Voegelchen schrieb:
Ich habe schlicht und einfach kein Interesse, gegen Windmühlen anzukämpfen.
Du übersiehst dabei 'ne Kleinigkeit. Bzw mehrere. Erstens bedeutet das für dich keinen nennenswerten zusätzlichen Aufwand. Der Schriftsatz steht ja quasi schon. Zweitens ist das für dich mit keinen Kosten verbunden. Drittens würde sich im Fall einer Verurteilung dann für (bzw gegen) ebay die Frage stellen, ob sie durch ihre eigene lasche Handhabung beim Vorgehen gegen Pusher nicht mindestens Behilfe leisten oder sogar selbst durch eine eigene Bereicherungsabsicht (höhere Provision) eine eigenständige Tatbegehung vorliegt. Und viertens sitzt Du ja für die erforderlichen Informationen über das Phänomen des Pushens sozusagen direkt an der Quelle.
Ich könnte das zwar sowohl fachlich als auch von den Kontakten zur StA her selbst machen, aber ich kann dich ja schlecht bitten, mir sämtliche erforderlichen Infos dazu per PM rüberzuschieben.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.