1449€ dem Empfänger zurücküberwiesen, Paket aber auch angekommen

    • 1449€ dem Empfänger zurücküberwiesen, Paket aber auch angekommen

      Hallo.

      Ich habe zwei Lautsprecher nach HongKong verkauft und verschickt.
      Die Lieferung durch DHL hat ca. 1 Woche länger gedauert als die übliche Paketlauftzeit.
      Der Empfänger hat deswegen einen Fall geöffnet. Dann ist das Paket (eigentlich 2 Pakete, jeweils mit einem Lautsprecher) aber angekommen was man anhand der Sendungsverfolgung sehen kann:
      nolp.dhl.de/nextt-online-publi…lang=de&idc=CY280693564DE
      nolp.dhl.de/nextt-online-publi…lang=de&idc=CY280693578DE

      Der Empfänger hat den Fall nicht geschlossen.
      Nun hat ebay (Paypal) den Gesamtbetrag von 1449€ von meinem PayPal-Konto an den Empfänger geschickt. ?( ?( ?(
      Jetzt hat er also mein Ware kostenlos bekommen und ich habe noch 200€ für den Versand bezahlt. (die Versandkosten dafür hat er estattet bekommen)


      Laut ebay soll ich eine Unterschrift vorzeigen dass das Paket abgegeben wurde. (weil die Ware über 750 US Dollar ist)
      Nach ein paar Wochen bekomme ich von DHL eine Nachricht das es generell (laut AGB) keine Unterschrift gibt.

      Was kann man in so einem Fall tun?

      Das einzige was mir einfällt ist... der Gesamtwert wurde ja in 2 Paketen ausgeliefert und der Wert abzüglich der Versandkosten ist geringer als 750 USD.
      Gesamtwert: 1449€ abzüglich Versandkosten von 200€ = 1249€ = 1412,31USD geteilt durch 2 Pakete= 706,16 USD.

      Danke,
      Roelli.
    • Roelli schrieb:

      Ich habe zwei Lautsprecher nach HongKong verkauft und verschickt.

      Ja, das kann man natürlich tun.


      Roelli schrieb:

      Die Lieferung durch DHL

      Das kann man natürlich auch tun. Sollte man aber nicht.


      Roelli schrieb:

      Der Empfänger hat deswegen einen Fall geöffnet

      Das kann der natürlich tun. Hat er auch. Was dann passiert weisst Du jetzt ja selbst.


      Roelli schrieb:

      Laut ebay soll ich eine Unterschrift vorzeigen dass das Paket abgegeben wurde. (weil die Ware über 750 US Dollar ist)

      Mal ganz doof gefragt:

      1.) Hast Du internationalen Versand im Angebot angegeben?

      2.) Hast Du dazu die Vereinbarung zum internationalen Handeln bei ebay zu irgend einem Zeitpunkt in der Vergangenheit akzeptiert? Normalerweise will ebay die beim ersten internationalen Angebot bestätigt bekommen. Die Forderung ebays sieht nämlich sehr danach aus. (Wann lernen die Leute endlich, dass man Verträge durchliest, bevor man sie abschliesst?)

      3.) Bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer?

      4.) Wie sehr hängst Du an deinen ebay- und Paypal-Accounts?

      5.) Hast Du schon bei Paypal direkt gegen diese Käuferschutz-Entscheidung Widerspruch eingelegt?

      Und für die Zukunft nimm nach Xin (auch USA etc.) eine Versandart, die den ebay-AGB entspricht. FedEx oder UPS wäre zwar teuer für den Käufer aber wenn er mit Paypal zahlen will (kann) ist das sein Problem. Aber das hat dir sicher ebay schon erklärt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      1.) Hast Du internationalen Versand im Angebot angegeben?
      Ja.
      2.) Hast Du dazu die Vereinbarung zum internationalen Handeln bei ebay zu irgend einem Zeitpunkt in der Vergangenheit akzeptiert? Normalerweise will ebay die beim ersten internationalen Angebot bestätigt bekommen. Die Forderung ebays sieht nämlich sehr danach aus. (Wann lernen die Leute endlich, dass man Verträge durchliest, bevor man sie abschliesst?)
      Puh. Wenn, dann unbewusst. Kann man irgendwo nochschauen ob man zugestimmt hat?

      3.) Bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer?
      privat

      4.) Wie sehr hängst Du an deinen ebay- und Paypal-Accounts?
      Brauche ich nicht wirklich. Ich kann auch auf beides verzichten.

      5.) Hast Du schon bei Paypal direkt gegen diese Käuferschutz-Entscheidung Widerspruch eingelegt?
      Ich habe mit jemanden von PayPal gesprochen. Denn das Konto hatte nach der Rücküberweisung einen negativen Betrag.
      Deswegen wurde ich angerufen... ich solle das Konto ausgleichen... sonst Inkasso.

      Laut der Mitarbeiterin "ist das ebay-Sache" und die gute Frau am Telefon kann "nichts machen".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Roelli ()

    • Wann lernen die Leute endlich mal, daß Paypal nicht "supersicher, supereinfach und supertoll" ist, sondern das Überflüssigste, was es gibt? Vor allem für Verkäufer.
      Private Verkäufer, die diesen Mist freiwillig als Zahloption anbieten, fordern Ärger, Probleme und Geldverlust gradezu heraus.

      Roelli schrieb:

      Ich habe mit jemanden von PayPal gesprochen. Denn das Konto hatte nach der Rücküberweisung einen negativen Betrag.Deswegen wurde ich angerufen... ich solle das Konto ausgleichen... sonst Inkasso.

      Speichere Dir unbedingt die Sendungsverfolgungen ab, die werden nicht ewig online abrufbar sein.
      Dann übermittelts Du die Sendungsnummern und einen Screeenshot der Zustellbestätigung an Paypal. Teile Ihnen dazu kurz und knapp mit, die Pakete seien laut Tracking eines renommierten Versandunternehmens, nämlich DHL, dem Empfänger ordnungsgemäß zugestellt worden und Du erwartest selbstverständlich, daß Paypal die irrtümliche Rücküberweisung der Zahlung umgehend wieder rückgängig macht und Deinem PP-Account wieder gutschreibt.

      Und dann hörst Du auf, mit denen nutzlose Telefonate oder sonst irgendwelche brotlosen Diskussionen zu führen.
      Paypal wird Dich mit Anrufen, Mails und Briefen bombardieren, dasselbe wird das Inkassobüro tun. Aber nichts davon ist für Dich wirklich bedenklich, das ist hohles Säbelrasseln.
      Falls ein Mahnbescheid kommen sollte, wiedersprichst Du dem ohne Angabe von Gründen innerhalb der im Bescheid genannten Frist.

      Und danach müsste Paypal vor einem deutschen Gericht Klage einreichen. Ich bezweifle, daß die das tun werden...

      Btw: War Dein Paypal-Konto vor der illegalen Rückzahlung an den Käufer auf 0 oder hast Du vorhandenes Guthaben verloren?
    • Ich kann paypal garnicht kontaktieren...
      soll angeblich so gehen:

      So stellen Sie nach einem Konflikt einen Antrag auf Käuferschutz.
      Zur Seite Konfliktlösungen.
      Klicken Sie neben dem Konflikt auf Anzeigen oder Antworten.
      Klicken Sie unten auf der Seite auf PayPal zur Klärung einschalten.
      Dann muss ich die Transaktion auswählen um die es geht und dann kommt die Fehlermeldung
      Wir können Ihre Anfrage im Moment nicht bearbeiten
      Wir können für diese Transaktion keinen Fall eröffnen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den Kundenservice.

      dropbox.com/s/x2jfz5hvdz3pxf2/paypal2.jpg?dl=0
    • Roelli schrieb:

      Puh. Wenn, dann unbewusst. Kann man irgendwo nochschauen ob man zugestimmt hat?

      Das mit unbewusst kann ich mir lebhaft vorstellen. -Die Scrollbox, unter der man den Haken setzen muss zeigt ja nicht mal die komplette Vereinbarung an. Hier kannst Du den gesamten Text in epische Breite nachgenießen: Artikel einstellen bei eBay: Vereinbarung zum internationalen Verkaufen

      Und soweit ich weiss kann man nicht nachschauen, ob man zugestimmt hat. Aber wenn man internationalen Versand anbieten kann, dann hat man n der Regel.



      Das ist von Vorteil für dich. Und damit kommt der Rat von schuetzin zum Tragen, dass Du unbedingt die Sendungsverfolgung von DHL dokumentieren musst. Denn als privater Verkäufer ist dein Teil mit der Aufgabe zum Versand erledigt. Das Versandrisiko geht damit auf den Käufer über.

      Was natürlich ebay/paypal erst mal nicht daran hindert, dein Geld einzukassieren. Dann aber unrechtmäßig.


      Roelli schrieb:

      Brauche ich nicht wirklich. Ich kann auch auf beides verzichten.

      Zumindet PP wird dir da Probleme machen. Aber wie schuetzin schon richtig geschrieben hat: wer das freiwillig und ohne Zwang anbietet, der hat entweder ein Problem oder er weiss wie er mit PP Schlitten fährt.

      Da bin ich nämlich anderer Ansicht als die schuetzin. Aber ich kenne auch genügend Konten, bei denen PP inzwischen den Flag gesetzt hat, dass keine Gelder eingefroren oder zurückgezogen werden dürfen.


      Roelli schrieb:

      Ich habe mit jemanden von PayPal gesprochen. Denn das Konto hatte nach der Rücküberweisung einen negativen Betrag.

      Mit dem "normalen Support" oder mit der Beschwerdeabteilung des Käuferschutz? Das macht einen ziemlchen Unterschied. Der normale Support ist mit diesem Thema deutlich überfordert. Der KS-Beschwerdeabteilung machst Du klar, dass sie gar keine Gelder rückbuchen dürfen, schon gar nciht, wenn sich ergibt, dass der Käufer sogar die Ware hat und Du das natürlich direkt der CSSF als Beschwerde mitteilen wirst mit der Aufforderung, die Banklizenz von Paypal zu widerrufen. Die sollen dir eine Bearbeitungsnummer geben und unter der meldest Du direkt die Rückforderung an Paypal per Mail an.


      Schützin schrieb:

      Und danach müsste Paypal vor einem deutschen Gericht Klage einreichen. Ich bezweifle, daß die das tun werden...

      Und dann ist es nicht ganz verkehrt, wenn man direkt mit der Gegenforderung aufrechnet. Sorry, aber ich trete PP seit Jahren regelmäßig derart in den Hintern, dass es die ebenso regelmäßig auf die Schnauze haut. Du bist mit dieser Würstelbude einfach immer viel zu lieb umgegangen. Was die brauchen ist Druck und nochmals Druck, sonst wird es ihnen zu wohl. Und ja, ich bekomme so was telefonisch geregelt. O-Ton Paypal: "Kann ja nicht sein, dass der Käufer Geld und Ware hat."

      Deinen Ausführungen zu Inkasso teile ich nicht. Denen würde ich auf das erste Anschreeiben hin mitteilen, dass die Forderung ihrer Mandantschaft sowhl der Höhe nach als auch in der Sache selbst in vollem Umfang bestritten ist und daher sowohl eine weitere Kommunikation nicht erforderlich als auch die Forderung irgendwelcher Innkassogebühren nicht gerechtfertigt ist. Sollen sich ihr Geld bei ihrem Auftraggeber abholen. Der weiss das nämlich schon. (Deshalb die Mail an PP) Dazu ein kleiner Hinweis auf eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Fall weiterer Penetranz ist auch nicht verkehrt. Sagt einer, der früher mal bei Creditreform tätig war. 8)

      Klar kann man sich zurücklehnen und die mal machen lassen. Man kann aber auch selbst unangenehm werden, wenn man in der richtigen Position ist.

      Beim Mahnbescheid sind wir wieder einer Meinung. Sobald der kommt das Kreuzchen bei "Dem Anspruch wird vollständig widersprochen" machen und zurück ans Mahngericht damit. Frist beachten: zwei Wochen ab Zustellung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich halte die Frage, ob das gelesen oder akzeptiert wurde, für vollkommen irrelevant.

      eBay verweist in dieser Vereinbarung pauschal darauf, daß man sich an die AGB eines Dritten zu halten habe, die in einer Sprache vorliegen, die weder bei eBay noch bei PP Vertragssprache ist, Dieser Dritte ist im Übrigen auch nicht der luxemburger Briefkasten, mit dem der VK einen Vertrag über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen hat, sondern die PP Inc. aus Amerika. Mit der hat der VK in seinem Leben noch nichts zu tun gehabt.

      Dieses Konstrukt hat keine 30 Sekunden Bestand vor Gericht.

      Von daher, Fristsetzung per Einschreiben an ebenjenen luxemburgischen Briefkasten, bei fruchtlosem Verstreichen negative Feststellungklage am für den eigenen Wohnort zuständigen Amtsgericht einreichen. PP ist ja solvent, da besteht keinerlei Risiko, daß die am Ende die Kosten nicht zahlen können. Bei etwaigem Hinweisbeschluß des Gerichts evtl. eBay mit ins Boot holen und/oder ausschließlich als Antragsgegner benennen.

      Etwaige Inkassofritzen mit der DSGVO und den zuständigen Aufsichtsbehörden ärgern (mangels Rechtsgrundlage der ursprünglichen Forderung ist jede Datenübertragung an sowie -verarbeitung durch PPs Inkasso illegal), und die Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug nicht vergessen (vorlegen: Zustellungsbeleg, Rückbuchungsbeleg).

      Oder kurz: Ab zum spezialisierten RA des Vertrauens und den Vorschuß für die ganz große Kanone auf den Tisch legen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Ich halte die Frage, ob das gelesen oder akzeptiert wurde, für vollkommen irrelevant.

      pandarul schrieb:

      Dieses Konstrukt hat keine 30 Sekunden Bestand vor Gericht.

      Da stimme ich dir im Grunde zu. Aber wozu einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen, wenn man den Gegner direkt mit einem Treffer in die Munitionskammer versenken kann?


      pandarul schrieb:

      Oder kurz: Ab zum spezialisierten RA des Vertrauens und den Vorschuß für die ganz große Kanone auf den Tisch legen.

      Lustige Ideen hast Du schon immer gehabt. Ich kann schon verstehen, warum die sich immer nur mit anderen anlegen und nie mit uns. Hast Du auch diesen schönen Flag bei ebay "Vorsicht! Beißt!"? :D 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.