Ihr eBay-Konto wurde dauerhaft eingeschränkt – Angebote, Käufe außerhalb von eBay abzuwickeln

    • Ihr eBay-Konto wurde dauerhaft eingeschränkt – Angebote, Käufe außerhalb von eBay abzuwickeln

      angeblich hätte ich ausserhalb von Ebay verkauft
      das ist nicht richtig sie haben mein konto 7 tage gesperrt
      ich habe mir nichts zuschuden kommen lassen
      heute haben sie das konto ganz gesperrt
      "Sie dürfen dauerhaft keine Artikel mehr verkaufen. Sie können eBay in keiner Weise mehr nutzen. Dies gilt auch für die Nutzung eines anderen Kontos oder die Anmeldung eines neuen Kontos."
      gibt es da eine Lösung ich habe nur Positive Bewertungen 554 meine kunden sind hoch zufrieden
      und Ebay verdient doch geld das verstehe ich nicht
      grüße
      husti
    • Da kann man aus der Ferne schlecht was dazu sagen, zumal man deinen Account nicht kennt.

      Wenn du sicher bist, nichts "ausgefressen" zu haben, dann kannst du hier versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen. Möglicherweise hat dich eine missliebige Person auch nur (wahrheitswidrig) angeschwärzt.

      Das ist zwar nicht das ganz richtige Formular, aber Antwort bekommst du bestimmt, denke ich jedenfalls.

      tinyurl.com/y488ztsz
    • das hat nichts mit anschwärzen durch andere zu tun, eBay überwacht den Nachrichtenverkehr über das System

      wenn jetzt ein Käufer wegen was auch immer Kontakt aufgenommen hat, darin oder in der Antwort irgendwelche Daten (eMail-Adresse, Adresse für Besichtigung des Artikels, Telefonnumer, Preisvorstellungen) genannt wurden, und dann womöglich auch noch anschliessend das Angebot vorzeitig beendet wurde - egal ob Festpreis oder Auktion - geht eBay von einem Verkauf ausserhalb aus

      man sollte also auf solche Anfragen von Käufern gar nicht mehr reagieren, selbst wenn man nur schreibt "darf ich nicht mitteilen", und schon gar nicht Angebote vorzeitig beenden - zumal hier dann ggf. auch noch die "voraussichtliche" Verkaufsprovision berechnet werden kann, selbst wenn der Artikel nicht über eBay verkauft wurde

      im allgemeinen gibt es auch erstmal eine befristete Sperre - wurde oben ja mit 7 Tagen genannt, wenn anschliessend noch eine unbefristete Sperre erfolgt, wird da also durchaus was vorgefallen sein, was gegen die Grundsätze verstösst
    • hasjana schrieb:

      das hat nichts mit anschwärzen durch andere zu tun, eBay überwacht den Nachrichtenverkehr über das System

      Jaja, die Schnüffelaktivität von ebay als Provider im Mailverkehr. Seit ich ebay unmissverständlich klargemacht habe, dass ich mit der nächsten Mail aus der hervorgeht, dass sie das Fernmeldegeheimnis verletzen zu meinem Schulkamerad gehe und ihn in seiner Eigenschaft als Oberstaatsanwalt "belästige" und den Vorfall der BNetzA weiterreiche damit die ebay den Betrieb dieses Fernmeldesystems untersagen, bekomme ich solche Mitteilungen wie "Wir haben festgestellt dass..." nicht mehr.

      Ist eben immer die Frage, wie man mit ebay umgeht. Was deine Aussage hier angeht

      hasjana schrieb:

      man sollte also auf solche Anfragen von Käufern gar nicht mehr reagieren, selbst wenn man nur schreibt "darf ich nicht mitteilen"
      so ist die nicht ganz korrekt. Wichtig ist nur, das man in diesem Fall mit der Mitteilung, sofern ebay sich das traut, auch richtig umgeht. Zum einen hat ebay da offenzulegen, wekcher NAchrichtenverjegr da genau gemeint ist. Was sie dann in die Falle von oben lockt. Und danach klärt man das mit der Kontoabteilung. Und zwar sofort, also solange man die Seite noch nutzen darf.


      hustinettenbaer schrieb:

      "Sie dürfen dauerhaft keine Artikel mehr verkaufen. Sie können eBay in keiner Weise mehr nutzen. Dies gilt auch für die Nutzung eines anderen Kontos oder die Anmeldung eines neuen Kontos."

      War das eine Kündigung nach §4 Abs. 4 der AGB oder die lebenslange Sperre?


      hustinettenbaer schrieb:

      gibt es da eine Lösung

      Mit den Infos hier fällt mir keine ein. Dazu sind es zu wenig. Früher war die Aufhebung einer lebenslangen Sperre etwas, das über die "Rechtsabteilung" von OOTP Europe in Dublin geregelt werden konnte. Notfalls mit etwas massivem Druck durch anwaltliches Schreiben. Der Haken daran ist, dass es OOTP Europe so heute nicht mehr gibt. Also wäre heute vermutlich ebay legal in Dreilinden dafür zuständig.

      Aber für eine dauerhafte Sperre müsste schon einiges mehr vorgefallen sein. Wegen eines einzelnen Verdachtes dass man angeblich was an ebay vorbeiverkauft hat kommt mir das selbst für ebay recht überzogen vor.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hallo leute
      ich habe jetzt erst herrausgefunden warum die mich gesperrt haben und unberechtigterweise gebühr (alsverkauft) 36 € abgebucht haben
      da ebay kein information sonder nur nach ihren angeben fakten sendet
      habe ich jetzt mehr mals nach gefragt u. tatsächlich eine antwort bekommen
      9 märz hat jemand gefragt ob er den artikel anschauen kann ich habe mir dabei nicht gedacht un ja gesagt
      am 3 april habe ich den artikel gelöscht weil es sich nicht verkäuft und ich für einen monat nicht da bin
      dem angeblichen käufer haben sie das konto lamgelegt der hat auch schon versucht das klar zu stellen kein erfolg
      ebay sagt der artikel wurde verkauft vertig
      die müssen mir die möglich keit geben zubeweißen das es nicht so ist keine möglich keit

      ich zahle doch nicht für etwas was es nicht stattgefundn hat da könnte ja jeder kommen gib mir mal geld warum wie so ist egal gib mir geld
      mit der sperre kann ich leben aber nicht mit dem betrag von 36€
      grüße
      husti
    • Ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings wurde ich nur verwarnt. Wir haben ein Haus mit einer 3 Jahre alten Heizung gekauft. Vor dem Abriss wollten wir die Heizung auf Ebay verkaufen - an Selbstabholer. Als Preis hatten wir 1700 € angesetzt. Der potentielle Käufer war aus einem Nachbarort und wollte sich die Heizung natürlich erst anschauen. Es war nicht möglich, über das Mail-System die Telefonnummer mitzuteilen. Also habe ich nur den Ort und die Telefonnummer angegeben. Das ging durch.

      Der Käufer, der sich mit Heizungen besser ausgekannt hat, stellte fest, die Heizung ist hinüber und erfordert eine hohe Summe für die Reparatur. Der Vorbesitzer hatte selbst daran rum gepfuscht, was wir nicht wussten. Er hat sie deshalb nicht gekauft, bei Ebay habe ich sie erst mal raus genommen, weil uns das zu unsicher war. Ein paar Tage darauf kam ein Schreiben mit der Verwarnung. Wir hätten gegen die Ebay Grundsätze verstoßen ..... Es ist ja oft so, dass vor Ort und nach Besichtigung ein ganz anderer Preis ausgehandelt wird. Ebay will aber die Provision in diesem Fall aus 1700 €.

      Mein Fazit, ich verkaufe nichts mehr über Ebay. Diese Gängelei und diese automatischen Verlängerungen bei Nichtverkauf k.... mich an. Früher ist eine Auktion ausgelaufen, heute muss man das Angebot beenden.
      Grüße von BuFi
    • hustinettenbaer schrieb:

      das heißt Eaby darf mein e-mail verkehr nicht lesen

      Nein, dürfen sie nicht. Weder von Hand noch automatisert. Was se aber nicht davon abhält, es trotzdem zu tun.


      hustinettenbaer schrieb:

      ebay sagt der artikel wurde verkauft vertig

      Ja, das können sie sagen. Dürfen tun sie es deshalb trotzdem nicht.

      Die Frage ist nun nur, wie groß das Rad sein soll, das Du drehst.

      Die "kleine Lösung" ist der Kontakt mit dem Support von ebay. An den Punkt komst du auch wenn Du nciht eingeloggt bist. Die Telefonnummer dafür ist 033203 851202. Also nciht der "normale" Support sondern die Abteilung Kontensperren und so weiter.

      Die große Lösung ist der Weg über Anwalt, Zivilverfahren wegen der 36 Euro (da sind die AGB m.E. mit der Inhaltskontrolle §§305 ff BGB nicht vereinbar) und Strafgerichtsverfahren (wegen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, ebay ist hier Provider und als solcher hat er da nciht reinzuschauen) und ergänzend über die Bundesnetzagentur. Wobei ich dem Laien für den letzten Punkt auch einen Anwalt empfehlen würde.

      Eventuell versuchst Du doch erst mal die kleine Lösung. Die sollen dir auch sagen, was Du eigentlich hättest tun sollen. Denn Anfragen von potentiellen Käufern nicht zu beantworten kann ja nicht im Sinn von ebay sein. Anfragen zu beantworten, dann passiert nichts, der Artikel verkauft sich doch nicht und muss Kreise drehen bis zum Sankt-Nimmerleinstag kann es aber auch nicht sein.


      hustinettenbaer schrieb:

      da könnte ja jeder kommen gib mir mal geld warum wie so ist egal gib mir geld

      Also geben tut's so was. Wenn das dem Bankangestellten passiert und derjenige hat 'ne Waffe mit dann nennt man so was räuberische Erpressung, gemeinhin auch bekannt als Bankraub. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • BuFi schrieb:

      Es war nicht möglich, über das Mail-System die Telefonnummer mitzuteilen. Also habe ich nur den Ort und die Telefonnummer angegeben. Das ging durch.

      korrekt, per Nachricht darf die Telefonnummer nicht übermittelt werden

      sie darf allerdings im Bereich "Kommunikation mit Käufern verwalten" für alle zugänglich gespeichert werden, dann bekommt man diese angezeigt, wenn man eine Frage stellen will
    • hasjana schrieb:

      sie darf allerdings im Bereich "Kommunikation mit Käufern verwalten" für alle zugänglich gespeichert werden

      Ist das nicht 'n bisschen schizophren? :D

      So, eben zur Sicherheit nochmal mit Michaela bei ebay telefoniert. @hustinettenbaer, ruf bei der Fachabteilung an, die sollen sich das nochmnal genau anschauen. Wenn das so gelaufen ist, wie Du es beschreibst besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Sperre wieder aufgehoben wird.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hasjana schrieb:

      sie darf allerdings im Bereich "Kommunikation mit Käufern verwalten" für alle zugänglich gespeichert werden, dann bekommt man diese angezeigt, wenn man eine Frage stellen will
      Eigentlich möchte ich meine Telefonnummer nicht jedem mitteilen ;(

      Egal, diese Erfahrung hat mir gereicht ! Ich verkaufe nichts mehr auf Ebay
      Grüße von BuFi
    • bei ebay anrufen Fachabteilung für was sind die zuständig
      ausser dem habe ich denen geschrieben und sie haben einen vorgefaßten text
      und da weichen die nicht ab.
      """"sie haben mir mitgeteilt das ich nicht weiter verkaufen kann
      nach dem das sie mein konto 7 tage stillgelegt haben
      habe ich keinen kontakt zu anderen mitgliedern aufgenommen
      ja es sind artikel (angebote)gelöscht worden
      das hat aber nicht den hintergrund das ich sie an jemanden verkauft habe
      sie liegen hier noch rum ich habe sie gelöcht weil sie doch keiner kauft
      und um in meinen angeboten eine ordnung rein zu bringen.
      gerne sende ich ihnen bild oder andere nachweiße das ich nicht
      ich betone das ausdrücklich nichts ausserhalb von ebay verkauft habe
      ich bitte sie kurz zu Anworten das ich bescheid weiß ob ich das Konto weiter betreiben darf.""""
      DAS HABE ICH EBAY GESCHRIEBEN
      und das ist die antwort

      Sehr geehrter Herr hammer,
      vielen Dank für Ihre Nachricht und der Nachfrage zu Ihrem eBay-Konto "briefmarken2015".
      Sie haben von uns mehrfach den Hinweis erhalten zum Grundsatz Verkauf außerhalb von eBay.
      Da Sie unsere Hinweis nicht akzeptieren und weiterhin vor dem Verkauf den Nutzern Ihre Kontaktdaten senden, haben wir uns entschieden Sie endgültig vom Verkauf bei eBay auszuschließen.
      Wir haben Ihren Standpunkt zur Kenntnis genommen. Mit Ihrer Anmeldung bei eBay haben Sie jedoch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.
      Es handelt sich hierbei lediglich um die Einschränkung Ihrer Verkaufstätigkeit. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Gebote und Bewertungen abzugeben, Artikel zu kaufen, Nachrichten an andere Mitglieder zu versenden und die meisten anderen Funktionen bei eBay zu nutzen.
      Bitte beachten Sie, dass mögliche Abonnements unter Ihrer Mitgliedschaft aufgrund der Einschränkung nicht in vollem Umfang genutzt werden können.
      Wir bitten Sie daher, diesen Umstand in Bezug auf Ihre Einschränkung zu berücksichtigen und Ihre Abonnements gegebenenfalls zu kündigen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
      Ich wünsche Ihnen dennoch ein schönes Wochenende.
    • Auf die Gebühr werden wir nicht verzichten, ich bitte Sie diese entsprechend zu entrichten.
      ich habe gegen die Grundsätze verstoßen .
      keine Daten weiter zu geben ich be es aber gemacht gebracht hat es eigentlich garnichts nur ärger
      ich bin ja froh das sie mir das konto wieder gegeben haben bin gerade so gut im geschäft.
      die ist meiner meinung nach berechtigt man kann es als strafe sehen.

      ich kann nur empfehlen keine daten weiter zugeben und noch besser da ja die e-mails
      überwacht werden einfach nicht zuantworten dann kann nichts passieren
      danke euch fürs zuhören
      grüße schönes wetter und machts gut
      husti