gewerbsmäßiges hochbieten im feelgoodshop-online von Nino Entner

    • gewerbsmäßiges hochbieten im feelgoodshop-online von Nino Entner

      https://www.ebay.de/usr/feelgoodshop-online

      Anliegend ein Screenshot des Ebayaccounts der so gut wie alle Auktionen des Shops hoch bietet.
      Der in der Bieterliste angezeigte Namen: e***f(2)

      Selbst nach 2 maliger Information an Ebay ist nach gut 10 Tagen noch nichts passiert.
      bilder-upload.eu/bild-ed1995-1550412103.png.html

      Wie geht man gegen solche Verkaufsaktivitäten vor?
      Wie man gut erkennen kann:
      innerhalb 30 Tage auf 541 Artikel bei nur einem Verkäufer geboten!
      Wenn man die verschiedenen Artikel ansieht, sind die Gebote immer je nach Artikel in exakt der gleichen Höhe.

      Weiterhin ist das Impressum ohne Detailangaben und die Widerruferklärung ist ebenso ohne irgendeine Angabe von Adresse oder Kontaktdaten.
      bilder-upload.eu/bild-1eb987-1550411902.png.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von qwertz1 ()

    • Wo ist Cengiz Yavas, wenn man ihn mal braucht...? :D

      Wie auch immer, dieser Vorzeigeverkäufer bewegt sich da auf sehr dünnem Eis.

      feelgoodshop-online
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…serid=feelgoodshop-online
      ebay.de/sch/feelgoodshop-onlin…nc&_trksid=p2046732.m1684
      ebay.de/sch/feelgoodshop-online/m.html?_trksid=p3692
      Rechtliche Informationen des Verkäufers
      All-of-Outlet
      Nino Entner
      ...
      1120 Wien
      Österreich
      E-Mail: feelgood-shop@gmx.at

      Abgesehen davon, daß sein unvollständiges Impressum ohne ladefähige Anschrift, Steuernummer und/oder USt/VAT-ID natürlich in höchstem Maße abmahngefährdet ist, sind die Gebote seines Zweitaccounts zumindest nach deutscher Rechtsprechung allesamt null und nichtig. Das bedeutet im Klarttext, die jeweiligen überbotenen Zweitbieter haben ein Recht darauf, die Ware geliefert zu bekommen jeweils zum Preis "ein Gebotsschritt über dem Drittbieter", also zu dem Preis, den der Artikel erzielt hatte, wenn es das Eigengebot des Verkäufers nicht gegeben hätte.
      Allerdings müssten die Zweitbieter dieses Recht vor einem Zivilgericht einklagen, denn freiwillig wird der Verkäufer wohl weder die Ware zum tatsächlich erzielten Preis rausrücken noch gegebenenfalls Schadenersatz in Höhe der Preisdifferenz zum angegebenen Neupreis zahlen.
      Und die Mühe wird sich wohl leider keiner der Käufer machen. Schade eigentlich... :(

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…&mode=1&item=113638750480
      Die Mistkröte betreibt wohl nicht nur Mindestpreissicherung, sondern anscheinend auch noch Gebotsauslotung:
      Gebotsrücknahmen in den letzten 6 Monaten: 78 !!!
    • Schützin schrieb:

      Wo ist Cengiz Yavas, wenn man ihn mal braucht...? :D



      Die Mistkröte betreibt wohl nicht nur Mindestpreissicherung, sondern anscheinend auch noch Gebotsauslotung:
      Gebotsrücknahmen in den letzten 6 Monaten: 78 !!!
      (Den finde ich richtig gut mit dem Cengiz. Ja, wo isser bloß? Hier, wo er dringend gebraucht wird, geht er in Deckung.)

      78 ist auch gut.

      Meine Meinung am Rande:
      Solange niemand zu Schaden kommt, sehe ich das gelassen.
      Wichtig dabei ist, dass die ebay-Gebühr bezahlt wird!

      Keiner ist gewillt, für diese Schuhe mehr als 40.- Eur zu bezahlen. Ist denn garantiert, dass die echt sind?
      (Ich hatte mal ein paar von der Firma 'Waldflitzer' gekauft und reklamiert. Dabei stellte sich im Nachhinein bei genauerer Betrachtung heraus, dass die in Fernost gefertigt worden sind. Der Karton war allerdings gute deutsche Ware.)