Komisches Gefühl bei einer Auktion

    • Komisches Gefühl bei einer Auktion

      Es geht sich hier um folgende Auktion: 233021661082

      Bezahlung nur per Überweisung

      Was mir vor der Bezahlung aufgefallen ist, das Kontoinhaber und Verkäufer voneinander abweichen.


      Daher habe ich noch nicht überwiesen und den Verkäufer angeschrieben und um Erklärung gebeten.


      Was haltet ihr davon?


      FL
    • Was soll an einer eBay Auktion daran komisch sein, daß man nur per Überweisung zahlen kann?

      Privat sollte man grundsätzlich nur per Überweisung verkaufen. Alles andere bringt nur Probleme.

      Bewertungsprofil?

      Wenn das Bauchgefühl komisch ist, sollte man dem stattgeben und die Sache abbrechen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sauron ()

    • Völlig normal wenn Kontoinhaber und Ebay Verkäufer voneinander abweichen, habe ich sehr oft

      Und Betrug gibt es auch wenn beides übereinstimmt, denn seit es IBAN gibt kann man als Kontoinhaber eintragen was man will bei der Überweisung, kommt trotzdem auf dem Konto an
    • erstens stieß Verkäufer ungleich Kontoinhaber auf und nicht Ü an sich
      2. kann man als Käufer auch nicht einfach abbrechen, da man einen gültigen Kaufvertrag hat

      warten wir mal auf die Details, ob die Profis hier einen Verdacht haben, daß das wirklich faul sein könnte
    • Ich zahle nur noch per Paypal. Das ist für beide Seiten die schnellste und sicherste Methode. Ausserdem bietet Ebay keinen Käuferschutz bei Überweisungen an. Das werden sie aus nachvollziehbaren Gründen so handhaben. Den geringen Betrag, der dabei für den Verkäufer anfällt, ist, zu Gunsten der Sicherheit, zumutbar. Bezahlung auf Rechnung würde ich als Käufer auch akzeptieren, allerdings nicht als Verkäufer.
    • Sauron schrieb:

      Die Tasten 1-9 funktionieren nicht. Aus diesem Grund wird es als Teildefekt verkauft - ohne Rücknahme.

      Kann es sein, dass Du nicht den verlinkten Artikel gesehen hast sondern irgend einen anderen, den ebay meint, dir aufdrängen zu müssen? Oben rechts "Originalartikel ansehen" anklicken. Zum Beispiel den hier:


      Aber um deine Frage zu beantworten: von Apple richten lassen. Auf defekte Tastas bei dieser Baureihe reagiert Apple relativ kulant. Wobei ich angesichts dieses Impressums mit einer Packstationsadresse und der "Widerrufsbelehrung" (sofern man das so nennen möchte) auch eher den Abmahnanwalt anstelle des Bietfingers zücken würde.


      Gaeumaster schrieb:

      Den geringen Betrag, der dabei für den Verkäufer anfällt, ist, zu Gunsten der Sicherheit, zumutbar

      Dann kann den geringen Betrag, der dabei anfällt ja der zahlen, der diese Sicherheit haben möchte, nüch? Einfach für jeden Euro drei Cent mehr zahlen.

      Ich bin durchaus nicht unfroh, dass Du bei mir nie kaufen wirst.


      Gaeumaster schrieb:

      Ausserdem bietet Ebay keinen Käuferschutz bei Überweisungen an.

      ebay bietet auch keinen Käuferschutz an. Das macht, wenn überhaupt, Paypal. Du würdest dich aber wundern, wie wenig kulant Paypal da inzwischen den Käufern gegenüber ist, wenn der Verkäufer weiss, wie er mit Paypal umgehen muss. Den INR kannst Du in dem Moment vergessen, in dem eine Sendungsnummer vorliegt. Den SNAD kannst Du vergessen, sobald der VK Paypal wirklich auf die Pelle rückt. Und auch, wenn er seine Beschreibung entsprechend formuliert hat.

      Und wenn dir ein Betrüger einen Backstein ins Paket packt, hat er eine Sendungsnummer. Schlimmstenfalls hast sogar Du das Problem, dass Paypal dem Verkäufer mit seinem bisher unauffälligen (weil gehackten) Paypal-Account glaubt, dass er auch dieses Mal keinen Backstein verschickt hat. Obwohl da die meisten Betrüger dann auf der anderen Masche reiten dürften, die PP-Zahlung einfach zurückgehen zu lassen oder es einfach als "Ausfall" abzuschreiben.

      Nö, wenn du betrogen werden sollst, dann wirst Du auch betrogen. Da hilft dir dann auch kein Paypal.

      So, nun mal zu unserem privaten Verkäufer mit zwei identischen, neuwertigen Notebooks mit Originalverpackung und allem Zubehör und der sonst auch relativ auffälligen Häufung von Apfelteilen.

      Da wäre die richtige Entscheidung gewesen, von vornherein die Finger wegzulassen. Das ist mindestens ein Schwarzhändler, der den Käufer um die Gewährleistungsrechte prellen will indem er wahrheitswidrig als privater Verkäufer auftritt. Auch auffällig ist, dass er die angebotenen Macs mal auf dem Schreibtisch fotografiert, mal auf der Küchenspüle (oder was das ist) und mal auf der Ledergarnitur im Wohnzimmer, auf der er auch schon mal ein Board ablichtet, während das andere unbedingt auf einem karierten Blatt Ringbinderpapier liegen muss und dann wieder und lustigerweise schon mal zwei Mac-Books mit der Seriennummer C02NT2RPGO55 verfügbar hatte - also die selben zwei beiden einen wie diese zwei beiden einen.



      Naja, ich hätte da eben gleich die Finger weggelassen. Aber wie Aurum ganz richtig bemerkt hat:

      aurum schrieb:

      2. kann man als Käufer auch nicht einfach abbrechen, da man einen gültigen Kaufvertrag hat
      Andererseits kann der Verkäufer natürlich auch nur dann irgendwelche Ansprüche anmelden, wenn er tatsächlich die Ware hat.

      Ich würde dem VK jetzt einfach mal vorschlagen, dass man die PP-Gebühren auf den Betrag draufpackt (damit dem VK keine zusätzlichen KOsten entsteen) und den Apfel als Warenkauf (nicht Family&Friends) aus dem PP-Account raus bezahlt. Das ganze verbunden mit der höflichen Entschuldigung, dass ich einfach zu blöd war und gar nicht beachtet habe, dass PP nicht angeboten war.

      Dann sieht man an der Ausrede schon vieles.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert...nun wisch Dir mal den Schaum vom Mund. Ich schreibe hier, um
      anderen Ärger zu ersparen. Dazu verwende ich meine Erfahrungen. Der Käuferschutz funktioniert zu 100%, wenn per Paypal bezahlt wird. Das ist erst einmal das Wichtigste für den Käufer. Der Verkäufer hat ja die Möglichkeit, die Mehrkosten im Kaufpreis zu kalkulieren. Nenne mir einen vernünftigen Grund, warum Käufer nicht auf Nummer sicher gehen sollten. Es gibt keinen!
    • Gaeumaster schrieb:

      Ich schreibe hier, um anderen Ärger zu ersparen. Dazu verwende ich meine Erfahrungen. Der Käuferschutz funktioniert zu 100%, wenn per Paypal bezahlt wird.

      dass es bei Dir bislang 100% funktioniert hat, bedeutet nicht, dass es auch in Zukunft immer so sein wird

      es gibt genügend Käufer, die weder Ware noch Geld zurück erhalten haben - und ja: das gilt auch für die Bezahlung per PayPal ... kannst ja mal Google, Bing oder eine Suchmaschine diesbezüglich nutzen

      abgesehen davon finde ich es immer erstaunlich, dass es Käufer gibt, die scheinbar nicht aus ihren Fehlern lernen und immer wieder einen Griff ins Klo tätigen


      ich selbst kaufe nur dort wo ich auch per Überweisung zahlen würde - habe zwar mittlerweile ein PP-Konto, weil es auch immer mehr Verkäufer gibt, die warum auch immer ausschließlich PP anbieten - allerdings hat sich an meinem Kaufverhalten diesbezüglich nichts geändert

      die letzten Problemchen die es gab - waren tatsächlich von 2 Anbietern vertauschte Artikel - konnten, man staune und wundere sich, auch ganz ohne Falleröffnung gelöst werden
    • Ich kann hier nicht über andere Käufer berichten, sondern nur von meinen eigenen Erfahrungen. Es gibt nur positive! Gott sei Dank hatte ich nicht sehr viele Fälle, bei denen mir geholfen werden mußte. Aber ohne Paypal wäre ich wohl nicht wieder an mein Geld gekommen. Wer es mit Paypal nicht schafft, wird es wohl ohne auch nicht schaffen. Paypal agiert eigentlich wie ein Treuhänder zu sehr moderaten Kosten. Ich bin aber auch nicht deren Advokat und habe nicht den Ehrgeiz, andere von meiner Ansicht zu überzeugen. Jeder kann doch frei entscheiden. Überweisung ist auf jeden Fall die riskanteste Bezahlform bei Onlinekäufen. Frag mal die Kripo, oder Verbraucherzentrale.
    • Gaeumaster schrieb:

      Paypal agiert eigentlich wie ein Treuhänder zu sehr moderaten Kosten.

      Dazu zwei Dinge. Und zwar ebenso nüchtern wie das vorige. Wenn Du das als "emotional" ansiehst halte ich dir den alten Satz aus dem Paten vor: "Es ist nichts persönliches. Es geht nur um das Geschäft."

      Erstens agiert Paypal nicht als Treuhänder. Die sind einzig Zahlungsdienstleister. Und glaub mir, ich hab dir vermutlich einiges an Erfahrung voraus. Aus beiden Richtingen. Paypal kneift den Schwanz ein, sobald ihnen jemand unter die Nase hält, dass sie Zahlungsdienstleister und sonst gar nichts sind. Dan nkan nes allerdings vorkommen, dass sie dem Käufer den Betrag "aus Kulanz" erstatten, was ncihts anderes bedeutet als dass sie das aus der eigene Tasche zahlen. Die Alternative würde nämlich heissen, dass sie ihre Lizenz verlieren können. Und Paypal ohne Lizenz - das ist'n ziemlich unproduktives Geschäftsmodell.

      Zweitens mag das mit den moderaten Kosten ja stimmen. Moderat ist eine Frage der Sichtweise. Nur frage ich mich (bzw dich) warum dann nicht auch derjenige dafür zahlen soll, der den Nutzen daraus hat. Du sagst ja selbst dass der Nutzen im Käuferschutz liegt und der schützt - wie der Name schon vermuten lässt - den Käufer. Für den Verkäufer ist der Käuferschutz schlicht überflüssig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.