Handy nicht freigeschaltet - Erwähnung in Beschreibung?

    • Handy nicht freigeschaltet - Erwähnung in Beschreibung?

      In nächster zeit wollte ich mein altes handy (noch kein jahr alt) bei ebay versteigern ohne CallYa Karte.

      Aber mit dem handy kann man für zwei jahre nur D2 Karten benutzen... Muss ich das dann in der Beschreibung erwähnen oder muss das sie nicht interessieren (also käuferrisiko)???
      Bye joe
    • @JoeJoe,

      also erstmal willkommen in unserem Forum! :))

      Ich würde es auf jeden Fall in der Beschreibung erwähnen! Es haben ja schließlich ne ganze Menge Leute D2. Außerdem ist es besser, denn sonst hast Du vielleicht nach der Auktion nur trouble mit den Käufer.

      MfG
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Muss ich das dann in der Beschreibung erwähnen oder muss das sie nicht interessieren (also käuferrisiko)???

      Du mußt das sogar erwähnen, denn ein sogenanntes SIM-Lock-Handy kann nur mit einer entsprechenden PrePaid-Karte betrieben werden - in diesem Fall D2-CallYa.

      Das heißt: Dein Handy funktioniert mit Deiner CallYa-Karte, bzw. mit einer beliebigen anderen CallYa-Karte. Ein Betreiben des Handys mit einer Vertrags-Karte geht nicht - auch nicht D2. Nach der Zwei-Jahres-Frist kannst Du das Handy freischalten lassen, oder vor Ablauf der Frist gegen eine Gebühr (weiß ich nicht wie hoch die mittlerweile ist) dekodieren.

      Für andere Netzbetreiber bleibt das Handy - bis zur Entsperrung - unbrauchbar. Von daher fällt Dein Einwand Käuferrisiko weg, denn Du mußt auf die Einschränkung der Nutzung hinweisen. Denn dann weiß Jeder, was er mit dem Gerät anfangen kann ...
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