daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • verstehe nur ich nicht, was die letzten 3 Links aussagen sollen?
      ist ein anderer Verkäufer als im ersten
      ein Bieter immer dabei
      würde aber nur zur Sache beitragen, wenn die beiden Verkäufer der 4 Links identisch wären
      das wäre dann aber Insiderwissen, oder?
    • ach so, ja
      bin durch die neue ebayfunktion durcheinandergekommen, die einem manchmal andere noch laufende Auktionen zeigt statt der wirklich aufgerufenen abgelaufenen (was für ein Scheiß)
      weiß ja nicht, wer Vögelchen ist (der Kläger selbst?), aber Geheimnisse wurden ja nun wirklich nicht verlinkt, der Kläger hat die ja wohl eh und pandarul schrieb, was ebay alles für Zusammenhänge herstellen kann (und wohl auf Anfrage auch rausgibt?) und unter welchen Umständen der Beklagte sich entspannt zurücklehnen kann und unter welchen es wohl billiger wäre, gleich zu bezahlen
      ansonsten könnte ein Mod die Links ja sicherheitshalber aus datenschutzgründen (bzw. Nettigkeit) löschen?
      (und meinen Kommentar aus 39 gleich mit)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • @Voegelchen,
      Danke für den link.
      Der läuft aber nicht mehr.

      Frage an AH: Zeigt der abgeänderte link mit der Rücknahme etwa eine Rücknahme von fraktal? Uns alles schön auf unsichtbar.

      Bei daszfraktal steht:
      https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=daszfraktal&ftab=AllFeedback&ftabfocus=true&keyword=123278804266&searchInterval=30

      "
      Dieser Bewertungskommentar wurde von eBay entfernt.Verkäufer: Mitgliedsname xtragut

      "
      und
      "
      hat nur gekauft um meine Adresse zu bekommen für einen RechtsstreitVerkäufer: Mitgliedsname jaege-helga

      "
      Wenn der Kommentar entfernt wurde, muss dieser ja deftig gewesen sein. Wieso war der Kommentar deftig?

      Ach ja, man kauft ein Fahrzeug in HH, obwohl man in FFaM wohnt. Ist zwar nichts Außergewöhnliches, aber der Anwalt wohnt ja in HH? Seltsam ist es dennoch.
      https://www.ebay.de/itm/VW-Golf-6-Plus-CROSS-2-0-TDI-DPF-Automatik-DSG-140PS-1968-ccm-5-Sitze-PDC-Navi-/142886947818


      Die anderen links von dir zeigen zwar denselben Käufer, aber m.M.n. handelt es sich um Pille-Palle Sachen. Nichts von Bedeutung.

      Zu dem o.g. link .
      a***a(33 EUR 2.692,00
      a***a(33 EUR 2.641,00
      a***a(33 EUR 2.591,00
      a***a(33 EUR 2.541,00
      a***a(33 EUR 2.494,00
      a***a(33 EUR 2.392,00
      Jetzt stellt sich die Frage, wieso gibt fraktal immer Beträge unterhalb einer runden Summe ein.
      Na, weil er das Teil gar nicht haben will. Zuerst dachte ich, er ist der pusher von ecaps77, aber weit gefehlt.
      fraktal testet ganz vorsichtig, wie weit er den Preis nach oben treiben kann. Das zeugt davon, dass gar kein Kaufwille vorhanden ist.
      Das Gleiche ist mit den 12 Rücknahmen in den letzten 6 Monaten. Nur zum Ausloten.

      Alles in allem betrachte ich die Methoden von fraktal als Geschäftsmodell, nur um Abzocken zu können und nichts anderes. In keinem der Fälle hat er einen Schaden erlitten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()

    • Ein anderes Vögelchen hat mir soeben gezwitschert, dass die Stammkundin von ecaps77 am Freitag auch auf seiner Hochzeit gewesen sein soll. Jetzt ratet doch mal, in welcher Funktion?

      Übrigens: nicht nur die Olympus pille palle Artikel sind interessant, sondern vor allem die jeweiligen Bewertungen!
    • Erstmal herzlichen Glückwunsch..

      Dann zum Ablauf eines Zivilverfahrens, ich nehme an die meisten hatten das Vergnügen noch nicht oder haben die technischen Details ihren RA machen lassen.

      Im Zivilprozeß beteiligt sich das Gericht nicht an der Wahrheitsfindung. Alle Tatsachen müssen von den Parteien eingebracht oder bestritten werden. Übertriebenes Beispiel: Wenn Partei A in ihrem Schriftsatz schreibt, der Mond sei blau, und Partei B bestreitet das an keiner Stelle, dann wird im Urteil "der Mond ist blau" als Tatsache herangezogen.

      Daraus folgt für diese Konstellation, daß die Behauptung des Pushens aktiv bestritten werden muß. Wenn die Klägerin danach einen Beweis aus dem Hut zaubert, der gleichzeitig belegt, daß der Beklagte damit gelogen hat, dann hat dieser ein Problem.

      Wenn der 44er, den ich auf anderem Wege auch gefunden hatte, aber nicht in der vollen Schönheit wie das Vögelchen ihn hier präsentiert, tatsächlich wie angedeutet die Lebenspartnerin/Ehefrau ist, dann würde ich davon ausgehen, daß die Klägerin darüber Unterlagen von eBay hat.

      -

      @Pfeffersagg:
      Dein Posting #28 oben mit jeder Menge Meinung mag dir ja zustehen, aber du solltest in Erwägung ziehen, daß es nichts mit der Realität zu tun hat. Du mußt nicht verstehen, warum da eine Schadenersatzpflicht zustande kommt, es reicht völlig, wenn der BGH eine annimmt. Der BGH beurteilt auch keine Einzelfälle, er ist eine Revisions- und keine Tatsacheninstanz, die Urteile auf Rechtsfehler untersucht. Und in diesem Fall hat er ganz generell ausgeurteilt, daß die Annahme, ein Scheingebot sei ex tunct aus der Gebotsliste zu streichen und diese samt resultierendem Kaufvertrag ohne das Pushgebot zu werten, rechtsfehlerfrei ist bzw. die gegenteilige Auffassung nicht. Dazu muß es keinen eigenen Paragraphen in irgendeinem Gesetz geben, das nennt man ständige obergerichtliche Rechtssprechung.

      Wir hatten in diesem Forum schonmal jemanden, der das nicht verstanden hat und auf einer anderen Baustelle deshalb jahrelang jede Menge Wind veranstaltete, der den Betroffenen eine völlig falsche Auffassung darbot. Ich hoffe nicht, daß sich das wiederholt; an der Frage, was hier vorliegend passiert, wenn gepusht wurde, besteht überhaupt kein Zweifel.

      Die Sache steht und fällt damit, ob sich das belegen läßt. Wenn ja, löhnt @Theo Schadenersatz in der Höhe der Differenz zwischen Höchstgebot und Drittgebot plus Erhöhungsschritt an den Zweitbieter, mit dem er einen rechtsgültigen Kaufvertrag hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hier ist ein Beteiligter ärgerlicher als der andere.

      Der eine (theo45) verarxxxt hier von Anfang an das gesamte Forum.
      Den 44er, der in fast jeder Auktion des Verkäufers mal als Pusher und mal als Shillbidder auftaucht, dürfte wohl inzwischen jeder gefunden haben. Sollte dieser 44er weiblich sein und der Verkäufer die Dame tatsächlich mittlerweile geheiratet haben, ist die ganze Angelegenheit noch lächerlicher, als sie sich eh schon darstellte.
      theo45, ist Dir immernoch nicht klar, daß eBay auf Anfrage eines Anwaltes diesem die Daten aller Beteiligten an der fraglichen Auktion vollständig mitteilt?
      Das bedeutet für Dich, die Klägerin und deren Anwalt hatten Namen und Anschrift dieses Accounts mit 44 Bewertungen schon, bevor sie die Klage eingereicht haben. Und sie hatten auch längst die Gebotslisten Deiner anderen Auktionen, an denen dieser 44er beteiligt war. Die Klägerin ist ein Profi, die macht das gewerblich und weiß genau, wonach sie sucht und was sie tut.
      Und ja, es gibt Käufer, die beim selben Verkäufer öfter kaufen. Allerdings geht es dann erstens in der Regel um Artikel aus derselben Kategorie. Käufer, die von Uhren über Fotozubehör bis hin zu DVD-Sammlungen so ziemlich alles gebrauchen können, was ihr Lieblingsverkäufer anbietet, sind dann doch eher selten.
      Zweitens ist es noch seltener, daß die vom Käufer bereits einmal erworbenen Artikel umgehend vom Stammverkäufer wieder eingestellt werden, wobei dann derselbe Account, der den Artikel zuvor bereits "gewonnen" hatte, abermals eifrig mitbietet.
      Und spätestens, wenn drittens Käufer und Verkäufer vielleicht auch noch dieselbe Anschrift haben, fragt sich der geneigte Betrachter ernsthaft, warum sie ihre Transaktionen nicht am gemeinsamen Küchentisch abwickeln, anstatt über eBay...
      Warum, zum Kuckuck, stellst Du Dein Geraffel nicht entweder als Sofortkauf mit Preisvorschlag ein (eBay veranstaltet fast jedes Wochenende "Sperrmülltage", an denen auch Sofortkaufangebote keine Einstellgebühren kosten!) oder verkaufst bei den Kleinanzeigen, wenn Du nicht unter einem bestimmten Mindestpreis verkaufen willst???

      Und der andere (daszfraktal) betreibt als "privater Verkäufer" gewerblichen Handel, der vermutlich weder angemeldet noch versteuert wird und betrügt dabei die Käufer bei eBay um ihre gesetzlich festgelegten Verbraucherrechte wie Widerrufsrecht und Gebrauchtwaren-Gewährleistung.
      Ja, liebes Vögelchen, der Ankauf von Ware, um sie anschließend weiterzuverkaufen, ist gewerblicher Handel. Egal, ob dabei Gewinn erzielt wird oder nicht.
      Und daß Du niemals die Absicht hast, all diese Auktionen, die Du bebietest, regulär zu gewinnen, sondern Dir für Deine wxxxxxxxx Aktivitäten ganz gezielt nur die Verkäufer raussuchst, bei denen Du als Profi selbstverständlich schon nach der ersten Gebotsabgabe erkennst, daß sie einen Pusher einsetzen, und die dann durch das von Pfeffersagg beschriebene auffällige Bietverhalten animierst, immer weiter zu pushen, bis eine für eine Klage lohnende Preisdifferenz zum Drittbieter erreicht ist, ist ebenfalls jedem hier klar.

      Um das mal ganz klarzustellen:
      Die Pusherei von theo45 ist höchst ärgerlich, Pusher verderben einem einfach den Spaß am Glücksspiel "eBay-Auktion". Wenn ich bei einem für mich interessanten Angebot auf einen besonders dreisten Pusher trefffe, kann es durchaus vorkommen, daß ich den auch mal an eBay melde und hoffe, daß er gesperrt wird. Es entsteht dadurch aber niemandem wirklich ein Schaden, denn kein Käufer zahlt, auch wenn er gepusht wird, mehr, als er zu zahlen bereit war (diese Bereitschaft drückt er durch sein tatsächliches Höchstgebot aus).
      Die Masche von daszfraktal hingegen ist einfach nur zum kxxxx. Offenbar fehlt ihr jededes Gefühl für Anstand, ansonsten müsste ihr ja jedes Mal beim Blick in den Spiegel speiübel werden...
    • Einige Forumsteilnehmer scheinen hier einige Dinge durcheinander zu bringen:

      - daszfraktal und finegold haben außer einer einmaligen geschäftlichen Verbindung nichts miteinader zu tun. Ja, finegold sollte sein Handeln überdenken. Wer dem nachhelfen will, weiß sicherlich, wie und wo man ansetzen könnte. Tut euch keinen Zwang an.

      - theo45 hat euch noch in anderen Punkten wissentlich oder unwissentlich falsch informiert. Die Klage ist bislang jedenfalls nicht gerichtet auf Schadenserstz sondern auf die Herausgabe der Uhr gegen Zahlung des Kaufpreises.

      - Es mag sein, dass einige die Machenschaften des theo45 schlicht zum kxxxxx finden. Fakt ist aber, dass er mit seinem Täuschungsversuch verhindern wollte, dass seine Bieter ein Schnäppchen machen und hiervon auch Kenntnis erlangen. Dadurch entsteht allen ahnungslosen eigentlichen Gewinnern einer Auktion ein Schaden, der Theo45 hingegen verhindert einen Vermögensverlust auf seiner Seite. Ich mag mich irren, aber ist dies nicht Betrug?

      - Wenn daszfraktal es einem Betrüger (damit ist ausdrücklich nicht theo45 gemeint), der sich auch noch an einem Prozessbetrug versucht, mit seinen eigenen Mitteln eins auswischen kann, finde ich dies nicht nur nicht verwerflich sondern geradezu löblich. Denn, wer anderen eine Grube gräbt,....

      Ist doch schon seltsam, wer was unter Anstand versteht. So mancher täuscht auf Ebay, gebärdet sich hier im Forum als Opfer und versucht sich an einem Prozessbetrug und dennoch soll sein beinahe Opfer die Böse sein!?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Voegelchen ()

    • ich fänd es schon makaber, wenn z.B. ein Trauzeuge der 44er wäre (und eine gute detektivische Leistung), aber ein ebayverkauf mit Kaufvertrag an die damalige Freundin/Ehefrau wäre ja echt die Härte und an Dusseligkeit schwer zu überbieten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Voegelchen schrieb:

      Ist doch schon seltsam, wer was unter Anstand versteht. So mancher täuscht auf Ebay, gebärdet sich hier im Forum als Opfer und versucht sich an einem Prozessbetrug und dennoch soll sein beinahe Opfer die Böse sein!?

      Ja und ich habe deinen finegold nur deshalb ins Spiel gebracht weil ... wer im Glaskasten sitzt sollte nicht mit Steinen werfen :*

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…&mode=1&item=302741647561
      ggg +33
      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…&mode=1&item=302741647561
    • @Vogel:

      Natürlich ist theo45 hier das Opfer, wer auch sonst.

      Hör mit dem Rumgejaule auf, es hat überhaupt keinen Zweck, dieses Forum von deiner Lauterkeit überzeugen zu wollen. Wir wissen alle, daß du aus der Blödheit der anderen ein Geschäftsmodell gemacht hast, und wir wissen auch alle, daß du rechtsmißbräuchlich handelst. Nur weil das schwer zu beweisen ist für jemanden, der außer 3 Betroffenen nix in der Hand hat, heißt es nicht, daß wir das nicht schon zig mal gesehen haben, genauso wie irgendwelche besonders stolzen Möchtegernrechtsexperten, die dann süffisant im Forum darlegen, daß sie doch die Rechtschaffenheit in Person sind und bloß eBay von den bööööösen AGB-Verstößlern säubern. "Löblich", my axx.

      Ich erspare mir einen Ausflug in die Ethik, du bist offenbar argumentativ unbewaffnet, das wäre nicht fair. Es gibt aber einen Unterschied dazwischen, einem Frager die Wahrheit zu sagen und Partei für einen ekelhaften Zeitgenossen zu beziehen, der mit seiner Art und Weise so ziemlich alles symbolisiert, was an unserer Gesellschaft falsch läuft. *würg*

      -

      Pushen ist seit Anbeginn von eBay ein Problem, und bislang wurde es nicht als strafbare Handlung eingestuft. Das dürfte nicht an zu wenig Anzeigen von wütenden Betroffenen liegen, sondern eher damit, was schützin oben sagte: niemand wird über den Preis gepusht, den er zu zahlen bereit ist, und das entspricht (genau wie in der Argumentation oben) dem subjektiv realen Preis der Ware. Es düfte juristisch gesehen also bereits am Vermögensschaden scheitern. Aber tu dir keinen Zwang an, du dürftest ja den einen oder anderen Pusher kennen, wenn du eine strafrechtliche Klärung dieser Frage herbeiführst, würdest du tatsächlich mal was nützliches für die Menschheit tun.

      So, und jetzt gehe ich dich eBay melden, auf das du einen Flugschein ausgestellt bekommst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ pandarul

      Lieber pandarul, es mag sein, dass daszfraktal abscheulich, ekelhaft, der Abschaum der Gesellschaft ist und ich zudem argumentativ unbewaffnet bin. Darüber, dass du DER Überflieger dieses Forums bist, besteht kein Zweifel.

      Sei doch bitte so großzügig und erhelle mich mit deiner Weisheit und führe mich auf den Rechten Weg zurück. Inwiefern ist ecaps77 das Opfer? Meine Bescheidene Argumentation ist folgende: ecaps77 hat sich aus freien Stücken dazu entschlossen, seine Uhr zum Preis von ab 1 EUR an zu bieten. daszfraktal hat sein Angebot angenommen und die Erfüllung des Vertrages gefordert. ecaps77 hat dies abgelehnt und hat nun eine Klage an der Backe, mit der er genau hierzu aufgefordert wird und er weiterhin die Möglichkeit erhält, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Wo siehst du, oh großer pandarul den Schaden von ecaps77 ? Vorab: das Argument, dass er von vornherein vor hatte, zu besch..., hierfür aber nicht intelligent genug war, werde ich nur schwer akzeptieren können. Denn ecaps77 ist [Redaktion: Das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Privatsphäre muss gewahrt werden.], und das will schon was heißen!

      Aber vielleicht fällt dir, oh Weiser der Weisen ein gutes Argument ein. Mir leider mit meinen bescheidenen Mitteln nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Voegelchen ()

    • Du brauchst mir nicht dumm kommen @vögelchen, ich interessiere mich nicht für Geschwätz.

      Auch nicht dafür, ob jemand Bankster ist oder ALGII bezieht. Schön, wenn der Verlust der Klage nicht so schmerzhaft sein sollte.

      Hier wird dennoch ein rechtsmißbräuchliches Geschäftsmodell betrieben, d.h. ein formal bestehendes Recht wird bösgläubig geltend gemacht. Neben einer Reihe von Gesetzesverstößen, die ja schon damit beginnen, daß beim gewerblichen Einkauf und der darauffolgenden Kommunikation sämtliche Pflichtangaben weggelassen werden.

      Du darfst davon ausgehen, daß eBay nicht nur über Pusher einen schönen Datensatz ausspuckt, sondern auch über privatgewerbliche Schwarzverkäufer. Ich nehme an der Buchprüfer kostet mehr als ein paar Tausend Euro für ne Uhr, wenn Theo halbwegs schlau ist, begibt er sich auf eine Nebenbaustelle und dreht dein schönes Geschäftsmodell ab.

      Offenbar dürfte er dafür sogar über das nötige Fachwissen verfügen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ Voegelchen

      An dieser Stelle mahne ich dich ab, weil du zwar keine persönlichen Daten, aber dafür Dinge aus dem persönlichen Umfeld des TE ins Forum trägst.

      Es wurde bis zu einem gewissen Grad geduldet. An dieser Stelle (#54) überschreitest du die Grenze.
      Weitere Veröffentlichungen oder aber auch nur der Versuch in diese Richtung werden dazu führen, dass du hier nichts mehr schreibst.