KLEIDERKREISEL - Muss man wirklich alles hinnehmen?

    • KLEIDERKREISEL - Muss man wirklich alles hinnehmen?

      Hallo zusammen,

      auf der Suche nach einer eBay-Alternative für den privaten Verkauf getragener, aber gepflegter Kleidung, wurde mir die Online-Plattform Kleiderkreisel empfohlen.

      Eigentlich wollte ich mich vorab lediglich über die Gebühren erkundigen und wann diese erhoben würden.

      Anstatt der Gebühren fand ich AGB der Kleiderkreisel GmbH, die an Dreistigkeit wohl kaum zu übertreffen sind.
      Einmal abgesehen von der Tatsache, dass sowohl die AGB, die Datenschutzerklärung und fast alles andere, was sich die Kleiderkreisel GmbH hier heraus nimmt, unzulässig, irreführend und wie ich meine sogar abmahnwürdig ist.

      Meine persönliche Meinung:

      Diese Bestimmungen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von AGB.

      AGB der Kleiderkreisel GmbH:

      kleiderkreisel.de/terms-and-conditions


      Kleiderkreisel weist darauf hin kein Vertragspartner zu sein, nimmt allerdings massiven Einfluss auf die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag nach § 433 BGB.

      Beispiel:

      12. Haftung
      Kleiderkreisel stellt als Betreiber lediglich eine Plattform und damit die technische Vorrichtung zur Verfügung, um einen Warenaustausch und eine Kommunikation unter den Mitgliedern zu ermöglichen. Kleiderkreisel ist an den über die Plattform geschlossenen Verträgen weder als Vertragspartner eines Mitglieds noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt.
      f) Den Parteien des Kaufvertrages ist es vorbehalten, durch Rücktritt vom Kaufvertrag die Transaktion bei Vorliegen eines besonderen, vernünftigen Grundes einseitig abzubrechen.Ein solcher Abbruch ist jedoch nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
      • Zeitpunkt des Abbruchs: Zum einen muss der Abbruch zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Artikel vom Verkäufer noch nicht als verschickt markiert wurde. Auch ist ein Abbruch nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem die Transaktion nach Buchstabe e) automatisch abgebrochen wird.
      • Grund des Abbruchs: Zum anderen muss der Abbruch auf einem besonderen, vernünftigen Grund beruhen. Kleiderkreisel bietet zu diesem Zwecke eine abschließende Liste mit in Betracht kommenden besonderen, vernünftigen Gründen an. Im Zweifelsfall trifft den jeweils abbrechenden Benutzer die Pflicht, darzulegen, dass der Abbruchsgrund tatsächlich vorgelegen hat.
      Im zuvor genannten Umfang werden Käufer und Verkäufer vertragliche Rücktrittsrechte eingeräumt.
      Rechtsfolge des Abbruchs ist das Erlöschen des Kaufvertrages. Der Käufer erhält den von ihm entrichteten Kaufpreis inklusive Versandkosten umgehend über die von ihm gewählte Zahlungsmethode zurückerstattet.
      Kleiderkreisel behält sich vor, im Falle von (insbesondere wiederholten) einseitigen Transaktionsabbrüchen zu Lasten der abbrechenden Partei automatisch Sanktionen nach Ziffer 10.1, wie eine schlechte Bewertung oder ähnliche Maßnahmen, zu verhängen.
      g) Darüber hinaus kommt ein Rücktritt vom Vertrag für Käufer und Verkäufer ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen in Betracht. Die Rückabwicklung des Vertrages obliegt.


      Kleiderkreisel antwortet weder auf Anfragen, noch scheint es Handlungsbedarf im Bezug auf Änderungen zu geben.




      Kleiderkreisel – Datenschutzerklärung

      Mag sein, dass ich mich täusche. Dennoch halte ich die Datenschutzerklärung, so jedenfalls für unzulässig.

      Zum einen halte ich den Umfang der Daten, die Kleiderkreisel angeblich aus Sicherheitsgründen erhebt für überzogen – zum anderen ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, wo und wie meine persönlichen Daten gespeichert werden, bzw. wer letztendlich Zugriff auf die gesammelten Daten hat.

      Fakt ist:
      Die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung widersprechen denen in den AGB.
      So war eine Registrierung ohne Facebook – oder Google-Account nicht möglich.

      Beispiel: Zahlungsmöglichkeiten:


      Bestimmung in der Datenschutzerklärung von Kleiderkreisel:

      (d) Bezahlung
      Unter "Bezahlung" kannst du die Bankdaten (Name des Kontoinhabers und IBAN) des Kontos hinterlegen, auf das die Käufer der von dir über die Plattform verkauften Waren, die Bezahlungen vornehmen sollen.


      Bestimmung in den Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kleiderkreisel:

      5.2 Zahlungsmittel
      Die von Kleiderkreisel im Prozess nach Betätigung des "Kaufen" Buttons vorgesehenen Zahlungsmittel sind die folgenden, zwischen denen der Käufer auswählen kann:
      • Bezahlung über das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY per Kreditkarte (Visa oder Master), SOFORT Überweisung oder PayPal,
      • Bezahlung direkt aus dem sogenannten e-wallet / Geldbeutel, sofern von Kleiderkreisel angeboten und sofern darin Guthaben vorhanden ist.




      Kleiderkreisel – Datenschutzerklärung

      kleiderkreisel.de/privacy-policy

      Wie beurteilen Experten diese Datenschutzerklärung?
      Muss man diese so hinnehmen, oder kann man ihr auch teilweise widersprechen, bzw. detaillierte Angaben zum Umgang mit persönlichen Daten verlangen?
      Falls ja – wie formuliert man am besten ein solchen Anliegen, um tatsächlich auf der sicheren Seite zu sein?

      Welches Interesse kann ein Unternehmen wie Kleiderkreisel an sensiblen Daten seiner Nutzer haben – wenn nicht den des Datenhandels?

      Kleiderkreisel bieten Versicherungsschutz an und verlangt das Doppelte von PayPal!

      Welche Leistungen letztendlich erbracht wird entscheidet Kleiderkreise nach eigenem Ermessen.

      Kleiderkreisel prüft sogar ob die Ware tatsächlich verschickt wurde – auf welche Art, bleibt wie Vieles ein Geheimnis.

      Wer Versicherungs-Schutz gegen Geld anbietet ist verpflichtet, detaillierte Versicherungsbestimmungen vorzulegen. Das erkenne ich hier jedenfalls nicht!

      Bedingungen Kleiderkreisel - Käuferschutzes
      kleiderkreisel.de/pages/Bedingungen-des-Kauferschutzes


      Liste kostenpflichtiger Zusatzleistungen
      Für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz durch Kleiderkreisel fällt eine Gebühr in Höhe von 0,70 Euro plus 4% auf den Verkaufspreis (ungeachtet etwaiger Versandkosten) je Transaktion an.

      FAZIT:

      Hier geht es nicht um rechtliche Erbsen-Zählerei oder das Beanstanden rechtlich nicht ganz korrekter Formulierungen eines privaten Anbieters.

      Hie handelt es sich um eine Handelsgesellschaft, die u.a. zur Doppelten Buchführung verpflichtet ist.

      Letztendlich stellt sich mir nur die Frage:

      Basieren diese Bestimmungen von Kleiderkreisel auf Inkompetenz oder auf Dreistigkeit?
    • Der Thread ist zwar schon ein paar Tage alt, aber da noch niemand reagiert hat, versuche ich mal auf das ein oder andere einzugehen.
      Vornweg: Kleiderkreisel ist so ne Sache für sich und u.U. mit Vorsicht zu genießen... MMn laufen Verkäufe überall besser, weswegen ich auf KlKr. nur noch kaufe, statt zu verkaufen. Allerdings muss man da aufpassen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Manche halten es mit der Zustandsangabe nicht so genau, da wechselt schon mal ein als "Neu und ungetragen" eingestellter Artikel den Besitzer und kommt beim Käufer in völlig versiffter Form an. Ich hatte bisher aber immer Glück und alles lief reibungslos!
      Leider machen sich auch viele Betrüger auf KlKr. breit, die mit vermeintlich günstigen Markensachen (insb. Schuhe wie Docs, UGGs, Birkenstock, Nike) Käufer abzocken (in dem sie z.B. nur Paypal Freunde akzeptieren, dadurch dann anonym Geld kassieren, aber niemals den gekauften Artikel verschicken), wogegen KlKr. 0,0 vorgeht. Stattdessen sperren sie lieber harmlose Nutzer im Bordeigenen Forum.

      WilliW schrieb:

      Einmal abgesehen von der Tatsache, dass sowohl die AGB, die Datenschutzerklärung und fast alles andere, was sich die Kleiderkreisel GmbH hier heraus nimmt, unzulässig, irreführend und wie ich meine sogar abmahnwürdig ist.
      Das Hauptproblem von KlKr ist (u.a.), dass sie in Estland sitzen und sich daher ihre eigenen Regeln machen. So gehen Werktage bei KlKr auch nur von Mo-Fr und nicht Mo-Sa.


      WilliW schrieb:

      12. Haftung
      Kleiderkreisel stellt als Betreiber lediglich eine Plattform und damitdie technische Vorrichtung zur Verfügung, um einen Warenaustausch und eine Kommunikation unter den Mitgliedern zu ermöglichen. Kleiderkreisel ist an den über die Plattform geschlossenen Verträgen weder als Vertragspartner eines Mitglieds noch als Vertreter bzw.
      Erfüllungsgehilfe oder in sonstiger Weise beteiligt.
      f) Den Parteien des Kaufvertrages ist es vorbehalten, durch Rücktritt vom Kaufvertrag die Transaktion bei Vorliegen eines besonderen, vernünftigen Grundes einseitig abzubrechen.Ein solcher Abbruch ist jedoch nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
      • Zeitpunkt des Abbruchs: Zum einen muss der Abbruch zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Artikel vom Verkäufer noch nicht als verschickt markiert wurde. Auch ist ein Abbruch nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem die Transaktion nach Buchstabe e) automatisch abgebrochen wird.
      • Grund des Abbruchs: Zum anderen muss der Abbruch auf einem besonderen, vernünftigen Grund beruhen. Kleiderkreisel bietet zu diesem Zwecke eine abschließende Liste mit in Betracht kommenden besonderen, vernünftigen Gründen an. Im Zweifelsfall trifft den jeweils abbrechenden Benutzer die Pflicht, darzulegen, dass der Abbruchsgrund tatsächlich vorgelegen hat.
      Im zuvor genannten Umfang werden Käufer und Verkäufer vertragliche Rücktrittsrechte eingeräumt.

      Rechtsfolge des Abbruchs ist das Erlöschen des Kaufvertrages. Der Käufer erhält den von ihm entrichteten Kaufpreis inklusive Versandkostenumgehend über die von ihm gewählte Zahlungsmethode zurückerstattet.
      Kleiderkreisel behält sich vor, im Falle von (insbesondere wiederholten) einseitigen Transaktionsabbrüchen zu Lasten der abbrechenden Partei automatisch Sanktionen nach Ziffer 10.1, wie eine schlechte Bewertungoder ähnliche Maßnahmen, zu verhängen.
      g) Darüber hinaus kommt ein Rücktritt vom Vertrag für Käufer undVerkäufer ausschließlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen inBetracht. Die Rückabwicklung des Vertrages obliegt.
      Ist das nicht immer so, dass die jew. Verkaufsseite nur die Plattform als Möglichkeit zur Verfügung stellt, aber an den (ver)Käufen nicht als Vertragspartner beteiligt ist? Das ist doch bei ebay & Co. auch nicht anders.

      Ein Abbruch des Kaufes ist nur vom Vk möglich. Bei Angabe "Sonstiges" als Grund erhält man auch keinen negativen Eintrag oder Bewertung.


      WilliW schrieb:

      Kleiderkreisel antwortet weder auf Anfragen, noch scheint es Handlungsbedarf im Bezug auf Änderungen zu geben.
      Das stimmt (leider), denn zu KlKr gibt es keine direkte Kontaktmöglichkeit. Man kann sie übers Hilfe-Center anschreiben und bekommt dann zeitversetzt ne Antwort, manchmal. Manchmal aber auch nicht.


      WilliW schrieb:

      Zum einen halte ich den Umfang der Daten, die Kleiderkreisel angeblich aus Sicherheitsgründen erhebt für überzogen – zum anderen ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, wo und wie meine persönlichen Datengespeichert werden, bzw. wer letztendlich Zugriff auf die gesammelten Daten hat.


      Fakt ist:
      Die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung widersprechen denen in den AGB. So war eine Registrierung ohne Facebook – oder Google-Account nicht möglich.
      Ich weiß nicht, welche Daten man inzwischen angeben muss, aber ich bin sowohl ohne Google, als auch ohne Facebook-Account registriert. Auch meine Handy-Nr. musste ich glaub nicht verifizieren. Soweit ich weiß, bin ich nur mit ner stinknormalen E-Mailadresse und nem Benutzername mit Pw registriert.


      WilliW schrieb:

      5.2 Zahlungsmittel
      Die von Kleiderkreisel im Prozess nach Betätigung des "Kaufen" Buttonsvorgesehenen Zahlungsmittel sind die folgenden, zwischen denen derKäufer auswählen kann:
      • Bezahlung über das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY per Kreditkarte (Visa oder Master), SOFORT Überweisung oder PayPal,
      • Bezahlung direkt aus dem sogenannten e-wallet / Geldbeutel, sofern von Kleiderkreisel angeboten und sofern darin Guthaben vorhanden ist.

      Viele Vk lehnen das bordeigene Bezahlsystem ab, weil sie ihre Daten nicht hinterlegen wollen und Mangopay nicht vertrauen. Daher brechen sie den Kauf ab, wenn jemand ohne Rückfrage über den Kaufen-Button was kauft (Angabe "Sonstiges" als Grund).
      Man kann die Daten auch per PN austauschen und somit ganz normal per Überweisung oder Pp bezahlen.


      WilliW schrieb:

      Kleiderkreisel bieten Versicherungsschutz an und verlangt das Doppelte von PayPal!


      Welche Leistungen letztendlich erbracht wird entscheidet Kleiderkreise nach eigenem Ermessen.


      Kleiderkreisel prüft sogar ob die Ware tatsächlich verschickt wurde – auf welche Art, bleibt wie Vieles ein Geheimnis.
      Wie hoch die Gebühr ist, hab ich mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken gemacht, ich kaufe auch eher selten übers System. Höchstens bei Neulingen, dann auch nur bis 20€, denn höher ist man mW nicht abgesichert.
      Das Verschicken der Ware stellt der Vk im "Dashboard" ein. Dann wird der Käufer im Chat darüber informiert. Erfolgte der Verkauf über das Verkaufssystem, bekommt der Vk auch ganz genau angezeigt wie er versenden muss und er sollte sich tunlichst dran halten! Da System registriert - bei versichertem Versand (man muss die Sendungsnummer hinterlegen) - nämlich auch, wann der Artikel angekommen ist. Das hilft bei der Freigabe des Geldes im Geldbeutel.
      Der Käufer bekommt nach Versand einen Button angezeigt, mit dem er bestätigt, dass der Artikel angekommen ist. Wurde übers System gekauft, löst das die Freigabe des Geldes im Geldbeutel aus. Bestätigt der Käufer den Erhalt nicht (was leider manche machen), muss der Vk 21+2 Werktage (also bei KlKr Mo-Fr) warten, bis ihm das Geld automatisch gut geschrieben wird.

      Es gibt ein paar User/innen auf Klkr, die im Forum viele dieser Problem kritisieren und so oft es geht drauf aufmerksam machen, um andere User/innen zu warnen.

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