Gesetzesänderung: ebay fordert Bescheinigung nach §22f UStG an

    • Gesetzesänderung: ebay fordert Bescheinigung nach §22f UStG an

      Derzeit erhalten gewerbliche Verkäufer auf ebay.de folgende Mail:

      ebay schrieb:

      aufgrund einer Gesetzesanderung muss eBay ab 2019 bestimmte steuerliche Informationen von Verkaufern erheben, um sicherzustellen, dass sie weiterhin bei eBay handeln konnen.


      Um weiterhin bei eBay verkaufen zu konnen, mussen Sie uns eine Bescheinigung nach S22f UStG vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfullen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder fordern Sie das Dokument direkt bei Ihrem zustandigen deutschen Finanzamt an.

      Sie haben bis zum 1. Oktober 2019 Zeit, um uns Ihre Bescheinigung vorzulegen.

      Wer muss die Bescheinigung bei eBay einreichen?
      Grundsatzlich ist es unerheblich, auf welcher lokalen eBay-Website ein Verkaufer seine Artikel einstellt.


      Als Verkaufer mussen Sie sich in der Regel fur die Umsatzsteuer registrieren, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfullt ist:
      - Sie sind ein Verkaufer mit Sitz in Deutschland.
      - Sie verkaufen Waren, die in Deutschland gelagert werden.
      - Sie verkaufen Waren an Privatpersonen in Deutschland. Diese Waren versenden Sie aus dem EU-Ausland, wo sie gelagert werden.
      Dies gilt ab einem deutschen Gesamtumsatz uber alle Verkaufskanale von 100.000 Euro pro Jahr. Diese E-Mail ist nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht. Wir empfehlen Ihnen, eine unabhangige Steuer- oder Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften sicherzustellen.

      Nachste Schritte

      1. Uberprufen Sie, ob der Name Ihres Unternehmens und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem eBay-Konto mit denen auf Ihrer Bescheinigung nach S22f UStG ubereinstimmen.
      2. Laden Sie Ihre Bescheinigung nach S22f UStG bis zum 1. Oktober 2019 hoch.

      ebay.de/vat
      Jetzt mehr erfahren →

      Wir freuen uns auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

      Zunächst mal: Diese Mail ist tatsächlich von ebay. Auch wenn sie bei gmx im Spamverdacht landen könnte.

      Tatsächlich ist ebay in der Pflicht, diese Bestätigungen anzufordern und entsprechende Meldungen an die Finanzämter weiter zu reichen.

      Wer nun lange nach dem Formular USt 1 TJ sucht, mit dem er diese Bescheinigung bei seinem FA beantragen kann, der hat es gefunden. Ich hänge es mal unten dran. Lässt sich am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Speichern lässt es sich allerdings ausgefüllt nicht. Das BMF wollte sich bei mir aber nochmal melden, falls sie das ändern wollen. Ich habe aber inzwischen einen Würgdrumrum gefunden. Ausdruck in Datei als Postscript-Datei und dann mit z.B. Ghostscript oder Open Office eine PDF draus machen. (Das BMF hat sich eben gemeldet: das ist Absicht, auch dass das Formular selbst nicht auf dem Formularserver des BMF liegt, damit die Formulare nicht bei denen landen)

      Ausweislich der Formularvorlage USt 1 TI im Rundschreiben des BMF vom 17. Dezember 2018, mit der das FA die Bescheinigung erteilt ist diese Bescheinigung dann gültig bis 31. Dezember 2021. Danach wird man wohl eine neue Bescheinigung beantragen nmüssen.

      Das Ganze hat natürlich auch einige Aspekte, die mir nicht ganz duchdacht erscheinen. So werden im Formular die Marktplätze abgefragt, auf denen angeboten wird und auch ein "Identifikationskermmal (z.B. Acountname)" abgefragt. Da stellen sich mir natürlich ein paar Fragen. Was gibt man an, wenn man mehrere Accounts z.B. auf ebay betreibt? Und was passiert, wenn man dann einen der Accountnamen ändert? Der ist ja eben kein eindeutiges Identifizierungsmerkmal. Und wie wir alle wissen kann man einen freien Accountnamen auch selbst übernehmen.

      Auch im Moment etwas fragwürdig ist die Aussage der von ebay übermittelten Umsatzdaten. Denn viele Verkäufer von Gebrauchtwaren, geraed im Sammlermarkt, haben für Differenzbesteuerung optiert. Da wird das Finanzamt also seine helle Freude haben. Isbesondere beim Verkauf von Kommissionsware, bei der die Differenz in der Buchhaltung zwischen Ein- und Verkaufspreis null ist, weil der Umsatz des Händlers aus der Provisionsabrechnung mit dem Kommittenten stammt.

      Ein Lichtblick könnte sein, dass ebay zukünftig verstärkt auf den Standort der Ware achten muss. Gerade viele chinesische Händler geben als Artikelstandort einen deutschen Standort an. Damit sind sie in der Pflicht, diese Bescheinigung vorzulegen. Sonst sind sie ab Oktober 2019 (Übergangsfrist) weg vom Fenster. Oder ebay steht in der Haftung. Also schön drauf achten und gegebenfalls Verdachtsfälle nicht an ebay sondern an das zuständige Finanzamt melden.

      Ebenfalls wird durch das BMF endlich noch abzugrenzen sein, wann das Finanzamt die Nachhaltigkeit nach §2 UStG anzunehmen beginnt. Denn davon hängt ab, ob ein als privat angemeldeter Verkäufer dann zwar privat und ohne Gewerbeanmeldung handelt aber umsatzsteuerlich trotzdem als Unternehmer eingestuft und der Marktplatz für dessen Umsätze meldepflichtig wird.
      Dateien
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Penny schrieb:

      Hallo Löschbert, als Kleinunternehmer habe ich keine ustg was denn nun?

      Doch doch. Ein UStG (Umsatzsteuergesetz) hast Du schon. Du hast sogar ganz speziell den §19 UStG. :]

      Ich hab aber noch was viel lustigeres. Ich habe den 25a UStG. Differenzbesteuerung. Während bei euch das Finanzamt anhand der Steuernummer erkennt, dass da keine Umsatzssteuer abgeführt wird, haben die mit mir ein echtes Problem. Denn bei ist mir ein nicht näher zu bezeichnender Tel der ebay-Umsätze steuerbehaftet.

      Nö, schau dir das Formular doch mal an. Da gibst Du die Steuernummer an, die Du von deinem FA bekommen hast. Nicht die USt-ID. Die kommt gar nicht ins Formular. Und ebay meldet dann die Umsätze zu dieser Steuernummer an das benannte Finanzamt. Problematisch wird das für den Kleinunternehmer nur dann, wenn seine Umsätze aus irgendwelchen Gründen (sinnloser Reichtum etc.) die Freigrenze der Kleinunternehmerregelung übersteigen. Dann merkt das Finanzamt das nämlich.

      Achso, weil ich ja oben geschrieben habe, dass wir nun die Chinesen verstärkt beobachten sollten... Das zuständige Finanzamt für Verdachtsmeldungen ist das FA Berlin-Neukölln. Ist ja nicht so, dass wir deutschen Händler nun wieder mal die einzigen Arschlöcher sein sollten, die das ausbaden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ach was schrieb:

      Ich bin auch Kleinunternehmer, ich habe mal gegoogelt und da finde ich die eine, oder andere Antwort, das es möglich ist auch als Kleinunternehmer eine Steueridentifikationsnummer zu beantragen.
      Ich habe heute mit eBay kurz telefoniert, diese verwiesen mich lediglich an meinen Steuerberater.
      Ich werde morgen oder am Montag einmal beim FA anrufen um das abzuklären. Auf zweifelhafte und unbestätigte Antworten kann ich mich da weniger verlassen die im Internet stehen... wenn ich etwas neues weiss, werde ich das ganze editieren.
    • aix schrieb:

      Ich habe heute mit eBay kurz telefoniert, diese verwiesen mich lediglich an meinen Steuerberater.

      Na, wenn du es auch bei ebay probierst.... :wallbash


      aix schrieb:

      Auf zweifelhafte und unbestätigte Antworten kann ich mich da weniger verlassen die im Internet stehen

      Bundeszentralamt für Steuern dubios genug für dich?


      Bundeszentralamt für Steuern schrieb:

      Wer ist antragsberechtigt?Antragsberechtigt sind:
      • Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
      • juristische Personen, die nicht Unternehmerin oder Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.


      Und was ist ein Unternehmer nach §2 UStG?


      UStG §2 Abs. 1 schrieb:

      Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

      Da steht dann auch die Definition von gewerblich (im steuerlichen Sinne), auf die ich noch kurz näher eingehe:

      Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

      1.) Nachhaltig. Heisst auf unbestimmte Dauer angelegt.
      2.) Selbständig. Heisst, es quatscht dir keiner rein, was Du wann wie machen sollst.
      3.) Erzielung von Einnahmen. Heisst: sobald Du einen Euro dafür haben willst. Sonst musst Du's verschenken.
      4.) Gewinn muss man nicht erzielen. Nicht mal wollen.

      Auslegungsfähig ist da für ebay-Verkäufer nur der erste Punkt. Denn dass einem da keiner reinquatscht, was man treibt oder ob überhaupt ist der Normalfall. Und Einnahmen erzielen will man auch, sonst würde man keinen Start- oder Sofortkaufpreis angeben sondern seinen Mist gleich im Wald vergraben.

      Und nun noch eine weitere dubiose Quelle. Nämlich der Bundesfinanzhof. Entscheidung vom 26. April 2012 V R 2/11 oder wenn Du es kürzer haben willst die dazugehörige Pressemitteilung. Ergänzend dazu das Bierdeckelsammler-Urteil des FG Köln.


      Daher auch meine in den Raum gestellte Frage, wie ebay mit der evetuellen Umsatzsteuerpflicht privater Verkäuer umgehen will. Denn wie der BFH (RN 39 d. Urt.) schon festgestellt hat


      BUNDESFINANZHOF Urteil vom 26.4.2012 schrieb:

      Es kommt auch nicht darauf an, ob "die Kläger" einen privaten oder einen gewerblichen Zugang gewählt haben, weil die Merkmale der unternehmerischen Tätigkeit keinem Wahlrecht unterliegen.

      Sorry, aber dieses seit einem halben Jahrzehnt ausgelutschte und hier shcon mehrfach breitgetretene Umsatzsteuerdingens ödet mich an.

      Im Grunde kann aber sogar eine Privatperson ohne Gewerbeschein zum Finanzamt traben, eine USt-ID beantragen,. für Differenzbesteuerung optieren und sich vom Finanzamt die von ebay berechnete Vorsteuer auszahlen lassen. Genau genommen kann der das nicht, der muss das sogar. Sobald er alle Kriterien für den Unternehmerbegriff aus §2 UStG erfüllt.
      1.) Nachhaltig.
      2.) Selbständig.
      3.) Erzielung von Einnahmen.

      Und gibt es denn nun steuerliche Unternehmer (§2 UStG) die keine zivilrechtlichen Unterehmer (§14 BGB) sind? Klar. Jede Menge. Sonst müsste jeder zur Solaranlage auf dem Einfamilienhaus auch gleich 'nen Gewerbeschein beantragen. Das ist der klassische Fall. Den Sammler als Unternehmer, den hat erst der BFH abschliessend in die Rechtslandschaft zementiert.

      Aber weisste was, aix?

      aix schrieb:

      Ich werde morgen oder am Montag einmal beim FA anrufen um das abzuklären.

      Das halte ich für eine ganz ausgezeichnete Idee. Frag auch gleich nach, ob Du für dein Kleinunternehmen die selbe USt-ID benutzen kannst wie als privater Sammler oder ob Du dafür eine zweite brauchst. Und ob deine Kleinunternemerregelung auch für dich als Privatperson gilt. Warum weisst Du ja jetzt- Und wenn dein Finanzamt das nicht weiss - deren Pech. Sollen aber nicht traurig sein, meines ist auch seit ich-weiss-nicht-wann ratlos. (Ich behaupte mal jetzt, die wissen das inzwischen ganz genau, aber wollen mich nicht auch noch als Privatperson in der Umsatzsteuer haben :D :saint: )

      aix schrieb:

      wenn ich etwas neues weiss, werde ich das ganze editieren.

      Editieren kannst Du das nicht mehr. Aber Du darfst uns trotzdem gerne mitteilen, was dein Finanzamt gesagt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Lässt sich am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Speichern lässt es sich allerdings ausgefüllt nicht.
      du bist ja normalerweise sehr erfahren mit solchen Sachen, aber die von dir genannten Verrenkungen kann ich nicht nachvollziehen.
      ich nutze den Foxit Reader für pdf und mit dem läßt sich die Datei ausgefüllt ohne Akrobatik wegspeichern
      ok, er meckert, daß man nicht diese originale Datei in dem (z.B. Download)ordner verändert wegspeichern/überschreiben kann und sagt, was man stattdessen tun kann: einen anderen Zielort/Zielordner wählen oder einen anderen Dateinamen vergeben, dann ist es eine zusätzliche Datei und es geht

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    • aurum schrieb:

      ich nutze den Foxit Reader für pdf und mit dem läßt sich die Datei ausgefüllt ohne Akrobatik wegspeichern

      Naja, der Foxit hält sich dann entweder nicht an die Regeln, die für das PDF festgelegt wurden oder er hat eine eigene Eingabemethode bzw eigene Layer für das Formular. Ich kann auch in jedes PDF (selbst ohne Eingabefelder) reinkritzeln. Wenn zum Beispiel Hermes mal wieder auf dem ebay-Etikett die Adressfelder abkürzt mach ich das ja auch. Nur bin ich nicht der Normalfall.

      Der Normalo, der z.B. Adobe Reader verwendet steht aber vor der PDF und kann sie ausgefüllt nicht abspeichern. Und der weiss nun trotzdem, wie das geht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Acrobat Reader hab ich vor so langer Zeit deinstalliert, daß ich nicht mehr weiß, warum ich Alternativen ausprobierte, von denen mir Foxit am besten gefiel
      evtl. weil er sich im Arbeitsspeicher meines alten PC so breitmachte und Abstürze oder mindestens zeitraubende Hänger erzeugte
      oder der Programmstart jedes Mal sehr lange dauerte. irgendwas nervte
    • Auf die Wahrnehmungsstörungen anderer User hier muss ich nicht eingehen, deshalb erspare ich mit das zitieren.

      Edit: Auch den Kleinunternehmern bleibt kein anderer Weg übrig als sich bei seinem Finanzbeamten zu melden.
      Es genügt in der Regel auch eine kurze Email an das zuständige Finanzamt. So erhaltet ihr innerhalb der kommenden Tage nach Beantragung einen Brief vom FA den ihr benötigt für eBay.

      Viel Erfolg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aix ()

    • aurum schrieb:

      soso, du siehst hier mehrere andere user mit Wahrnehmungsstörungen?
      ich sehe nach dieser Äußerung allenfalls einen ;)

      ui ui.., und du mein Lieber leidest unter Selbstüberschätzung oder wieso fühlst du dich direkt angesprochen???
      Zudem warst du nicht einmal gemeint. Aber anstatt diesen Thread hier voll zumüllen solltest du vielleicht einmal über etwas konstruktives nachdenken wenn du hier schon fleissig am Beiträge sammeln bist, aber nur Müll dabei rumkommt wie man sieht...888 posts. Hauptsache in Dinge einmischen und seinen geistigen Stuss loswerden.....

      Edit: Ps. Wegen solchen Leuten wie dir haben es neue User schwer sich im Thread zurecht zu finden. Aber soweit denkst du ja nicht.. immer dieses Zentimeterdenken... geh doch viel lieber mal raus und lass frische Luft an dein Hirn!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aix ()

    • wenn du meine Beiträge in dem Thread gelesen hättest, würdest du sehn, daß es darum ging, einen einfachen Weg zum Ausfüllen des zweifellos notwendigen Formulars zu beschreiben
      nämlich durch Verwendung von genau einem Programm zum Öfffnen und Ausfüllen und Wegspeichern, dem Foxit Reader und nicht durch "Ausdruck in Datei als Postscript-Datei und dann mit z.B. Ghostscript ....... eine PDF draus machen." (was ich ehrlich gesagt gar nicht auf Anhieb kapiert habe, vielleicht weil es eine umständliche Option im Acrobat Reader ist, den ich ja nicht mehr installiert habe)

      wenn du das als Beitragssammelei, Thread zumüllen und geistigen Stuß bezeichnest, dann kann ich damit leben

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • aurum schrieb:

      wenn du meine Beiträge in dem Thread gelesen hättest, würdest du sehn, daß es darum ging, einen einfachen Weg zum Ausfüllen des zweifellos notwendigen Formulars zu beschreiben
      nämlich durch Verwendung von genau einem Programm zum Öfffnen und Ausfüllen, dem Foxit Reader und nicht durch "Ausdruck in Datei als Postscript-Datei und dann mit z.B. Ghostscript ....... eine PDF draus machen." (was ich ehrlich gesagt gar nicht auf Anhieb kapiert habe)

      wenn du das als Beitragssammelei, Thread zumüllen und geistigen Stuß bezeichnest, dann kann ich damit leben
      und noch mehr Müll....