MB Coincorner Marco Berk verkauft Gold unter Spot

    • Hallo bei uns kam am WE, die tolle Nachricht von Herrn Berk. Das er wohl Insolvenz beim AG Fulda eingereicht hat.
      Ich meine wir sollten uns alle zusammen schließen. Und nicht jeder sein eigenes Süppchen kochen. Damit Herrn Berk nebst Helfern/- in ein für allemal weiß, dass es so nicht geht!
    • Welchen Sinn soll das haben? Der Drops ist gelutscht, der Inhaber insolvent.
      Da braucht sich niemand mehr "zusammen zu schließen" und in einer Whatsapp-Gruppe könnt ihr allenfalls noch ne Weile herummeckern und dann die Sache abhaken.

      Es gibt keine "Sammelklagen" oder ähnliches.
      Jeder muss sich um seinen Fall und seine Ansprüche selbst kümmern. Das heißt in erster Linie, seine Ansprüche beim zuständigen Insolvenzverwalter formgerecht, das heißt schriftlich, anmelden. Wenn da noch irgendwelche Werte, Münzen oder Geldvermögen vorhanden sind, dann wird der Insolvenzverwalter das alles zusammenrechnen und dann anteilsmäßig unter denjenigen aufteilen, deren Ansprüche ihm ordentlich vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit, daß die bis jetzt nicht belieferten Käufer wenigstens noch ein paar Cent wiedersehen, ist allerdings mehr als gering. Die Wahrscheinlichkeit, größere Summen oder gar den gesamten Kaufpreis zu erhalten, gleich null.

      Wer will, kann auch Anzeige erstatten. Hier der Link zur online-Wache Hessen:
      onlinewache.polizei.hessen.de/…a11-be59-262109241c24.htm
      Auch das muss jeder für sich und seinen eigenen Fall machen. Die Anzeigen landen ganz von alleine alle am Wohnort des Verkäufers und werden dort in einer Akte zusammengefasst.

      Eine Insolvenz ist per se noch nicht strafbar.
      Wenn der Inhaber glaubhaft machen kann, daß er tatsächlich daran geglaubt hat, daß sein Vorkasse-Schneeball-System dauerhaft funktioniert, dann werden die Ermittlungen eingestellt.
      Wenn die Ermittlungsbehörden hingegen zu dem Schluss kommen, daß jeder Depp sogar von außen hätte erkennen müssen, daß es einfach nicht möglich ist, ein Geschäft dauerhaft zu betreiben, bei dem teure Sammlermünzen noch unter dem reinen Materialwert verschleudert werden, und daß der Inhaber daher schon seit Monaten gewusst haben muss, daß die immer größer werdende Lawine ihn irgendwann überrollen würde, dann wird ein Strafverfahren gegen den Inhaber eröffnet. Ob wegen vorsätzlichen Betruges oder "nur" Insolvenzverschleppung, bleibt abzuwarten.

      Tatsache ist jedenfalls:
      Jeder Käufer hier hätte mit etwas Nachdenken selbst drauf kommen können, daß da etwas nicht stimmen kann und daß ein Kauf bei diesem Händler ein extrem hohes Risiko darstellt. Goldmünzen kauft man ja nicht wie Kartoffeln im Vorbeigehen. Jeder von euch hat also wohl zuvor recherchiert:
      - Erstens, wie der reine Goldpreis ist.
      - Zweitens, was diese Münzen bei anderen Händlern oder Banken kosten.
      - Und drittens hat jeder Käufer gesehen, daß die angegebene Lieferzeit bei 3-4 Wochen lag.

      Und daraus konnte jeder Interessent glasklar erkennen, daß der Verkäufer die Münze, die er grade kaufen wollte, definitiv noch garnicht hatte.
      Und bei solchen Lieferzeiten heißt es grundsätzlich immer: Finger weg, wenn mehr als höchstens 10-20% Anzahlung verlangt werden !!
      Nicht umsonst sind solche Vorkasse-Schneeball-Systeme bei eBay strikt untersagt, denn das geht immer schief.

      Ja, der Händler hatte ein blitzsauberes Bewertungsprofil. Ja, der hat bis zur letzten Minute noch Münzen an Käufer geliefert. Aber das waren Käufer, die schon Wochen vorher gekauft und bezahlt hatten !!
      Um auch die Käufer aus den letzten 6 Wochen zu beliefern, hätte er deren Ware erst noch irgendwo kaufen müssen. Und ohne weitere Käufer, die ihm dafür das Geld vorstrecken, war das völlig unmöglich !!!

      Von dem hereinkommenden Geld musste der Händler erstens seine laufenden gewerblichen Kosten (Steuern, eBay-Gebühren etc) bezahlen. Und zweitens auch noch seinen Lebensunterhalt bestreiten. Die Summen, die die Käufer für ihre Münzen bezahlt haben, deckten aber nichtmal die Einkaufskosten der verkauften Münzen. Um also zwei Käufern die viel zu billigen Münzen liefern zu können, brauchte er die Zahlungen von mindestens 3 Käufern. Dann brauchte er das Geld von 5 Käufern, um den drei Käufern die Münzen besorgen zu können, die die ersten beiden finanziert haben. Usw usw...
      Um das Geschäft am laufen zu halten, brauchte er das Geld von immer mehr Käufern, die die Münzen der vorherigen bezahlt haben. In dem Moment, als der Geldfluss bei eBay abgedreht wurde, war Schluss.

      Vorkasse-Schneeballsysteme sind wie gesagt bei eBay nicht erlaubt.
      Deswegen hat eBay ihm vor 4 Wochen zuerst nur Verkaufsverbot erteilt. Vermutlich mit der Auflage, erstmal den gesamten Lieferrückstand der letzten 4 Wochen abzuarbeiten.
      Evtl haben sie zusätzlich auch Unterlagen angefordert, um prüfen zu können, wie groß seine Lieferrrückstände tatsächlich sind.
      Komplett gesperrt wurde er jetzt aktuell wahrscheinlich, weil aufgrund der Insolvenz auch die Gebühren-Lastschrift von eBay geplatzt ist...
    • Hallo Zusammen,

      habe Online eine Strafanzeige beim Polizeipräsidium Osthessen gestellt. Empfehle es Euch allen auch zu machen. Geht sehr einfach: Online-Poizeiwache Hessen

      Laut MB wurde ein Insolvenzverfahren gestartet... dazu gibt es aber noch keine Bekanntmachung... Hier empfehle ich: Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen


      Sollte jemand herausgefunden haben ob tatsächlich ein Insolvenzverfahren geöffnet wurde (auf irgendeine andere Art? vieleich unter einem anderen Namen?) bitte um Infos hier im Forum.

      Grüße
    • Angeblich wird der Antrag beim Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 92/IN/24/19 geführt. Die Kanzlei Westhelle und Partner aus Kassel sei mit der Erstellung eines Insolvenzgutachtens beauftragt, ist aus anderen Foren zu entnehmen. Habe ich aber bislang nicht verifiziert.
    • das stimmt alles, auch die Aktenzahl, hab ich verifiziert.
      es wird geprüft, ob die Insolvenz eröffnet wird, das heißt u.a., ob ein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist. wenn nein, wird auch nix eröffnet (d.h. 100 % Ausfall).
      in die Prüfung einzubeziehen sind auch alle Rückzahlungen, die in letzter Zeit (in D glaublich 30 TAge, in Ö länger) geleistet wurden, die kann der Masseverwalter rückfordern.
      Da Herr Berk einiges rücküberwiesen hat (ich kenne einige Fälle), wird bei den Empfängern dann wenig Freude sein.
    • Bin ja kein Jurist. Aber einen Anspruch auf Rückzahlung von Zahlungen hat der Insolvenzverwalter m.E. nur, wenn er NACHWEISEN kann, dass der Begünstigte zu dem Zeitpunkt gewusst hat, dass Marco Berk insolvenzreif ist... aber hier lasse ich mich gerne belehren. Den Nachweis zu führen, dürfte nicht in jedem Fall ganz einfach sein... :)
    • EBay-Kauf ale eine vorsätzlich begengene unerlaubte Handlung?

      Gerade ein Schreiben von dem Insolvenzverwalter bekommen:
      meine Forderung resultiert angeblich aus einer "vorsätzlich gegangenen unerlaubten Handlung" dadurch kann sie nicht berücksichtigt werden. He? Ich habe ganz normal die Münzen auf Ebay ersteigert? Was geht hier ab?
      :wallbash

      <Sorry fälschlicherweise als neues Thema eröffnet...wo ist die Löschfunktion? :) >

      Mod wegen Übersichtlichkeit verschoben

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von einervondendummen ()

    • Bitte Schreiben vom Insolvenzverwalter einscannen/abfotografieren und hier einstellen, persönliche Daten können ja geschwärzt werden - danke. Ob jemand vorsätzlich eine Straftat begangen hat, entscheidet in Deutschland üblicherweise ein Richter an einem Gericht und kein Mäuschen in einem Insolvenzverwalterbüro :)