Abweichende Beschreibung

    • Abweichende Beschreibung

      Hallo erst mal in die Runde (mein 1. Beitrag hier ;) )
      Folgendes Thema:
      bei eBay bei einem Online Händler einen gebrauchten Elektroroller (Scooter) gekauft.
      Geliefert wurde zwar genau der Roller auf den zugehörigen Bildern ABER... die Beschreibung weicht deutlich vom IST- Zustand ab.
      Beschrieben wird in der Anzeige des VK ein e-twow "Booster V", geliefert wurde ein "Booster" (Altes Modell)
      Unterschiede:
      Booster V Booster
      Bj ab 2018 Bj bis 2016
      Batterie 10,5Ah Batterie 6,5Ah
      Spannung 36V Spannung 33V
      Reichweite 40km Reichweite 20-25 km
      Farbdisplay SW Display
      Neupreis ca. 1000€ Damals ca. 800€

      Nun mein Problem:
      gekauft über Paypal, eine Rückabwickung ist daher möglich ABER..ich möchte die von mir gekaufte Ware haben, da der Preis für dieses Modell
      gut war und ich mir den Roller neu nicht leisten kann. Weiterhin hat der VK in seinem Angebot beschrieben: "...geprüft und Rückgesetzt", was für mich bedeutet:
      Der kennt sich mit dem Modell aus, sonst könnte er ihn weder Prüfen noch Rücksetzen.
      Ich gehe davon aus, dass durch die falsche Beschreibung des Angebotes einfach ein höherer VK Preis erzielt werden sollte (den gelieferten "Booster" gibt's schon unter 300€,
      der Sofortkauf lag bei fast 600€).
      Wenn man sich als Laie nicht auskennt, kann man davon ausgehen, dass man das richtige Modell bekommen hat, da nur wenige äußerliche Abweichungen vorhanden sind
      und das Teil ja auch funktioniert. Ist mir u.a. sofort aufgefallen, weil ein 33V Ladegerät dabeigelegen hat und kein 36V.
      Retourenauftrag mit Wunsch auf "Umtausch" wurde gestellt, Ware ist auf dem Weg zum VK.
      Gibt es hier entsprechende Urteile, dass der VK verpflichtet ist, genau die Ware welche beschrieben wurde auszuliefern? (wie gesagt, ich möchte die beschriebene Ware und nicht
      mein Geld zurück, da ich mir dieses Modell ansonsten nicht leisten kann).
      Mir ist dabei schon klar, dass der VK natürlich nicht das beschriebene Modell in "gebrauchtem Zustand" vorrätig hat und dieses selbst erst für einen
      höheren Preis besorgen müsste. Aber das sollte doch nicht mein Problem sein, oder?
      Bitte nicht falsch verstehen, der VK hat noch keine Abschlägige Rückantwort geschrieben - Ich will nur jetzt nichts falsch machen, hatte schon einmal das Problem,
      dass ich eine hochwertige Ware laut Beschreibung gekauft hatte, nur minderwertiges Zeugs bekommen habe und sich eBay nicht darum gekümmert hat,
      dass die bestellte Ware wirklich nachgeliefert wird. Ist natürlich ärgerlich wenn man dann nur sein Geld zurück bekommt und der Fall dann einfach geschlossen wird.
      (klar, ich hätte zum RA gehen können aber den Stress wollte ich mir einfach ersparen weil heute wegen jedem Mist geklagt wird)


      Vielen Dank!
    • Naja, der Fall ist mit Rücksendung der Ware und Erstattung des Kaufpreises abgefrühstückt, der Käuferschutz ist damit erschöpft. Es sei denn der VK hat sich echt vertan, dir versehentlich das falsche Teil geschickt und schickt dir nun das richtige. Aber das steht dann im Fall selbst.

      Wenn Du nach der Erstattung das Modell haben willst, das Gegenstand des Vertrags ist wirdst Du nicht umhin kommen, den VK direkt in Anspruch zu nehmen.

      Und nein, ein konkretes Urteil in dieser Richtung gibt es meines Wissens nach keines. Nur umgekehrt. Also dass der Käuferschutzfall der zu Gunsten des Käufers ausgeht, den Käufer nicht von der Vertragserfüllung (Zahlung und Abnahme der Ware) befreit. Liegt hier IIRC auch irgendwo im Forum rum, das Teil.

      Wenn aber der KS den Käufer nicht aus dem Vertrag entlässt gilt das im Umkehrschluss auch für den Verkäufer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.