darf ebay nach beendetem Kauf stornieren?

    • "Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir wegen Bedenken gegenüber
      dem Verkäuferkonto (kop194) das folgende Angebot entfernt haben, bei dem Sie vor
      Kurzem der Höchstbietende waren:
      292944457651 - Befestigung Photovoltaik Solaranlage 28 Stück-18.1.60

      Offenbar haben Sie diesen Artikel noch nicht bezahlt (war zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt)
      und der Verkäufer hat ihn noch nicht verschickt. Wir haben die Transaktion storniert."

      Darf eBay einen abgeschlossenen Kauf stornieren?
    • kop194
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…2&items=200&userid=kop194
      ebay.de/sch/kop194/m.html?LH_C…nc&_trksid=p2046732.m1684
      ebay.de/sch/kop194/m.html?_trksid=p3692

      Ein echter Vorzeige-Verkäufer mit einem Profil von 90%, Tendenz fallend :S
      Versandkostenabzocke, Müll versendet, unvollständige Lieferungen und und und...
      Wie man auf die Idee kommen kann, bei so einem Verkäufer zu bieten / zu kaufen, ist mir rätselhaft.
      Dem hat eBay ein Verkaufsverbot verpasst und sämtliche Angebote der letzten 4 Wochen gelöscht, vermutlich, um die Käufer möglichst davon abzuhalten, zu bezahlen.

      Der Inhalt dieser Nachrichten ist regelmäßig eine Unverschämtheit, weil die Behauptung "Offenbar haben Sie diesen Artikel noch nicht bezahlt" in mindestens 75% der Fälle, in denen so eine Mail versendet wird, falsch ist.

      Um auf Deine Frage konkret einzugehen:
      eBay darf eine Transaktion auf der Plattform stornieren. Aber eben auch nur dort.
      Auf die Rechtsgültigkeit des mit dem Verkäufer bereits geschlossenen Kaufvertrages hat diese Stornierung im realen Leben überhauptkeinen Einfluss !!
      Das heißt konkret:
      Bei eBay wurde die Transaktion gestellt, als hätte sie nie stattgefunden:
      - Sie kann weder vom Käufer noch vom Verkäufer mehr bewertet werden,
      - der Verkäufer zahlt für den Verkauf keine Gebühren und
      - der VK kann auch keinen nichtbezahlten Artikel melden.

      Völlig absurd hingegen ist der (von Dir nicht zitierte) letzte Satz dieser bescheuerten Mitteilungen "Wir haben die Transaktion storniert. Bitte senden Sie daher keine Zahlung."
      Zwischen Käufer und Verkäufer ist entsprechend den eBay-AGB ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen worden. Und dieser hat selbstverständlich Bestand, auch wenn eBay einen der beiden Vertragspartner nach Vertragsabschluss für die Nutzung der Plattform ganz oder teilweise sperrt.
      Das heißt, der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet und der Verkäufer zur Lieferung.
      Sofern einer der beiden Vertragspartner seiner entsprechenden Verpflichtung nicht nachkommt, so ist der Anspruch zivilrechtlich durchzusetzen.

      Das bedeutet, natürlich hast Du nach wie vor einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit Deinem Verkäufer.
      Du hast bezahlt, er muss liefern.
    • Schützin schrieb:


      Wie man auf die Idee kommen kann, bei so einem Verkäufer zu bieten / zu kaufen, ist mir rätselhaft.
      Dem hat eBay ein Verkaufsverbot verpasst und sämtliche Angebote der letzten 4 Wochen gelöscht, vermutlich, um die Käufer möglichst davon abzuhalten, zu bezahlen.

      Um auf Deine Frage konkret einzugehen:
      eBay darf eine Transaktion auf der Plattform stornieren. Aber eben auch nur dort.
      Auf die Rechtsgültigkeit des mit dem Verkäufer bereits geschlossenen Kaufvertrages hat diese Stornierung im realen Leben überhauptkeinen Einfluss !!


      Sofern einer der beiden Vertragspartner seiner entsprechenden Verpflichtung nicht nachkommt, so ist der Anspruch zivilrechtlich durchzusetzen.
      Danke, ich habe die Kritik an meinem Kaufverhalten verstanden.

      Warum der Plattformberteiber hier derart eingreifen darf, wenn das nichts mit dem realen Leben zu tun hat, verstehe ich nicht.

      Wie komme ich nun an einen Ausdruck vom Angebot um zivilrechtlich oder strafrechtlich etwss zu unternehmen?
      Das Löschen der Daten würde mir als Beihilfe zum Betrug und als Verdunkelung ausgelegt werden.
    • Frage:
      Ist der Verkäufer denn überhaupt schon im Verzug? und wenn ja, wie lange?
      Einen echten Betrugsfall sehe ich da noch nicht, da gehts hauptsächlich um Versandkosten-Abzocke, die aber weder straf- noch zivilrechtlich irgendwie relevant ist, da Kombiversand weder explizit angeboten war noch vorgeschrieben ist. Mehr, als dem Verkäufer das Profil dafür zu zerschreddern, was hier ja auch prompt zu einem Verkaufsverbot geführt hat, kann man als Käufer dagegen nicht tun.
      Wobei auch immernoch die Frage ist, ob die Ware nicht auch mit dem jedesmal einzeln bezahlten Porto preislich noch in durchaus akzeptablem Bereich lag.

      Bevor Du Dir jetzt den Kopf zerbrichst über zivilrechtliche Schritte, würde ich erstmal abwarten, bis die Ware bei Dir angekommen ist. Es hat ja nicht jeder Müll erhalten oder unvollständige Lieferungen, es gab ja auch anscheinend zufriedene Käufer.
      Der Verkäufer ist nicht gesperrt, Du kannst mit dem nach wie vor über eBay kommunizieren.
      Du solltest also vielleicht einfach mal Kontakt aufnehmen und anfragen, ob der die Ware schon versendet hat. Und falls nein, ob er noch Zugriff auf die Lieferanschrift hat.
      So, wie das Angebot bei Dir weg ist, ist es nämlich auch bei ihm verschwunden. Und wenn der sich beim Versand auf die eBay-Kaufabwicklung verlassen hat, dann hat er jetzt evtl ein logistisches Problem. Dann wäre es evtl hilfreich, ihm Deine Lieferanschrift nochmal mitzuteilen.

      Name + Anschrift des Verkäufers hat eBay Dir beim Abschluss der Kaufabwicklung per Mail direkt an Dein Postfach geschickt. Falls es tatsächlich zu Uneinigkeiten bezüglich der Ware kommen sollte, hast Du also zumindest schonmal eine Adresse, an die Du Mahnungen und sonstige Schriftstücke schicken kannst.
      Eine Kopie der Artikelbeschreibung bekommst Du normalerweise unter Angabe der Artikelnummer über den eBay-Kundenservice. Schreib mal an customerhelp_de (at) ebay.com