Es existiert kein Verkäuferschutz bei Ebay und PayPal

    • Es existiert kein Verkäuferschutz bei Ebay und PayPal

      Hallo liebe Leute,
      ich habe ein Parfum nach Belgien verkauft. Das Parfum habe ich gut verpackt und bei DHL abgegeben und die Sendungsnummer bei Ebay mitgeteilt. Nach Angaben des Käufers soll die Sendung geöffnet angekommen sein und der Inhalt gefehlt haben. Ich habe sofort bei DHL nachgefragt und DHL hat mir mitgeteilt, dass der Käufer bei der dortigen Postfiliale eine Schadensanzeige machen muss. Die belgische Post soll den Schaden bestätigen und ich bekomme in Deutschland mein Geld zurück und gebe dann den Käufer sein Geld zurück. Der Käufer sagt dass es nicht möglich ist eine Schadensanzeige bei der belgischen Post zumachen. Er soll laut Ebay ein Schadensanzeige bei der Polizei gemacht haben. DHL Deutschland glaubt u. a. Aussagen nicht. Obwohl ich wusste, dass ich als Absender nach Ausland keine Schadensanzeige machen kann, habe den Schaden angezeigt. Die Absage von DHL habe ich bereits bekommen. Ohne Kooperation von Käufer bekomme ich mein Geld von DHL nicht zurück. Ich bin nur traurig, dass Ebay sehr voreilig das Geld an Käufer zurück gegeben hat. Sonst hätte ich jetzt mein Geld nicht verloren. Ebay kann mir nicht mehr weiter hilfen :(
      Ich habe Ebay vertraut und ein über 400 Euro teueres Parfum nach Ausland verschickt. Ebay hat das Geld von meinem Konto abgebucht und es den Käufer zurückgegeben. Als Dankeschön hat Ebay das Geld zweimal von meinem Konto abgebucht :) . Mein Parfum ist weg und mein Konto um 832,78 im Minus.
      Wo sind die Rechten eines Verkäufers?! Wo ist die Gerechtigkeit?
      Ich danke Ihnen für Ihre Zeit. LG!
    • Tschuldige, aber Du wolltest doch Paypal anbieten. Jetzt hast Du eben auch den Ärger damit.


      Esmat schrieb:

      Als Dankeschön hat Ebay das Geld zweimal von meinem Konto abgebucht

      Von deinem Konto? Oder von deinem Paypal-Spielgeld? Kannst Du das mal bitte überprüfen? Und mal noch 'ne Frage dazu: hast Du bei ebay internationalen Versand angeboten gehabt? Oder ist der Belgier einfach so bei dir aufgeschlagen?

      Wenn Du internationalen Versand angeboten hattest, dann hast Du auch die Vereinbarung zum internationalen Verkaufen akzeptiert:

      scgi.ebay.de/ws/ebayISAPI.dll?…=1&UserAgreement=&guest=1

      Erfordert den Login bei ebay. Warum ebay diesen Vertragsbestandteil dem Verbraucher nicht vor Abschluss des Nutzungsvertrags offenlegt sondern nur, wenn man internationalen Versand angeben möchte überlasse ich mal der Spekulation der Verbraucherschützer. Falls die sich dafür jemals interessieren sollten.

      Sie unterliegen der eBay-Käuferschutz Richtlinie (soweit es eine gibt) derjenigen eBay-Webseite, auf der ihre Artikel verkauft werden.

      Heisst: wenn Du internationalen Versand anbietest, dann ist es völlig egal, ob der Käufer aus Belgien, Nigeria oder Deutschland kommt. Es reicht aus, wenn er über ebay Belgien, ebay Frankreich oder ebay USA kauft damit Du in den Genuss der US-Käuferschutzrichtlinie kommst. Da kannst Du gar nichts beeinflussen. Deshalb heisst ebay mit Paypal ja auch "Selbstbedienungsladen ohne Bezahlpflicht".

      Zu den Bedingungen gehört auch, dass Sie im Falle einer entstandenen Streitigkeit, die zwischen Ihnen als dem Verkäufer und Ihrem Käufer nicht beigelegt werden kann und die eBay anschließend im Sinne des Käufers entscheidet, damit einverstanden sind, eBay diejenigen Beträge zu erstatten, die eBay an ihren Käufer ausgezahlt hat.

      Und das ist der Grund, warum ich frage und warun ich dich bitte, das nochnmal zu prüfen. Das könnte nämlich erklären, wieso Du zweimal abgezogen wurdest. Geht dann natürlich schon mal gar nicht.

      Sodele. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du privater Verkäufer bist. Wenn nicht, dann hast Du mit einmal Kaufpreis tatsächlch die Arschkarte gezogen und musst/kannst deshalb zivilrechtlich gegen DHL vorgehen. Denn Du bist deren Vertragspartner. Und dir liegt ja (sollte zumindest) die Strafanzeige des Käufers vor, nach der das Paket geplündert wurde. Nimm ruhig den Käufer als Streiverkündeten mit ins Boot, denn der hat anscheinend seine Schadensminderungspflicht verletzt.

      Die zweite Erstattung ist dagegen einfach. Du rufst bei Paypal an. Nicht bei ebay. Und dort legst Du gegen diese zweite Erstattung Beschwerde ein.

      Nochmal zurück zu ersten Erstattung. Denn als PVK ist es dir im Grunde egal, was das Paket unterwegs anstellt. Mit der Abgabe an DHL hast Du nach §447 BGB deine Verpflichtung erfüllt. Das teilst Du dem PP-Support mit. Auch dass sie sich darauf einstellen können, nicht nur auf Erstattung verklagt zu werden sondern dass Du auch eine Beschwerde bei der CSSF (der luxemburgischen Bankenaufsicht) einreichst. Denn als Bank (PP hat 'ne Banklizenz der CSSF) haben die ledigich eine ordnungsgemäß erteilte ZAhlungsanweisung auszuführen. Sie haben aber nicht "auf Zuruf" rückzubuchen. Auich nciht mit 'ner Strafanzeige im Rücken. Das ist Sache der Justiz. Zumal Du ja (nehme ich zumindest an) deine Verpflichtung aus dem PP-Käuferschutz, die Du mit PP vertraglich eingegangen bist, nämlich eine Sendungsnummer hochzuladen, nachgekommen bist. Wenn PP meint, hier unzulässigerwesie Rechtswahl zu Lasten des Verbrauchers anzuwenden, auf die dieser keinerlei Einfluss hat (kommt ja nur drauf an, über welche Plattfoirm der Käufer kauft, nicht über welche Plattform der Artikel eingestellt wurde) haben sie ein Problem. Nicht Du.

      In so weit gibt es also durchaus Verkäuferschutz. Man muss nur mit ebay und Paypal hinreichend hart Schlitten fahren.

      Und jetzt muss ich doch mal bei ebay nachfragen gehen, wieso diese AGB zum internationalen Verkauf hinter der "Bezahlschranke" stehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Erfordert den Login bei ebay.

      Ok, da ist das Ding ohne Login (einfach den Frame selbst anzeigen...)
      pages.ebay.de/useragreement/gl…T/globalCBTAgreement.html

      Dabei fällt mir gerade auf.... CBT. Ja, das passt. Denn mit dem Ding hat dich ebay ganz empfindlich an den Eiern. :lach:

      Die andere Frage beantwortet mir dann ebay legal. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Guten Abend, es war mir bis jetzt noch nie so etwas passiert und ich wüßte nicht dass ich für Ebay und PayPal so egal bin.
      Ich habe das Paket als International versichert bis 500Euro versendet.
      Ich habe in letzten Tagen so oft Ebay und PayPal genervt wie könnte.
      Ich habe heute eine Anzeige bei der Polizei erstattet.
      Ebay hat heute mitgeteilt, dass Ebay mit allen möglichen Mitteln mir dabei hilfen wird aber ich habe kein Vertrauen mehr an Ebay.
      Am 20.03.2019 entscheidet Ebay den Fall auf meinen Günsten und eine Woche später nimmt seine Entscheidung zurück und entscheidet auf Günsten des Käufers. Der ist vom Boden verschluckt
      und setzt sich werder mit mir in Verbindung noch mit Ebay. Mal sehen, wie Ebay mir hilft.LG! Esmat