es steht ja immerhin ein Betrugstatbestand im Raum. Cengiz Yavas täuscht möglicherweise zu seinem Vermögensvorteil über wesentliche Teile des Kaufvertrags, nämlich den Vertragspartner.

      Es ist richtig, daß die Polizei ein automatisiertes Datenabfrageportal bei eBay hat, wobei allerdings Dinge, die nicht in die Maske passen, nicht sinnvoll abgefragt werden können. Bei Querverbindungen zwischen Accounts wäre ich schon skeptisch, ob das System ohne Hilfe eines echten Menschen das richtige ausspuckt.

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      Daß anfänglicher Foren-Enthusiasmus schnell verfliegt, wenn offenbar wird, wie lang so ein Weg werden kann, ist nicht ungewöhnlich. Du bekommst hier mit Sicherheit nach wie vor Unterstützung, die Frage ist allerdings, wobei. Ich denke die Unbeteiligten haben alles gesagt und viel recherchiert. Die Betroffenen hingegen haben vielleicht schon eine Verhandlung hinter sich, die nicht wie erhofft verlaufen ist, haben sich verglichen - möglicherweise gegen Stillschweigen - oder von ihrem Anwalt den Rat bekommen, sich niemandem gegenüber zu äußern, solange das Verfahren läuft oder oder oder.
    • Denke wenn man tatsaechlich von ebay aussagen erhalten moechte muss man in der Rechtsabteilung anrufen und falls das nicht hilft konkrete Anfagen von einem Anwalt schicken lassen.

      Z.b. von wo die Gebote abgegeben worden sind ( Saarbruecken oder Frankfurt ), wie viele "interessante" Gebotsverlauefe gibt es etc.

      Dann um nachzuweisen, dass das ganze Theater nur durchgefuehrt wird, damit sich die Anklagesteller einen persoenlichen Vermoegensvorteil verschaffen koennen zahlreiche aehnliche Auktionsverlaeufe oder am besten sogar zahlreiche aktuelle Verfahren oder bereits abgeschlossene Verfahren.

      Meiner Meinung waere aber denke ich aktuell das beste, wenn es ein aktuelles BGH Urteil geben wuerde, welches aehnlich wie bei den Abbruchjaegern solchen Maschen den Riegel vorschiebt und als Rechtsmissbrauch o.ae. deklariert.

      Ein interessanter Punk waere ggf. auch
      "Überdies ist das Berufungsgericht unangegriffen davon ausgegangen, dass der Kläger die Ma-
      nipulationen des Beklagten erst nach Abschluss der Auktion entdeckt hat."

      Was bei einem Anklagensteller, der zahlreiche aktuelle Klagen fuer die gleiche Sachlage offen hat Fragen aufwerfen sollte.

      Desweiteren scheint es im 2016er BGH Urteil nicht aufgegriffen worden zu sein, aber die Artikel waeren ja bei einem "normalen" Gebotsverlauf niemals zu den nun geforderten Summen weggegangen. Das ist natuerlich durch das schnelle Hochbieten und die damit erfolgende "Gebotsabschirmung" seitens des Anklagstellers sichergestellt worden.
      D.h. ist es auch fragwuerdig weshalb die Artikel nun zu viel zu geringen Preisen abgetreten werden sollen, hat doch das Bieterverhalten des Anklagestellers essentiell zu dem sehr niedrigen Preis beigetragen und hat ggf. andere Interessenten verschreckt.
    • Habe mittlerweile mit mehreren Leuten Kontakt bezüglich Shill Bidding. Wer mir glaubhaft zeigen kann das er auch ein Betroffener ist kann sich gern mit mir und allen andern weiter Austauschen, daher schreibt mir einfach Privat mit entsprechendem Beweis..wie zb. einem Schreiben vom Klageanwalt etc. am besten mit Vorgeschichte um was es konkret geht.

      Ich habe ein aktuelles LG Urteil in der die Klage abgewiesen wurde und eine Klageschrift die sich über mehrere Seiten erstreckt (fast 100 Seiten) die diverse sehr nützliche und belastende Details beinhaltet.

      Umso mehr man Gegenseitig dem Gericht vorlegt umso mehr erkennen die das System was hinter diesen Klagen steckt.

      Was man auch ganz klar erkennt das der Anwalt aus Hamburg in der Sache mit verstrickt ist.

      Hinzu kommt noch bei solch einer Klagewelle macht keine Rechtsschutz mit geschweige denn das man eine PKH bewilligt bekommt.
      Das heißt jeden Fall den diese Leute verlieren..spüren diese Schmerzhaft im Geldbeutel, da alles aus eigener Tasche finanziert wird.
    • MBCr2012 schrieb:

      Hat da jemand erfahrung mit der Masche?

      Das ist keine Masche, das ist normal. Üblicherweise setzt das Gericht einen Gütetermin an, bei dem ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden kann. Wenn der Gütetermin scheitert wird in der Regel sofort im Anschluss verhandelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.