Hallo erst mal in die Runde (mein 1. Beitrag hier
)
Folgendes Thema:
bei eBay bei einem Online Händler einen gebrauchten Elektroroller (Scooter) gekauft.
Geliefert wurde zwar genau der Roller auf den zugehörigen Bildern ABER... die Beschreibung weicht deutlich vom IST- Zustand ab.
Beschrieben wird in der Anzeige des VK ein e-twow "Booster V", geliefert wurde ein "Booster" (Altes Modell)
Unterschiede:
Booster V Booster
Bj ab 2018 Bj bis 2016
Batterie 10,5Ah Batterie 6,5Ah
Spannung 36V Spannung 33V
Reichweite 40km Reichweite 20-25 km
Farbdisplay SW Display
Neupreis ca. 1000€ Damals ca. 800€
Nun mein Problem:
gekauft über Paypal, eine Rückabwickung ist daher möglich ABER..ich möchte die von mir gekaufte Ware haben, da der Preis für dieses Modell
gut war und ich mir den Roller neu nicht leisten kann. Weiterhin hat der VK in seinem Angebot beschrieben: "...geprüft und Rückgesetzt", was für mich bedeutet:
Der kennt sich mit dem Modell aus, sonst könnte er ihn weder Prüfen noch Rücksetzen.
Ich gehe davon aus, dass durch die falsche Beschreibung des Angebotes einfach ein höherer VK Preis erzielt werden sollte (den gelieferten "Booster" gibt's schon unter 300€,
der Sofortkauf lag bei fast 600€).
Wenn man sich als Laie nicht auskennt, kann man davon ausgehen, dass man das richtige Modell bekommen hat, da nur wenige äußerliche Abweichungen vorhanden sind
und das Teil ja auch funktioniert. Ist mir u.a. sofort aufgefallen, weil ein 33V Ladegerät dabeigelegen hat und kein 36V.
Retourenauftrag mit Wunsch auf "Umtausch" wurde gestellt, Ware ist auf dem Weg zum VK.
Gibt es hier entsprechende Urteile, dass der VK verpflichtet ist, genau die Ware welche beschrieben wurde auszuliefern? (wie gesagt, ich möchte die beschriebene Ware und nicht
mein Geld zurück, da ich mir dieses Modell ansonsten nicht leisten kann).
Mir ist dabei schon klar, dass der VK natürlich nicht das beschriebene Modell in "gebrauchtem Zustand" vorrätig hat und dieses selbst erst für einen
höheren Preis besorgen müsste. Aber das sollte doch nicht mein Problem sein, oder?
Bitte nicht falsch verstehen, der VK hat noch keine Abschlägige Rückantwort geschrieben - Ich will nur jetzt nichts falsch machen, hatte schon einmal das Problem,
dass ich eine hochwertige Ware laut Beschreibung gekauft hatte, nur minderwertiges Zeugs bekommen habe und sich eBay nicht darum gekümmert hat,
dass die bestellte Ware wirklich nachgeliefert wird. Ist natürlich ärgerlich wenn man dann nur sein Geld zurück bekommt und der Fall dann einfach geschlossen wird.
(klar, ich hätte zum RA gehen können aber den Stress wollte ich mir einfach ersparen weil heute wegen jedem Mist geklagt wird)
Vielen Dank!

Folgendes Thema:
bei eBay bei einem Online Händler einen gebrauchten Elektroroller (Scooter) gekauft.
Geliefert wurde zwar genau der Roller auf den zugehörigen Bildern ABER... die Beschreibung weicht deutlich vom IST- Zustand ab.
Beschrieben wird in der Anzeige des VK ein e-twow "Booster V", geliefert wurde ein "Booster" (Altes Modell)
Unterschiede:
Booster V Booster
Bj ab 2018 Bj bis 2016
Batterie 10,5Ah Batterie 6,5Ah
Spannung 36V Spannung 33V
Reichweite 40km Reichweite 20-25 km
Farbdisplay SW Display
Neupreis ca. 1000€ Damals ca. 800€
Nun mein Problem:
gekauft über Paypal, eine Rückabwickung ist daher möglich ABER..ich möchte die von mir gekaufte Ware haben, da der Preis für dieses Modell
gut war und ich mir den Roller neu nicht leisten kann. Weiterhin hat der VK in seinem Angebot beschrieben: "...geprüft und Rückgesetzt", was für mich bedeutet:
Der kennt sich mit dem Modell aus, sonst könnte er ihn weder Prüfen noch Rücksetzen.
Ich gehe davon aus, dass durch die falsche Beschreibung des Angebotes einfach ein höherer VK Preis erzielt werden sollte (den gelieferten "Booster" gibt's schon unter 300€,
der Sofortkauf lag bei fast 600€).
Wenn man sich als Laie nicht auskennt, kann man davon ausgehen, dass man das richtige Modell bekommen hat, da nur wenige äußerliche Abweichungen vorhanden sind
und das Teil ja auch funktioniert. Ist mir u.a. sofort aufgefallen, weil ein 33V Ladegerät dabeigelegen hat und kein 36V.
Retourenauftrag mit Wunsch auf "Umtausch" wurde gestellt, Ware ist auf dem Weg zum VK.
Gibt es hier entsprechende Urteile, dass der VK verpflichtet ist, genau die Ware welche beschrieben wurde auszuliefern? (wie gesagt, ich möchte die beschriebene Ware und nicht
mein Geld zurück, da ich mir dieses Modell ansonsten nicht leisten kann).
Mir ist dabei schon klar, dass der VK natürlich nicht das beschriebene Modell in "gebrauchtem Zustand" vorrätig hat und dieses selbst erst für einen
höheren Preis besorgen müsste. Aber das sollte doch nicht mein Problem sein, oder?
Bitte nicht falsch verstehen, der VK hat noch keine Abschlägige Rückantwort geschrieben - Ich will nur jetzt nichts falsch machen, hatte schon einmal das Problem,
dass ich eine hochwertige Ware laut Beschreibung gekauft hatte, nur minderwertiges Zeugs bekommen habe und sich eBay nicht darum gekümmert hat,
dass die bestellte Ware wirklich nachgeliefert wird. Ist natürlich ärgerlich wenn man dann nur sein Geld zurück bekommt und der Fall dann einfach geschlossen wird.
(klar, ich hätte zum RA gehen können aber den Stress wollte ich mir einfach ersparen weil heute wegen jedem Mist geklagt wird)
Vielen Dank!