Zwei eBook-Reader gekauft, wegen Mängel zurückgesendet, Verkäufer reagiert nicht

    • Zwei eBook-Reader gekauft, wegen Mängel zurückgesendet, Verkäufer reagiert nicht

      Guten Abend zusammen,

      meine Freundin und ich benötigen wieder einmal eure kompetente Hilfe. Für eure Mühe schon jetzt vielen Dank.

      Meine Freundin hat Ende September zwei e-Book-Reader per PayPal gekauft. Einen für sich, einen als Geschenk für mich. Rechnungsdatum 28.09.18, Preis je Reader 99,-- €. Bereits innerhalb der Frist zeigten sich Mängel, die immer gravierender bzw. mehr wurden. Leider haben wir beide die Reader erst nach den bewussten zwei Wochen zurückgesendet. Eingang der Reader ist bestätigt. Der VK behauptet u.a., dass der von mir fürchterlich nach Rauch gestunken hat und völlig verdreckt gewesen wäre. Ich habe viele Fotos von dem Teil gemacht und ein Nichtraucherhaushalt sind wir außerdem. Meine Freundin als Käuferin hat einen Fall eröffnet, der VK war nicht einverstanden, Fall geschlossen, fertig, aus. Beide Reader wurden am 08.11.18 beim VK zugestellt.

      Nun meldet sich der gute Mann nicht mehr, hat auf Mail meiner Freundin nicht reagiert. Wie ist nun weiter vorzugehen? Ich muss noch einmal betonen, dass die massiven Fehler des Readers erst nach den zwei Wochen massiv auftraten, denn sonst hätten wir gleich zurückgesendet. Es ist nun wie es ist. aber es geht schließlich nicht, dass der VK Reader und Geld einfach so einbehält.

      LG Surle
    • Hier müssen wir zwei Dinge voneinander trennen: Widerruf und Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

      Ein Widerruf kann im Onlinehandel innerhalb von 14 Tagen ohne das Vorliegen von Gründen erfolgen, d.h. es muss kein Mangel vorliegen, man kann es sich auch einfach anders überlegt haben. Die Frist dafür war hier schon rum, spielt aber auch keine Rolle denn...

      Defekte, egal ob schon bei Lieferung vorhanden oder erst innerhalb der 24-monatigen Gewährleistungsspanne auftretend, muss der Verkäufer beheben (lassen). Dabei gibt es allerdings einen Haken. Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass die Ware schon beim Kauf defekt war, danach gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Kunde muss beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag. Das ist jedoch in aller Regel unmöglich und so mancher Händler drückt sich so vor seinen Pflichten. Größere Händler mach da meist keine Probleme.
      Im Gewährleistungsfall hat der Käufer jedoch zunächst kein Anrecht darauf sein Geld zurück zu bekommen. Der Verkäufer darf drei mal nachbessern bevor der Käufer eine Wandlung (d.h. Geld zurück) verlangen kann. Die Kosten zur Erfüllung der Gewährleistung (z.B. Versandkosten) hat der Verkäufer zu tragen.

      In diesem Fall handelt es sich klar um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate. Damit ist der Händler eindeutig in der Pflicht und der Zustand der Geräte spielt solange keine Rolle, solange er als Ursache für den Defekt ausgeschlossen werden kann. Ggf. sollte man erneut einen Fall auf machen und Käuferschutz beantragen.
    • Ich habe selber mal beim Käufer- bzw Verkäuferschutz gearbeitet und fehlende Rückerstattung nach Rücksendung der Ware ist eine der häufigsten Gründe warum Menschen bei Paypal einen Fall aufmachen. Leider kommt es dann auf die Formulierung an, die man in dem eröffneten Fall hinterlegt.

      Ist es für Paypal offensichtlich ein Widerruf hält sich Paypal raus. Warum? Widerruf ist vom Käuferschutz nicht abgedeckt, aber Ware ist nicht wie beschrieben, ist abgedeckt. Das heisst wenn man innerhalb von 14 Tage zurück schickt und da kommt nix und man macht einen Fall wg fehlender Rückerstattung auf ist es extrem wichtig, wie man die ganze Sache formuliert.

      Schreibt man Ware innerhalb 14 Tage zurück geschickt, aber bisher keine Rückerstattung und der Verkäufer reagiert nicht kooperativ innerhalb des Falls liegt die Entscheidung bei PayPal und bei Widerruf wird knallhart abgelehnt, der Verkäufer "gewinnt". Natürlich wissen das die Verkäufer und wer kein Bock auf Rückzahlung bei WIderruf hat, reagiert unkooperativ und lässt Paypal den Fall ablehnen. Die wenigsten Leute nehmen sich wegen sowas einen Anwalt zuhilfe, weil der natürlich extra kostet und somit hat der Verkäufer nochmal zusätzlich Plus gemacht, weil die zurück gesendte Ware natürlich weiter verkauft wird. Eine Ware, zweimal Geld erhalten. Somit kann man als Verkäufer auch seinen Umsatz stabil halten.

      Hätte man jedoch geschrieben, dass man die Ware bekommen hat als man z Bsp gerade im Urlaub war, was keiner beweisen kann, aber auch nicht muss, dann hätte man argumentieren können, dass der Fehler nach dem Auspacken aufgetreten ist. Aus Paypal´s Sicht ein berechtigter Käuferschutz-Grund, so bescheuert das auch klingen mag.

      Ach ja.... das die Ware angeblich nach Rauch stinkt, obwohl sie bei einem Nichtraucherhaushalt war, ist neben der Behauptung, das die Ware gefälscht sei einer der häufigsten Beanstandungen, die sich so mancher (zwielichtige) Verkäufer aus der Tasche zieht. Käufer behaupten sowas auch gerne, damit sie einen Grund haben einen Fall aufzumachen. Aber Verkäufer kennen sich in der Regel sehr viel besser mit Käufer- bzw Verkäuferschutz aus, weil sie damit viel häufiger zu tun haben als der normale Käufer und so kommen dann solche Tricks zustande: Ware stinkt nach Rauch, Ware ist beschädigt oder gefälscht, Paket war leer.

      Mich würde interessieren, was deine Frau in dem Fall reingeschrieben hat. Wenn Interesse besteht bitte persönliche Nachricht an mich und ich guck da mal rüber. Es gibt in seltenen Fällen die Möglichkeit nochmal was zu machen, jedoch nur wenn aus Paypal´s Sicht kein Fehler seitens des Käufer´s vorliegt. Wurde der Fall zu schnell zugemacht und es ist aber klar, das der jeweilige Mitarbeiter den Prozess nicht zu 100% eingehalten hat (was häufiger passiert, als man denkt), kann man noch was machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von smackbound ()

    • Hallo smackbound,

      ich werde meine Freundin gleich kontakten. Soviel ich weiß, ist sie seit dem ersten Fall, war auch ein eBook-Reader, noch hier angemeldet. Sie kann dir das besser verklickern als ich.
      Danke für das Angebot, wir nehmen das sehr gerne an.

      LG Surle
    • Kein Problem. Ich habe sehr oft mitbekommen, wie Leuten Geld flöten gegangen ist, weil sie unbewusst etwas falsch gemacht haben. Die AGB von Paypal haben jede Menge Fallstricke parat, wo man sich als Kunde verheddern kann und der Käuferschutz ist wie eine eigene Welt für sich.

      Wenn mich deine Freundin anschreibt, wäre es gut die bisherige Kommunikation in dem Fall zu erhalten, weil nur so kann ich abchecken, ob noch was geht und wenn sie möchte kann sie auch eine Telefonnummer hinterlassen, egal ob von ihr oder dir. Bei dem Redebedarf, der sich hier sehr wahrscheinlich noch ergeben wird, kläre ich das lieber telefonisch als zig Nachrichten auszutauschen. Ausserdem bin ich gerade krank geschrieben und habe diese und nächste Woche alle Zeit der Welt ;)
    • Es tut mir sehr leid, dass ich mich erst heute melden kann. Mit meiner Freundin konnte ich das noch nicht völlig durchsprechen. Sie ist hier angemeldet, das war auch eine ebook-Reader-Sache und kann das selbst in die Hand nehmen. In der Zwischenzeit hatte sie ihn angeschrieben und eine Frist gesetzt. Als Folge dieses Schreibens kam heute ein Paket an mich, ich bin nicht die Käüferin, mit beiden Readern drin. Ich werde den der für mich bestimmt war, morgen kurz testen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich nun verpflichtet bin, die bzw. den Reader an meine Freundin weiterzuleiten?! Wenn der VK bei meinem nachgebessert hat, wäre das ja erledigt. Aber die Beschädigung des anderen ist natürlich nach wie vor da.
      @smackbound: Entschuldige bitte, ich melde mich noch per PN. Einstweilen gute Besserung!