Hallo zusammen
vorab: Ich kaufe sehr viel auf ebay oder dem zugehörigen Kleinanzeigenportal von privat. Viel Designerklamotten, Uhren, Markenstifte usw.. Mir ist schon bewusst, dass es dabei viele Risiken gibt, jedoch kenne ich mich ganz gut aus und in den meisten Fällen läuft das problemlos ab.Auch weiß ich, dass ich mit Paypal zahlen und ebenfalls besser von Händlern kaufen sollte wegen Widerrufsrecht. Diesbezüglich benötige ich bitte keine Tipps
Jetzt hatte ich einen Fall, in dem mir ein falsches T-Shirt für 30 Euro (Neupreis des Artikel ist ca. 200 Euro) verkauft wurde. Der Verkäufer wollte den Artikel nicht zurücknehmen - eigentlich wollte ich das Shirt nur zurück schicken und die 30 Euro wieder haben - und hat mir darüber hinaus noch "rotzfrech" zurück geschrieben. Also habe ich das Mahnverfahren gestartet und einige Kenntnisse gewonnen. Zunächst ein Gutachten über die Echtheit erstellen lassen, dann Fristsetzung für Nachlieferung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Verschicken eines Mahnbescheid (gegen den Einspruch eingelegt wurde) Antrag für Gerichtsverfahren, Verfassung Klageschrift bis ich endlich zu meinem Titel kam. Anschließend Gerichtsvollzieher.
Einen Anwalt habe ich nicht genommen, da man ja nie weiß, ob bei der Gegenseite Geld zu holen ist.
Jetzt ist es so, dass der Verkäufer am Ende zwar inkl. der Ganzen Gebühren über 300 Euro (also 10x so viel) zahlen musste. Nur hilft mir dies nicht weiter, da es sehr kompliziert ist zu seinem Recht zu kommen und ich mehrere Stunden für die Verfassung der Dokumente inkl. Dokumentation, Fahrten zum Postamt etc. aufwenden musste. Letztendlich habe ich dann ja nur 30 Euro (also den Kaufpreis inkl. Porto) behalten können und den Rest an Gebühren für Mahnbescheid, Gerichtskosten, Gutachten, Porto etc. aufwenden müssen.
Es wäre leider deutlich einfacher gewesen die 30 Euro mit anderweitiger Arbeit zu verdienen. Aber ich wollte den Verkäufer nicht mit seiner Masche durchkommen lassen.
Jetzt frage ich mich, in wie weit ich das Verfahren verbessern könnte. Konkret interessiert mich Folgendes:
(1) Kann ich z. B. die Zeit die ich aufgrund dieses umfangreichen Rechtsprozesses aufwenden muss als Schadenersatz geltend machen? Ich bin selbstständig und arbeite normal für einen Stundensatz von 60 Euro. Wenn ich einen Brief verfasse, wie viel kann ich außer dem Porto für den Einschreibebrief, z. B. für Briefpapier und Tinte ansetzen? Gibt es dazu Gerichtsurteile? Was kann man sonst noch ansetzen was rechtlich zulässig ist?
(2.1) Ich habe gelesen, dass Deckungskäufe ebenfalls als Schadenersatz geltend gemacht werden können. In dem oben geschilderten Fall. Wenn ich das T-Shirt nicht gebraucht erwerben kann, weil es eben am Markt keines dergleichen gibt, kann ich dieses dann für 200 Euro im Laden kaufen und das Geld als Schadenersatz einklagen? Falls ja, wie läuft das. Wird der Kaufvertrag des gefälschten Artikels Zug-um-Zug rückabgewickelt und ich klage auf 170 Euro Schadenersatz?
(2.2.) Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich ein T-Shirt des selben Herstellers mit einem ähnlichen Design gebraucht kaufe, z. B. für 100 Euro. Wäre das überhaupt noch ein Deckungskauf? Sollte ich in dem Fall besser das neue (siehe 2.1.) für 200 kaufen?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung!
vorab: Ich kaufe sehr viel auf ebay oder dem zugehörigen Kleinanzeigenportal von privat. Viel Designerklamotten, Uhren, Markenstifte usw.. Mir ist schon bewusst, dass es dabei viele Risiken gibt, jedoch kenne ich mich ganz gut aus und in den meisten Fällen läuft das problemlos ab.Auch weiß ich, dass ich mit Paypal zahlen und ebenfalls besser von Händlern kaufen sollte wegen Widerrufsrecht. Diesbezüglich benötige ich bitte keine Tipps

Jetzt hatte ich einen Fall, in dem mir ein falsches T-Shirt für 30 Euro (Neupreis des Artikel ist ca. 200 Euro) verkauft wurde. Der Verkäufer wollte den Artikel nicht zurücknehmen - eigentlich wollte ich das Shirt nur zurück schicken und die 30 Euro wieder haben - und hat mir darüber hinaus noch "rotzfrech" zurück geschrieben. Also habe ich das Mahnverfahren gestartet und einige Kenntnisse gewonnen. Zunächst ein Gutachten über die Echtheit erstellen lassen, dann Fristsetzung für Nachlieferung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Verschicken eines Mahnbescheid (gegen den Einspruch eingelegt wurde) Antrag für Gerichtsverfahren, Verfassung Klageschrift bis ich endlich zu meinem Titel kam. Anschließend Gerichtsvollzieher.
Einen Anwalt habe ich nicht genommen, da man ja nie weiß, ob bei der Gegenseite Geld zu holen ist.
Jetzt ist es so, dass der Verkäufer am Ende zwar inkl. der Ganzen Gebühren über 300 Euro (also 10x so viel) zahlen musste. Nur hilft mir dies nicht weiter, da es sehr kompliziert ist zu seinem Recht zu kommen und ich mehrere Stunden für die Verfassung der Dokumente inkl. Dokumentation, Fahrten zum Postamt etc. aufwenden musste. Letztendlich habe ich dann ja nur 30 Euro (also den Kaufpreis inkl. Porto) behalten können und den Rest an Gebühren für Mahnbescheid, Gerichtskosten, Gutachten, Porto etc. aufwenden müssen.
Es wäre leider deutlich einfacher gewesen die 30 Euro mit anderweitiger Arbeit zu verdienen. Aber ich wollte den Verkäufer nicht mit seiner Masche durchkommen lassen.
Jetzt frage ich mich, in wie weit ich das Verfahren verbessern könnte. Konkret interessiert mich Folgendes:
(1) Kann ich z. B. die Zeit die ich aufgrund dieses umfangreichen Rechtsprozesses aufwenden muss als Schadenersatz geltend machen? Ich bin selbstständig und arbeite normal für einen Stundensatz von 60 Euro. Wenn ich einen Brief verfasse, wie viel kann ich außer dem Porto für den Einschreibebrief, z. B. für Briefpapier und Tinte ansetzen? Gibt es dazu Gerichtsurteile? Was kann man sonst noch ansetzen was rechtlich zulässig ist?
(2.1) Ich habe gelesen, dass Deckungskäufe ebenfalls als Schadenersatz geltend gemacht werden können. In dem oben geschilderten Fall. Wenn ich das T-Shirt nicht gebraucht erwerben kann, weil es eben am Markt keines dergleichen gibt, kann ich dieses dann für 200 Euro im Laden kaufen und das Geld als Schadenersatz einklagen? Falls ja, wie läuft das. Wird der Kaufvertrag des gefälschten Artikels Zug-um-Zug rückabgewickelt und ich klage auf 170 Euro Schadenersatz?
(2.2.) Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich ein T-Shirt des selben Herstellers mit einem ähnlichen Design gebraucht kaufe, z. B. für 100 Euro. Wäre das überhaupt noch ein Deckungskauf? Sollte ich in dem Fall besser das neue (siehe 2.1.) für 200 kaufen?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung!