daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • Voegelchen schrieb:

      Ich habe schlicht und einfach kein Interesse, gegen Windmühlen anzukämpfen.

      Du übersiehst dabei 'ne Kleinigkeit. Bzw mehrere. Erstens bedeutet das für dich keinen nennenswerten zusätzlichen Aufwand. Der Schriftsatz steht ja quasi schon. Zweitens ist das für dich mit keinen Kosten verbunden. Drittens würde sich im Fall einer Verurteilung dann für (bzw gegen) ebay die Frage stellen, ob sie durch ihre eigene lasche Handhabung beim Vorgehen gegen Pusher nicht mindestens Behilfe leisten oder sogar selbst durch eine eigene Bereicherungsabsicht (höhere Provision) eine eigenständige Tatbegehung vorliegt. Und viertens sitzt Du ja für die erforderlichen Informationen über das Phänomen des Pushens sozusagen direkt an der Quelle.

      Ich könnte das zwar sowohl fachlich als auch von den Kontakten zur StA her selbst machen, aber ich kann dich ja schlecht bitten, mir sämtliche erforderlichen Infos dazu per PM rüberzuschieben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Löschbert

      Wenn du einen Staatsanwalt kennst, der die Sache auch wirklich bearbeiten würde, bin ich gerne dazu bereit. Ich kenne so einen nicht. Jedoch habe ich schon den einen oder anderen kennengelernt, der nicht das geringste Interesse daran hatte. Und ebay, naja, was soll ich hier wem erzählen.

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    • pandarul schrieb:

      1. Da besteht ein großes Mißverständnis, so gut wie niemand, der ab 1,- inseriert, will auch wirklich im Ernstfall für einen Euro verkaufen.

      Dann bin ich "so gut wie niemand". Wenn ich ab einem Euro anbiete, dann will ich auch ab einem Euro verkaufen. Allerings betrachte ich pushen nucht nur als unmoralisch sondern auch als Zeitverschwendung. Ich erlebe regelmäßig, dass sich am ersten Tag was bewegt, dann ist neun Tage bis auf ein paar wenige Gebote fast Funkstille und in den letzten zehn Minuten prügeln sich die Bieter als gäbe es das Teil morgen nicht mehr. Ok, das ist bei meinen Sachen auch meist der Fall.


      Voegelchen schrieb:

      Wenn du einen Staatsanwalt kennst

      Das find ich jetzt iwie lustig.

      Ich kenne sogar welche, von denen ich die ebay-Accounts kenne. Und mit denen habe ich sogar schon diskutiert, ob sie bei mir überhaupt mitbieten dürfen. Schliesslich kennen wir uns persönlich und das wäre dann ja ein AGB-Verstoß. Pushverdacht...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Lese ich das so richtig?
      Da möchte jemand hier Hilfe, weil er Post vom Anwalt bekommen hat.
      Lässt auf jede von ihm eingestellte Auktion, die hier von Voegelchen verlinkt wurden, immer vom gleichen "Interessenten" mitbieten.
      Wenn ich eine teure Uhr oder andere Sachen verkaufen möchte, dann passe ich den Startprreis so an, dass ich niemanden brauche der den Preis hoch treibt.
      Wenn dann jemand daraus ein Geschäftsmodell für sich entdeckt, warum soll das dann unmoralisch sein?
      Diesen Ärger kann doch jeder vermeiden, wenn man sich an die Grundsätze von ebay hält, die eh keinen interessieren.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • @Penny, nicht ganz.
      Vögelchen hat nichts verlinkt.
      Er klagt in diesem Fall auf Herausgabe einer Rolex von TE theo45.
      Und das nicht nur als Einzelfall, sondern er betreibt das gewerbsmäßig bei einer Vielzahl von eBay-Verkäufern, die er meint als Pusher oder Auktionsabbrecher erkannt zu haben.
      Vergleichbar mit den Abbruch-Spekulation Marcus Roos, nur eben ein etwas anderes Geschäftsmodell.
      Das Besondere dabei ist, dass er den Preis dabei selbst in schwindelnde Höhen treibt, um eine Sonderform der Gebotsabschirmung herzustellen, um dann den Endpreis wieder in den Keller fallen zu lassen, indem er auf Nichtigkeit der Gebote klagt..
      Und klar, die Verkäufer sind selber Schuld, hätten nicht pushen dürfen oder hätten ihre Auktion anstelle ab 1 Euro mit Mindestpreis versehen können, dann wären sie nicht interessant für das Geschäftsmodell von Vögelchen.
    • doch, das Vögelchen hat etliche ältere Auktionen des Threaderstellers verlinkt, an denen man sehr schön den Stamm"kunden" sehen konnte

      und noch etwas möchte ich widersprechen:
      in schwindeleregende Höhen kann er den Preis ja nicht treiben, denn das erledigt ja der pusher des Verkäufers, wenn man überhaupt von schwindelrregend sprechen will
      nee, der Preis wird vom puscher auf ein realistsich eingeschätzt durchaus marktübliches Niveau getrieben, was fürs Vögelchen aber trotzdem attraktiv ist, weil es keine weiteren ernsthaften Interessenten gibt und ihm dadurch letztlich ein nicht marktgerechter niedriger Preis gesichert wird, wenn anschließend rückwirkend die Puschergebote wegfallen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Wenn ich versteigere und mit 1 Eur. reingehe, dann will ich immer den Höchstpreis erzielen, da ich sonst gleich für 1 Eur. verkaufen könnte.
      Ver-steigerung.


      Der Unterschied zwischen einem shill-bidder und einem gewerblich handelnden Abzocker:

      Der shill-bidder sucht sich seine Opfer nicht zielgerichtet aus. Er will nur seine Ware nicht unter einem bestimmten Limit verkaufen.
      Der shill-bidder zwingt, nötigt Niemanden zu irgendwelchen Handlungen.


      Der gewerblich handelnden Abzocker spioniert seine Opfer aus.
      Der gewerblich handelnden Abzocker handelt mit dem Vorsatz, seinen Opfern zu schaden.
      Der gewerblich handelnden Abzocker betreibt es als Geschäftsmodell unter dem Deckmantel des privaten Käufers.
      Der gewerblich handelnden Abzocker braucht die Ware gar nicht.
      Der gewerblich handelnden Abzocker wendet Methoden des Zwangs an, um an sein Ziel zu kommen. Gewinn machen.
      Ich meine, wir haben es hierbei mit Nötigung, wenn nicht sogar Erpressung zu tun.


      Leider habe ich mir das BGH Urteil noch nicht angesehen.
      Dazu meine Frage:
      War dieser Kläger auch als gewerblich handelnden Abzocker unterwegs, dessen Geschäftsmodell es war, zielgerichtet shill-bidder auszuspionieren und dann vor Gericht zu zerren, bzw. damit Druck auszuüben, um billig die Ware zu bekommen?


      Die 12 oder auch 13 Rücknahmen in den letzten 6 Monaten heißen: 12 Mal ausgelotet und dann hochgepusht.
      Hochgerechnet auf ein Jahr, sind es 24 Rücknahmen.
      Und so Einer beschwert sich auch noch. Das kanns doch wohl nicht sein!

      Wenn Einer auslotet, da gibt es noch den VK und den, der dann pusht.
      Sind das in unserem Fall eine Person, 2 Personen oder 3?
    • hasjana schrieb:

      was zur Moral:

      aurum schrieb:

      ein echt schlechter Scherz

      Jo, hatte ich schon früher gesehen. Was sollst, ich habe mir den zwar ausgedacht, aber der dürfte kaum Schöpfungshöhe erreichen. also ab dafür. Daß da bei zukünftigen Opfern Verwirrung gestiftet werden soll, wenn sie bei AH aufschlagen, klar. Daß das mittelfristig total zwecklos ist, ist aber genauso klar.

      Es zeigt aber schön diese hilflose Wut, weil wir den Vogel hier so vorführen. Da kannste doch die Uhr nach stellen, immer wenn jemand mit narzißtischen Zügen auftaucht und dann öffentlich einsehen muß, daß es doch noch andere Leute da draußen gibt, denen er nicht das Wasser reichen kann, wird abseits der Sachebene geschmollt. Ist doch klar daß es schmerzt, wenn einem das Geschäftsmodell in anderthalb Postings durchsschaut wird, der Beleg der Gewerblichkeit beigebracht (erwähnte ich eigentlich, daß ein paar der Opfer vom Fraktal GVK, also Mitbewerber, sind?), eine Urheberrechtsverletzung nachgewiesen, man der Lüge überführt wird und so weiter. Und das, wo man sich doch für sooo schlau hielt - und dann auch noch öffentlich nachlesbar...
    • *ggg* Pöser Panda!
      Wenn Du übr. noch ein Fässchen Salz brauchst, um es in irgendwelche Wunden zu reiben... Ich liefere jederzeit immer wieder gern.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal