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    • Hattest Du Dir den Thread zum Thema unfreiwillige Kontoinhaber" durchgelesen?
      Wenn Du vom Kontoinhaber bereits Name + Anschrift hast, dann bleibt Dir jetzt nur noch, vom Kontoinhaber auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz zu fordern.

      Der hat zwar mit dem eigentlichen Betrug nichts zu tun.
      Aber er hat dieses Bankkonto eröffnet und mit seinem Ausweis (dem echten, nicht mit der Fotomontage, die der Betrüger Dir gemailt hat) freigeschaltet, obwohl er wusste, daß er selbst auf dieses Konto garkeinen Zugriff hat, sondern ein ihm völlig Unbekannter.
      Oder er hat diesem Unbekannten die Zugangsdaten zu dem Konto übermittelt, weil er das Ganze für ein "Spiel" bzw einen "Test" gehalten hat :wallbash

      Der Kontoinhaber wird jede Verantwortung erstmal weit von sich weisen.
      Da bleibt Dir dann nur, Deine Forderungen gegebenenfalls mittels einer Zivilklage geltend zu machen. Das solltest Du dann aber einem Anwalt überlassen, dem Du aber in jedem Fall den Thread "Unfreiwillige Kontoinhaber" ausdruvcken und mit den anderen Unterlagen gleich zum ersten Gespräch mitbringen solltest, damit der durchschaut, was hinter diesem Bankkonto steckt bzw wie es dazu kam.
      Stichwort ist "Grobe Fahrlässigkeit" seitens des Kontoinhabers, auch wenn der keinen Betrugsvorsatz hatte.
    • Schützin schrieb:

      Hattest Du Dir den Thread zum Thema unfreiwillige Kontoinhaber" durchgelesen?
      Wenn Du vom Kontoinhaber bereits Name + Anschrift hast, dann bleibt Dir jetzt nur noch, vom Kontoinhaber auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz zu fordern.

      Der hat zwar mit dem eigentlichen Betrug nichts zu tun.
      Aber er hat dieses Bankkonto eröffnet und mit seinem Ausweis (dem echten, nicht mit der Fotomontage, die der Betrüger Dir gemailt hat) freigeschaltet, obwohl er wusste, daß er selbst auf dieses Konto garkeinen Zugriff hat, sondern ein ihm völlig Unbekannter.
      Oder er hat diesem Unbekannten die Zugangsdaten zu dem Konto übermittelt, weil er das Ganze für ein "Spiel" bzw einen "Test" gehalten hat :wallbash

      Der Kontoinhaber wird jede Verantwortung erstmal weit von sich weisen.
      Da bleibt Dir dann nur, Deine Forderungen gegebenenfalls mittels einer Zivilklage geltend zu machen. Das solltest Du dann aber einem Anwalt überlassen, dem Du aber in jedem Fall den Thread "Unfreiwillige Kontoinhaber" ausdruvcken und mit den anderen Unterlagen gleich zum ersten Gespräch mitbringen solltest, damit der durchschaut, was hinter diesem Bankkonto steckt bzw wie es dazu kam.
      Stichwort ist "Grobe Fahrlässigkeit" seitens des Kontoinhabers, auch wenn der keinen Betrugsvorsatz hatte.
      Ja den Habe ich mir durchgelesen, und lege meinem Anwalt den Thread vor, mein Anwalt meinte müssen erst auf den Ausgang des Verfahrens warten, den dann können wir erst Zivilrechtliche Schritte einleiten solange müssen wir wohl warten !