daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • @ Voegelchen

      dein Beitrag enthält nach wie vor das von mir angemahnte Detail.

      Deine Reue scheint sich entsprechend in engen Grenzen zu halten, oder aber du willst mich und das Forum für dumm verkaufen, wo deine Absichten liegen. So oder so spricht das nicht für dich.

      Noch einmal: Lass es lieber nicht drauf ankommen!
    • Um mal wieder auf die sachliche Ebene zurück zu kehren, erlaube ich mir, das Urteil des BGH zu zitieren:

      "[43] (b) Schutzwürdige Interessen des Anbieters sind im Fall von Eigengeboten der im Streit stehenden Art nicht ersichtlich. Ein solcher Anbieter verfolgt das unlautere Bestreben, über Eigengebote den Gebotsstand irregulär zu seinem Vorteil in die Höhe zu treiben oder sich unter Umgehung kostenträchtiger Mindest- oder Festpreisangebote (vgl. § 10 Abs. 4 der eBay-AGB) missbräuchlich einen in der gewählten Auktionsform nicht vorgesehenen Mindestpreis zu sichern. "

      "[53] a) Dass der Kläger sich die im Ergebnis selbstschädigende Unlauterkeit des Beklagten zunutze macht, indem er sich auf die ihm daraus erwachsenen gesetzlichen Ansprüche beruft, ergibt – auch wenn es sich um einen unvorhergesehenen Gewinn ("windfall profit") handelt – keinen Grund zu rechtlicher Beanstandung."

      Mag sein, dass die Richter vom BGH in den Augen so mancher hier im Forum unmoralische Urteile fällen oder nicht, entscheidend ist aber nun mal deren Meinung vor Gericht. Auch wenn dies dem einen oder anderen nicht passen mag, nicht das Handeln von daszfraktal ist missbräuchlich, sondern das von ecaps77.

      @ alte Eule:

      würde gerne nochmal editieren, kann aber nicht mehr. Ich versuche Niemanden für dumm zu verkaufen. Sagt mir, wie ich nochmal editieren kann und ich werde es tun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Voegelchen ()

    • @Schützin,
      Daumen hoch, dem ist nichts hinzuzufügen. Absolut meine Meinung.


      Voegelchen schrieb:

      - daszfraktal und finegold haben außer einer einmaligen geschäftlichen Verbindung nichts miteinader zu tun.
      Das zweifle ich stark an.
      Die verwendeten Bilder stammen aus demselben Pool. Die sind voll identisch. Zwei fremde Personen verwenden keine Bilder, die aus demselben Pool stammen!
      Bei Beiden steht FFaM. finegold2000 in 2014 war in Puhlheim zu Hause.


      Ich heiße das pushen und shillbidding von theo45 nicht gut, aber bei der gezeigten Auktion ist Niemandem ein Schaden entstanden, außer theo45 selbst, der die ebay-Gebühren zahlen muss.
      Wieso hat daszfraktal nicht höher geboten, um Auktionsgewinner zu werden, sondern immer nur so, dass er unter der runden Summe blieb?

      Das, was daszfraktal macht, ist ganz gezieltes Abzocken als Geschäftsmodell.
      ebay.de/bfl/viewbids/302741647…47675.l2565&showauto=true

      Ich würde meinen, das daszfraktal hierbei ganz gezielt pusht und shillbidding betreibt für finegold2000.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()

    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Voegelchen schrieb:

      - daszfraktal und finegold haben außer einer einmaligen geschäftlichen Verbindung nichts miteinader zu tun.
      Das zweifle ich stark an.Die verwendeten Bilder stammen aus demselben Pool. Die sind voll identisch. Zwei fremde Personen verwenden keine Bilder, die aus demselben Pool stammen!
      Bei Beiden steht FFaM. finegold2000 in 2014 war in Puhlheim zu Hause.

      ebay.de/bfl/viewbids/302741647…47675.l2565&showauto=true
      Ich würde meinen, das daszfraktal hierbei ganz gezielt pusht und shillbidding betreibt für finegold2000.
      Nicht ganz Peffi


      Hier hat der Vogel die Auktion gewonnen

      ebay.at/itm/ROLEX-Cellini-Uhr-…6622-Unisex-/302736298785
      ebay.at/bfl/viewbids/302736298…nc&_trksid=p2047675.l2565
      archive.is/FVIoE
      archive.fo/MbGsO

      Könnte sein, dass finegold auch verklagt wurde? Das sollte theo mal recherchieren und ggf finegold auf den Bilderklau hinweisen
    • Für mich ist jetzt Sendepause, auch wenn solche Angelegenheiten einen beschäftigen, fokussiere ich mich auf meine Flitterwochen, welche ich mit meiner Braut verbringe, die wiederum nicht der Auktionsgewinner ist. By the way wurde Ebay nicht um ihre Verkaufsgebühr gebracht, da die Auktion weder während noch danach abgebrochen wurde. Ich bedauere, dass die Wortmeldungen mittlerweile an Konstruktivität verloren haben, sage aber Danke an alle die mir via PM ein paar Anregungen mitgegeben haben.
    • finegold2000 scheint, entgegen der ersten Annahmen, tatsächlich kein weiterer Account der Klägerin daszfraktal zu sein, sondern ist offensichtlich ein weiteres "Opfer" von deren gewerblichen Erpressungs- und Abzockmethoden.
      Wobei "Opfer" in diesem Fall relativ zu sehen ist, denn im Gegendsatz mit der wirklich miesen Masche mit dem Schadensersatz bei theo45, dessen Höhe von der Klägerin selbst konstruiert und geschickt manipuliert wurde, hat daszfraktal im Falle finegold2000 wohl nur einfach die Ware zu dem Preis bekommen, den sie ohne das Eigengebot des Verkäufers tatsächlich hätte bezahlen müssen. Von daher hält sich mein Mitleid da mit dem Verkäufer in sehr engen Grenzen. Wäre der bei dem im ersten Versuch gewählten Sofortkauf-Angebot geblieben,
      https://www.ebay.at/itm/ROLEX-Cellini-Uhr-18k-Gold-6622-Unisex-/302724495491
      hätte eine Ratte wie daszfraktal keine Chance gehabt, ihm die Uhr zu einem ungewollt niedrigen Preis abzuluchsen.
      Die Rolex wurde von finegold2000 nach dem abgebrochenen Festpreis-Versuch in einer Auktion angeboten, die daszfraktal am 15.05.2018 gewonnen hat:
      ebay.at/bfl/viewbids/302736298785?item=302736298785
      Schon im Bewertungsprofil von finegold2000 ist für jeden klar erkennbar, daß der bei jeder Auktion mit dem 746er Mindestpreissicherung betreibt. Und selbstverständlich hat ein Profi wie daszfraktal das schon bei Abgabe des ersten Gebotes gewusst und nur darauf gelauert, von dem 746er überboten zu werden.
      Möglicherweise hat daszfraktal nach Auktionsende noch scheixxfreundlich dem Verkäufer mitgeteilt, sie wäre noch an einer weiteren Uhr interessiert und wolle solange mit der Zahlung noch warten. finegold2000 hat dann im weiteren Verlauf noch Glück im Unglück gehabt, denn für diese zweite Uhr gab es noch einen weiteren, diesmal seriösen Interessenten, der die wahrscheinlich bereits frohlockende daszfraktal in buchstäblich letzter Sekunde überboten und ihr so die Tour vermasselt hat:
      ebay.at/bfl/viewbids/302684996914?item=302741647561
      Natürlich hat dann daszfraktal aber den Endpreis von 3690,- EUR für die bereits gewonnene Rolex nicht bezahlt, sondern wohl ihre übliche Masche abgezogen und verlangt, die Uhr zum Preis von 3010,- EUR ausgehändigt zu bekommen. finegold2000 hat sich offensichtlich von daszfraktal und deren Anwalt tatsächlich dazu nötigen lassen, die Uhr ohne Gerichtsverhandlung zu dem Preis, den die Uhr ohne das Eigengebot von finegold2000 erzielt hätte, herauszugeben.
      Und daszfraktal hat die dann sofort bei eBay zum Kauf angeboten, wobei der offensichtlich aus gewerblichem Handel stammende Gewinn aber ebenso offensichtlich schwarz und steuerfrei am Finanzamt vorbei erzielt werden soll.

      Und zur Krönung der Unverschämtheit hat daszfraktal für diesen Wiederverkauf dann einfach mal das Urheberrecht ignoriert und direkt die Bilder von finegold2000 für ihr eigenes Angebot missbraucht, siehe Bild im Anhang.
      Inzwischen wurden die missbräuchlich verwendeten Bilder schnell ersetzt durch eigene, aber Google vergisst nicht so schnell... :thumbup:
      Bilder
      • Bildmissbrauch daszfraktal Rolex Cellini Unisex Uhr Armbanduhr Gold 18k 6622.png

        602,28 kB, 1.650×2.155, 113 mal angesehen
    • Voegelchen schrieb:

      - Es mag sein, dass einige die Machenschaften des theo45 schlicht zum kotzen finden. Fakt ist aber, dass er mit seinem Täuschungsversuch verhindern wollte, dass seine Bieter ein Schnäppchen machen und hiervon auch Kenntnis erlangen. Dadurch entsteht allen ahnungslosen eigentlichen Gewinnern einer Auktion ein Schaden, der Theo45 hingegen verhindert einen Vermögensverlust auf seiner Seite. Ich mag mich irren, aber ist dies nicht Betrug?
      Pushen und Mindestpreissicherung erfüllen zumindest in Deutschland bisher keinen Straftatsbestand.

      Im Übrigen:
      Du willst doch wohl nicht ernsthaft abstreiten, daß Du durch Dein Bietverhalten den Gebotsverlauf bei der Auktion von theo45 vorsätzlich und gezielt so manipuliert hast, daß andere Bieter garkein Interesse mehr hatten, weil der Preis schon relativ früh sehr hoch stand?! Wem willst Du denn hier etwas vormachen? Dein Bestreben ist es doch nicht, andere Bieter vor irgendeinem vermeintlichen Schaden zu bewahren, sondern sie davon abzuhalten, Dir mit ihren Geboten in die Quere zu kommen. Je höher das Drittgebot eines Unbeteiligten ist, desto geringer ist doch Deine "Gewinnspanne" bei Deinen Machenschaften.
      Du suchst gezielt Verkäufer, bei denen Du schon vorher ziemlich sicher erkannt hast, daß sie einen Pusher / Mindestpreissicherer einsetzen, steigst bei einem hochpreisigen Artikel relativ frühzeitig bei einem noch niedrigen Höchstpreis ein und treibst dann mit Hilfe des Push-Accounts den Preis möglichst schnell erstmal möglichst weit nach oben, um andere Bieter davon abzuhalten, noch echte Gebote abzugeben. Im Grunde genommen ist das, was Du da machst, eine besonders perfide Art der Gebotsabschirmung. Nur daß Du nicht mit 2 eigenen Accounts bietest, von denen einer dann kurz vor Auktionsende sein Gebot zurückzieht, damit der andere zu einem extrem niedrigen Preis "gewinnt", sondern Du setzt den Mindestpreissicherer / Pusher des Verkäufers als Deinen Gebotsabschirmer ein und ziehst dann sozusagen dessen Höchstgebot erst nach Auktionsende zurück.
      Kein einziges Deiner eigenen "Höchstgebote" wird doch jemals in der Absicht abgegeben, diesen Preis auch wirklich zu bezahlen.
    • Voegelchen schrieb:

      dir scheint entgangen zu sein, dass daszfraktal und finegold2000 nichts miteinander zu tun habe

      Hackt's?

      Ich habe derartiges nirgends behauptet. Wenn du mich schon angehen willst, dann such dir doch bitte was aus, was ich tatsächlich geschrieben habe, und versuch nicht solche Nebelkerzen. Das fällt doch sofort jedem auf.

      Ich behaupte allerdings wohl, daß du nicht für den persönlichen Gebrauch, sondern den Weiterverkauf "einkaufst". Dafür gibt es einen Begriff: HANDEL. Jemand, der sowas macht, ist ein HÄNDLER.



      Voegelchen schrieb:

      Mag sein, dass die Richter vom BGH in den Augen so mancher hier im Forum unmoralische Urteile fällen oder nicht, entscheidend ist aber nun mal deren Meinung vor Gericht. Auch wenn dies dem einen oder anderen nicht passen mag, nicht das Handeln von daszfraktal ist missbräuchlich, sondern das von ecaps77.

      Auch das hat niemand behauptet, das Urteil des BGH ist nicht unmoralisch, es schützt normale Bieter davor, von ihrem VK preisgetrieben zu werden. Du wirst auch weiter oben mehr als deutliche Worte von mir finden, daß es keine Zweifel daran gibt, wie so ein Prozeß ausgehen wird und warum. In der Sache kann man natürlich diskutieren, ob so ein Urteil nun in allen Punkten zu Recht ergangen ist, wie weitsichtig es war usw. Halte ich nicht für zielführend, denn es ist erstmal da und wird uns unter normalen Umständen wenigstens 10 Jahre erhalten bleiben.

      Das ändert nichts daran, daß dein Handeln rechtsmißbräuchlich ist. Und nein, das ist kein Widerspruch, um Recht zu mißbrauchen, muß man es nämlich tatsächlich erstmal haben. Die Geltendmachung ist aber bösgläubig. Das BGH-Urteil ist nämlich nicht dazu gedacht, daß Ekel ein treuwidriges Geschäftsmodell aufbauen. Du solltest dir auch keine Illusionen machen, du wirst damit irgendwann auf die Fresse fliegen, wenn mal ein etwas größerer Ausschnitt deiner "Tätigkeit" offenbar wird. Aktuell ist das nicht der Fall, dazu reicht eine handvoll Geschädigter nicht.

      Jeder, der kein totaler Vollidiot ist, hat aber längst kapiert, wie das bei dir läuft: Du bebietest hochpreisige Auktionen allenfalls bei 1/3, so daß du sie zu 99% nicht gewinnst - und wenn, ohne dabei Verlust zu machen. Du wartest auf Auffälligkeiten in der Gebotsliste und pushst dann den Pusher. Wenn du dich vertust und nix zu holen ist, gibt's ne Gebotsrücknahme. Und wenn die Auktion abgebrochen wird, was in deinem Betätigungsfeld so in 10% der Fälle passieren dürfte, weichst du stattdessen auf diese Schiene aus.
    • theo45 schrieb:

      Mir ist am Freitag meine Hochzeit dazwischen gekommen,

      Na, dazu dann erst mal mein herzliches Beileid. Wie war mein Spruch dazu? Wegen der paar Platzpatronen, die ich noch verschiesse brauch ich keinen eigenen Schießstand mehr... ;)

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Wieso hat daszfraktal nicht höher geboten, um Auktionsgewinner zu werden, sondern immer nur so, dass er unter der runden Summe blieb?

      Hat sie doch. Und angesichts der Uhr sogar deutlich mehr als das Ding eigentlich wert ist. Das ist schliesslich keine Moon sondern nur eine Speedmaster Reduced. Wieso das Teil überhaupt vorne die eins loswerden kann ist für mich aus fachlicher Sicht nicht erkennbar.


      Voegelchen schrieb:

      Mag sein, dass die Richter vom BGH in den Augen so mancher hier im Forum unmoralische Urteile fällen

      Kleine Korrektur. Urteile sind (bzw "sollten sein"), wie die gesamte Rechtssprechung, amoralisch. Heisst: unabhängig von moralischen Gesichtspunkten. Nicht unmoralisch, das würde bedeuten, entgegen moralischen Gesichtspunkten. Den Unterschied begreift man am ehesten, wenn man sich überlegt, dass jeder Anspruch darauf hat, vor Gericht zu gehen, egal wie unmoralisch sein Verhalten auch ist.

      Pushen ist unmoralisch. Aber auch das Beharren auf dem Ersatz einem nicht tatsächlich eingetretenen Schaden ist unmoralisch. Aber weil unser Rechtssystem amoralisch ist, kann man das Unmoralische dann trotzdem einklagen. Ob man den unmoralischen Anspruch dann auch belegen kann ist wieder eine Frage, die amoralisch zu betrachten ist.

      Aber das weiss eigentlich jeder Jurist etwa fünf Minuten, nachdem er mit dem Studium begonnen hat. Ich verwahre mich jedenfalls dagegen, wenn jemand meint, der achte Zivilsenat würde unmoralische Urteile fällen. Falls jemand glaubt, "der BGH" wäre so weltfremd, dass er nicht wüsste, was auf ebay so abgeht, dann liegt der falsch. Die haben jemanden, der ihnen selbst für die kleinsten Details exakt erklären kann, was Sache ist. Einschliesslich aller Nutzungsbedingungen und ohne die "Deutungshoheit" von ebay. Selbst wenn Unmoral auf Unmoral trifft. 100/15 ist eines der Resultate.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ theo45

      Jetzt tu mal nicht so, als wäre diese Diskussion je konstruktiv verlaufen. Mit deinem ersten Beitrag hast du gelogen und somit jegliche konstruktive Auseinandersetzung selbst vereitelt.

      @ pandarul und schützin

      Eure Meinung ist mir genauso schnuppe, wie meine Meinung euch zu sein scheint. Warten wir es ab, ob und mit welchen Neuigkeiten theo sich nochmal meldet.
    • Vielleicht schaust du dir mal deine eigene Gebotsaktivität an, die in #3 in Teilen nachzuvollziehen ist.


      Ob du die Uhr behältst oder nicht ist mir wumpe, die ganzen anderen Autos, Schmuckstücke, Uhren usw. legst du dir bestimmt auch auf Lager.


      Ich glaube du hälst uns für genauso bxxxxxxx wie wir dich. :wallbash
    • Schützin schrieb:

      Die Rolex wurde von finegold2000 nach dem abgebrochenen Festpreis-Versuch in einer Auktion angeboten, die daszfraktal am 15.05.2018 gewonnen hat:
      ebay.at/bfl/viewbids/302736298785?item=302736298785
      Mit feingold2000 hätten wir den nächsten Abzockfall des daszfraktal.

      @AH-Stammpersonal,
      Wir brauchen die 12 Rücknahmeauktionen des daszfraktals.


      Das Schöne ist dabei wieder mal, dass er die Uhr an sich gar nicht ersteigern wollte,
      sondern nur den Preis hochtreiben.
      ebay.at/bfl/viewbids/302736298…02736298785&showauto=true

      a***a(33) EUR 3.690,00

      u***d(746) EUR 3.680,00

      a***a(33) EUR 3.591,00
      a***a(33) EUR 3.491,00
      a***a(33) EUR 3.391,00
      a***a(33) EUR 3.191,00
      ...
      ...


      Immer ein paar Eur. unter einer runden Summe.
      Nur bei den 3690 hat es nicht geklappt.
      Man hätte ja, wie in anderen Fällen, ausloten können. Aber, das fällt dann auf. Geht also nicht.


      Nun sitzt er vorläufig auf der Uhr fest, seit ca. 4 Wochen. Das Interesse an dieser Uhr scheint nicht sehr groß zu sein.



      Voegelchen schrieb:

      Und was, wenn er die Uhr doch noch zum vereinbarten Kaufpreis heraus gibt
      Welcher Preis wurde denn mit wem vereinbart?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()