Derzeit erhalten gewerbliche Verkäufer auf ebay.de folgende Mail:
Zunächst mal: Diese Mail ist tatsächlich von ebay. Auch wenn sie bei gmx im Spamverdacht landen könnte.
Tatsächlich ist ebay in der Pflicht, diese Bestätigungen anzufordern und entsprechende Meldungen an die Finanzämter weiter zu reichen.
Wer nun lange nach dem Formular USt 1 TJ sucht, mit dem er diese Bescheinigung bei seinem FA beantragen kann, der hat es gefunden. Ich hänge es mal unten dran. Lässt sich am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Speichern lässt es sich allerdings ausgefüllt nicht. Das BMF wollte sich bei mir aber nochmal melden, falls sie das ändern wollen. Ich habe aber inzwischen einen Würgdrumrum gefunden. Ausdruck in Datei als Postscript-Datei und dann mit z.B. Ghostscript oder Open Office eine PDF draus machen. (Das BMF hat sich eben gemeldet: das ist Absicht, auch dass das Formular selbst nicht auf dem Formularserver des BMF liegt, damit die Formulare nicht bei denen landen)
Ausweislich der Formularvorlage USt 1 TI im Rundschreiben des BMF vom 17. Dezember 2018, mit der das FA die Bescheinigung erteilt ist diese Bescheinigung dann gültig bis 31. Dezember 2021. Danach wird man wohl eine neue Bescheinigung beantragen nmüssen.
Das Ganze hat natürlich auch einige Aspekte, die mir nicht ganz duchdacht erscheinen. So werden im Formular die Marktplätze abgefragt, auf denen angeboten wird und auch ein "Identifikationskermmal (z.B. Acountname)" abgefragt. Da stellen sich mir natürlich ein paar Fragen. Was gibt man an, wenn man mehrere Accounts z.B. auf ebay betreibt? Und was passiert, wenn man dann einen der Accountnamen ändert? Der ist ja eben kein eindeutiges Identifizierungsmerkmal. Und wie wir alle wissen kann man einen freien Accountnamen auch selbst übernehmen.
Auch im Moment etwas fragwürdig ist die Aussage der von ebay übermittelten Umsatzdaten. Denn viele Verkäufer von Gebrauchtwaren, geraed im Sammlermarkt, haben für Differenzbesteuerung optiert. Da wird das Finanzamt also seine helle Freude haben. Isbesondere beim Verkauf von Kommissionsware, bei der die Differenz in der Buchhaltung zwischen Ein- und Verkaufspreis null ist, weil der Umsatz des Händlers aus der Provisionsabrechnung mit dem Kommittenten stammt.
Ein Lichtblick könnte sein, dass ebay zukünftig verstärkt auf den Standort der Ware achten muss. Gerade viele chinesische Händler geben als Artikelstandort einen deutschen Standort an. Damit sind sie in der Pflicht, diese Bescheinigung vorzulegen. Sonst sind sie ab Oktober 2019 (Übergangsfrist) weg vom Fenster. Oder ebay steht in der Haftung. Also schön drauf achten und gegebenfalls Verdachtsfälle nicht an ebay sondern an das zuständige Finanzamt melden.
Ebenfalls wird durch das BMF endlich noch abzugrenzen sein, wann das Finanzamt die Nachhaltigkeit nach §2 UStG anzunehmen beginnt. Denn davon hängt ab, ob ein als privat angemeldeter Verkäufer dann zwar privat und ohne Gewerbeanmeldung handelt aber umsatzsteuerlich trotzdem als Unternehmer eingestuft und der Marktplatz für dessen Umsätze meldepflichtig wird.
ebay schrieb:
aufgrund einer Gesetzesanderung muss eBay ab 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkaufern erheben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin bei eBay handeln konnen.
Um weiterhin bei eBay verkaufen zu konnen, mussen Sie uns eine Bescheinigung nach S22f UStG vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfullen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder fordern Sie das Dokument direkt bei Ihrem zustandigen deutschen Finanzamt an.
Sie haben bis zum 1. Oktober 2019 Zeit, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.
Wer muss die Bescheinigung bei eBay einreichen?
Grundsatzlich ist es unerheblich, auf welcher lokalen eBay-Website ein Verkaufer seine Artikel einstellt.
Als Verkaufer mussen Sie sich in der Regel fur die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfullt ist:
- Sie sind ein Verkaufer mit Sitz in Deutschland.
- Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
- Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert werden.
Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz uber alle Verkaufskanale von 100.000 Euro pro Jahr. Diese E-Mail ist nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, eine unabhangige Steuer- oder Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.
Nachste Schritte
1. Uberprufen Sie, ob der Name Ihres Unternehmens und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem eBay-Konto mit denen auf Ihrer Bescheinigung nach S22f UStG ubereinstimmen.
2. Laden Sie Ihre Bescheinigung nach S22f UStG bis zum 1. Oktober 2019 hoch.
ebay.de/vat
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Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Zunächst mal: Diese Mail ist tatsächlich von ebay. Auch wenn sie bei gmx im Spamverdacht landen könnte.
Tatsächlich ist ebay in der Pflicht, diese Bestätigungen anzufordern und entsprechende Meldungen an die Finanzämter weiter zu reichen.
Wer nun lange nach dem Formular USt 1 TJ sucht, mit dem er diese Bescheinigung bei seinem FA beantragen kann, der hat es gefunden. Ich hänge es mal unten dran. Lässt sich am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Speichern lässt es sich allerdings ausgefüllt nicht. Das BMF wollte sich bei mir aber nochmal melden, falls sie das ändern wollen. Ich habe aber inzwischen einen Würgdrumrum gefunden. Ausdruck in Datei als Postscript-Datei und dann mit z.B. Ghostscript oder Open Office eine PDF draus machen. (Das BMF hat sich eben gemeldet: das ist Absicht, auch dass das Formular selbst nicht auf dem Formularserver des BMF liegt, damit die Formulare nicht bei denen landen)
Ausweislich der Formularvorlage USt 1 TI im Rundschreiben des BMF vom 17. Dezember 2018, mit der das FA die Bescheinigung erteilt ist diese Bescheinigung dann gültig bis 31. Dezember 2021. Danach wird man wohl eine neue Bescheinigung beantragen nmüssen.
Das Ganze hat natürlich auch einige Aspekte, die mir nicht ganz duchdacht erscheinen. So werden im Formular die Marktplätze abgefragt, auf denen angeboten wird und auch ein "Identifikationskermmal (z.B. Acountname)" abgefragt. Da stellen sich mir natürlich ein paar Fragen. Was gibt man an, wenn man mehrere Accounts z.B. auf ebay betreibt? Und was passiert, wenn man dann einen der Accountnamen ändert? Der ist ja eben kein eindeutiges Identifizierungsmerkmal. Und wie wir alle wissen kann man einen freien Accountnamen auch selbst übernehmen.
Auch im Moment etwas fragwürdig ist die Aussage der von ebay übermittelten Umsatzdaten. Denn viele Verkäufer von Gebrauchtwaren, geraed im Sammlermarkt, haben für Differenzbesteuerung optiert. Da wird das Finanzamt also seine helle Freude haben. Isbesondere beim Verkauf von Kommissionsware, bei der die Differenz in der Buchhaltung zwischen Ein- und Verkaufspreis null ist, weil der Umsatz des Händlers aus der Provisionsabrechnung mit dem Kommittenten stammt.
Ein Lichtblick könnte sein, dass ebay zukünftig verstärkt auf den Standort der Ware achten muss. Gerade viele chinesische Händler geben als Artikelstandort einen deutschen Standort an. Damit sind sie in der Pflicht, diese Bescheinigung vorzulegen. Sonst sind sie ab Oktober 2019 (Übergangsfrist) weg vom Fenster. Oder ebay steht in der Haftung. Also schön drauf achten und gegebenfalls Verdachtsfälle nicht an ebay sondern an das zuständige Finanzamt melden.
Ebenfalls wird durch das BMF endlich noch abzugrenzen sein, wann das Finanzamt die Nachhaltigkeit nach §2 UStG anzunehmen beginnt. Denn davon hängt ab, ob ein als privat angemeldeter Verkäufer dann zwar privat und ohne Gewerbeanmeldung handelt aber umsatzsteuerlich trotzdem als Unternehmer eingestuft und der Marktplatz für dessen Umsätze meldepflichtig wird.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.