Das Amtsgericht Deggendorf nahm einen Kaufvorgang von "Autobahngold" zum Anlass, den Geltungsbereich des Feingehaltsgesetzes
für Privatverkäufer aufzuheben. Damit dürfen Privatverkäufer "Falschgold" verkaufen und können nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Er muss im Prinzip nur angeben, dass er keine Ahnung von echtem Schmuck oder Gold hat.
Der Vorgang fand im April 2018 statt. Das Urteil Az: 1 C 531/18 wurde am 19.12.2018 gefällt. Dazu hier ein Link:
norddeutsche-edelmetall.de/das…-durch-deutsche-gerichte/
Es mag zwar den ein oder anderen geben, der nicht auf Falschgold hereinfällt, aber selbst hier wird in anderen Themen
sichtbar, dass viele immer wieder auf Betrügereien hereinfallen.
Nur, jetzt diesen Trickbetrug durch ein Gericht zu legalisieren, hat schon eine andere Dimension. Insbesondere, wenn zukünftig keine
rechtliche Möglichkeit mehr besteht, sich zu wehren.
Emanuel
PS: Ich wollte es nicht nur als Kommentar bei " Gold - Fake" belassen.
für Privatverkäufer aufzuheben. Damit dürfen Privatverkäufer "Falschgold" verkaufen und können nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.
Er muss im Prinzip nur angeben, dass er keine Ahnung von echtem Schmuck oder Gold hat.
Der Vorgang fand im April 2018 statt. Das Urteil Az: 1 C 531/18 wurde am 19.12.2018 gefällt. Dazu hier ein Link:
norddeutsche-edelmetall.de/das…-durch-deutsche-gerichte/
Es mag zwar den ein oder anderen geben, der nicht auf Falschgold hereinfällt, aber selbst hier wird in anderen Themen
sichtbar, dass viele immer wieder auf Betrügereien hereinfallen.
Nur, jetzt diesen Trickbetrug durch ein Gericht zu legalisieren, hat schon eine andere Dimension. Insbesondere, wenn zukünftig keine
rechtliche Möglichkeit mehr besteht, sich zu wehren.
Emanuel
PS: Ich wollte es nicht nur als Kommentar bei " Gold - Fake" belassen.