Bundesrat bringt „Darknet“-Gesetz auf den Weg

    • Bundesrat bringt „Darknet“-Gesetz auf den Weg

      Bundesrat fordert härtere Strafen für das Anbieten illegaler Dienste im Darknet

      Der Bundesrat hat am 15. März 2019 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der es den Ermittlungsbehörden erleichtern soll, gegen Betreiber illegaler Handelsplattformen im Darknet strafrechtlich vorzugehen.

      Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

      Vorgesehen ist die Einführung eines eigenen Straftatbestandes § 126 a im Strafgesetzbuch. Danach wäre das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Die vorgeschlagenen Regelungen enthalten außerdem einen Auslandsbezug: Portalbetreiber könnten auch bestraft werden, wenn sie ihre Leistungen zwar im Ausland anbieten, diese aber im Inland rechtswidrige Straftaten ermöglichen. Bei einer Strafbarkeit nach § 126 a Strafgesetzbuch soll ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren drohen.

      Erweiterte Auskunftsrechte
      Zugleich beabsichtigen die Länder mit ihrer Initiative, die Ermittlungsbefugnisse zu erweitern, um den Strafverfolgungsbehörden die Identifizierung der Tatverdächtigen zu erleichtern. So soll es den Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich möglich sein, von Postdienstleistern Auskünfte über noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Sendungen zu verlangen. Mangels Rechtsgrundlage ist das derzeit nicht zulässig.

      Geltende Rechtslage unzureichend
      Der Bundesrat begründet seinen Gesetzesvorstoß damit, dass die geltende Rechtslage keine ausreichende strafrechtliche Handhabe gegen derartige Angebote im Darknet bietet. Da die Betreiber lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, könnten sie aktuell allenfalls über eine Beihilfehandlung belangt werden. Diese sei in der Regel aber schwer nachzuweisen. Tatsächlich erhielten illegale Onlinehandelsplattformen in der Strafverfolgung jedoch zunehmend Bedeutung. Das Bundeskriminalamt rechne mit dem Ausbau des Geschäftsmodells, betonen die Länder. Auch EUROPOL sehe in den Plattformen eine Schnittstelle von Cybercrime und weiteren Formen von teilweise auch organisierter Kriminalität.

      Entscheidung nun beim Bundestag
      Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag der Länderkammer aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen im Parlament gibt es allerdings nicht.

      Quelle: bundesrat.de/DE/plenum/bundesr…Tab=section-26#section-26
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Aus der Grundlagendrucksache:



      Dass die Politiker in NRW in besonderem Maße mit dem Klammerbeutel gepudert sind ist ja problemlos auch an der sonstigen dort betriebenen Politik erkennbar. Aber das schlägt dem Fass die Krone ins Gesäß.

      Bundesrat Drucksache 33/19 schrieb:

      Der Tatbestand erfasst ausschließlich internetbasierte Angebote in hinsichtlich Zugang und Erreichbarkeit beschränkten Netzwerken

      Achnee? Wenn man das also im "offenen" Netz macht, isses in Ordnung? Und... wie unterscheidet die StA nun, was Darknet ist und was nicht? Letztlich ist eine Webpräsenz nichts anderes eine IP-Adresse. Ob man die nun über TOR aufruft oder nicht.

      Scheint doch was dran zu sein am allseits behaupteten Fachkräftemangel. Nur blöd, dass sich der ausgerechnet im Bundesrat offenbart, wo Anzug und Krawtte als Qualifikation auszureichen scheint.

      Neugierig bin ich auch, was denn passiert, wenn China ein Rechtshilfeersuchen an die deutschen Ermitlungsbehörden richtet. Denn dort sind Dinge strafbar, die hier zwar nicht gemeint aber dennoch davon umfasst sind.
      :wallbash
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      wie unterscheidet die StA nun, was Darknet ist und was nicht?
      Würde mich einer fragen, dann würd ich ja sagen, dass für die alles "Darknet" ist, was mit keiner IP von Tekekomm, Vodafön oder Arcor daherkommt. :]

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      am allseits behaupteten Fachkräftemangel.
      Wenigstens ein bißchen Hirn :D und Durchsetzungsvermögen :thumbsup: - trotz aller zu erwatenden Widerstände - wäre ja schon ein Grund zur Hoffnung - aber die stirbt ja bekanntlich immer zuletzt. :lach:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Neugierig bin ich auch
      Ja, bist du denn den Wahnsinns? :]
      Der Friedhof ist voll von Leuten, die bis zuletzt darauf gehofft haben, dass er mal ein Ende finden würde.

      Wollmilchsau schrieb:

      Der Bundesrat begründet seinen Gesetzesvorstoß damit, dass die geltende Rechtslage keine ausreichende strafrechtliche Handhabe gegen derartige Angebote im Darknet bietet. Da die Betreiber lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, könnten sie aktuell allenfalls über eine Beihilfehandlung belangt werden.
      Russ Ulbricht hat jetzt ein Leben lang Zeit, sich schwarz zu ärgern :cursing: , dass er kein Deutscher war, denn das hätte er auf einer Arschbacke abgesessen. Freut mich doch immer wieder, wenn ich sehe, wie einig sie sich weltweit sind, wenn gleiche Dinge verhandelt werden. Wenigstens wissen wir jetzt, woher ditigale Nomaden kommen und warum die Branche boomt - Ende nicht in Sicht.
      "Such dir den passenden Fleck und mach Geld mit Dreck." Mal gut, dass das hier ein Rechtsstaat ist. :lach:
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Wollmilchsau ()

    • Wollmilchsau schrieb:

      Würde mich einer fragen, dann würd ich ja sagen, dass für die alles "Darknet" ist, was mit keiner IP von Tekekomm, Vodafön oder Arcor daherkommt :]

      Naja, für die ist eher alles Darknet, was nicht Internet ist. Und was Internet ist können sie nachgucken. Das ist schliessich alles alphabetisch abgeheftet, seit sie 2004 das Internet ausgedruckt haben. :thumbup:


      Wollmilchsau schrieb:

      Wenigstens ein bißchen Hirn und Durchsetzungsvermögen - trotz aller zu erwatenden Widerstände - wäre ja schon ein Grund zur Hoffnung - aber die stirbt ja bekanntlich immer zuletzt

      Vergiss es. Das basisdemokatische Prinzip der Wahl zieht sich da von den Aufstellungslisten über die Wah lselbst bis hin zur Ämterverteilung durch., Und weil - wie schon Plato zutreffend angemerkt hat - der Wähler ein dummes Vieh ist kannst Du dem auch einen ausgestopften Anzug mit Krawatte hinstellen und er wird den ausgestopften Anzug wählen, selbst wenn ihn direkt nebenan die Qualifikation des anderen Bewerbers in den Hintern beisst. Sagt dir einer, der sich damit auskennt. 8)


      Wollmilchsau schrieb:

      Russ Ulbricht hat jetzt ein Leben lang Zeit, sich schwarz zu ärgern

      Mit dem Nachnamen kein Wunder. :D

      Das ist nun mal das Strafrechtssystem der USA. Da gibt es nicht nur die nacheinander zu verbüßenden Haftstrafen sondern auch die kleine Besonderheit, dass Wiederholungstäter bei der dritten Verurteilung wegen der gleichen Tat automatisch lebenslänglich bekommen. Was das nun bei dem war geht zwar nicht aus deinem Link hervor, aber ich schätze mal, dass Du so was meinst.

      Diese Dreier-Regel kann man befürworten, ich sehe das kritisch. Denn wenn der Unterschied zwischen Diebstahl und Diebstahl in Tateinheit mit Mord im Strafmaß keinen Unterschied mehr macht, ist die Hemmschwelle für eine Verdeckungstat vermutlich irgendwo bei Null. Gegen nacheinander zu verbüßende Strafen für tatmehrheitliche Begehung dagegen hätte ich nichts einzuwenden. Schliesslich ist das der Regelfall, wenn man erst nach Verbüßung der ersten Strafe nochmal verurteilt wird.

      Da gibt unser "Rechtsstaat" durch die Gesamtstrafenbildung also auch noch einen Rabatt für Taten, die schneller begangen werden als die Gerichte arbeiten können.

      Und um mal auf das eigentliche Problem zurückzukommen, dass diese Rechtslage dann nur auf "das Darknet" angewendet werden soll stellt sich nicht nur die Frage der Abgrenzung, was denn Darknet ist und was die Internetausdrucker schonn ausgedruckt haben sondern auch, wieso ein Plattformbetreiber der Straftaten durch zumindest billigende Inkaufnahme begünstigt besser wegkommen soll, nur weil er das nicht im Dakrnet macht. (Ja, ich meine die Steuerhinterziehungen auf amazon und die Betrüger auf ebay)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • die Begehung von rechtswidrigen Taten ermöglichen, zu fördern oder zu erleichtern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
      Na endlich unternimmt auch mal wer was gegen diese ganzen Anbieter die ihre Dienstleistungen auf Datenschutz ausgelegt haben und anonymes Hosten, Emails usw ermöglichen. Sowas braucht man ja in keiner Demokratie.