wie setze ich meinen kauf nach bgb richtig durch?

    • wie setze ich meinen kauf nach bgb richtig durch?

      ich habe eBay-Artikelnummer: 143129025802 ersteigert und sofort mit paypal bezahlt.
      innerhalt einer stunde habe ich eine email erhalten das dieser kauf abgebrochen wurde und mein geld per paypal zurück geschickt ist.
      ich habe mit ebay kontakt aufgenommen, da nichtmal ein abbruchgrund ersichtlich ist.
      mir wurde mitgetreilt das der verkäufer "den artikel nicht liefern kann".
      zusätzlich wurde mir von ebay mitgeteilt das ich eine bewertung abgeben kann.

      der verkäufer hat diesen artikel in den letzen wochen 3 mal verkauft.

      ich habe dem verkäufer nun eine frist zur lieferung gesetzt.

      ist dieser abbruchgrund ein korrekter abbruch oder nicht?
      kann ich tatsächlich noch bewerten? ich finde hierfür keine möglichkeit.

      vielen dank
    • ebay schrieb:

      Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.

      Hinweis: Der unberechtigte Abbruch eines Kaufs kann für Sie Konsequenzen haben denn der Käufer kann zum Beispiel Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen.

      Wie weit möchtest Du gehen, falls der VK sich nicht zur Lieferung bereit erklärt?
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    • So oft wie du mitbietest solltest du erstens genügend Erfahrung haben, wie du deine Ansprüche durchsetzen kannst oder zweitens so ein Teil bei einem Anbieter zu kaufen/ersteigern versuchen.

      offer.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll…&mode=1&item=143118673588
      archive.fo/EfQFv

      290 Gebote auf 246 verschiedene Artikel in 30 Tagen sind schon eine "Hausnummer".


      Dem Puscher will ich damit aber nicht das Wort reden ...
      ebay.de/sch/beri*10/m.html?ite…nc&_trksid=p2046732.m1684
      ebay.at/bfl/viewbids/143108603…nc&_trksid=p2047675.l2565
      ebay.at/bfl/viewbids/143118673…nc&_trksid=p2047675.l2565
    • YmxlZXA= schrieb:

      So oft wie du mitbietest solltest du erstens genügend Erfahrung haben, wie du deine Ansprüche durchsetzen kannst oder zweitens so ein Teil bei einem Anbieter zu kaufen/ersteigern versuchen.
      vielen dank...:-) ich gebe mir tatsächlich mühe mit meinem shopping.
      abbrüche nach der bazahlung sind tatsächlich neu für mich.

      wo ist nun die von ebay angesprochene bewertungsfunktion?
      was sagt ein richter zum abbruchgrund? ist hier beim 3. verkauf tatsächlich glaubwürdig das der artikel nicht mehr lieferbar ist?
    • ahfabi schrieb:


      warum lässt ebay einen abbruch nach der bezahlung überhaupt zu?
      Dazu hat ebay etwas geschrieben. In dem Zitat oben "ebay schrieb" ist der Link zu ebay. ebay macht seine eigenen Regeln, auch wenn sie nicht immer übereinstimmend mit Gesetzen sind. Da ist -wie in diesem Fall- rein ebay-technisch ein Abbruch möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Dann wäre die Sache auch rechtlich ausgestanden. Falls aber eine Seite damit nicht einverstanden ist, dann bleibt im Zweifelsfall nur der Rechtsweg.

      Ob eine Bewertung nun generell möglich ist, weiß ich nicht. Habe auch schon einiges dazu erlebt.

      Nach Abbruch durch einen K und Zustimmung durch mich, bei dem ich im Nachgang die Möglichkeit gehabt hätte zu bewerten, was ich nicht getan habe, wurde von ebay nach ein paar Tagen in meinem Namen eine positive Bewertung für den K abgegeben. Sehr seltsam.

      Dann war neulich auch nochmal der Fall, daß ich einem Kauf-Abbruch zugestimmt habe und ich konnte ein paar Tage später noch bewerten, was ich in diesem Fall auch gemacht habe.

      Das waren jetzt zwei Beispiele für eine Verkäuferrolle beim Abbruch durch einen K.

      Warum legst Du so viel Wert auf eine Bewertung des VK? Falls keine Bewertung durch Dich ebay-technisch möglich ist, dann ist es eben so. Das finde ich doch nicht so wichtig. Wichtig ist die Lieferung!
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    • Fairhandel schrieb:

      Warum legst Du so viel Wert auf eine Bewertung des VK? Falls keine Bewertung durch Dich ebay-technisch möglich ist, dann ist es eben so. Das finde ich doch nicht so wichtig. Wichtig ist die Lieferung!
      das ich auf eine lieferung über eine gericht bestehen kann ist mir grundsätzlich klar.

      die bewertung wäre in diesem fall sehr wichtig weil:
      dann hätte auch meinen 2 vorkäufern des selben artikels eventuell eine möglichkeit gehabt bei ebay etwas für mich zu hinterlassen.
      wenn ebay derartige abbrüche ohne zustimmung und bewertungsmöglichkeit zulässt öffnet dieses masche bösen menschen tür und tor!
      beihilfe zum betrug ist in diesem land auch eine straftat!
    • Ja, klar! Es ist schon merkwürdig, daß man als VK einen K nach dessen Abbruch bewerten kann, aber im umgekehrten Fall nicht.

      Aber wenn ebay dies technisch nicht möglich macht, kannst Du nichts daran ändern. ebay bestimmt seine Regeln. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat man leider nicht.
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    • ahfabi schrieb:

      wo ist nun die von ebay angesprochene bewertungsfunktion?

      Und drittens kannst du zusätzlich das machen, was du eh scheinbar gern und öfter machst,

      Rote verteilen, wie z.B



      uswusf.

      Allein auf der ersten Seite mit 200 von dir abgegebenen Bewertungen sind 24 negative und 5 neutrale zu finden. Du hast aber immer auch ein Pech!
      Bei mir bist du auf die Sperrliste gesetzt.
    • ahfabi schrieb:


      mir wurde mitgetreilt das der verkäufer "den artikel nicht liefern kann".
      zusätzlich wurde mir von ebay mitgeteilt das ich eine bewertung abgeben kann.

      ist dieser abbruchgrund ein korrekter abbruch oder nicht?kann ich tatsächlich noch bewerten? ich finde hierfür keine möglichkeit.

      vielen dank

      ob der Abbruchgrund korrekt ist, müsste Dir als Käufer eigentlich angezeigt werden - Aussenstehende können das nicht beurteilen

      allerdings wird der Verkäufer nicht allzu oft angeben können, dass der Artikel nicht lieferbar ist, da dadurch seine Mängelquote in den Keller geht und er dann recht schnell als Verkäufer gesperrt werden könnte

      bzgl. der Bewertung: meines Wissens nach können abgebrochene Transaktionen (abgeschlossene Kaufabbrüche) nicht mehr bewertet werden
    • Im Anschreiben ausführen, daß die Paypal-Zahlung wieder zurück gebucht wurde. Kopie vom Anschreiben für den späteren Rechtsweg aufheben.
      Zahlungsweise gemäß Verkäufervorgaben. Ersatzweise evtl. können vom K auch andere Zahlungsweisen angeboten werden, ist aber nicht Pflicht.
      Falls der VK Paypal zurückbucht (wie bereits geschehen), dann nochmals generelle Zahlungsabsicht erklären.
      Für eine nochmalige Bereitstellung einer Buchungsverbindung dem VK Termin ab heute 14 Tage zum Datum 6.3.2019 setzen.
      Rein informativ den VK auf seine Vertragspflichten hinweisen und und für den Fall der Nichterfüllung den Rechtsweg ankündigen.
      Danach bei Nichterfüllung Klage einreichen.
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    • Fairhandel schrieb:

      Im Anschreiben ausführen, daß die Paypal-Zahlung wieder zurück gebucht wurde. Kopie vom Anschreiben für den späteren Rechtsweg aufheben.
      Zahlungsweise gemäß Verkäufervorgaben. Ersatzweise evtl. können vom K auch andere Zahlungsweisen angeboten werden, ist aber nicht Pflicht.
      Falls der VK Paypal zurückbucht (wie bereits geschehen), dann nochmals generelle Zahlungsabsicht erklären.
      Für eine nochmalige Bereitstellung einer Buchungsverbindung dem VK Termin ab heute 14 Tage zum Datum 6.3.2019 setzen.
      Rein informativ den VK auf seine Vertragspflichten hinweisen und und für den Fall der Nichterfüllung den Rechtsweg ankündigen.
      Danach bei Nichterfüllung Klage einreichen.
      ganz toll. vielen dank