Auktion abgebrochen -> keine Reaktion mehr

    • Auktion abgebrochen -> keine Reaktion mehr

      Hallo,

      ich habe auf folgendem Artikel geboten: 292765901703

      Die Auktion wurde abgebrochen und ich war mit einem € höchstbietender.

      Auf die Nachfrage warum abgerochen worden ist, kam folgende Antwort:


      Neue Nachricht von: deade_wcwri(7)
      Hallo! Ich habe versucht bessere/neue Bilder einzustellen aber das hat nicht geklappt und deshalb hab ich’s jetzt einfach abgebrochen und neu eingestellt


      Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich weiter verfahren soll.

      Bekomme ich von ebay die Daten?


      Danke, grüße aus Berlin :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Berliner-ebay ()

    • Berliner-ebay schrieb:

      Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich weiter verfahren soll.

      Beim neuen Artikel mitbieten und freuen, wenn Du ihn bekommst - oder eben auch nicht, wenn Du da dann überboten wirst.

      Denn...


      Ich habe versucht bessere/neue Bilder einzustellen aber das hat nicht geklappt

      ...klaro - das geht nicht, wenn der Artikel beboten ist.

      Was machst Du eigentlich mit sieben Smartyföhns? Sieben Tabletts könnte ich ja noch verstehen - wenn man Oberkellner ist. Da hat man dann für jeden Tag der Woche ein anderes. Aber wer will schon Smarties föhnen? Die haben doch gar keine Haare und wenn sie dann welche haben mag ich sie auch nicht mehr...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Berliner-ebay schrieb:

      Hallo,

      ich habe auf folgendem Artikel geboten: 292765901703

      Die Auktion wurde abgebrochen und ich war mit einem € höchstbietender.

      Auf die Nachfrage warum abgerochen worden ist, kam folgende Antwort:


      Neue Nachricht von: deade_wcwri(7)
      Hallo! Ich habe versucht bessere/neue Bilder einzustellen aber das hat nicht geklappt und deshalb hab ich’s jetzt einfach abgebrochen und neu eingestellt
      Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich weiter verfahren soll.

      Bekomme ich von ebay die Daten?


      Danke, grüße aus Berlin :)

      der Verkäufer hat beendet und kurze Zeit später mit den anderen Bildern zu denselben Bedingungen (Startpreis 1 Euro) wieder eingestellt - von daher dürfte er große Chancen haben, Dir weder den Artikel schicken noch irgendeine Entschädigung zahlen zu müssen

      Du darfst natürlich jederzeit auch bei diesem Angebot bieten - müssten dann halt mal 50 Cent mehr sein, das Startgebot hat ja schon ein anderer evtl. Abbruchjäger abgegeben
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Berliner-ebay schrieb:

      Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich weiter verfahren soll.
      Beim neuen Artikel mitbieten und freuen, wenn Du ihn bekommst - oder eben auch nicht, wenn Du da dann überboten wirst.

      Denn...


      Ich habe versucht bessere/neue Bilder einzustellen aber das hat nicht geklappt
      ...klaro - das geht nicht, wenn der Artikel beboten ist.

      Was machst Du eigentlich mit sieben Smartyföhns? Sieben Tabletts könnte ich ja noch verstehen - wenn man Oberkellner ist. Da hat man dann für jeden Tag der Woche ein anderes. Aber wer will schon Smarties föhnen? Die haben doch gar keine Haare und wenn sie dann welche haben mag ich sie auch nicht mehr...

      Fairhandel schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was machst Du eigentlich mit sieben Smartyföhns? Sieben Tabletts könnte ich ja noch verstehen - wenn man Oberkellner ist. Da hat man dann für jeden Tag der Woche ein anderes. Aber wer will schon Smarties föhnen? Die haben doch gar keine Haare und wenn sie dann welche haben mag ich sie auch nicht mehr...
      nun sind es bereits über 20


      Nennt man einen Versuch ein Schnäppchen zu machen.
    • Berliner-ebay schrieb:

      Neue oder bessere Bilder sind doch kein Grund für einen Abbruch?
      Na ja, ganz genau genommen wurde die Auktion ja nicht abge- sondern nur unterbrochen. Nach kurzer Unterbrechung war derselbe Artikel zum gleichen Preis wieder verfügbar. Es hat sich nur die Artikelnummer und das Bild geändert. Du konntest den Artikel also weiter ersteigern, ohne dass dir durch die Unterbrechung ein Schaden entstanden wäre. :]
    • Nino schrieb:

      Berliner-ebay schrieb:

      Neue oder bessere Bilder sind doch kein Grund für einen Abbruch?
      Na ja, ganz genau genommen wurde die Auktion ja nicht abge- sondern nur unterbrochen. Nach kurzer Unterbrechung war derselbe Artikel zum gleichen Preis wieder verfügbar. Es hat sich nur die Artikelnummer und das Bild geändert. Du konntest den Artikel also weiter ersteigern, ohne dass dir durch die Unterbrechung ein Schaden entstanden wäre. :]
      Die Auktion wurde abgebrochen, mein Angebot wurde gestrichen.

      Wenn neu verfügbar und MEIN Angebot wäre drin gewesen, hätte ich auch gesagt, dass es unterbrochen war.

      Aber hier war es doch eindeutig ein Abbruch, mein Angebot wurde gestrichen.

      Somit wurde ein Kaufvertrag geschlossen, oder nicht?

      Ich habe bei den eBay AGBs nichts gefunden was das legitimieren würde.
    • Service von Captain Obvious:

      Bilder tauschen ist kein Abbruchgrund nach eBay-AGB.

      Dir ist kein Schaden entstanden, du könntest regulär unter den gleichen Bedingungen weiterbieten.

      Du brauchst in diesem Forum nicht danach zu fragen, ob jemand dir Tips dazu gibt, wie man sich wie ein Arsch verhält. So nennt der Volksmund es nämlich, wenn man einen offensichtlichen Fehler anderer zum eigenen Vorteil auszunutzen versucht.

      "Nicht auf neue Auktion bieten" ist ein höchstrichterlich abgesegnetes Indiz für Rechtsmißbrauch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Service von Captain Obvious:

      Bilder tauschen ist kein Abbruchgrund nach eBay-AGB.

      Dir ist kein Schaden entstanden, du könntest regulär unter den gleichen Bedingungen weiterbieten.

      Du brauchst in diesem Forum nicht danach zu fragen, ob jemand dir Tips dazu gibt, wie man sich wie ein Arsch verhält. So nennt der Volksmund es nämlich, wenn man einen offensichtlichen Fehler anderer zum eigenen Vorteil auszunutzen versucht.

      "Nicht auf neue Auktion bieten" ist ein höchstrichterlich abgesegnetes Indiz für Rechtsmißbrauch.
      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.


      Ich bitte dich, wozu sollte ich auf die neue Auktion bieten wenn durch Abbruch in der ersten Auktion ich den Zuschlag bekommen habe?

      Wieso sollte ich ein Arsch sein, wenn ich meine rechte wahrnehmen möchte?

      Wo sind wir hier? Moralapostel.de?

      Die AGBs sind für jeden sichtbar und verständlich, ist doch nicht meine Schuld wenn die Person unberechtigt abbricht.

      Indiz für Rechtsmißbrauch? In welcher Sphere ist es Rechtsmißbrauch wenn ich einen erstanden Artikel nicht doppelt kaufen möchte und deswegen nicht biete, weil es schon mir gehört?

      Doch, es ist ein Schaden erstanden, mein Artikel wird weiterhin zur Versteigerung angeboten, ich weiß ja nicht in welcher Crackhöle du lebst, aber in Deutschland nennt man das Schaden.

      Also wenn du nichts konstruktives oder sinnvolles beizutragen hast, halt doch gerne deinen Mund und spiel woanders troll.

      Danke.
    • pandarul schrieb:

      Naja, wenn du alles besser weißt, leg los.

      Die "Sphäre" nennt sich BGH und ein Indiz ist, wie der Name schon sagt, kein Beweis. Hint, hint: sonst hieße er "Beweis" und nicht "Indiz"!

      Insofern, danke für das Gespräch.
      Mittlerweile hab ich die Adresse bekommen und dank den älteren Threads hier gute Tipps bekommen
      wie ich an mein iPhone komme.

      Meine Rechtsschutz weiß schon bescheid.

      Ja auch der Bundesgerichtshof weiß das man seine Artikel nicht doppelt kaufen muss um Rechtsmissbrauch
      auszuschließen du Held.
    • Mhh, was mögen das für gigantisch gute Tips gewesen sein?

      Etwa so: Herausgabe fordern, Frist setzen, Anwalt einschalten, klagen?

      Stimmt, da kann man ohne Forum schwer drauf kommen. Und ich fragte mich schon, was du hier eigentlich willst. :rolleyes:

      Man muß keinen Rechtsmißbrauch ausschließen, ein Indiz ist (in der Hoffnung, daß du es dieses Mal begreifst, mit Betonung) kein Beweis. Vielleicht finden sich ja noch andere auf deinem Weg durch die Instanzen.


      Ich würde ja viel Glpück wünschen, aber irgendwer hat glaube ich mal gesagt, daß man nicht so viel lügen soll. Ich wünsche dir also, mhh, mal sehen, ja: daß der Lebenspartner des iPhone-Anbieters unerlaubt den eBay-Account mißbraucht.
    • Ich kenne eine Kanzlei aus Hamburg die sich mit solchen Fällen sehr gut auskennt. Hinweise und Kontaktdaten zu diesen Experten findest Du ebenfalls hier. Des Weiteren gibt es hier Hinweise zu Personen, die leider regelmäßig an ähnliche schädliche Verkäufer gelangt sind und dein Schicksal teilen. Die können dir eventuell weiterhelfen und Tipps geben.
    • pandarul schrieb:

      Mhh, was mögen das für gigantisch gute Tips gewesen sein?

      Etwa so: Herausgabe fordern, Frist setzen, Anwalt einschalten, klagen?

      Stimmt, da kann man ohne Forum schwer drauf kommen. Und ich fragte mich schon, was du hier eigentlich willst. :rolleyes:

      Man muß keinen Rechtsmißbrauch ausschließen, ein Indiz ist (in der Hoffnung, daß du es dieses Mal begreifst, mit Betonung) kein Beweis. Vielleicht finden sich ja noch andere auf deinem Weg durch die Instanzen.


      Ich würde ja viel Glpück wünschen, aber irgendwer hat glaube ich mal gesagt, daß man nicht so viel lügen soll. Ich wünsche dir also, mhh, mal sehen, ja: daß der Lebenspartner des iPhone-Anbieters unerlaubt den eBay-Account mißbraucht.
      Ziemlich narzisstische züge weist du da auf, findest du nicht?

      Regeln gelten beidseitig, für Käufer und Verkäufer, wenn jemand was falsch macht,
      muss man mit den Konsequenzen leben, ich weiß nicht wo dein Problem liegt.

      Wenn das die "Hilfe" ist, dann gute Nacht.


      theo45 schrieb:

      Ich kenne eine Kanzlei aus Hamburg die sich mit solchen Fällen sehr gut auskennt. Hinweise und Kontaktdaten zu diesen Experten findest Du ebenfalls hier. Des Weiteren gibt es hier Hinweise zu Personen, die leider regelmäßig an ähnliche schädliche Verkäufer gelangt sind und dein Schicksal teilen. Die können dir eventuell weiterhelfen und Tipps geben.
      Danke meine Rechtsschutz kümmert sich darum
    • Wie gesagt, du weißt eh alles und vieles davon besser. Du suchst keine Hilfe, du suchst Meinungsbestätigung. Die wirst du nicht finden, weil die Mehrheitsmeinung dieses Forums ist, Leute wie dich zu verachten. Evtl. wußtest du das vorher, in dem Fall suchtest du Streit, aber soweit will ich mal nicht gehen, dafür kennen wir uns noch zu flüchtig.

      Ich habe gar kein Problem, ich schreibe nur gerne Dinge in Foren. Z.B. das offensichtliche, und besonders gerne dann, wenn der Adressat es gar nicht hören will. :thumbsup:
      Willkommen im Internet! Wenns nicht dein Ding ist, klick dir irgendwo ein eigenes Forum mit Gleichgesinnten, da gibt's dann 24/7 garantiert keinen Widerspruch.
    • Berliner-ebay schrieb:

      Nennt man einen Versuch ein Schnäppchen zu machen.

      Ich meinte nicht die reine Gebotsübersicht sondern die Dinger, die Du tatsächlich ersteigert hattest.

      Berliner-ebay schrieb:

      Mittlerweile hab ich die Adresse bekommen und dank den älteren Threads hier gute Tipps bekommen
      wie ich an mein iPhone komme.

      Klar, auf dem ganz normalen Weg. Halt uns doch bitte unbedingt auf dem Laufenden, denn...

      Berliner-ebay schrieb:

      Neue oder bessere Bilder sind doch kein Grund für einen Abbruch?

      pandarul schrieb:

      Dir ist kein Schaden entstanden, du könntest regulär unter den gleichen Bedingungen weiterbieten.

      Berliner-ebay schrieb:

      Somit wurde ein Kaufvertrag geschlossen, oder nicht?

      ...genau diese Frage kannst Du dann höchstrichterlich klären lassen. Klingt so nicht uninteressant, weil es bei richtiger Verfahrensvorbereitung der Gegenseite die Frage beleuchtet, in wie weit ein rechtlcher Laie auf seine Ansicht vertrauen darf, dass ein Abbruch ungerechtfertigt gewesen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.