Leder und Echtleder - gibt es einen Unterschied? Flecken - Widerrufgrund?

    • Leder und Echtleder - gibt es einen Unterschied? Flecken - Widerrufgrund?

      Liebe Alle,

      vor ein paar Tage kaufte ich eine neuen (Leider nicht ECHT)Lederjacke. Vor dem Kauf fragte ich extra in die Nachrichten : "Hallo, ist das ein Echtleder? Können Sie es auch verschiken ?" Die Antwort "Hallo. Ja. Kann ich machen"- Geld wurde uberwiesen, konto von Verkäufer echt, Bank echt, Adresse ebenfalls echt. Ware bekommen - neu, mit china etiket , KUNST (sehr KUNST - könnten man nich versehen)-mit paar flecken. Die Verkauferin will es nicht zurüknehmen.
      Frage: Darf ich es zuruckschiken und fördern mein Geld zurück? Die Anhaltpunkt ist Mängelhaftung . Die Jacke ist ywar neu hat aber 2 Flecken die nicht beschrieben wurden und naturlich nicht abgebildet? Wenn die Verkäufer mir immer noch kein Geld zurückschickt will ich zum RA.
      Ich habe folgene info gefungen "
      "Bei einem eBay Privatverkauf muss der private Anbieter zwar kein Widerrufsrecht einräumen oder gar laut Fernabsatzgesetz für gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung anbieten, doch er ist zu einer Mängelhaftung laut BGB § 438 verpflichtet. Das bedeutet, dass der angebotene Artikel bei Übergabe frei von Mängeln ist. "
      Die Frage : Soll ich die KACKE-jACKE zurückschicken oder lieber gleich zu RA ? (Ich will RA natürlich vermeiden ,da es extra kosten sind , die Jacke war 70 euro,aber ich lasse mich sehr ungerne betrügen)

      Danke für Ihre Antworte,

      MFG
    • die Verkäuferin verkauft eine Lederjacke, die Verkäuferin hat eine Echtlederjacke zu liefern. auch müsste man im Grunde bei dem Begriff Leder nicht nachfragen, da Kunstleder kein Leder ist ... aber das sehen wohl einige Verkäufer nicht so "eng"

      die Verkäuferin müsste also die Jacke zurücknehmen und den Kaufpreis sowie den Hin- und Rückversand erstatten, schon allein deswegen, weil es keine Echtlederjacke ist, die Flecken wären da dann auch egal

      einfach so ohne Absprache zurücksenden solltest Du allerdings nicht, da Du dann keinen Nachweis mehr in der Hand hast


      gibt's da eine Artikelnummer zu?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hasjana ()

    • Wenn die Verkäuferin die Ware nicht freiwillig zurück nimmt, sollte man es eher lassen die Ware trotzdem zuzusenden. Dann ist womöglich Geld und Ware weg. Das einzige Druckmittel wäre ein Anwalt und ob sich das bei 70,00 EUR Warenwert noch lohnt, ist fraglich. Es sei denn Sie haben eine Rechtsschutzversicherung, die solche Sachen mit abdeckt.
    • Müsste, aber will es nicht machen . V sagte dass da nicht stand das es echtes Leder war ..RA wollen damit nicht anfangen , weil die Artikel (mittlerweile schon gelöscht , habe aber Kopie von EBay Kleinanzeige bekommen) zu billig war - also lohnt sich nicht . Polizei will damit auch nichts tun .. nun habe ich die Name, Anschrift , Bankkonto , kake- Jacke und kann nichts gegen dieser Butrigerin machen . Wie kann so etwas sein ?? Hat jemand eine Idee ??
    • Markus99999 schrieb:

      Müsste, aber will es nicht machen . V sagte dass da nicht stand das es echtes Leder war ..RA wollen damit nicht anfangen , weil die Artikel (mittlerweile schon gelöscht , habe aber Kopie von EBay Kleinanzeige bekommen) zu billig war - also lohnt sich nicht . Polizei will damit auch nichts tun .. nun habe ich die Name, Anschrift , Bankkonto , kake- Jacke und kann nichts gegen dieser Butrigerin machen . Wie kann so etwas sein ?? Hat jemand eine Idee ??

      muss es auch nicht - Leder IST Echtleder

      wenn das Teil nur aus Kunstleder / Lederimitat / ähnlich wie Leder und kein (Echt-)Leder ist, hat der Verkäufer das anzugeben

      hier 2 Erklärungen, diverse andere sind natürlich auch noch im www zu finden

      de.wikipedia.org/wiki/Leder

      lederzentrum.de/wiki/index.php/Leder