Warnung vor Jakob Ehrenbrandtner - ebay Betrug

    • Warnung vor Jakob Ehrenbrandtner - ebay Betrug

      Hallo zusammen,

      hier wieder ein Betrüger. Er hatte einen eBay Account Fremdübernommen der nun gesperrt ist.
      Seine Bank ist die N26 Bank Berlin, die habe ich informiert.


      Name: Jakob Ehrenbrandtner
      IBAN: DE75 1001 1001 2627 8760 01
      BIC: NTSBDEB1XXX

      Viele Grüße

      Andi
    • Der Jakob dürfte mit Sicherheit den ebay Account nicht gekapert haben. Er wird vermutlich genauso Opfer sein wie du.
      Der Jakob Ehrenbrandtner ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Opfer eines angeblichen Qualitätstest für die N26 geworden, mit der Folge, dass unbekannte Dritte auf seinen Namen ein Konto bei der N26 eröffnet haben und damit jetzt tätig sind.

      N26 in Schwierigkeiten?
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Hallo zusammen,

      schwierig zu sagen. Hier mal mein Fall:

      Ich habe vergangen Dienstag bei einer Aktion den Lego Star Wars Millenium Falcon Ultimate Collector Series für 550,- € zzgl. 4,99 Versand ersteigert.
      Mittwoch hatte ich eine eBay Nachricht im Postkasten vom vermeintlichen Verkäufer das er mir eine Mail gesendet hat.
      In der Mail selber waren die Bankdaten wie gepostet und der Name.
      Also habe ich 555,- € überwiesen. Dann beschlich mich aber ein Ungutes Gefühl. Hab mal alles genauer angeschaut. Der Ebay Account war bis zum dem Verkauf über
      2Jahre nicht mehr Aktiv konnte ich anhand der Bewertungen feststellen. Verkauft hatte der wohl auch nie. Dazu war der Name bei eBay ein anderer wie der
      vom Jakob der mir die Mail gesendet hatte. Dann die Bank N26. Kurz gegoogelt und einige Betrugsfälle gefunden. Also gleich Bank angerufen und einen Recall des
      Betrags gestartet. Parallel die N26 Bank angemailt. Donnerstag morgen war das Geld wieder auf meinem Giro.

      Freitag hab ich dann den Fall eBay gemeldet via Telefon. Festgestellt wurde ein Fremdübernahme des Accounts. Die N26 hatte sich auch gemeldet.
      Ich solle Anzeige erstatten und das Aktenzeichen mitteilen. Hab denen geantwortet ich habe das Geld wieder, die sollen mal aber den Kunden unter die Lupe nehmen.
      Das haben die mir bestätigt, meinten ich hätte alles richtig gemacht und Überprüfen den Kunden.

      Am Abend hatte ich noch eine Mail vom Jakob drin, den ich nie informiert hatte. Die Mail hab ich hier angehängt:


      Guten Tag,
      ich habe gerade gesehen sie haben ihre überweisung widerzurück gezogen ?
      Mit freundlichen Grüßen,
      JakobEhrenbrandtner

      Das war auch der letzte Kontakt. Hab nur geantwortet das es so ist, und er weiss warum.
      Seit dem Funkstille.

      Macht ihr euch ein Bild, ich kenne mich da nicht aus. Ging für mich nochmal alles Gut.

      Viele Grüße

      Andi
    • Glück gehabt, dass die Überweisung auf dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben war, sonst hätte das mit dem Rückbuchen der Überweisung nämlich nicht funktioniert
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Sehr hilfreicher Thread der einem zumindest das Verständnis dafür gibt, wie es eigentlich möglich ist dass 2021 noch haufenweise unzurechenbare Girokonten existieren.

      Das letzte Info-Update dazu ist ja aus 2019.

      @atropa_belladonna! @Schützin
      Gibt es hier im Forum o.ä. inzw. jemanden mit / ohne RSV, der mal ein zivilrechtliches Verfahren gegen die Alias-Identität (Person die das Konto eröffnet hat) eingeleitet hat oder dazu eine Absprache mit einem Rechtsanwalt hatte?
    • Nachtrag:

      Der im Thread genannte Klageweg folgt ja diesem Ansatz, der den "unfreiwilligen" Kontoinhaber haftend macht:

      BGH schrieb:

      Der Straftatbestand der Geldwäsche bezweckt auch den Schutz des Vermögens der durch die Vortat – hier: den gewerbsmäßigen betrug – Geschädigten und ist daher ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, so dass die Beklagte dem Kläger den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen hat

      Alternativ sehe ich für die Geschädigten einen etwas "freundlicheren" Weg, indem man stattdessen die Bank (N26) für unautorisierte Transaktionen des Kontoinhabers haftend macht.

      Ansprüche des Kunden gegenüber der Bank gem. § 675u BGB schrieb:

      Nach § 675u BGB ist der Zahlungsdienstleister bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang verpflichtet, dem Betroffenen den entwendeten Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten oder dessen Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.

      Demnach müsste N26 dem tatsächlichen Kontoinhaber die unautorisierten Abbuchungen ins Niemandsland rückerstatten, und anschließend könnte dieser die eigentlichen Geschädigten außergerichtlich entschädigen.

      Hier kommt dann allerdings die Sorgfaltspflicht ins Spiel:

      Gemäß § 675l BGB ist man als Online-Banking-Nutzer dazu verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Einen klaren Verstoß begeht, wer:
      • seine PIN zusammen mit seiner EC-Karte im Geldbeutel verwahrt
      • seine Online-Banking-Vorgänge auf einem ungesicherten Gerät durchführt
      • Online-Banking-Vorgänge auf Geräten ohne ausreichenden Virenschutz durchführt
      • seine PIN und TAN auf telefonische Anforderung oder Anforderung per E-Mail herausgibt


      Verzichtet man als Kontoinhaber auf diese Vorsichtsmaßnahmen und wird einem vor Gericht ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen,
      haftet man gemäß § 675v Abs. 2 BGB unbegrenzt - und das rechnet sich gegeneinander auf ...

      Meinungen dazu, ob der Inhaber die Sorgfaltspflicht verletzt wenn er faktisch die Zugangsdaten nie direkt herausgegeben hat bzw. besaß?

      Ich schätze dass hier auch keine Juristen unterwegs sind ;)

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    • @dilfiderDemnach müsste N26 dem tatsächlichen Kontoinhaber die unautorisierten Abbuchungen ins Niemandsland rückerstatten, und anschließend könnte dieser die eigentlichen Geschädigten außergerichtlich entschädigen.

      Meinungen dazu?

      Wäre natürlich schön wenn man sein Geld oder zumindest eine Teil wiederbekommen würde, Aber da sehe ich leider wenn überhaupt nur eine Chance wenn ähnlich VW es zu einer Sammelklage eines Verbands gegen die entsprechende N16 Bank kommen würde. Sofern das überhaupt realistisch ist.

      Und wenn ich hier mitverfolge das täglich neue Fakeshop gepostet werden mit dortigen Bankverbindungen frage ich mich schon wie geht das, da werden also täglich Finanzagenten angeworben ? oder bestanden die Konten schon im Hintergrund ohne das sie bis dato genutzt wurden?
    • itneen schrieb:

      dilfider schrieb:

      unautorisierten Abbuchungen
      8o
      Ich dachte es handele sich um selbst veranlasste Überweisungen der Opfer, und nicht um unautorisierte Lastschriften.

      Habe ich was verpasst?
      Achso, vielleicht reden wir von unterschiedlichen Fällen. Ich meinte nicht die Finanzagenten, sondern die unfreiwilligen Kontoinhaber die hier vorhin verlinkt wurden ("Unfreiwillige Kontoinhaber")

      Opfer A (Käufer) veranlasst die Überweisung selbst auf das Konto, das vom Täter geführt wird, aber dem unfreiwilligen Kontoinhaber (Opfer B) gehört (der hat es ja auch "eröffnet"). Und der Täter überweist dieses Geld (was jetzt eigentlich Eigentum von Opfer B wäre) dann irgendwo ins Ausland oder hebt es ab - in jedem Fall ohne Autorisierung von Opfer B.

      Dort könnte man doch ansetzen. Direkten Kontakt mit Opfer B aufnehmen, dieses auffordern sich die unautorisierte Auszahlung von der Bank erstatten zu lassen und das Geld dann an Opfer A zu überweisen. So war es gemeint 8)

      Und wenn das Geld nie vom Konto verschwunden ist, ist ja alles gut :thumbsup:

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    • boonzay schrieb:

      Und wenn ich hier mitverfolge das täglich neue Fakeshop gepostet werden mit dortigen Bankverbindungen frage ich mich schon wie geht das, da werden also täglich Finanzagenten angeworben ? oder bestanden die Konten schon im Hintergrund ohne das sie bis dato genutzt wurden?
      Ja wo diese Masse an Bankverbindungen herkommt frage ich mich auch. Da ich selbst noch von einem N26 Fall betroffen bin, hoffe ich bald Auskunft geben zu können wie alt das Konto in dem Falle war, und wie der Inhaber bei Kontaktaufnahme über die Staatsanwaltschaft reagiert.
    • Mal abgesehen davon das es wohl 2 verschieden Typen geben wird, den "un"freiwiligen" Kunden, der zwar ein Konto eröffnet aber nicht weiß was damit geschieht u. das Konto was komplett ohne echten Menschen
      eröffnet wurde also mit geklauten Daten bzw. wo offensichtlich die Identifizierung nicht so gelaufen ist wie es sollte ?!

      So also im 1. Fall könnten die Ermittlungsbehörden einen "echten" Mitschuldigen finden, aber wenn er schon auf einen so dubiosen Job hereingefallen ist, wirst du weder auf guten Willen noch finanzielle Möglichkeiten treffen die eine Rückzahlung eröffnen, glaube ich. Und Ihn verklagen, möglich aber wenn er nicht Zahlungsfähig ist was dann, Ist natürlich auch abhängig von der Höhe des Schadens. Und ich glaube hier habe ich weit mehr Lehrgeld gezahlt als viele hier. Zumindest die sich geoutet haben.

      Ich nehme das mal ähnlich wie die Ex- Ehe, man hat gelernt u. wird es hoffentlich nicht wieder tun. bzw. soweit möglich besser. ;)
    • @boonzay Klar gibt's da 2 Typen, aber aufgrund der "strengeren" Kontrollen bei den Fintech-Banken sollte es ja in der Theorie so sein, dass dies in letzter Zeit eher den Typ 1 betrifft, den "unfreiwilligen Kunden".

      Und, klar hast du Recht, dass solche Leute meistens in finanziell sehr schwierigen Lagen sind. Hier geistern ja irgendwo die Listen mit Namen rum, auf die die Konten laufen, wahrscheinlich dubiose Gestalten.

      Leider passiert es, zumindest bei mir anscheinend, nach langer Auszeit dann doch nochmal, dass die Toleranz für solche Vorhaben steigt - ich bin zuletzt vor 9 Jahren mit einem ähnlichen Szenario aufgefallen. Damals waren diese unfreiwilligen Kontoinhaber eher weniger Thema, da Video-Ident und co. keine große Rolle spielten. Der Kontoinhaber wurde ausfindig gemacht, war hoch verschuldet und kurz vor der privaten Insolvenz, hat mir jedoch immerhin irgendwann Raten überwiesen und den Betrag zu ca. 75% zurückgezahlt.

      Bis jetzt ist das allerdings noch zu viel heiße Luft, daher habe ich keine Erwartungen, und hoffe es diesmal wirklich gelernt zu haben :rolleyes:

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