Verkäufer stellt sich tot, was tun?

    • Verkäufer stellt sich tot, was tun?

      Hallo, ich habe massive Probleme mit einem Verkäufer und überlege, ob eine Anzeige sinnvoll ist. Was würdet ihr mir raten?

      Ich habe einen Controller für die Bedienung meines Boardcomputers gekauft für über 100 Euro. Bezahlt per Paypal Freunde, um Gebühren zu sparen (ok ich weiss inzwischen dass das ne doofe Idee war wegen fehlender Sicherheiten). Der Controller sollte nagelneu sein und wurde angeblich nie verbaut. Am 18.4 kam das Paket dann bei mir an, allerdings hatte der gelieferte Controller kleinere Macken (Kratzer, Minidellen) und einen zarten Nikotinduft, was einen vorherigen Gebrauch sehr wahrscheinlich macht. Am selben Tag habe ich den Verkäufer kontaktiert und mit der trügerischen Artikelbeschreibung konfrontiert, Ergebnis: keine Reaktion.

      Mehrmaliges kontaktieren führte zu nichts. Ich habe mich dann fast damit abgefunden und den gebrauchten Controller eingebaut, dann aber festgestellt, dass er nicht funktioniert. Erbost wie ich war, habe ich ihn dann wieder angeschrieben und mit einer Anzeige gedroht, damit er das Teil zurücknimmt. Unter Androhung der Anzeige hat er sich dann doch endlich gemeldet am 24.04 und mir bezgl. der Nichtfunktion Unfähigkeit vorgeworfen, er war der Meinung, dass der Controller noch codiert werden müsse, was ich bezweifle.

      Aber selbst wenn es so wäre und der Controller technisch i.O. ist: die Gebrauchsspuren sind nicht wegzudiskutieren, habe Fotos davon gemacht. Nach einigem hin und her hat er schliesslich einer Rücknahme doch zugestimmt. Also habe ich den Controller zurückgesendet, laut Sendungsverfolgung kam er am 9.05 beim Verkäufer an. Habe ihn dann ein paar Tage in Ruhe gelassen und dann am 15.05 nach dem Stand der Dinge gefragt - keine Reaktion. Am 16.05 hat er wieder zwei neue Autoteile bei Kleinanzeigen eingestellt, er scheint also noch am Leben zu sein. Weitere Anfragen blieben ebenfalls unbeantwortet, Geld kam auch keins zurück. Ist es jetzt an der richtigen Zeit mit einer Anzeige? Wie würdet ihr handeln?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von s3000 ()

    • s3000 schrieb:

      Aber selbst wenn es so wäre und der Controller technisch i.O. ist: die Gebrauchsspuren sind nicht wegzudiskutieren,
      Kann aber auch vom liegen kommen.
      Hab auch genug im Regal das ist Nagelneu und hat auch "Gebrauchsspuren" und auch einen Nikotingeruch
      da Ich rauche.
      Zum anderen Problem leider schweigst Du dich aus welches Auto welcher Controler welche Funktionen.
      Warst du in der Werkstatt und hast mal gefragt?
      Controller müßen teilweise angelernt werden bei neuen Autos eh
      Teilweise muß das Steuergerät auch wissen das eine neue Spielerei dazu gekommen ist
      Funktionen können auch vom Hersteller gesperrt sein, es soll nicht sein
      das man ein Auto mit weniger Funktionen kauft und es dann per Software aufwertet
      und dann teurer verkauft.
      Hersteller haben teilweise auch Steuergeräte von verschiedenen Zuliefern in ein und der selben Modellgeneration verbaut
      Kleines Bsp. Audi hat auch verschieden Steuergeräte in einem Modeljahr verbaut
      Anzeige ist gut wenn der Verkäufer nun Beweist das der Controller io ist und den Nikotingeruch glaubhaft erklärt was dann?
      An deiner Stelle würde Ich mich erst mal genau erkundigen bevor Du ein Faß auf machst.
    • Wie ich vorher schon geschrieben habe: selbst wenn der Controller technisch ok ist und ich zu blöd bin ihn zu codieren: ich möchte ihn dennoch nicht haben aufgrund der Gebrauchsspuren. Ich habe den Verkäufer vor dem Kauf explizit nach Macken befragt, er hat das verneint. Und nicht nur das, als ich ihm die Bilder mit den Macken geschickt habe, wurde mir vorgeworfen, dass dies auch von mir stammen könne. Der Nikotingeruch wurde ebenfalls abgestritten. "Wir rauchen nicht" war seine Antwort. Die Bilder habe ich direkt nach dem Auspacken gemacht, ich fühle mich hier einfach getäuscht, vielleicht kannnst du das ja verstehen? Er hat schließlich trotz Widerworten einer Rücknahme und Geldrückgabe zugestimmt, meldet sich 2 Wochen nach Erhalt des Controllers aber nicht mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von s3000 ()

    • ich würde eine Frist von 10 Tagen setzen, wenn bis dahin kein Geld eingegangen ist mit paypal, dann machst du dir vom Schriftwechsel einen Ausdruck und bringst es zur Anzeige. :| evtl. hat er dich aus versehen blockiert und bekommt keine Mails mehr. versuch ihn mal über die PP email zu erreichen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tony18 ()

    • Was soll denn eine Anzeige bringen?? Die Polizei ist doch kein Gerichtsvollzieher...
      Hier geht es nicht um eine Straftat, sondern um einen ==> Sachmangel

      Weitere Lektüre:
      jura-basic.de/aufruf.php?file=…nd=Kaufvertrag_Sachmangel
      jura-basic.de/aufruf.php?file=…aufvertrag_M%E4ngelrechte

      Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Daher muss hier auch entsprechend zivilrechtlich vorgegangen werden.
      Da Du die Ware zurückgesendet hast, hast Du ja offenbar wenigstens Namen und Anschrift des Verkäufers.
      Also schickst Du dem jetzt schriftlich per Einwurfeinschreiben eine Zahlungsaufforderung mit konkreter Fristsetzung (festes Datum 10-14 Tage mindestens in der Zukunft) und kündigst ihm an, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist (also kein Zahlungseingang auf Deinem in der Zahlungsaufforderung genannten Bankkonto bis zum genannten Datum) ohne weitere Ankündigung einen ==> Mahnbescheid zu beantragen, dessen gesamte Zusatzkosten inkl. einer pauschalen Mahngebühr der Verkäufer zusätzlich zu tragen hat.

      Wie man eine korrekte Zahlungsaufforderung formuliert, kannst Du Dir ergooglen.
      Nach Ablauf der Frist wartest Du sicherheitshalber noch 2-3 Tage, ob evtl noch verspätet Geld eingeht. Und dann beantragst Du wirklich unverzüglich den Mahnbescheid.
      Das Ganze macht nur Sinn, wenn es keine leere Drohung ist, sondern Du das auch wirklich durchziehst. Notfalls bis zur Pfändung durch den Gerichtsvollzieher. Oder, falls der Schuldner widerspricht, bis zu einer Zivilklage beim Amtsgericht.