Liebe Alle,
vor ein paar Tage kaufte ich eine neuen (Leider nicht ECHT)Lederjacke. Vor dem Kauf fragte ich extra in die Nachrichten : "Hallo, ist das ein Echtleder? Können Sie es auch verschiken ?" Die Antwort "Hallo. Ja. Kann ich machen"- Geld wurde uberwiesen, konto von Verkäufer echt, Bank echt, Adresse ebenfalls echt. Ware bekommen - neu, mit china etiket , KUNST (sehr KUNST - könnten man nich versehen)-mit paar flecken. Die Verkauferin will es nicht zurüknehmen.
Frage: Darf ich es zuruckschiken und fördern mein Geld zurück? Die Anhaltpunkt ist Mängelhaftung . Die Jacke ist ywar neu hat aber 2 Flecken die nicht beschrieben wurden und naturlich nicht abgebildet? Wenn die Verkäufer mir immer noch kein Geld zurückschickt will ich zum RA.
Ich habe folgene info gefungen "
"Bei einem eBay Privatverkauf muss der private Anbieter zwar kein Widerrufsrecht einräumen oder gar laut Fernabsatzgesetz für gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung anbieten, doch er ist zu einer Mängelhaftung laut BGB § 438 verpflichtet. Das bedeutet, dass der angebotene Artikel bei Übergabe frei von Mängeln ist. "
Die Frage : Soll ich die KACKE-jACKE zurückschicken oder lieber gleich zu RA ? (Ich will RA natürlich vermeiden ,da es extra kosten sind , die Jacke war 70 euro,aber ich lasse mich sehr ungerne betrügen)
Danke für Ihre Antworte,
MFG
vor ein paar Tage kaufte ich eine neuen (Leider nicht ECHT)Lederjacke. Vor dem Kauf fragte ich extra in die Nachrichten : "Hallo, ist das ein Echtleder? Können Sie es auch verschiken ?" Die Antwort "Hallo. Ja. Kann ich machen"- Geld wurde uberwiesen, konto von Verkäufer echt, Bank echt, Adresse ebenfalls echt. Ware bekommen - neu, mit china etiket , KUNST (sehr KUNST - könnten man nich versehen)-mit paar flecken. Die Verkauferin will es nicht zurüknehmen.
Frage: Darf ich es zuruckschiken und fördern mein Geld zurück? Die Anhaltpunkt ist Mängelhaftung . Die Jacke ist ywar neu hat aber 2 Flecken die nicht beschrieben wurden und naturlich nicht abgebildet? Wenn die Verkäufer mir immer noch kein Geld zurückschickt will ich zum RA.
Ich habe folgene info gefungen "
"Bei einem eBay Privatverkauf muss der private Anbieter zwar kein Widerrufsrecht einräumen oder gar laut Fernabsatzgesetz für gewerbliche Verkäufer eine Gewährleistung anbieten, doch er ist zu einer Mängelhaftung laut BGB § 438 verpflichtet. Das bedeutet, dass der angebotene Artikel bei Übergabe frei von Mängeln ist. "
Die Frage : Soll ich die KACKE-jACKE zurückschicken oder lieber gleich zu RA ? (Ich will RA natürlich vermeiden ,da es extra kosten sind , die Jacke war 70 euro,aber ich lasse mich sehr ungerne betrügen)
Danke für Ihre Antworte,
MFG