Systemfehler auf Plattformen und Abmahnmissbrauch

    • Der IDO hat "mal wieder" eine Stellungnahme im Bundesanzeiger veröffentlicht.

      Suchbegriff "IDO" eingeben auf bundesanzeiger.de

      Diesmal kündigte er an mithilfe eines Rechtsgutachten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfes zur Eindämmung des Abmahnmissbrauches vom September 2018 anzuzweifeln.

      Ich bin kein Jurist, aber diese große "Gegenwehr" eines Verbandes , geht in jedem Fall deutlich über die bloße Kritik anderer Verbände (DAV oder der Wettbewerbszentrale) hinaus, oder ?

      Nachdem der Verband in einer vorherigen Stellungsnahme die Aussage trifft "Die im Rahmen der Online-Petition 77180 erwähnten „Abmahnwellen “gibt es nicht", warnt er seinerseits jedoch auf den eigenen Seiten vor einer Abmahnwelle durch RA Sandhage

      onlineunternehmer-info.de/warn…andanten-des-ra-sandhage/

      ...und bietet angeblich eine Datenbank, welche das frühzeitige Erkennen von Abmahnwellen bewirken soll. Häh ? Ich dachte "es gibt keine Abmahnwellen" ?

      Nachdem der IDO auch in diesem Jahr bereits ein paar Misserfolge zu verzeichnen hat, scheint er wohl auch etwas "besorgt" hinsichtlich des Gesetzesentwurfes zu sein

      internetrecht-rostock.de/ido-a…gitimation-lg-rostock.htm
    • Maulwurf schrieb:

      Diesmal kündigte er an mithilfe eines Rechtsgutachten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfes zur Eindämmung des Abmahnmissbrauches vom September 2018 anzuzweifeln.

      Ich bin kein Jurist, aber diese große "Gegenwehr" eines Verbandes , geht in jedem Fall deutlich über die bloße Kritik anderer Verbände (DAV oder der Wettbewerbszentrale) hinaus, oder ?

      Nö, das darf der IDO natürlich, genau wie die Deutsche Umwelthilfe Fahrverbote für deinen Diesel durchklagen darf.

      Allerdings hat der IDO da ein kleines Problem. An dem Gesetzesentwurf
      bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebun…_blob=publicationFile&v=1
      hab ich im Vorfeld mitgehäkelt. Schadet eben nicht, wenn man einen direkten Draht ins BMJV hat. Der Entwurf kommt daher nicht von irgendwelchen Schreibtischtätern, sondern aus der Praxis. Notfalls basteln wir einen neuen.

      Obwohl da einiges raus ist (Sanktionen, OWi, Straftatbestände) ist mir schon klar, was die jetzt noch daran stört. Genau deshalb steht das ja da auch drin. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der IDO hat mal wieder seiner "spannenden" Stellungnahmen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

      Diesmal geht es um den Entwurf des "Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen".

      Hier plädiert der IDO - meiner Meinung nach - mal wieder für "Änderungen in seinem Sinne"... sprich: Gesetzesänderungen welche dem Verband möglichst neue Abmahngründe erschaffen bzw. Möglichkeiten zu Vertragsstrafenforderungen bieten.

      Zunächst einmal werden jedoch alle Unternehmer mal pauschal "schlecht gemacht:

      ZITAT: "Verweigerungshaltung bei Unternehmen auch schon bezüglich ihrer Informationspflichten. Die Unternehmer verweigern sich aber grundsätzlich nicht erst, wenn sie mit einem Schlichtungsverfahren konfrontiert werden, sondern schon vorher. Die Unternehmer treffen diverse Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern, um den alternativen Weg (Schlichtung) auch flächendeckend bekannt zu machen. Diese Aufgabe erfüllen die Unternehmer nur höchst unzureichend

      Das Kuriose: Viele der sogenannten "Abmahnschutzverbände" ( allen voran die IT-Kanzlei...) empfehlen eine Teilnahme an der Verbraucherschlichtung "zu verweigern".
      Damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
      Nur werden die meisten Politiker davon keine Ahnung haben und dem IDO "beipflichten", dass so eine scheinbare Verweigerungshaltung natürlich nicht verbraucherfreundlich ist.
      Viele Kleinunternehmer werden sich jedoch schlicht an den Rat ihres Rechtsbeistandes halten und die Vorgaben übernehmen.

      Dann geht es mit folgenden Lösungsansätzen weiter (Zitate aus dem Originaltext):
      [b][/b]
      [b]"Um das Verbraucherschlichtungsverfahren in effektiver Weise zu fördern und zu etablieren, wird aus unserer Sicht nur der Weg in Frage kommen, die Unternehmer gesetzlich zur Teilnahme am Verfahren zu verpflichten. Dazu wird man sich dann auch Gedanken machen müssen, wie ein pflichtwidriges Nichterscheinen bzw. eine pflichtwidrige Nichtbeteiligung zu sanktionieren ist. " [...][/b]

      "Weiterhin sollte über die Abschaffung der Kleinbetriebsklausel (§ 36 Abs. 3 VSBG) nachgedacht werden. Es erscheint ohnehin wenig systemkonform, dass die allgemeinen Informationspflichten (§ 36 VSBG) eingeschränkt werden, die Informationspflichten nach Entstehen der Streitigkeit (§ 37 VSBG) hingegen nicht." [...]

      "Um die OS-Plattform weitergehend bekannt zu machen, wäre es sinnvoll, dass die Informationspflicht dahingehend erweitert wird, dass nicht nur ein – sinnvoll bezeichneter – Link zur OS-Plattform und die E-Mail-Adresse des Unternehmers bereitzustellen ist, sondern auch eine kurze Information dazu, was die OS-Plattform bedeutet und wie ein Schlichtungsverfahren abläuft. Ähnlich der amtlichen Widerrufsbelehrung könnte auch hierfür ein amtlicher Mustertext geschaffen werden."


      Und Löschbert, wenn du an dem Gesetzesentwurf "mitgebastelt" hast... weißt du denn dann auch, woran die Umsetzung bisher scheitert(e) ?
      Schließlich ist nun fast ein halbes Jahr seit dem Entwurf vergangen ? Kommt da noch was ?

      Von Angeordneten erhält man leider nur nichtssagende Antworten.
    • links zum Bundesanzeiger haben ne sessionID und funktionieren nicht auf fremden Rechnern (und wohl auch bei dir nur zeitlich begrenzt)

      deshalb ist es hilfreich, zu beschreiben, wie man zum Artikel kommt:
      startseite
      suchbegriff ido
      oberster treffer

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    • Maulwurf schrieb:

      Und Löschbert, wenn du an dem Gesetzesentwurf "mitgebastelt" hast... weißt du denn dann auch, woran die Umsetzung bisher scheitert(e) ?

      Hast Du 'ne Ahnung, wie Gesetzgebung in Deutschland funktioniert? Das ist hier nicht wie in der EU, die mal eben eine Rechtsverordnung abzeichnet, die dann unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Rechtswirkung entfaltet. Wir haben hier nämlich eigentlich eine Demokratie, in der Gesetze durch die parlamentarischen Gremien beschlossen werden. Auch wenn man das manchmal anzweifeln könnte. Was wir hier nicht haben (noch nicht zumindest) ist eine EUdSSR, die zentralistisch nach Art der französischen Administration durchdrückt, was zu sein hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ....in jedem Fall dauert es für viele "Opfer" zu lang mit der Gesetzgebung. (Stimmt - ich habe keine Ahnung wie Gesetzgebung im einzelnen funktioniert. Schön, dass darüber diskutiert wird....aber man leider eher das Gefühl, als würde der Gesetzentwurf komplett in der Versenkung verschwinden)

      IDO mahnt wegen fehlender Grundpreisangaben bzw. nicht "dargestellten" Grundpreisangaben bei Google-Shopping ab:

      anwalt.de/rechtstipps/onlineha…f-ido-verband_154136.html

      Dabei trifft es jedoch längst nicht mehr nur die "Kleinen". Der IDO hat Ikea Deutschland deshalb abgemahnt !

      onlineunternehmer-info.de/geri…bh-ueber-google-shopping/

      Immerhin kommt es zu einer einstweiligen Verfügung. Man kann nur hoffen, dass IKEA gute Anwälte hat, welche die Klagebefugnis anzweifeln bzw. versuchen die Rechtsmissbräuchlichkeit nachzuweisen.
      Immerhin gab es ja in letzter Zeit einige Schlappen für den IDO.
      Allerdings - wenn der IDO damit schon auf seiner Seite "prahlt" ..... ?