daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

    • daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding

      Seit mindestens dem Jahre 2011 treibt ein besonders unangenehmer Zeitgenosse sein Unwesen auf der eBay-Plattform. Sein Name:

      Cengiz Yavas
      Johannisstraße 14
      66111 Saarbrücken

      Viele Betroffene, die Opfer seiner Machenschaften wurden, werden dennoch seinen Namen noch nie gehört haben, denn seit eBay ihn selbst mit den Accounts cenyagizvas und psyterx im Jahre 2015 gesperrt hat, setzt er seine zweifelhaften Geschäftspraktiken mit Hilfe von Strohleuten fort, die ihm entweder ihre bestehenden eBay-Accounts zur Nutzung überlassen oder ihm gestatten, mit ihren Daten eBay-Accounts zu eröffnen und zum Handel auf der eBay-Plattform zu nutzen. Der Name seiner aktuellen "Strohfrau" lautet

      Zoehre Aktas
      Seckbacher Landstraße 12
      60389 Frankfurt am Main

      Auf diesen Datensatz ist jedenfalls der eBay-Account daszfraktal angemeldet, den eBay am 18.09.2018 gesperrt hat. Und eben diese Zoehre Aktas tritt (zumindest auf dem Papier) aktuell auch regelmäßig offiziell als Klägerin in Erscheinung, die mit Hilfe eines Herrn Oliver Ridder, seines Zeichens Anwalt in der Kanzlei

      Glauber & Partner
      Rathausstr. 13
      20095 Hamburg

      völlig überraschte eBay-Verkäufer entweder auf Herausgabe ihrer Ware zu absurd niedrigen Preisen verklagen will oder ersatzweise zur Zahlung von "Schadensersatz" in zum Teil immenser Höhe.


      Update 13.02.2019:
      Wie von mehreren Betroffenen übereinstimmend berichtet handelt es sich bei Zoehre Aktas wohl um die Schwester von Cengiz Yavas.


      Wie genau sehen denn nun die dubiosen Aktivitäten des Herrn Yavas aus?
      Da gibt es 2 verschiedene "Geschäftsmodelle", denen er nachgeht:

      1.) Zum einen betätigt er sich seit vielen Jahren bei eBay als ==> "Abbruchspekulant" / "Abbruchjäger".
      Dazu kommen wir noch ausführlicher in Beitrag #2. Da er mit diesem Geschäftszweig allerdings in jüngerer Vergangenheit mehrere seiner Klagen vor Gericht verloren hat und es mittlerweile auch etliche Grundsatz-Urteile gibt, die die Rechtsmissbräuchlichkeit solcher Klagen eindeutig festgestellt haben, hat er sich in letzter Zeit auf eine andere Abzock-Methode verlegt:

      2.) Er ist jetzt als Jäger von "Pushern" und "Mindestpreissicherern" unterwegs, seitdem es diesbezüglich ein => wegweisendes Gerichtsurteil gab.
      Bevorzugt in den Kategorien Gebrauchte Fahrzeuge und Luxusuhren (aber auch bei anderen hochwertigen Artikeln mit guten Wiederverkaufs-Chancen) sucht Cengiz Yavas sich neu eingestellte Angebote heraus, bei denen er als erfahrener Profi anhand der Bewertungsprofile und der Bieterlisten bereits beendeter Angebote eindeutig erkennt, daß der Verkäufer regelmäßig mit einem Zweitaccount auf seine eigenen Angebote bietet, entweder um das Gebot des Höchstbieters gezielt hochzutreiben ("Pushen") oder um den Preis zu sichern, unter dem er den Artikel nicht verkaufen will ("Mindestpreissicherung").
      Hat er einen neu eingestellten hochwertigen Artikel mit niedrigem Startpreis gefunden, bei dem er seitens des Verkäufers derartige Aktivitäten unzweifelhaft erkennen kann, gibt er frühzeitig ein Gebot in moderater Höhe ab und wartet, bis der Verkäufer ihn mit dem bereits im Vorfeld identifizierten Zweitaccount überbietet. Sobald das geschehen ist, hat er sein Opfer an der Angel. Cengiz Yavas gibt nun seinerseits zügig weitere Gebote ab, um den Preis der Auktion möglichst schnell gezielt hochzutreiben und so weitere, seriöse Interessenten davon abzuhalten, sich an der Auktion noch zu beteiligen. Der Abstand zum regulären Drittbieter ist dadurch bei Auktionsende in der Regel sehr groß.

      Nach Auktionsende gibt es bei den von Cengiz Yavas heimgesuchten Angeboten 2 verschiedene mögliche Szenarien:
      A.) - Sein Account ist Auktionsgewinner, einen Schritt über dem Push-Account des Verkäufers.
      In diesem Fall bekommt der Verkäufer zeitnah eine Nachricht seines Höchstbieters, daß er (angeblich) erst nachträglich das Gebot des Zweitbieters als Eigengebot, somit als nichtig / unwirksam erkannt habe und daher die Herausgabe des gewonnenen Artikels zum extrem niedrigen Preis von 1 Gebotsschritt über dem des Drittbieters fordert. Kurze Zeit später kommt möglicherweise auch noch ein entsprechendes Schreiben per Post von der oben genannten Anwaltskanzlei. Der Verkäufer wird dies in der Regel für einen schlechten Scherz halten, den Käufer mehrfach zur Zahlung des offiziellen Endpreises auffordern, dann einen nichtbezahlten Artikel melden und dann wahrscheinlich den Artikel erneut bei eBay einstellen. Einige Wochen später flattert ihm dann eine offizielle Klageschrift vom Amtsgericht ins Haus und erst nun dämmert dem Verkäufer allmählich der Ernst der Lage.
      B.) - Bei der zweiten Variante ist der jeweils aktuell von Cengiz Yavas genutzte eBay-Account am Ende Zweitbieter der Auktion, Höchstbieter ist der Mindestpreissicherer des Verkäufers.
      Dies ist genau die Situation, die in dem oben verlinkten Urteil auch vorlag. Hier erhält der Verkäufer zunächst vom Zweitbieter die Nachricht, daß das Gebot des angeblichen "Höchstbieters" nichtig sei, da es sich um ein Eigengebot handelte, und daß der Zweitbieter daher die Herausgabe der Ware zum Preis von 1 Schritt über dem Gebot des Drittbieters fordert.
      Da in diesem Fall der Cengiz Yavas nicht automatisch von eBay die Daten des Verkäufers erhält, bedient er sich, sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt, häufig des Mittels eines weiteren, tatsächlichen Kaufes bei diesem Verkäufer. Sofern der keine anderen aktiven Angebote laufen hat, ist er hingegen darauf angewiesen, daß sein Anwalt die Daten des Verkäufers von eBay anfordert unter Verweis auf einen anstehenden Rechtsstreit. Da dies zumeist einige Zeit in Anspruch nimmt, können durchaus einige Wochen vergehen, bis der Verkäufer die Post vom Anwalt erhält. Bis dahin hat der die Ware zumeist längst an einen echten Käufer verkauft und geliefert. Die Forderung wird dann regelmäßig Herausgabe oder alternativ auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem vom Mindestpreissicherer abgegebenen Höchstgebot und 1 Schritt über dem Drittgebot lauten.


      Die beklagten Verkäufer sollten sich keinerlei Illusionen hingeben:
      Sofern der Kläger in der Verhandlung glaubhaft belegen kann, daß es sich (je nach vorliegendem Szenario) beim fraglichen Höchst- oder Zweitbieter tatsächlich um einen Zweitaccount des Verkäufers oder ein Familienmitglied oder einen guten Freund handelt, wird er die Klage regelmäßig und problemlos gewinnen.
      eBay wird dem Anwalt des Klägers auf Anfrage sämtliche Gebotslisten des beklagten Verkäufers in Klarform, also nicht anonymisiert, zur Verfügung stellen.
      Darüber hinaus selbstverständlich auch die vollständigen Anmeldedaten des in Frage stehenden Bieters sowie wahrscheinlich auch alle jemals von ihm genutzten Lieferanschriften.

      Cengiz Yavas ist ein Profi, der macht das seit Jahren gewerblich und weiß ganz genau, welche Unterlagen und Angaben er bzw sein Strohmann / Strohfrau benötigt, um dem Richter zweifelsfrei zu belegen, daß es sich tatsächlich um einen Pusher oder Mindestpreissicherer des Verkäufers handelt.
      Sofern also der in Frage stehende Bieter / Käufer tatsächlich denselben Nachnamen trägt wie der Verkäufer, an derselben Adresse angemeldet ist, dieselbe Adresse als Lieferanschrift jemals benutzt hat oder sich auch nur irgendwann mal auf demselben Computer eingeloggt hat wie der Verkäufer, dann wird das vor Gericht unweigerlich offengelegt werden.
      Ebenso wie die Tatsache, daß derselbe Bieter / Käufer schon seit langem auf fast jeden Artikel bietet, den dieser Verkäufer anbietet und die von ihm als Höchstbieter ersteigerten Artikel regelmäßig kurz danach vom Verkäufer erneut bei eBay angeboten und erneut vom selben Bieter beboten werden.
      Der betroffene Verkäufer sollte sich in dem Fall gut überlegen, ob er sich tatsächlich auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen will und evtl lieber eine außergerichtliche Einigung anstreben...

      Redaktion:
      Mehrere Threads zum selben Thema zusammengelegt
    • Wie in Beitrag #1 schon erwähnt, sind Pusher + Mindestpreissicherer, deren Handelsgebaren bei eBay ja ebenfalls nicht astrein ist, nicht die einzigen "Opfer" der dubiosen Methoden des Herrn Cengiz Yavas und seiner diversen "Strohleute", die für ihn als Bieter, Käufer und Kläger fungieren.
      Jahrelang sicherte ihnen eine wahre Klage-Flut gegen sogenannte "Auktionsabbrecher" ein lukratives Einkommen. Ein bereits seit 2014 bis heute aktiver Strohmann für diesen Geschäftszweig war / ist

      Adem Sultan
      Provinzialstraße 199
      66786 Waldgassen
      Der ebenfalls inzwischen gesperrte eBay-Account dazu war:
      adem74

      Als sogenannter "Abbruchjäger" hat der Account adem74 auf der eBay-Plattform über Jahre hinweg regelmäßig jeden Monat massenhaft sehr niedrige Gebote auf neu eingestellte hochwertige Artikel abgegeben in der Hoffnung, daß der Verkäufer aus irgendeinem Grund die Auktion vorzeitig beendet und alle schon vorhandenen Gebote streicht.
      Sobald das der Fall war, meldete adem74 über eBay Ansprüche auf den beendeten Artikel an, da er zum Zeitpunkt des Abbruches Höchstbieter war. Üblicherweise haben die betroffenen Verkäufer diese Nachricht für substanzlos gehalten und ignoriert, bis irgendwann (oft erst bis zu 2 Jahre später!!) dann plötzlich die Klage auf Herausgabe / Schadensersatz kam.
      Es gibt hier bei Auktionshilfe mehrere Beklagte, die im weiteren Verlauf berichteten, daß anstatt des angeblichen Klägers Adem Sultan regelmäßig dessen mutmaßlicher Schwager Cengiz Yavaz zu den Verhandlungen erschien und den eigentlichen Kläger vertrat, ohne daß klar wurde, was der eigentlich offiziell mit der Sache zu tun hatte...

      Nachdem ab ca 2016 deutsche Gerichte immer häufiger dazu übergingen, entsprechende Klagen von Abbruchjägern als rechtsmissbräuchlich abzuweisen, verlegte sich adem74 dann zunehmend auf die Jagd nach Pushern und Mindestpreissicherern wie in #1 beschrieben. Spätestens nach dessen Sperre ging es dann mit daszfraktal in gleicher Manier weiter.
      Ein weitere eBay-Account, der ebenfalls von Cengiz Yavas zur Jagd auf Auktionsabbrecher und Mindestpreisicherer genutzt wurde, war

      sunnytime16
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ms=200&userid=sunnytime16

      Umfangreiche Erfahrungen mit der Vertretung (und mindestens 2 gewonnene Verfahren) von entsprechenden Beklagten des Herrn Yavaz scheint dieser Anwalt zu haben: ==> Kanzlei Martin Luft / Berlin

      Weitere Threads, in denen sich Betroffene zu Wort gemeldet haben:

      auktionshilfe.info/thread/11749
      auktionshilfe.info/thread/13693
      auktionshilfe.info/thread/15343
      community.ebay.de/t5/eBay-Sich…he-bei-eBay/qaq-p/1887119
      community.ebay.de/t5/Archiv-Bi…glied-psyterx/m-p/1993427
      community.ebay.de/t5/Archiv-Si…bzockermasche/td-p/222008
    • Verfahren wegen Vorwurf Shill Bidding

      Hallo zusammen,
      ich habe im April diesen Jahres eine Uhr versteigert. Startpreis 1 Euro.
      Die Auktion endete mit Ablauf von 7 Tagen und wurde an den Käufer übergeben.
      Ich habe zusätzlich einen Kaufvertrag aufgesetzt, der mir noch vorliegt.
      Ende Mai habe ich von dem Mitglied daszfraktal über seinen Anwalt mit Sitz in
      Hamburg einen Brief erhalten. Das Ebay Mitglied fordert über seinen Anwalt nun
      Schadensersatz wegen Shill Bidding.
      Auf das Schreiben habe ich reagiert und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, da
      der Kläger nicht Höchstbieter war. Im August erhielt ich Post vom Amtsgericht.
      Dort wurde mir mitgeteilt, dass obiges Mitglied einen Zivilprozess wegen
      Schadensersatz anstrebt. Es wurden mir Beweise vom Anwalt mitgeliefert, darunter auch
      die Auktion. Allerdings ist der Anwaltskanzlei ein Fehler unterlaufen und hat mir
      diverse Unterlagen von einem anderen Beklagten übermittelt, welcher seine
      Auktionen vorzeitig beendete. Unterlagen bzw. Beweise zu meinem Fall wurden hingegen
      nicht mitgesendet. Da mir Adresse und alle Details vom anderen Mitglied Vorlagen,
      habe ich diesen telefonisch kontaktiert und informiert. Dieser war nicht sehr gesprächig, wusste
      jedoch worum es ging und teilte mit, dass er dies seinem Anwalt mitgibt.
      Dem Amtsgericht habe ich meinen Widerspruch mitgeteilt und meine Vermutung geäußert,
      dass es sich um einen Abbruchjäger handelt. Ich habe mir demnach das Bietverhalten angeschaut und
      festgestellt, dass diese Person sehr aktiv ist. Ich konnte über 30 Artikel auf welche der Kläger Gebote abgab, nachvollziehen, welche insgesamt 200.000 Euro überschreiten. In den letzten 30 Tagen hat der Kläger auf über 170 Auktionen geboten.
      Im Bewertungsprofil des Klägers ist eine Bewertung vorhanden, aus der hervorgeht, dass ein weiterer Rechtsstreit initiiert wurde.
      Dieses Mitglied habe ich kontaktiert. Er teilte mir mit, dass er ebenfalls vom Hamburger Anwalt wegen Schadensersatz angeschrieben wurde.
      Er erwähnte, dass ich bereits der vierte Ebayer sei, der ihn auf die Bewertung hin anschrieb.
      In der Zwischenzeit habe ich vom Amtsgericht einen Termin zur Verhandlung im November erhalten.
      Ich möchte die verbleibende Zeit nutzen, um Beweise und weitere Beklagte zu identifizieren. Aktuell konnte ich wie oben beschrieben die Auktionen identifizieren und die Gebotsübersicht liefert ebenfalls Hinweise. Mit zwei Beklagten stehe ich bereits in Kontakt.
      Ich hoffe, dass sich hier ggf. weitere Ebayer äußern, welche sich in einer ähnlichen Situation mit dem User daszfraktal befinden.
      Hinter dem Mitglied verbirgt sich eine Dame aus Frankfurt . Über eine Kontaktaufnahme würde ich mich sehr freuen.
      Danke.

      Threadtitel von der Redaktion entsprechend angepasst.
    • Danke für den Upload der Gebotsübersicht.
      Ich habe weitere User über das Meldeformular zur Verfügung gestellt.
      Die User habe ich bereits hier im Forum gesucht und zu einem einen nicht
      nachvollziehbaren Eintrag gefunden.
      Die Gebotsübersicht mit älterem Datum habe ich dem Amtsgericht zur Verfügung gestellt.
      Des Weiteren habe ich mir Artikelnummer und Gebotshöhe von 32 Artikeln notiert, welche insgesamt im 6stelligen Bereich liegen.
    • Es schaut nach einem Rechtsmissbrauch aus, vermutlich wirst du gute Chancen haben, dass die Klage zu deinen Gunsten entschieden wird.

      Schau Mal hier rein, wenn noch nicht getan: tagesspiegel.de/wirtschaft/ver…er-bei-ebay/14451018.html
      Ab Zeile "[...] Im zweiten Fall hatte ein sogenannter Abbruchjäger, der sich zahlreicher Nutzerkonten bediente, [...]"

      In diesen Fällen haben die Richter auch zu Gunsten der "guten" Seite entschieden und dem Kläger den Rücken gekehrt, weil die erkannt haben, dass es dem Kläger nur um den Schadenersatz ging. Und vermutlich hat dein Kläger auch mehrere Klagen am Laufen..., das deutet auf einen Rechtsmissbrauch hin - er möchte nur die Kohle von Schadenersatzansprüchen :~

      Außerdem war er laut deinen Informationen auch gar nicht der Höchstbieter, was gar keinen Sinn macht, weshalb er klagt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Joghurteis ()

    • Joghurteis schrieb:

      atropa_belladonna! schrieb:

      @Joghurt
      Nicht Abbruch sondern Shill Bidding – lese einmal darüber
      Im Artikel wird beides erwähnt.
      Klar wird in dem Artikel beides erwähnt, nur bezieht sich der zweite Teil des Textes auf Shill Bidding und dieses Urteil des BGH:

      jurion.de/urteile/bgh/2016-08-24/viii-zr-100_15/

      und der BGH hat hier zugunsten des Klägers und gegen den Verkäufer entschieden.
    • Richtig, aber das Verfahren dreht sich nunmal um Shill Bidding siehe EP (nicht die Überschrift, die ist falsch).
      Der TE geht davon aus, dass rechtsmissbräuchlich (ähnlich wie bei Abbruchjägern) gehandelt wird. Es gab aber hier keinen Auktionsabbruch, die Auktion ist normal ausgelaufen und somit gibt es auch keinen Abbruchjäger.

      Es wird ja nun beim Amtsgericht so sein, dass der gegnerische Anwalt Belege vorlegen wird/muss, um das Shill Bidding zu beweisen. Hierfür wird er sich, so denke ich, Infos bei eBay geholt haben über verschiedene Accounts, die in der fraglichen Auktion mitgeboten haben und/oder in weiteren (auch zurückliegenden) Auktionen des Verkäufers mitgeboten haben. Wenn es zwischen den mitbietenden Accounts und dem Verkäufer eine klare Verbindung gibt (Namen, Adressen, IP-Nummern, PC Konfiguration usw. usw), dann bekommt der Verkäufer Probleme.
      Dann würde vielleicht das Thema aufkommen, dass die Angebote den Klägers rechtsmissbräuchlich abgeben wurden, eben ähnlich wie VIII ZR 182/15.

      So weit sind wir aber, denke ich nicht, da der Verkäufer ja sicherlich kein Shill Bidding betrieben hat und wenn es nicht betrieben wurde, auch keine Belege dafür vorgelegt werden können.
    • Gmx hat leider etwas länger gebraucht. Die Dokumente sind jetzt raus. Mir wird vom Kläger Shill bidding vorgeworfen. Jedoch wurden mir von dessen Anwalt über das Amtsgericht versehentlich Schreiben mitgesendet, in dem der Kläger wegen vorzeitiger Beendigung ein anderes Mitglied auf Schadensersatz belangt. Der Kläger ist somit auf beide Bereiche spezialisiert.
    • Red.: Vollzitat des direkten Voposttings editiert - es steht da ⬆ zu lesen!


      Du dürfest damit sowieso auf der sicheren Seite sein, unter der Voraussetzung, alles stimmt, wie von dir geschildert. Beim Gerichtstermin würde ich vermutlich so vorgehen: auf unschuldig plädieren (Beweise hast du ja? Kaufvertrag, eBay Verkaufsprotokoll - er ist nicht Höchstbieter - etc.) und anschließend das Gericht darüber in Kenntnis setzen, dass der Herr obendrein Rechtsmissbrauch praktiziert.

      A: Wie eben Kaiolito schrieb:"[...] da der Verkäufer ja sicherlich kein Shill Bidding betrieben hat und wenn es nicht betrieben wurde, auch keine Belege dafür vorgelegt werden können."
      B: Deuten die bereits oben genannten Gegebenheiten darauf hin, dass er Rechtsmissbrauch praktiziert, weil er nur an Schadensersatzforderungen interessiert ist.
    • Hier wird mir zu viel geschwafelt.

      1. Ein Abzielen auf Rechtsmißbrauch wird dich nicht retten, erst recht nicht ohne spezialisierten Fachanwalt. Schlag es dir aus dem Kopf, alle Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, daß du damit mit Anlauf auf die Schnauze fallen wirst. Und wenn die Bieterin 100.000 Auktionen beboten hat, es handelt sich ja wohl um realistische Preise, und die Schadenersatzforderung bemißt sich am eigenen und dem Höchstgebot! Daraus folgt unmittelbar, daß das Zweitgebot ganz nah am tatsächlichen Wert war: denn das Höchstgebot unterscheidet sich nur um einen Erhöhungsschritt. Das ist mit den wenigen Fällen, wo tatsächlich bei einer Abbruchspekulation ein Rechtsmißbrauch gerichtlich im Raum stand, überhaupt nicht zu vergleichen.

      @Redaktion: Den Threadtitel sollte mal jemand editieren, hier wird nicht abbruchspekuliert, allenfalls werden gezielt Pusher gejagt.

      2. Das führt uns zu den Fragen: a) Hast du gepusht oder nicht? b) Hat dein Gegenüber einen Beweis dafür oder nicht? c) Hat er ihn ggf. vorgetragen oder nicht?

      2a) Wenn du nicht gepusht hast, hast du nichts zu befürchten. Lade den echten (!!!) Käufer als Zeugen, tritt Urkunds- oder Zeugenbeweis (ein MA von eBay dürfte Auskunft erteilen können) über seine Accountinhabereigenschaft an und lehn dich zurück. Die Ware kann er ja zum Termin mitbringen und dem Richter vor die Nase halten.

      2b) Wenn du gepusht hast und dein Gegenüber hat einen Beweis, erkenne die Klage an und zahle. Ist am billigsten, du sparst 2/3 der Gerichtsgebühr und die Terminsgebühr für den gegnerischen Anwalt.
      Wenn du nicht gepusht hast und dein Gegenüber hat keinen Beweis sondern behauptet das bloß ins Blaue hinein, erstatte im Termin Strafanzeige zu Protokoll wegen aller in Betracht kommender Delikte und stelle Strafantrag.

      2c) Wenn dein Gegenüber keinen Beweis vorgetragen hat, sondern bloß behauptet, du hättest gepusht, kann es aber auch ein Bluff sein. Das Geschäftsmodell rechnet sich, wenn 10% der Prozesse verloren gehen. Oder auch 30 oder 40, je nachdem, um welche Summen es so geht. Es kann sein, daß einfach darauf spekuliert wird, daß du schon gepusht hättest, und dich nicht vor Gericht zu lügen traust (lies erst weiter, bevor du anfängst zu überlegen!).

      Du mußt aber genausogut damit rechnen, daß eBay Auskunft erteilt hat, die sehen alle möglichen Zusammenhänge zwischen Accounts. Das muß kein eigener Account sein, gleiches Gerät, im selben W-LAN eingeloggt, kopierter Auktionslink mit ner Session-ID, frühere Transaktionen, Mailverkehr usw, die können an mehr Sachen festmachen, ob zwei Accountinhaber sich "kennen", als sich der Laie auch nur vorstellen kann.

      Also, falls du gepusht hast, schlag dir aus dem Kopf, das Gericht zu belügen. Das ist ein Betrugstatbestand. Einem Gefälligkeitszeugen droht ebenfalls eine strafrechtliche Verurteilung, im Falle einer Vereidigung nicht unter einem Jahr Gefängnis! Du mußt damit rechnen, daß die Gegenpartei einen Beweis aus dem Hut zaubert oder ihn noch während des laufenden Prozesses - oder sogar hinterher - besorgt, wenn das ein Eigen- oder Gefälligkeitsgebot war.

      3. Je nachdem, wie du Frage 2a) für dich selbst beantwortet hast, wird dir mein Betrag ggf. überhaupt nicht schmecken. Es ist aber der objektivste, den du bekommen wirst, ziehe in Betracht, daß du überhaupt nichts davon hast, dir von einem Forum gut zureden oder die Meinung bestätigen zu lassen, wenn die Realität anders aussieht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()