daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • ssdecimal schrieb:

      daszfraktal + zoehre aktas + = cengiz yavas
      Ist das ein Anzweifeln?
      Dass die Zoehre der Cengiz sein soll, ist mir etwas suspekt.
      Eine Verbindung wird es vermutlich geben. Und es wird wohl der Cengiz oder ein wohlwollender Anwalt die Fäden in der Hand halten.
      Wie siehst du das?
      Wer ist denn das Voegelchen?

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    • Ich empfinde, dass der Thread in den letzten Wochen viel zur Aufklärung und neuen sowie interessanten Erkenntnissen beigetragen hat. Ich habe viele neue Impulse bekommen und die Moderation hat im Eingangspost das Wesentliche erwähnt und sehr treffend zusammengefasst. Auch wenn ich folgende Aussage „Sofern der Kläger in der Verhandlung glaubhaft belegen kann, daß es sich (je nach vorliegendem Szenario) beim fraglichen Höchst- oder Zweitbieter tatsächlich um einen Zweitaccount des Verkäufers oder ein Familienmitglied oder einen guten Freund handelt, wird er die Klage regelmäßig und problemlos gewinnen.„ nicht teile und vehement anzweifle, hängt das ausschließlich mit meinen persönlichen Erkenntnissen, resultierend aus erlangten Informationen zusammen, die weit über die hier zusammengetragenen Kausalitäten hinaus gehen. Alles Weitere wird sich dann zur gegebenen Zeit zeigen und richterlich entschieden.
    • Bei ebay wurde daszfraktal gesperrt. = Tatsache
      Da das nicht ohne Grund erfolgt, heißt, es muss etwas vorgefallen sein, was daszfraktal zum Verhängnis geworden ist.
      Mit 12 Gebotsrücknahmen und dem anderweitigen Vorgehen gegen ebay-Mitglieder hat daszfraktal schonmal sehr schlechte Karten.
      Ich ahne den Grund der Sperrung. Nur schwarz auf weiß ist besser.

      @theo45 ,
      Wenn der Kläger eine reine Weste hat, dann trifft das zu, was du zitiert hast.
      Du kannst von Glück reden, dass das hierbei nicht der Fall ist.

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    • Stellen wir uns mal die Frage, wie konkret Rechtsmißbrauch eigentlich vor Gericht dargelegt werden könnte.

      Es gibt ja dazu das legendäre BGH-Urteil, das in der Presse als "BGH schiebt Abbruchjägern Riegel vor" firmierte. Naja, das stimmt natürlich nicht, der BGH hat den Fall gar nicht in der Sache entschieden, weil der Kläger nicht klagebefugt war.

      BGH VIII ZR 182/15:

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…2&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

      Umso erstaunlicher ist es, daß der BGH einen Kommentar in sein Urteil hat einfließen lassen, das er die landgerichtlichen Feststellungen (Vorinstanz) zum Rechtsmißbrauch für rechtsfehlerfrei hält:


      Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es auf die Ausführungen
      des Berufungsgerichts zum aufgrund einer Häufung aussagekräftiger Indizien
      ohne erkennbaren Rechtsfehler bejahten Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) nicht
      an

      Das ist schon kraß deutlich und bedeutet übersetzt "so einen Fall wollen wir hier niemals sehen, und wenn er doch kommt, holen wir die Keule raus und ziehen dem Kläger eins über". Immer vor dem Hintergrund, daß eine Prüfung von gar nicht mehr zu prüfenden Sachen nicht stattfindet, geschweige denn in eine Urteilsbegründung einfließt.

      Also muß man sich die Vorinstanz ansehen, und schon hat man eine Schablone dafür, was der BGH für Rechtsmißbrauch halten wird. Ich rate jedem, der das argumentieren möchte, sich das Urteil zu besorgen und die dort festgestellten Sachverhalte samt Argumente auf den eigenen Fall zu übertragen. Ich habe das hier nicht vorliegen (bzw. nicht gesucht) und beschränke mich auf das, was der BGH zitiert:



      Der Zeuge H., der sich in der Vergangenheit noch nicht hinter der von
      seinem Vater verwalteten Klägerin "versteckt" habe, habe nach den Feststel-
      lungen des Landgerichts Passau in seinem Urteil vom 6. Oktober 2014 (4 O
      933/13; nicht veröffentlicht) im Sommer 2011 bei eBay Gebote in Höhe von
      215.000 € abgegeben und vier Gerichtsverfahren eingeleitet, in denen er Pro-
      zesskostenhilfe beantragt habe. Zwar sei das Urteil des Landgerichts Passau in
      zweiter Instanz abgeändert worden (OLG München, Urteil vom 9. April 2015
      - 8 U 3969/14; nicht veröffentlicht); hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen ha-
      be das Oberlandesgericht jedoch auf das erstinstanzliche Urteil Bezug genom-
      men.

      (darin die beiden Aktenzeichen)


      Indiz 1: 215.000 Euro Gebotshöhe
      Indiz 2: 4 Gerichtsverfahren
      Indiz 3: Prozeßkostenhilfe
      Indiz 4: Sockenpuppe


      Zwar begründe die einem "Abbruchjäger" eigene Absicht allein noch kei-
      nen Rechtsmissbrauch. Im gegebenen Fall komme jedoch hinzu, dass die Klä-
      gerin die Möglichkeit gehabt hätte, ihr Gebot zu wiederholen, nachdem der Be-
      klagte das Motorrad zum zweiten Mal zum Verkauf bei eBay eingestellt habe.

      Indiz 5: Möglichkeit, den hergeklagten Kaufvertrag anderweitig zu schließen, wurde nicht genutzt


      Der Annahme eines Rechtsmissbrauchs stehe nicht entgegen, dass die
      Klägerin zunächst Herausgabe des Motorrades und erst anschließend Scha-
      densersatz verlangt habe. Vielmehr habe sie - in der Annahme, der Beklagte
      werde das Motorrad zwischenzeitlich anderweitig veräußern - bis zur gerichtli-
      chen Inanspruchnahme mehr als ein halbes Jahr gewartet.

      Indiz 6: Erkennbares Abzielen auf Geld statt Ware


      Das ist schon eine ganz schöne Hausnummer, die man erstmal erreichen will!


      Nun müssen es ja keine identischen Indizien sein, aber man hat eine schöne Orientierungshilfe.

      Indiz 1: xxx Gebotshöhe - Das dürfte sich durch entsprechende Informationen von eBay leicht belegen lassen.

      Indiz 2: yyy Gerichtsverfahren - Da haben wir deutlich mehr als 4. Je mehr sich belegen lassen, desto besser. Beweis: Aktenzeichen.

      Indiz 3: fällt aus, stattdessen könnte man die Historie reinnehmen (seit 2011) und die standardisierten Serienbriefe der Hamburger Mittäter.

      Indiz 4: Cengiz Yavas = Zoehre Aktas = Adem Sultan.

      DER zentrale Punkt, sowohl wegen der Sockenpuppeneigenschaft an sich, als auch wegen des zu beweisenden Umfangs Indiz 1 / 2. Es wird nicht reichen "steht bei Auktionshilfe" zu sagen. Den Hinweisen auf die Verwandschaft sollte auf jeden Fall nachgegangen werden, eine etwaige Aussage von Cengiz dazu, die bezeugt oder vorgespielt werden kann, ist natürlich ein ziemlicher Hammer.

      Aber denkt daran: Die Justiz ist blöd - im Sinne von blind. Auch wenn jeder im Saal weiß, wer der Täter ist, heißt das noch lange nicht, daß es der Richter wissen darf. Natürlich kann Cengiz für seine Schwester ein Auto abholen! Deshalb auch hier: unbedingt bei eBay anfragen per RA, direkt in der Rechtsabteilung. Alle drei Personen sind gesperrt worden, es gilt die Aussage zu erhalten, daß eBay das getan hat, weil sich aus den ihnen vorliegenden Informationen der Verdacht ergab, daß hinter den Accounts jeweils dieselbe Person steht.

      An das wiederkehrende Bankkonto sei erinnert als weiteren ganz zentralen Punkt. Wieder gilt: "hab ich irgendwo gelesen" = Richter wischt es vom Tisch. Eine Nachricht von Cengiz, in der er es benennt, ist schon wenigstens notwendig.

      Ganz wichtig ist auch der Sperrgrund von eBay. Wenn die "Mißbrauch der Plattform" sagen, hat das auch schon Gewicht. Und es muß klar darauf abgezielt werden, daß eine bei eBay geperrte Person keine Kaufverträge schließen kann mangels Mitgliedschaft und Cengiz sich hier seinen Opfern über seine eingesetzten Strohpersonen schon treuwidrig als Vertragspartner aufdrängelt.

      Indiz 5 und 6: Gibt's hier ebenfalls nicht so wirklich. Cengiz ist sehr an der Ware interessiert und läßt keine Zeit unnötig verstreichen. Seine Verkäufe müssen unbedingt einfließen, damit klar wird, daß er am Ende doch die Kohle möchte! Dabei muß auch klar argumentiert werden, daß er das ohne Gewerbe / gewerblichen eBay-Account / Verbraucherrechte / Umsatzsteuer verkauft. Wenn er das ganze nämlich als Händler macht - Ankauf zum Verkauf - ist das ein legitimes Geschäftsmodell.

      Ganz zentraler Ersatzpunkt wird die Darlegung sein, daß Cengiz bereits beim Bieten wußte, daß er entweder gepusht wird oder ein Abbruch erfolgen wird, also niemals vorhatte, Auktionen regulär zu gewinnen. Ich verweise auf die längliche Diskussion oben. Je mehr konkrete Beispiele mit Gebotslisten / BW-Profilen, die belegen, daß vorher erkennbar war, daß die gegenständliche Auktion sehr wahrscheinlich manipuliert werden wird, desto besser.

      Ich erinnere erneut an die Gebotsrücknahmen der Accounts, die ich ebenfalls bei eBay anfragen
      würde. Wenn man tatsächlich sichtbare Beispiele dafür bringen kann, daß
      in mehreren Fällen zurückgezogen wurde, als die Gefahr eines echten
      Kaufvertrags im Raum stand, dürfte das der Genickbrecher sein.
    • Jetzt gibt es natürlich das Problem, daß das o.g. für Abbruchspekulanten gilt. Nicht für Pusherjäger.

      Es fiel ja am selben Tag noch ein anderes Urteil, das ebenfalls schon genannt und (fast) ausführlich diskutiert wurde:

      BGH VIII ZR 100/15

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…Blank=1&file=dokument.pdf



      b) Soweit die Revisionserwiderung darauf hinweist, dass der Kläger nach
      den Feststellungen des Berufungsgerichts ansonsten schon als "Abbruchjäger"
      aufgefallen sei, zeigt sie bereits nicht auf, welche Schlussfolgerungen das Beru-
      fungsgericht daraus für den anders gelagerten Streitfall hätte ziehen sollen oder
      gar müssen. Denn greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger sich auch
      vorliegend bei der Gebotsabgabe rechtsmissbräuchlich verhalten haben könnte,
      sind weder festgestellt noch sonst ersichtlich. Insbesondere hat der Kläger
      ausweislich der Gebotsübersicht ein in jeder Hinsicht normales Bieterverhalten
      gezeigt, als er sich nicht - etwa in aussichtsreicher Erwartung eines alsbaldigen
      Auktionsabbruchs - auf ein einziges niedriges Gebot beschränkt, sondern ins-
      gesamt fünfzehn Maximalgebote abgegeben hat, die am Ende sogar über dem
      vom Berufungsgericht geschätzten Marktwert gelegen haben.
      Überdies ist das
      Berufungsgericht unangegriffen davon ausgegangen, dass der Kläger die Ma-
      nipulationen des Beklagten erst nach Abschluss der Auktion entdeckt hat.

      (Hervorhebungen)

      Es ging übrigens um ein Auto. In Anbetracht von Cengiz' Aktivitäten, sowohl was deren Dauer als auch die Ernsthaftigkeit anbelangt, mit der er das durch die Instanzen treibt, halte ich es für durchaus möglich, daß das tatsächlich einer seiner Fälle war!

      Auf jeden Fall ist das o.g. eine deutliche Warnung an jeden Pusher und genau das, was ich bereits eingangs sagte: Es werden reale Preise geboten und es wird so gut wie nie ein Problem dabei geben, das strittige Endgebot auf den tatsächlichen Marktwert abzubilden.

      Es ist absolut essentiell, darzulegen, daß Cengiz sich absichtlich pushen läßt. Vor allem ist dabei auch wichtig, daß er aus einem ganz bestimmten Grund viele Gebote abgibt und sich möglichst schnell möglichst hoch pushen lassen will: damit kein Dritter dazwischen kommt, denn das wäre ja sein Albtraum, daß jemand echtes einen Erhöhungsschritt unter ihm bietet und er dann einen realen Kaufvertrag - möglicherweise sogar über Marktwert - an der Backe hat.

      Ich öffne wieder mein Fenster und lehne mich raus: Ohne den Richter davon zu überzeugen kann kein Pusher gegen Cengiz gewinnen.
    • pandarul schrieb:

      Indiz 4: Cengiz Yavas = Zoehre Aktas = Adem Sultan.

      Ganz zentraler Ersatzpunkt wird die Darlegung sein, daß Cengiz bereits beim Bieten wußte, daß er entweder gepusht wird oder ein Abbruch erfolgen wird, also niemals vorhatte, Auktionen regulär zu gewinnen. Ich verweise auf die längliche Diskussion oben. Je mehr konkrete Beispiele mit Gebotslisten / BW-Profilen, die belegen, daß vorher erkennbar war, daß die gegenständliche Auktion sehr wahrscheinlich manipuliert werden wird, desto besser.

      Ich erinnere erneut an die Gebotsrücknahmen der Accounts, die ich ebenfalls bei eBay anfragen
      würde. Wenn man tatsächlich sichtbare Beispiele dafür bringen kann, daß
      in mehreren Fällen zurückgezogen wurde, als die Gefahr eines echten
      Kaufvertrags im Raum stand, dürfte das der Genickbrecher sein.
      Die Zoehre soll angeblich die Schwester sein? Der Adem ist noch nie in Erscheinung getreten. Ob die Beiden in natura existieren, ist nicht bekannt.


      Man unterscheide zwischen pushen und shill bid. Hier ist es shill bidding, wobei daszfraktal pusht, also den Preis gezielt hochtreibt.
      Ich hatte mehrfach vermutet, das daszfraktal der pusher von mehreren VKs war, weil er sich so verhielt.


      Der Genickbrecher für meine Begriffe ist der Einsatz einer Sockenpuppe bei ebay mit Null Bewertungen, ein sog. Nuller.
      In zwei Fällen ist das nachweislich so gemacht worden.
      daszfraktal war Höchstbieter - ungewollt- leider. Er konnte aber nicht zurückziehen, weil er ja abzocken will. Daraufhin hat er den fake-account zum Einsatz gebracht mit Wohnanschrift auf einem Friedhof.

      Beispiel: daszfraktal gibt meist Beträge wie 792.- , 892.- , 992.- ein, weil er damit rechnet, dass die runde Summe kommt. In beiden Fällen kam die nicht, sondern z.B. nur 980.- . Er lag mit 992.- vorn und hätte kaufen müssen.
      Rückzug ging nicht. Also musste der fake-account ran.

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    • pandarul schrieb:

      Jetzt gibt es natürlich das Problem, daß das o.g. für Abbruchspekulanten gilt. Nicht für Pusherjäger.

      Es ist absolut essentiell, darzulegen, daß Cengiz sich absichtlich pushen läßt.


      Vor allem ist dabei auch wichtig, daß er aus einem ganz bestimmten Grund viele Gebote abgibt und sich möglichst schnell möglichst hoch pushen lassen will: damit kein Dritter dazwischen kommt, denn das wäre ja sein Albtraum, daß jemand echtes einen Erhöhungsschritt unter ihm bietet und er dann einen realen Kaufvertrag - möglicherweise sogar über Marktwert - an der Backe hat.

      Ich öffne wieder mein Fenster und lehne mich raus: Ohne den Richter davon zu überzeugen kann kein Pusher gegen Cengiz gewinnen.
      Nochmal: Cengiz lässt nicht pushen, sondern er selbst pusht, was das Zeug hält.
      Das, was die VKs machen, ist, ein Schutzgebot abgeben, unter dem sie nicht verkaufen wollen.

      Wer hat denn daszfraktal gezwungen, so hoch zu bieten?
      Seine Gewinnsucht, sein fieser Charakter, sein unterirdisches Wesen.

      Schützin hat das bereits mehr als eindeutig dargelegt. Und zwar so dargelegt, dass es jeder verstehen muss.

      Oben habe ich genau die 2 echten, nachweisbaren Auktionen genannt, bei denen daszfraktel sich verrechnet hatte und Höchstbieter war, bis die Sockenpuppe, der Nuller, zum Einsatz kam.

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    • Hallo liebe Gemeinschaft,

      leider habe ich auch von der Dame aus Frankfurt Post erhalten, natürlich über die Hamburger Anwaltskanzlei.
      Da ich aus blöder Unwissenheit eine Auktion vor Monaten beendet habe, fordert die Dame jetzt den Artikel ( hochwertiger Artikel).
      Ich versuche jetzt alles erdenkliche Material zu sammeln, damit ich die eventuelle Klage gewinnen könnte.
      Wie ich hier gelesen habe, gibt es wohl einige Unterlagen über daszfraktal welche für mich vor Gericht hilfreich wären.
      Einen Anwalt habe ich schon beauftragt. Einzelheiten möchte ich nicht nennen, da ich davon ausgehe, das die "Gegenseite" hier
      mitliest.
      Ich wäre über jedes Dokument dankbar.

      Grüße Oskar
    • Denke, du wirst dich gegenüber anderen Opfern durch Übersendung der Klageschrift identifizieren müssen um weitere Auskünfte zu erhalten. Bei so vielen Push-, Biet- und Kaufaccounts, wird es sonst schwer dir Infos zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig zu wissen, dass du nicht "zu den bösen" gehörst.

      Das ist keinesfalls was gegen dich, also bitte nicht falsch verstehen. Du erwartest eine gewisse Sicherheit, diese kann auch von dir erwartet werden.
    • Das ist selbstverständlich :) Eigentlich geht es doch in erster Linie darum zu beweisen, das die Dame niemals wirkliches Interesse
      an den Artikel hatte, sondern nur auf die Schadensersatzforderung :thumbdown:
      Warum wartet Sie sonst mit der Forderung bis zu einem halben Jahr?

      Grüße Oskar
    • Vielleicht kommt die freundliche Dame mit dem Klagen nicht nach und der freundliche RA hat auch noch andere Mandanten..........

      Wende dich an Theo45 über Konversation, der kann zum einen weitere Fakten brauchen und zum anderen wird er dir wahrscheinlich, nach Identifikation, auch Unterlagen zur Verfügung stellen. Sein Fall liegt zwar etwas anders, aber dennoch können dir die Unterlagen vielleicht helfen. Andere Geschädigte vielleicht auch.

      Ansonsten steht hier alles im Thread und dein Anwalt wäre gut beraten, diesen zu lesen und auch die Querverweise zu den anderen Threads.
    • Hallo,

      kann uns Jemand den Zusammenhang ( Ebay Auktionen ) dieser Beiden Personen mir schriftlich nachweisen, das wäre eine sehr große Hilfe !!

      Cengiz Yavas
      Johannisstraße 14
      66111 Saarbrücken

      und

      Zoehre Aktas
      Seckbacher Landstraße 12
      60389 Frankfurt am Main




      Grüße Oskar