Conrad Dennis Borchert | IBAN: DE17100110012620727660

    • Hat eigentlich einer von euch mal den Link angeklickt, den Belladonna euch in #4 zur Verfügung gestellt hat??
      "Unfreiwillige Kontoinhaber"
      Ich hoffe mal, jeder von euch hat sich den verlinkten Thread ausgedruckt und seiner Anzeige direkt hinzugefügt !!
      Ansonsten durchschauen nämlich in 80% aller Fälle auch die Ermittlungsbeamten nicht, daß der "Kontoinhaber" nicht Opfer von Datenmissbauch oder "Identitätsdiebstahl" wurde, sondern das betreffende Bankkonto persönlich freigeschaltet und dabei in der Regel den Chat-Agent von IDnow auch noch vorsätzlich belogen hat...
      Wer diese Infos seiner Anzeige nicht direkt beigefügt hat, sollte das jetzt dringend nachholen und einen Ausdruck des betreffenden Threads noch auf der Wache nachreichen !

      Der Kontoinhaber Borchert hat mit dem eigentlichen Betrug allerdings überhauptnichts zu tun, der war "nur" selten dämlich.
      Der wahre Täter ist mit dem Geld auf und davon, der wird nie gefasst werden.
      Die polizeilichen Ermittlungen werden ca 6-9 Monate dauern, dann kommt, wenn überhaupt, ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, daß gegen Conrad Dennis Borchert nicht weiter ermittelt wird. Die weiteren Ermittlungen gegen Unbekannt werden im weiteren Verlauf ebenfalls vorläufig eingestellt, da kein Täter zu ermitteln ist.

      Wenn ihr euer Geld wiederhaben wollt, müsst ihr euch da selbst drum kümmern.
      Bis die Polizei die vollständige Anschrift des Kontoinhabers ermittelt hat, dauert das in der Regel mindestens 8 Wochen. Dh, so ca 2 Monate nach Erstattung eurer Anzeige könnt ihr euch auf dem zuständigen Revier mal erkundigen nach dieser Adresse mit der Begründung, daß ihr zivilrechtlich gegen den Kontoinhaber vorgehen wollt.
      Wenn ihr Pech habt, bekommt ihr keine Auskunft, denn offiziell erhält Akteneinsicht nur ein von euch beauftragter Anwalt. Aber häufig geben Ermittlungsbeamte die entsprechende Information auf Anfrage auch direkt an den Anzeigenerstatter weiter. Von selbst hingegen werdet ihr von eurer Anzeige außer gegebenenfalls dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nie wieder etwas hören.

      Alternativ könntet ihr auch bei eurer eigenen Bank einen gebührenpflichtigen Nachforschungsauftrag stellen mit der Begründung, daß eure Überweisung versehentlich auf eine falsche IBAN lautete und der Kontoinhaber sie nicht erstattet hat. Ihr bräuchtet daher Name und Anschrift des Kontoinhabers, um das "irrtümlich" überwiesene Geld zurückzuverlangen.
      Wenn ihr die vollständigen Daten des Kontoinhabers dann irgendwann habt, könnt ihr das gesamte Procedere des zivilen Mahnverfahrens durchziehen.
      Wer eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, kann das von Anfang an einem Anwalt übergeben. Wichtig ist allerdings, daß ihr dem Anwalt auch gleich den Thread "Unfreiwillige Kontoinhaber" mit ausdruckt, damit der durchschaut, wie die Sachlage tatsächlich ist.
      Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann aber die ersten Schritte aber auch problemlos selbst durchführen, ohne daß dafür bereits ein Anwalt benötigt wird:

      - schriftliche Forderung mit Fristsetzung
      - Mahnung mit Fristsetzung per Einwurfeinschreiben
      - Mahnbescheid

      Erst wenn dem Mahnbescheid durch den Kontoinhaber widersprochen wird, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, der dann die Klage vorbereitet und bei Gericht einreicht.