eBay Käuferschutz greift nicht!

    • eBay Käuferschutz greift nicht!

      Hallo zusammen!
      Ich bin neu hier und möchte euch nur warnen, dass der berühmte Käuferschutz im Zweifelsfall eher dem Verkäufer nutzt.

      Also, Ende Dezember habe ich bei einem Sofortkauf zugeschlagen.
      Ein, laut Anbieter, 'neues Smartphone' für 499 €.
      Gut, da ich bereits seit über 20 Jahren eBay Mitglied bin und (fast) nur gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich mir nichts dabei gedacht und allenfalls mit einer späteren Lieferung als angegeben (02.01. - 08-01.2019) gerechnet.
      Nach zwei weiteren Tagen Karenz, schrieb ich also den Verkäufer an, einem professionellen Händler aus NRW. Selbstverständlich über das eBay Portal!
      Das Ergebnis: KEINE Reaktion!

      Einige Tage später, dann noch eine Nachricht an den Verkäufer, mit der Bitte, die Ware endlich abzuschicken. Die Versandbestätigung wurde nicht angezeigt.
      Am 12.01.2019 dann eine Email an Ebay, mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts.
      eBay hat dann den Händler kontaktiert.
      Der Verkäufer hat eBay dann einen Beleg vorgelegt und einen Kommentar, dass die Ware 'versehentlich' unversichert mit der Post verschickt wurde, jedoch mit einem Nachweis, dass zugestellt wurde.

      Für eBay war das ausreichend, meine Beschwerde zurückzuweisen. Der Kaufbetrag könne nicht erstattet werden!

      Anruf bei eBay: '...wir werden den Verkäufer kontaktieren und einen Nachforschungsantrag verlangen.'
      Ergebnis: Nichts! Keine Nachricht von eBay und vom Verkäufer schon mal gar nicht.

      Verkäufer angeschrieben: mit Bitte um Klärung des Sachverhalts.
      Ergebnis: Antwort vom Verkäufer: 'Wir sind da noch dran!' - das war's! Seither nichts.

      zweiter Anruf bei eBay: '...wir haben Verständnis... - ...es ist nachvollziehbar... - ...es ist ein interessanter Fall, wir fragen in der Rechtsabteilung nach und melden uns dann bei Ihnen.'
      Ergebnis - und jetzt wird's interessant! - '...hat die Rechtsabteilung bestätigt, dass der Verkäufer gemäß den eBay-Statuten gehandelt hat. ...Ihr Fall musste daher geschlossen werden.'

      Also, wer kauft, bleibt im Zweifel auf dem Schaden sitzen, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er etwas verschickt hat, die Sendung aber niemals angekommen ist.
      Es ist dabei unerheblich, ob tatsächlich das angebotene Produkt verschickt wurde oder etwas ganz anderes und ob die Sendung beim Käufer überhaupt ankommt.
      So lange der Verkäufer einen Beleg hat, ist für eBay die Welt in Ordnung!

      Laut eBay werde ich mein Geld nicht zurückbekommen.

      Die letzte Hoffnung ist nun Paypal. Hier habe ich Käuferschutz beantragt und gleichzeitig eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass ich weder die Ware erhalten habe, noch mir der Verbleib der Ware bekannt sei.

      Fazit: eBay ist für mich kein seriöser Anbieter mehr. Mein Konto werde ich zwar noch behalten, aber künftig NUR noch auf Rechnung kaufen, oder per Barzahlung bei Abholung. Damit ist die Auswahl zwar deutlich eingeschränkt, aber wenigstens wird sich so der Schaden in Grenzen halten.

      Hoffe, dass mein negatives eBay-Erlebnis euch vor größerem Schaden bewahrt.

      Beste Grüße
      Ein eBay-Geschädigter
    • Arme_Sau schrieb:

      Der Verkäufer hat eBay dann einen Beleg vorgelegt und einen Kommentar, dass die Ware 'versehentlich' unversichert mit der Post verschickt wurde, jedoch mit einem Nachweis, dass zugestellt wurde.
      Was bitte soll denn das für eine "unversicherte Versandart" gewesen sein?

      Arme_Sau schrieb:

      Mein Konto werde ich zwar noch behalten, aber künftig NUR noch auf Rechnung kaufen,
      Versteh ich nicht. Ein gewerblicher Händler, der auf Rechnung verkauft, wird bestimmt außer eBay noch einen weiteren Verkaufskanal haben.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Arme_Sau schrieb:

      Der Verkäufer hat eBay dann einen Beleg vorgelegt und einen Kommentar, dass die Ware 'versehentlich' unversichert mit der Post verschickt wurde, jedoch mit einem Nachweis, dass zugestellt wurde.
      Was bitte soll denn das für eine "unversicherte Versandart" gewesen sein?

      Arme_Sau schrieb:

      Mein Konto werde ich zwar noch behalten, aber künftig NUR noch auf Rechnung kaufen,
      Versteh ich nicht. Ein gewerblicher Händler, der auf Rechnung verkauft, wird bestimmt außer eBay noch einen weiteren Verkaufskanal haben.
      1. Unversichert heißt, dass es nicht als versichertes Paket (bis 500€ versichert) inkl. Tracking, sondern z.B. als 'unversichertes Päckchen', 'Großbrief' o.ä. verschickt wurde. Ich weiß ja nicht, wie das verschickt wurde. Nur, dass es unversichert war.

      2. Ja, das ist hier aber völlig irrelevant!
    • Arme_Sau schrieb:

      1. Unversichert heißt, dass es nicht als versichertes Paket (bis 500€ versichert) inkl. Tracking, sondern z.B. als 'unversichertes Päckchen', 'Großbrief' o.ä. verschickt wurde. Ich weiß ja nicht, wie das verschickt wurde. Nur, dass es unversichert war.
      Das hab ich schon verstanden. Ich kann mir nur nicht vorstellen, wie dann die Zustellung nachgewiesen sein soll.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Arme_Sau schrieb:

      So lange der Verkäufer einen Beleg hat, ist für eBay die Welt in Ordnung!

      Richtig, das ist beim Käufrschutz so. Steht in den Regelungen drin.

      Arme_Sau schrieb:

      sondern z.B. als 'unversichertes Päckchen', 'Großbrief' o.ä. verschickt wurde. Ich weiß ja nicht, wie das verschickt wurde. Nur, dass es unversichert war.

      Und da schliesse ich mich karakorum an. Es müsste zum Nachweis der Zustellung ja wenigstens eine Sendungsnummer und eine Versandart bei ebay im Fall hinterlegt sein. Kannst Du da mal bitte reinschauen?

      Fairhandel schrieb:

      Mal sehen wie Paypal reagiert. Vielleicht wird Dir ja auf diesem Weg Käuferschutz zugesprochen.

      Im Grunde ist Paypal das egal. Die haben den ebay-Fall vor sich und der wurde zu Gunsten des VK gechlossen. Der ebay-Käuferschutz existiert nämlich gar nicht. Das merkt man spätestens, wen man sich die Käuferschutzbedingungen "von ebay" im Detail anschauen möchte und dann bei Paypal landet.


      Arme_Sau schrieb:

      Fazit: eBay ist für mich kein seriöser Anbieter mehr.

      ebay war noch nie ein seriöser Anbieter. Um das genau zu sagen: ebay war noch nicht mal jemals überhaupt ein Anbieter. Denn ebay hat ziemlich genau gar keinen einzigen Artikel. Den Artikel hat der Verkäufer. Und nur der ist als einziger dazu in der Lage ein seriöser oder nicht seriöser Anbieter zu sein. Denn der ist als einziger überhaupt in der Lage dem Käufer irgendwas zu liefern. Oder wie ich das ab und zu sage: der Kunde von ebay ist der Verkäufer. Der Käufer ist kein Kunde von ebay. Der nutzt nur einen Marktplatz, auf dem der Verkäufer was anbietet.

      Solltest Du von Paypal eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, dass der Fall bei ebay erledoigt ist, lege gegen die KS-Entscheidung von PP Widerspruch ein. Denn so wie ich das nach deiner Schilderung sehe hat der Verkäufer eben keinen ordnungsgemäßen Snedungsnachweis gemäß der Verkäuferschutzrichtlinie erbracht.

      Mal noch 'ne kurze Zwischenfrage: von welchem Verkäufer reden wir überhaupt? (Ich tippe mal auf Lyg Tschag Tryg aus China mit Artikelstandort Bremen oder so was)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Arme_Sau schrieb:

      1. Unversichert heißt, dass es nicht als versichertes Paket (bis 500€ versichert) inkl. Tracking, sondern z.B. als 'unversichertes Päckchen', 'Großbrief' o.ä. verschickt wurde. Ich weiß ja nicht, wie das verschickt wurde. Nur, dass es unversichert war.

      theoretisch ist ein normales Paket gar nicht "versichert", es gibt nur eine Haftung bis 500 Euro, spielt hier aber auch keine Rolle

      Tracking gibt's im Inlandsversand bei Päckchen nicht, Briefe können per Einschreiben (Einwurf - Haftung bis 20 Euro oder Übergabe - Haftung bis 25 Euro) bzw. PRIO versendet werden

      allerdings hat PP bislang den PRIO-Nachweis - bzw. die Sendungsnummer - m.W. nicht anerkannt (gab jedenfalls schon diverse Verkäufer, die sich darüber beschwert haben)

      ausserdem wird die PRIO-Sendung schon als "zugestellt" vermerkt, sobald sie im Zielbriefzentrum eingegangen ist und nicht wirklich erst mit der Zustellung - darauf kann sich der Verkäufer also nicht berufen