Paypal Rückbuchung nach Verkauf bei ebay-Kleinanzeigen

    • Paypal Rückbuchung nach Verkauf bei ebay-Kleinanzeigen

      Hallo,
      nicht das erste mal hier im Forum, aber ich bitte trotzdem um eure Hilfe.
      Ich habe Gutscheine auf ebay-Kleinanzeigen verkauft (das Geld sofort auch mein Konto gebucht und dann erst die Gutscheine per Mail verschickt, habe auch Nachweis über Chat von ebay-Kleinanzeigen, dass diese angekommen sind), aber leider hat der Käufer (?) kurz danach (ca 1h) einen unbefugten Kontozugriff gemeldet und der Fall wurde sofort zu meinen Ungunsten entschieden (von Falleröffnung bis zur negativen Entscheidung nur 7 min), sodass mein Paypalkonto um diesen Betrag im minus ist. Gezahlt wurde mit der Privatzahlung, da Paypal ja einen Verkäuferschutz explizit für diese Güter ausschließt.
      Habe schon Paypal angerufen und auch geschrieben, aber sie wollen mir aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft geben oder verweisen nur auf die AGBs.
      Ich habe mehrere Fragen gestellt:
      würden Sie mir bitte Informationen bezüglich des Falls zukommen lassen, vor allem Nachweis(e), dass dieser unbefugte Zugriff stattgefunden hat?
      - Wir können Ihnen aus Datenschutzgründen keine Nachweise zukommen lassen.
      Wie so ein Fall innerhalb von 7 min ordentlich geprüft werden kann und ob das überhaupt ein Mensch entschieden hat.
      -per Mail wurde mir erzählt dass das persönlich geprüft worden sei, am Telefon dass das automatisch und immer so gegen mich entschieden werden würde
      Warum Paypal überhaupt Transaktionen durchführt, wenn diese vom Inhaber des Senerkontos nicht autorisiert wurden.
      -ausweichende Antworten und wiederholen des Sachverhalts und am Rande des Telefongesprächs auch dass manche Kunden von Paypal eine 2-Faktor-Autorisierung nutzen und manche eben nicht (soviel zu Sicherheitsvorkehrungen, müsste Paypal da als Zahlungsdienstleister nicht mehr fordern?)

      Am Telefon war sich der Mitarbeiter seiner Sache relativ sicher und hat sehr oft auf die AGBs verwiesen (wegen denen ich das Geld an Paypal müsse) und auch dass sie da gar nichts Prüfen würden da Privatzahlung und sie Hinweise/Belege meinerseits ignorieren würden. Habe dann geantwortet, dass die mir sehr wohl nachweisen müssen, dass ein Fremdzugriff stattgefunden hat, wenn sie das Geld haben wollen und dass sie mich wegen AGB-Verstößen gerne rausschmeißen können, diese aber nicht die Geldforderung gegen mich begründen und dass sie gerne jemandem Geld überweisen können aber ich nicht dafür Zahle.
    • Und was ist jetzt der Punkt bei dir? Du hast bezahlt soviel steht fest. Wenn sich jemand Zugang zu einem EBK Konto verschafft heißt das trotzdem das du bezahlt hast. Gib uns mehr Infos bitte. Paypaladresse wo bezahlt wurde, wurde über WhatsApp oder E-Mail ausgewischen? Chatverlauf? Telefonnummer? Welche Gutscheine waren es? Mfg
    • Du darfst Gutscheine überhaupt niemals nie per PayPal zahlen lassen. Denn über das Mittel des angeblich "unbefugten Kontozugriffs" kann sich jeder Käufer immer das Geld wiederholen. PayPal prüft da erfahrungsgemäß nichts sondern entscheidet einfach immer zu Ungunsten des Verkäufers bzw. Empfängers des Geldes.

      Ich hatte mal einen ähnlichen Fall: Ich habe iTunes-Guthabenkarten (natürlich inkl. gültigem Guthaben-Code) bei eBay Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer bezahlte per PayPal und wollte dann Versand der Codes per E-Mail. Ich habe jedoch nicht per E-Mail verschickt, sondern die Guthabenkarten postalisch per Einschreiben. Kurze Zeit später meldete der Käufer einen unbefugten Kontozugriff und buchte über diesen Weg das Geld wieder zurück. Die Guthabenkarten waren aber nachweislich bei ihm angekommen - er hatte sogar dafür unterschrieben.

      Das ging soweit, dass sogar die Polizei ermittelt hat, da wohl noch sehr viel mehr über diesen angeblich gehackten Account bestellt wurde. Die Polizei hat jedoch - was mich immer noch massiv erstaunt - dem Käufer einfach direkt geglaubt und das nicht hinterfragt. Der Käufer sagte er sei "gehackt" worden, und die Polizei hat das einfach direkt geglaubt ohne das zu hinterfragen ob das eigentlich sein kann. Selbst meine Nachweise, dass der Käufer den Erhalt der Guthabenkarten persönlich unterschrieben hat, haben weder bei den ermittelnden Beamten noch bei PayPal Zweifel am Käufer geweckt. Dass ein angeblicher Hacker wohl kaum unter der selben Anschrift wohnt und auch Einschreiben mit der selben Unterschrift wie das angebliche Opfer annimmt, hat zwar damals den ermittelnden Beamten schon etwas irritiert, aber eine Veranlassung die Behauptungen des Käufers zu überprüfen sah er da dennoch nicht. Am Ende wurde alles eingestellt weil der Hacker nicht zu ermitteln sei.