Abmahnung IDO Verband

    • Abmahnung IDO Verband

      Ich habe einen gewerblichen Ebay Shop und habe vor kurzem eine Abmahnung von dem IDO Verband erhalten.
      Diese möchten das ich in meinen Anzeigen den Verbraucher über die Herstellergarantie informiere, ich wäre verpflichtet dem Verbraucher darüber zu informieren.
      Es muss alles was die Garantie beinhaltet angegeben werden. Mache ich dies nicht ist dies ein Wettbewerbsverstoss.

      Hat jemand dasselbe Problem? Um jede Hilfe bin ich dankbar
    • Nein, bei mir ist es gerade umgekehrt. Ich werbe mit keinerlei Garantien, aber der IDO mahnt mich ab, weil ich keine Herstellergarantie in der Artikelbeschreibung aufführe. Ich wäre verpflichtet dem Käufer in der Artikelbeschreibung darüber zu informieren und was dies alles beinhaltet....
    • Schau mal hier:

      internetrecht-rostock.de/abmah…er-Online-Unternehmen.htm

      IT-Rostock ist ein sehr aktiver Gegner des IDO, s. ganz aktuelle Anmerkung 11.03.2019

      Anfang des Jahres waren sie auch erfolgreich vor Gericht in Bezug auf die Aktivlegitimation des Verbandes (Anmerkung 16.01.2019)


      Ich würde bei Ebay extrem vorsichtig sein mit dem Unterzeichnen von Unterlassungserklärungen ....
      In diesem Threat hier, habe ich mal zusammen gefasst warum:

      Systemfehler auf Plattformen und Abmahnmissbrauch

      (KEINE RECHTSBERATUNG)
    • Hallo audicruiser ,

      Ein Widerspruch könnte u.U. angebracht sein, je nach Einschätzung.

      Die Website von ido sieht eher so aus, wie wenn man sich auf das Abmahnen spezialisiert hat. Ich habe den Eindruck, dass es nicht um die Sache selbst geht, sondern nur um das Generieren von Geld.

      In der Regel wird durch einen Mitbewerber abgemahnt, wenn er durch das Handeln eines Anderen einen Schaden erleidet, durch unlauteres Handeln. Z.B., Kunden abwerben u.a. .
      Man kann ja mal anfragen, wie hoch die Summe des entstandenen Schadens ist und wem dieser Schaden entstanden ist.

      internetrecht-rostock scheint einen guten Eindruck zu machen.
      Evtl. auch im Zusammenhang mit iggdaw suchen. Dort geht es um den Abmahnwahn beim filesharing.
      Es wird dort, wenn schon, eine modifizierte UE empfohlen.
    • Danke für den Tip. Ja es geht nur um das Generieren von Geld und mehr nicht.
      Der Verband lebt davon das man die Unterlassungserklärung unterschreibt, kurzer Zeit später kommen die ersten Forderungen.

      Macht ma nichts, unterschreibt man nichts, könnten die klagen, und würde man verlieren bekommt man eine Ordnungsstrafe. Davon hat den IDO dann nichts, da diese dann rein nichts verdienen. Daher vermute ich das die nur gegen die gehen, die tatsächlich unterschreiben und dann Fehler machen, denn da hätten diese vor Gericht ggf. Recht und bekommen Ihre Forderung.

      Ein Nachbarhändler hat dasselbe auch heute bekommen.
      Man vermutet das der IDO an die 10000 Abmahnungen verschickt hat!!!
    • Der IDO hat vor 1,5 Jahren innerhalb von 1 Jahr vermutlich ca. 10.0000 Shops - nur auf DaWanda ! - abgemahnt. Die Plattform ist in die Knie gegangen (hatte aber auch einige andere Gründe).

      Eine Händlerin ist gegen den IDO vorgegangen, hat eine Petition ins Leben gerufen und den Refernetenentwurf gegen den Abmahnmissbrauch ins Rollen gebracht, der nun seit September 2018 "diskutiert" wird.
      Das Problem ist, dass der IDO sehr gut von den Vertragsstrafen lebt; denn u.a. passieren soviele Verstöße gegen die Unterlassungserklärungen, weil die Plattformen IT-Fehler haben.

      So geschehen auf DaWanda ! Ich habe das damals nur rausgefunden, weil mir genau DAS passiert ist. Ich habe Hunderte Händler daraufhin gewarnt, und es ging zig Händlern GENAUSO !
      Meine Warnungen trafen zeitgleich mit den Abmahnungen ein. Du kannst davon ausgehen, dass der IDO schlicht ein Stichwort in die Suchfunktion bei Ebay eingibt und alle Händler mit z.B. Samsung-Produkten abmahnt.
      Der nutzt einfach die Suchfunktion - ökonomischer geht es nicht.
      Zig Händlern ging es damals so: Unterlassungsvertrag unterzeichnet - kurze Zeit später: 3000€ Vertragsstrafe, weil "ein böses Wort" (z.B. versichert) wie durch Zauberhand in 1-2 Artikelbeschreibungen wieder drin stand.
      Bei Ebay scheint das wohl eher mit "alten Wiederrufsbelehrungen"zu passieren und dem Link zur OS-Plattform, der plötzlich nicht mehr klickbar ist.
      Die Modifikation des Unterlassungsverträgen hat diesen Händlern NICHTS genützt. Da hilft nur: In keinem Fall unterschreiben (wenn man weiter gewerblich Handeln will).
      Einige haben widersprochen und eine einstweilige Verfügung riskiert und nie wieder etwas vom IDO gehört. Andere wurden vor Gericht gezerrt.
      Durch den Kontakt mit Hunderten Händlern habe ich beide Fälle kennengelernt. Sie klagen schon, denn sonst würden sie auch ihr Image riskieren und unglaubwürdig werden.

      Aber aktuell stehen die Chancen tatsächlich nicht so schlecht mit einem guten Anwalt etwas gegen den IDO zu unternehmen, sie haben ein paar Mal "verloren" seit November 2018 u.a. gegen die Pedentin.
      In der Abmahnstudie von Trusted Shops lag der Anteil der Abmahnungen durch den IDO 2018 bei 55%.
    • Die mahnen ab wie ich erklärt habe, man muss eine Herstellergarantie in der Artikelbeschreibung mit angeben, da jeder Käufer dies wissen muss!
      Und der Punkt ist, das es im BGB sogar steht das dies aufzuführen ist. Dies kann man aber nicht, da man dann andere Leute auf den Füssen hat.
      Ich werde nichts unterschrieben und denen dies über einen Anwalt mitteilen
    • audicruiser schrieb:

      Die mahnen ab wie ich erklärt habe, man muss eine Herstellergarantie in der Artikelbeschreibung mit angeben, da jeder Käufer dies wissen muss!

      internetrecht-rostock.de/ido-a…ng-herstellergarantie.htm

      Das ist sozusagen "dein Fall".

      Ich teile da die Ansicht von Johannes Richard, dass die Sachlage unklar ist. Dem GEsetzestext nach ist es bei enger Auslegung tatsächlich so, dass der Händler übver alle(!) Garantiebedingungen informieren muss.


      BGB §312d schrieb:

      Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Artikels 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren

      Art 246a EGBGB schrieb:

      Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:


      (...)
      gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien,

      Der Knackpunkt dürfte einmal die Auslegungsfrage sein, ob der Händler über alle Garantien informieren muss oder nur über die, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Falls er über alle Garantiebestimmungen informieren muss, wird es schwierig. Denn dann steht weiter die FRage im Raum, ob er das nach Herkunftsländern der Käufer getrennt machen muss oder ob er das als Liste drunterschreiben kann.

      Leider ist meine Idee zur Eindämmung des Abahnunwesens im Referentenetwurf nicht umgesetzt worden. Die war nämlich ganz simpel. Die Kosten der Abmanung trägt der Abmahner. Dann wäre da ziemlich schnell die Luft raus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es geht ganz einfach auch darum ist dies ein Wettbewerbsbeschädigung und wem schadet es, dies gilt es nachzuweisen.
      Da es nich keine Urteile gibt ist die Sachklage auch unklar und ob diese überhaupt geklärt wird auch.
      Selbst wenn man zu einem grossen Händler geht, nehmen wir mal an MM, dann müsste dort auf jedem Verkaufsschild es auch beschrieben sein.
      Macht kein Händler!